Recht, Politik, Lobbyarbeit
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Gemeinsam stellen wir uns Fragen* mit denen wir den Nutzen, den wir uns vom Einsatz einer 'KI-Lösung' versprechen gegen mögliche Nachteile abwägen können. (*freundlich bereitgestellt von der IFLA im 'IFLA Entry Point to Libraries and AI', Mai 2025)
In diesem Beitrag geht es darum als Mitarbeiter*innen in Bibliotheken und Informationseinrichtungen (weitere) Gedanken zu entwickeln durch die wir Nutzen einer 'KI-Lösung' gegen Risiken abwägen können. Die Grundlage des Beitrags bildet der 'IFLA Entry Point to Libraries and AI' (Mai 2025, https://repository.ifla.org/handle/20.500.14598/4034) in dem 14 mögliche Risiken in Bezug auf die Nutzung von 'KI' vorgestellt werden. Die daraus entwickelten 14 Fragen, die wir uns als Bibliothekswesen beim Thema KI stellen sollten nutzen wir um innerhalb dieses Talks festzustellen (1) Das wurde (in unseren Einrichtungen) besprochen, (2) Das muss besprochen werden (in unseren Einrichtungen), (3) Das spielt keine Rolle (in unseren Einrichtungen)
Mit dem Ergebnis unserer gemeinsamen Auseinandersetzung können wir als Teil unserer Institutionen und als Einzelpersonen Vor- und Nachteile beim Einsatz von KI-Systemen sicherer einschätzen und unsere individuellen Standpunkte besser vertreten.
Der Begriff „Social Impact“ bezeichnet die Wirkung von Institutionen (z.B. Öffentlichen Bibliotheken) auf die Gesellschaft bzw. auf ihr soziales Umfeld oder einzelne Menschen darin. Im sozialen Raum wirken viele verschiedene Faktoren, deshalb ist es schwierig, die Wirkung einzelner Institutionen herauszuarbeiten. Der Vortrag gibt einen Überblick über einige Ansätze und Methoden, den „Social Impact“ insbesondere von Öffentlichen Bibliotheken darzustellen und qualitativ oder quantitativ zu belegen.
Der Open Library Badge (OLB) ist ein Zertifikat für öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, die sich nachweisbar für Offenheit in Wissenschaft und Gesellschaft einsetzen. Die Auszeichnung macht entsprechende Aktivitäten und Angebote sichtbar. Der Badge hilft Bibliotheken, ihre Services und ihre Strategie in puncto Openness auf den Prüfstand zu stellen. Bereits über 30 Bibliotheken in Deutschland, Österreich und der Schweiz haben den OLB erhalten. Das OLB-Team selbst wurde 2024 mit dem Enter-Award in der Kategorie “Kooperation” geehrt.
Grundlage des OLB ist ein Kriterienkatalog, der 2016 gemeinschaftlich mit der deutschsprachigen Community erarbeitet wurde. In 2020 gab es eine Neuauflage mit 15 Kriterien, die bis heute gültig sind. Insbesondere die dazugehörige Best-Practice-Sammlung liefert wertvolle Impulse.
Das Hands-on Lab hat zum Ziel, den aktiven Austausch fortzuführen und den OLB kooperativ weiterzuentwickeln. Gemeinsam sollen die bestehenden Kriterien evaluiert und ggf. neue Kriterien entwickelt werden. Bereits im Frühjahr 2025 wird das OLB-Team hierfür erstes Feedback aus der Community einholen.
Im Hands-on Lab werden aktuelle Entwicklungen und Handlungsfelder für Bibliotheken rund um Openness diskutiert. Themen könnten
z. B. sein: Diamond Open Access, Maßnahmen gegen das Datentracking in der Wissenschaft, Offenheit für Kooperationen mit anderen Einrichtungen, Erhöhung der Zugänglichkeit zu Orten und Services. Themenfelder, die für öffentliche Bibliotheken und ihre Nutzenden von Bedeutung sind, sollen explizit stärker berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse werden in die Neuauflage des Open Library Badge einfließen, der als “OLB 2025” im weiteren Jahresverlauf veröffentlicht wird. Durch die Beteiligung zu verschiedenen Zeitpunkten des Entwicklungsprozesses wollen wir Transparenz und Chancengleichheit fördern. Damit tragen wir aktiv zur Stärkung demokratischer Strukturen bei und setzen das Motto #BibliothekenEntschlossenDemokratisch in die Praxis um.
