Recht, Politik, Lobbyarbeit
Refine
Year of publication
Document Type
Has Fulltext
- yes (28)
Is part of the Bibliography
- no (28)
Keywords
- Urheberrecht (28) (remove)
Language
- German (28)
Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts.
Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.
Forum Bibliotheksrecht
(2023)
Rechtliche Fragestellungen spielen im Bibliotheksalltag eine immer größere Rolle. Neue Themengebiete wie das Datenrecht kommen hinzu, doch auch bei den Dauerbrennern – wie im Urheber- und Datenschutzrecht – sind längst nicht alle offenen Fragen geklärt.
Im "Forum Bibliotheksrecht" greift die dbv-Rechtskommission aktuelle Themen und neue Entwicklungen auf und befasst sich in mehreren Vorträgen