Die Vortragsfolien gehören zu einem Workshop, den die AG Open Library Badge am 24.06.2025 auf dem 9. Bibliothekskongress / der 113. BiblioCon durchgeführt hat.
Das Filmarchiv ist Teil der UB der “Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF” und bewahrt seit 1954 hochschuleigene Filmproduktionen, die nicht nur die Qualität der Ausbildung widerspiegeln, sondern auch einen anderen Blick auf die DDR vermitteln. Die Filme sind historische Zeugnisse, die den Blick auf das damalige Zeitgeschehen und das Empfinden der Menschen auf besondere Weise eingefangen haben. Durch den privilegierten Status als einzige Filmhochschule der DDR und durch die vergleichsweise größeren Freiheiten, die die Studierenden genossen, konnten an der Hochschule in Babelsberg Filme entstehen, die von der Zensur weitestgehend verschont geblieben sind. Um die verbliebenen, ausschließlich auf analogem Filmträger vorhandenen Bilder und Töne vor dem Verschwinden zu retten und die Filme der Forschung, der Lehre und der breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, versucht die UB ihren Bestand an historischen Studierendenfilmen im 35mm- und 16mm-Format zu digitalisieren. Dies ist besonders dringlich, da Filmmaterialien im besonderen Maße Verfalls- und Zersetzungsprozessen unterliegen, wie beispielsweise dem umkehrbaren chemische Prozess des Essigsäure-Syndroms. Bisher konnten 17 Filme über das Förderprogramm Filmerbe der Filmförderanstalt digital restauriert werden, weitere elf werden derzeit bearbeitet. Hier konnten bereits wichtige Erkenntnisse zu den Workflows und Schritten der Digitalisierung von analogen Kinefilmformaten gesammelt werden, über die im Vortrag berichtet werden soll. Dabei werden die bisher erarbeiten Digitalisierungsworkflows vorgestellt und es wird ein Ausblick auf das DFG-Projekt Res4Film – Rescue | Respect | Restore| Research gegeben, welches in der Pilotphase “Digitalisierung und Bereitstellung (noch) rechtebewehrter Objekte“ durch die DFG gefördert wird. In diesem Projekt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erkundet, um Filme unter Wahrung der Rechte so offen wie möglich für die Wissenschaft und die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Der praxisnahe Vortrag stellt aktuelle Erfahrungen vor, welche der Fachinformationsdienst (FID) Nahost in der Zusammenarbeit mit nahostwissenschaftlichen DH-Projekten sammeln konnte. Der Fokus liegt auf der Implementierung eines effizienten Forschungsdatenmanagements (FDM) mittels eines im FID entwickelten FAIRification-Protokolls. Ziel ist es, Forscher:innen zu befähigen, FAIR-FDM als wissenschaftlich relevanten Teil der Forschung zu betreiben.
FDM sollte ein entscheidender Aspekt der wissenschaftlichen Arbeit sein. Daher wird schon bei der Antragstellung wird von den meisten Förderinstitutionen ein Datenmanagementplänen (DMP) eingefordert. Dafür stehen den Forschenden zahlreiche DMP-Templates zur Verfügung. Diese Templates sind häufig institutions- oder fachspezifisch und zeichnen sich durch eine hohe Detailgenauigkeit, jedoch geringe Anwendungsorientierung aus. DMP werden häufig zu einem Zeitpunkt erstellt, an dem unklar ist, ob das Projekt tatsächlich realisiert wird, wer daran arbeitet und welche Daten tatsächlich anfallen werden. Insbesondere in kleineren Forschungsprojekten wird die systematische Umsetzung der eingeforderten DMP während der Forschungsaktivität als zu ressourcenintensiv erfahren. Dadurch sind die erstellten DMP zum Zeitpunkt des Projektabschlusses häufig nicht mehr aktuell. In der Folge wird FDM als ein Pflichtteil des Projektabschlusses betrachtet, worunter die Qualität und FAIRness (Findable, Accessible, Interoperable, Reusable) der bereitgestellten Forschungsdaten leidet.
Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wird ein Lösungsansatz vorgestellt, der in einem verschlankten Workflow bei Antragstellung bzw. Projektbeginn lediglich ein FDM-Konzept vorsieht. Dieses Konzept legt die FDM-Richtlinien des Projektes fest: Einhaltung der FAIR- und ggf. CARE-Prinzipien, Anmelden von FDM-Ressourcen gemäß den erwarteten Datenmengen und -formaten. Zum Projektabschluss wird die Einhaltung der FAIR-Prinzipien über ein FAIRification-Protokoll dokumentiert.
Die Reaktion vieler Publikationsdienstleister auf die wachsende Bedeutung Künstlicher Intelligenz (KI) auch im Bereich des wissenschaftlichen Publizierens hat zwei Gesichter: Einerseits wird KI selbst genutzt und monetarisiert, z.B. zur Erstellung von Büchern (Beispiel: Springer Nature), von neuen Produkten (Beispiel: Scopus AI von Elsevier) oder zum Verkauf von Content an spezifische KI-Unternehmen[1]. Andererseits versuchen Verlage vielfach, bei anstehenden Verhandlungen von Lizenzverträgen restriktive Klauseln zur Nutzung von KI durch Bibliotheken und Forschende durchzusetzen bzw. derartige Nutzung möglichst umfassend zu verbieten.
Vor diesem Hintergrund wurde innerhalb des Allianz-Schwerpunkts “Digitalität in der Wissenschaft” Anfang 2024 die Taskforce “KI Klauseln in Lizenzverträgen” eingesetzt. Sie hatte den Auftrag, eine Handreichung für die Verhandlung von Lizenzverträgen mit rechtssicher begründeten, wissenschaftsfreundlichen Regelungen zu erarbeiten. Das Ergebnis wurde im Sommer 2024 in deutscher und englischer Sprache publiziert.[2]
Der Vortrag wird von den Mitgliedern der Task Force eingereicht. Er stellt die Handreichung vor und erörtert ihre Rezeption und Implementierungen in Vertragsverhandlungen. Er geht auch auf neuere Entwicklungen im Themenfeld ein wie das Gutachten “Urheberrecht und Training generativer KI-Modelle”[3], das Ergebnis von Gesprächen der German, Austrian and Swiss Consortia Organisation (GASCO) mit Springer Nature und Lizenzvereinbarungen mit Elsevier u.a. in der Schweiz.
Zielgruppe sind Bibliothekar:innen, die Lizenzverträge verhandeln und Forschende bei der Nutzung von Inhalten beraten.
[1] https://sr.ithaka.org/our-work/generative-ai-licensing-agreement-tracker/[2] https://doi.org/10.5281/zenodo.13837664[3] https://doi.org/10.5771/9783748949558
Die Elektronische Zeitschriftenbibliothek (EZB) ermöglicht es ihren Anwenderbibliotheken, Informationen zur Förderung von Publikationskosten bereitzustellen. Dies umfasst bisher einen globalen Informationstext, Kontaktinformationen und Verweise auf weitere Informationsangebote der Einrichtung. Im Rahmen des DFG-Projektes openCost wird dieses Angebot in Abstimmung mit der EZB-Community ausgebaut, um eine passgenaue Erfassung und Bereitstellung der APC-Förderbedingungen in der eigenen Einrichtung zu ermöglichen.
Neben der Bereitstellung von Förderinformationen können in der EZB Zeitschriften vordefinierten Kategorien zugeordnet werden, die für das Publizieren relevant sind, wie „Diamond OA Journal“ oder „Subscribe to Open“. Die Zuordnung zu den Kategorien erfolgt durch die EZB-Community und automatisiert anhand valider Quellen wie dem DOAJ. Nun werden die Kategorien technisch so erweitert, dass sie mit spezifischen Förderbedingungen verknüpft werden können. Wenn eine Zeitschrift der Kategorie „Indexed in DOAJ“ zugeordnet ist, kann eine Einrichtung die Förderbedingungen hinterlegen, die speziell für Zeitschriften dieser Kategorie gelten. Anstelle des globalen Informationstextes wird dann in der Benutzeroberfläche die spezifische Förderinformation der Einrichtung für diese Kategorie angezeigt. Analog können auch Förderbedingungen für Transformationsverträge, wie den DEAL-Verträgen, hinterlegt und mit den enthaltenen Zeitschriften verknüpft werden.
In einem weiteren Schritt soll die Abbildung von Mitgliedschaften in der EZB ermöglicht werden. Erste prototypische Umsetzungen zeigen bereits die Förderbedingungen an der Universität Regensburg, verknüpft mit den entsprechenden Zeitschriften. Im Anschluss sollen mit der EZB-Community Konzepte zur Dateneingabe und -pflege entwickelt werden.
Mit diesen Erweiterungen, insbesondere in Bezug auf Kostentransparenz, wird die Publikationskostenförderung in den jeweiligen Einrichtungen spezifischer und übersichtlicher gestaltet.
In der Wissenschaft und bei der großen Mehrheit der Forschungsförderer besteht Einigkeit: Wissenschaftliche Veröffentlichungen sollen frei zugänglich sein (Open Access). Gleichzeitig haben Wissenschaftler:innen das Interesse, im Zuge der Publikation ihrer Forschungsergebnisse möglichst viele Rechte an ihren Publikationen zu behalten. Ein Hindernis für die Umsetzung von Open Access ist jedoch die oft übliche Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte, die eine öffentliche Zugänglichmachung und Wiederverwendung durch die Forscher:innen selbst einschränken oder verhindern. Ein Gegenansatz sind Rechtevorbehalte, auch als Rights Retention bezeichnet, die verschiedene Umsetzungswege kennen: Vertragszusätze in Publikationsverträgen, die Vergabe einer Creative-Commons-Lizenz für eingereichte Manuskripte oder die vorherige Übertragung von einfachen Nutzungsrechten an einen Dritten, z. B. den Arbeitgeber. So gesicherte Handlungsspielräume können auch für das Open-Access-Publizieren genutzt werden. Mit dem Begriff Rights Retention Strategy werden Policies und damit verbundene Services von Forschungsförderern und Wissenschaftsorganisationen bezeichnet, die die Autor:innen bei der Durchsetzung dieser Rechtevorbehalte unterstützen sollen. Die Formulierung solcher Policies und die Etablierung entsprechender Services werden z. B. von der Coalition S und SPARC Europe propagiert. Die Handlungsspielräume beim Rechtevorbehalt werden durch das jeweils anzuwendende Recht bestimmt. Zum Beispiel wurde im „Memorandum zur Open-Access-Transformation bei der Helmholtz-Gemeinschaft“ eine Prüfung von Möglichkeiten für Rights Retention für den deutschen Rechtsrahmen angekündigt. Eine Analyse der Handlungsspielräume geht aber über die Betrachtung rechtlicher Gegebenheiten hinaus. Im Vortrag wird erläutert, was mit Rights Retention gemeint ist, wer entsprechende Strategien propagiert und was die Herausforderungen bei der Umsetzung sind.
Mit der Einführung spezialisierter Electronic Resource Management (ERM) Komponenten in unseren bibliothekarischen Systembaukasten kann die Zuordnung von Berechtigungen und Nutzungsbedingungen auf der Ebene von Paketen elektronischer Ressourcen effizient verwaltet werden. Dennoch bleiben Anwendungsfälle eine Herausforderung, bei denen der rechtliche Status eines einzelnen digitalen Objekts nicht ausschließlich von der Paketebene abhängt, sondern zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden müssen.
Für die Rechteverwaltung ZBW-gehosteter digitaler Objekte wurde deshalb in den letzten Jahren im Rahmen eines internen Projekts die Softwarelösung Library of Rights entwickelt. Darin werden Rechteinformationen von der Ebene der Lizenzverträge und Nutzungsvereinbarungen auf die Ebene der einzelnen Objekte abgeleitet, um dort flexibel verwaltet werden zu können.
Die Library of Rights stellt sich damit den Herausforderungen vielfältiger rechtlicher Szenarien, wie Open-Content-Lizenzen einzelner Objekte oder dynamisch veränderlicher Bedingungen. Beispiele dafür können Moving Walls oder Freikäufe sein sowie hybride Publikationen aus Transformationsverträgen.
Ziel dabei ist zum einen die rechtlich nachvollziehbare Dokumentation der Berechtigungen der ZBW für die Speicherung, Bereitstellung und Nutzung von Objekten. Zum anderen werden die Rechteinformationen auch direkt praxiswirksam eingesetzt, z.B. für die Zugangssteuerung zu den digitalen Inhalten.
Ein zentrales Element von LORI ist ein Frontend, das den Repositorien- und ERM-Teams der ZBW eine ergonomische Verwaltung und Überwachung der Rechteinformationen ermöglicht.
Im Vortrag beleuchten wir die Ausgangssituation, Use-Cases und geben Einblicke in das Frontend und die Workflows dieser systemunabhängig einsetzbaren Open-Source-Software. Abschließend berichten wir über Entwicklungsperspektiven, weitere Pläne und Kooperationen.
Die digitale Transformation und die Durchsetzung von Open Research erhöhen für Forschende aus Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen die rechtliche Komplexität beim Publizieren von Texten, Daten und weiteren wissenschaftlichen Ressourcen. Die bereits bestehende Wissensasymmetrie zwischen Forschung und Recht vertieft sich dadurch weiter. Einerseits wird die Weiterentwicklung von offener Forschung gehemmt, andererseits die juristische Interessensvertretung von Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen behindert.
Im Vortrag soll der – sich derzeit im Aufbau befindliche – „Legal Helpdesk“ des Open-Access-Büros Berlin, angesiedelt an der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin, vorgestellt werden. Der Helpdesk wird für insgesamt drei Jahre von der VolkswagenStiftung finanziert. Er stellt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für Angehörige von Berliner Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen dar, um bei rechtlichen Fragestellungen Hilfe und Unterstützung erhalten zu können. Der Schwerpunkt liegt auf urheberrechtlichen Fragen, vereinzelt sind auch Themen aus dem Datenschutz-, Arbeits- oder Haushaltsrecht berührt.
Das Herzstück des Projekts ist die Vermittlung von juristischen Kompetenzen für juristische Lai*innen. Daneben soll durch politische und legislative Stellungnahmen eine langfristige und strategische juristische Interessenvertretung der offenen Forschung initiiert werden. Das soll auch dem wachsenden Zusammenspiel von Wissenschafts- und Kulturerbe-Einrichtungen als öffentlich finanzierten Einrichtungen, die zu offener Forschung beitragen, zu Gute kommen. Der Vortrag gibt Einblick in das Projekt, problematisiert typische juristische Fallstricke aus der Praxis und streicht die Chancen und Skalierbarkeit des Formats für offene Forschung heraus.
Wissenschaftliches Publizieren ist mit zahlreichen Urheberrechtsfragen verbunden. Bei Open Access, der frei zugänglichen Veröffentlichung wissenschaftlicher Texte, werden viele dieser Rechtsfragen neu gestellt oder neue Rechtsfragen aufgeworfen. Eine Frage, zu der es lange Zeit keine verlässlichen Informationen gab, ist die nach der Kompatibilität von Open Access und Verwertungsrechten: Sind Open-Access-Publikationen mit einem Wahrnehmungsvertrag bei der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vereinbar? Bei wissenschaftlichen Autor:innen führt das regelmäßig zu Unsicherheiten und Beratungsbedarf. Die Vortragsautoren haben eine Handreichung und einen begleitenden Artikel bei iRights.info veröffentlicht, um genau diese Frage zu diskutieren und zu klären. Dabei wurde auch die VG Wort eingebunden und ihre Perspektive berücksichtigt, um Rechtsklarheit zu gewährleisten. Neben den rein formalen Aspekten sind weitere Aspekte, wie publikationsethische Fragestellungen oder Autorenrechte, in dem Spannungsfeld wichtig. So werden von der VG Wort im Zuge des Ausschüttungsverfahrens erhebliche Mittel aus Bibliothekstantiemen an Autor:innen mit einem bestehenden Wahrnehmungsvertrag ausgezahlt – auch im Rahmen von Open-Access-Publikationen. Zudem stellen sich grundlegende Fragen bei der Vereinbarkeit mit Publikationsverträgen und zur Sicherung von Autorenrechten (Rights Retention).
Im Vortrag werden die problematische Ausgangslage, die Hintergründe und die aktuelle Sachlage dargestellt. Darüber hinaus sollen die weiteren ethischen Aspekte und neuere Entwicklungen beleuchtet werden und im Spannungsfeld aktueller Open-Access-Entwicklungen und der Eigenverantwortung wissenschaftlicher Autor:innen kontextualisiert werden. Denn neben aller (berechtigten) Kritik an einer Teilnahme am Ausschüttungsverfahren mit Publikationen aus öffentlich finanzierter Forschung, sollte die Eigenverantwortlichkeit informierter Autor:innen das priorisierte Ziel einer jeden Publikationsberatung sein.
Im Jahr 2023 hat die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf (ULBD) ihren Online-Anmeldungsprozess modernisiert, um zukünftigen Nutzenden einen einfacheren und schnelleren Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen. Eine wesentliche Neuerung ist die Anbindung an den Dienst BundID, die es erlaubt, sich datenschutzkonform und vollkommen kontaktlos mit einem einheitlichen und sicheren Identitätsnachweis für ein neues Bibliothekskonto zu registrieren und dabei rechtssicher zu identifizieren.
Bis zur Modernisierung war die Online-Anmeldung an der ULBD nur per E-Mail möglich, wobei die Antragsteller ihre persönlichen Daten in Form einer Kopie des Personalausweises an die Bibliothek übermitteln mussten. Die Daten wurden dann von den Bibliotheksmitarbeitenden manuell überprüft und in das Bibliothekssystem eingegeben. Durch die Modernisierung der Online-Anmeldung kann der Antrag automatisch mit bereits verifizierten Daten über den Dienst BundID befüllt werden, sodass es keiner manuellen Überprüfung mehr bedarf.
In diesem Vortrag möchten wir über unsere bisherigen Erfahrungen berichten und folgende Fragen beantworten: Warum haben wir uns für BundID entschieden? Wie funktioniert die Nutzung des Dienstes BundID technisch? Was ist nötig, um den Dienst einbinden zu können?
Netzwerk Hochschulbibliotheken BW: Personalvernetzung & -weiterentwicklung in kleineren Bibliotheken
(2025)
Für kleinere Hochschulbibliotheken sind Austausch und Vernetzung des Personals mit anderen Einrichtungen essentiell. Um diesen Austausch von der Leitungsebene auf die Breite der jeweiligen Bibliotheksteams auszuweiten, entstand die Idee eines Netzwerks. Der Vortrag berichtet über die Konzeptionierung, erste Schritte, Erfolge und bisherige Herausforderungen. Des Weiteren wird ein Blick auf die Vision des Organisationsteams sowie die zukünftige Entwicklung geworfen.
Aktuell basiert das Netzwerk vorwiegend auf virtuellem Austausch, weitere Formate sind in Planung. Das Netzwerk eröffnet neue Ansätze für zukünftige Zusammenarbeit der Hochschulbibliotheken sowie gegenseitige Fortbildung und Unterstützung. In Zeiten des Fachkräftemangels kann das Netzwek ein vielversprechendes Instrument für die Zukunft sein und verspricht bei passendem Einsatz Synergieeffekte.
Die Präsentation soll aufzeigen, dass es auch mit geringen Mitteln, ohne zusätzliche Personalressourcen, möglich ist, Zusammenarbeit auf allen Ebenen der Bibliotheksmitarbeiter:innen zu initiieren und neue Kommunikationskanäle zu eröffnen. Bereits motivierte Mitarbeiter:innen erschließen sich so geeignete Wege sich einzubringen. Für alle Mitarbeiter:innen können Schwellen gesenkt werden.
Inhaltlich orientieren sich die aktiven Veranstaltungsformate an aktuellen Themen und Fragestellungen aus der Community heraus sowie an Bereichen, die in den allgemein gängigen Fortbildungsangeboten wenig zugänglich sind.
In seinem Buch "Machtübernahme" beschreibt der Aktivist, Journalist und Autor Arne Semsrott was eine Machtübernahme der AfD für Deutschland und für deutsche Institutionen bedeuten würde. Vieles von dem, was Arne Semsrott (noch) theoretisch beschreibt, ereignet sich bereits ganz praktisch in Teilen Osteuropas. Öffentliche Bibliotheken in der Slowakei und Ungarn stehen zunehmend unter Druck. Wie kann man, wie soll man mit dem Kulturkampf von rechts in Bibliotheken umgehen? Was tun, wenn die Regierung radikale völkische Positionen normalisiert und die Grenzen dessen, was gelesen und gesagt werden darf, immer mehr verschiebt?
Bibliotheken als Begegnungsorte des Wissens und des Austausches sind in der Slowakei und Ungarn aber nicht nur auf nationaler Ebene unter Druck, sie gerieten darüber hinaus auch auf internationaler Ebene in den Fokus der russischen Propaganda. Die offizielle Propagandalinie des Kremls versucht in ausländischen Kultureinrichtungen rechtswidrige Handlungen Russlands zu rechtfertigen – von der Annektierung der Krim im Jahr 2014 bis hin zu der Invasion der Ukraine im Februar 2022. Die Indoktrination von Benutzer*innen ist ein zynischer Versuch, die Kultur, das Erbe und die Identität Osteuropas auszulöschen, und stellt eine Verletzung des Rechts auf Bildung dar. Neben einer Analyse zu extrem rechten Netzwerken und deren Kampfbegriffen liefert der Beitrag Tipps für die tägliche Bibliothekspraxis.
On December 3, 2004, President Yoon Suk-yeol declared martial law, citing the need to eliminate "pro-North Korean anti-state forces." This declaration revived the national trauma of South Korea’s dictatorship era, particularly the suppression of political freedoms, including academic freedom. A key aspect of this repression was the restriction on access to North Korean publications, with readers and possessors branded as “pro-North Korean anti-state forces.”
North Korean publications, which offer rare insights into the country’s closed society, are censored by both North Korea and South Korea. North Korea controls the production and distribution of its publications under its authoritarian regime, while South Korea restricts these materials under its National Security Law. Since the Korean War, both countries have defined each other as primary enemies and North Korean publications are classified as "enemy's expressions" in South Korea. Consequently, the possession or distribution of such publications is punishable, even if they are for academic research. Studying North Korea is inherently challenging due to the need for primary sources. The censorship by both states has further hindered access to crucial materials, restricting scholars’ ability to conduct comprehensive research on the country.
This presentation will focus on the dual censorship of North Korean publications by both countries, with particular emphasis on South Korea’s censorship practices in light of the current political climate. The implications of these restrictions on academic freedom and the flow of knowledge will be explored, especially regarding the study of North Korea’s internal situation.
„Was ist eigentlich typisch europäisch? Woran denkt Ihr, wenn Ihr „Europa“ hört? An Champions League und Schüleraustausch? Oder fühlt Ihr Euch an den letzten Urlaub erinnert? Träumt Ihr davon, nach der Schule mit einem Interrail-Ticket andere europäische Städte kennenzulernen? Oder habt Ihr große und kleine Ideen, was in Europa besser werden soll?“
Mit diesen Fragen wanden sich die Städtischen Bibliotheken Dresden und das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung an Schüler und Schülerinnen weiterführender Schulen in Sachsen und luden sie ein, ihre Sicht auf Europa 2022 in Bildern und 2023 in Texten festzuhalten. Ein Teil der beeindruckenden Arbeiten wurde der Öffentlichkeit in der Zentralbibliothek präsentiert.
Auf der bibliocon 2025 berichten wir über das Werden und Wachsen dieser umfangreichen partizipativen Projekte, über außergewöhnliche Kooperationen und der darin innenwohnenden Chance, Bibliotheken im doppelten Sinn als Orte der Demokratie zu erfahrbar zu machen: als Ideengeber, um Schüler und Schülerinnen anzuregen, über aktuelle gesellschaftliche Geschehnisse zu reflektieren und als städtischer, konsumfreier Ort, der eben diese Auseinandersetzungen einer großen Öffentlichkeit präsentiert.
Selbstverständlich zeigen wir die Preisträgerbilder und Preisträgertexte im Rahmen des Vortrages.
Bibliotheken als Bildungseinrichtungen, einem Ort des lebenslangen Lernens und der Vermittlung von und dem Zugang zu Informationen, sind geeignete Orte der Verantwortlichkeit gegenüber der Menschenrechte nachzukommen. Politische Entscheidungsträger:innen haben Verantwortung dafür zu tragen, dass die Menschenrechte laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Vereinte Nationen/ 1948) geschützt werden. Menschenrechte sind unteilbar und universell und stehen damit jedem Menschen vollumfänglich zu. Mit dem Menschenrecht auf Bildung, laut Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, geht das Menschenrecht auf Menschenrechtsbildung einher. Nur wer seine Rechte kennt kann diese für sich und für alle anderen Rechteträger:innen einfordern. Verantwortlich für die Umsetzung der Menschenrechte sind Staaten (festgehalten in jeweiligen Rechtssystemen) sowie deren Einrichtungen. Jedoch sind auch Individuen als Adressat:innen für die Einhaltung der Menschenrechte in der Verantwortung. Wo Menschenrechte verletzt werden sind Bibliotheken als öffentliche Einrichtungen und auch Beschäftigte dieser als Individuen in der Verantwortung, Menschenrechte zu schützen. Bibliotheken haben eine nicht vergleichbare Reichweite und stehen als öffentliche Einrichtung allen Menschen zur Verfügung. Bibliotheken sind bereits ein Ort der Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung und können und sollten weltweit ein Ort der Umsetzung des Rechts auf Menschenrechtsbildung sein.
Beitrag zur Demokratieförderung: PERSPECTIVES – Ein Projekt der Goethe-Institute in Mittelosteuropa
(2025)
Recherche, Transparenz und klare Fakten gehören zu einem kritischen und verantwortungsbewussten Journalismus. Gerade in Zeiten, in denen illiberale Kontexte vermehrt eine Rolle spielen und Pluralismus und Demokratie bedrohen, muss der unabhängige Journalismus gewahrt und gestärkt werden.
Hier setzt das Projekt „PERSPECTIVES – One Europe, many Stories“ an, das vom Goethe-Institut koordiniert und von der Europäischen Union unterstützt wird. Schon seit 2023 bringt es Journalist*innen aus der Tschechischen Republik, Deutschland, der Slowakei, Polen, Ungarn, Litauen und der Ukraine unterschiedlichen Ländern Europas in einem transnationalen Redaktionsnetzwerk zusammen, um nationale Medienblasen aufzubrechen und grenzübergreifend an Themen zu arbeiten. Insbesondere die Informations- und Bibliotheksbereiche der Goethe-Institute in Mittelosteuropa organisieren eine Vielzahl von Formaten und publikumswirksamen Veranstaltungen wie beispielsweise Lesungen, Workshops, Diskussionsrunden, interaktive Events oder Live-Journalismus-Formate wie „Reporter Slams“ im Kontext eines kritischen, unabhängigen Journalismus. Die Inhalte, die dabei entstehen, erreichen vor allem junge Menschen in Mittelosteuropa und bilden die Grundlage für Diskurse im Netz, darüber hinaus entstehen Räume für Begegnungen für angehende Journalist*innen.
Wer bekommt was, wann und wie viel davon? Sollen alle ein gleich großes Stück vom Kuchen erhalten, oder am Ende alle satt sein? Was ist mit denen, die keinen Kuchen mögen?
Auf diese Fragen finden Schulen jeden Tag Antworten, die den Alltag von Kindern und Jugendlichen nachhaltig prägen. Diese Antworten haben grundlegende Bedeutung für den Zusammenhalt unserer auf einem demokratischen Wertekonsens beruhenden Gesellschaft. Denn sie geben der next generation Orientierung und Möglichkeiten an die Hand für die Gestaltung der Zukunft eben dieser Gesellschaft.
Leicht zu finden sind gute Antworten allerdings nicht. Das gilt insbesondere für die aktuelle Situation, in der Lehrkräfte und Personal (d.h. Zeit, Aufmerksamkeit sowie Zuwendung) knapp sind. Auch die Versorgung z.B. mit Essen, Materialien und Raum oder die bedarfsgerechte Ausstattung für inklusive Lerngruppen können Mammutaufgaben darstellen. An deren Bewältigung führt heute kein Weg vorbei, damit das soziale Miteinander ebenso wie Lernen in Schule gelingen können.
Die „Expedition Bildungsgerechtigkeit“ hat Station an 12 Schulen in Bremen und Bremerhaven gemacht, um herauszufinden, wer dort wie für Bildungsgerechtigkeit sorgt unter zunächst oft widrig scheinenden Voraussetzungen. Herausgekommen sind neben Antworten auf die Ausgangsfrage dabei überraschende Erkenntnisse, vielfältige Inspirationen, berührende Begegnungen und Anerkennung für ein Bildungssystem, das am Standort Bremen eine Menge zu bieten hat. Aus diesem reichhaltigen Fundus an Inspiration und den Bildern von Schülerinnen und Schülern sowie weiteren Akteurinnen und Akteuren an den beteiligten Schulen wurde die interaktive Ausstellung „Expedition Bildungsgerechtigkeit“ entwickelt, die in diesem Vortrag vorgestellt wird. Sie lädt ein zum Nachdenken über und Mitgestalten von Bildungsgerechtigkeit und damit einer gerecht(er)en Gesellschaft von heute und morgen.
The Council of Europe Recommendation urges governments to entrust the development of library collections to the “independent professional judgment of librarians”. This professional judgment is nowadays exercised in a climate of great political polarization. Libraries can conform to Section 1 of the Council of Europe Recommendation focused on Freedom of Expression through the following five principles.
1. The principle of legality. The Preamble of the Recommendation lists a series of texts underpinning the constitutional architecture of democracy in Europe. It should be borne in mind that these same treaties are often used by illiberal parties for Demo-Kratur (Potemkin democracy) exercises.
2. The principle of indivisibility. Freedom of expression, free access to information and democratic participation are mutually dependent. If taken separately, there is a risk of boomerang effect turning against the library institution that promotes fundamental values.
3. The principle of proportionality. There are big disparities among European libraries, both at intra- and inter-state level. It is obvious that the perception of pluralism in library collections may be felt differently. This explains why librarians in some countries are so cautiously tactic to tackle freedom of expression in municipalities that are ruled by anti-democratic parties.
4. The principle of efficiency. Democracy has its costs; its development in libraries cannot take place without adequate financial support. Therefore, it may be strategic for libraries to resort to European sources of local funding that have been the object of partnership agreements between the Commission and the Member States.
5. The principle of graduality. Countries having experienced fascism and communism know that resistance to totalitarian ideologies can develop in different ways through a panoply of methods: passive resistance, work-to-rule, clear dissidence, and others.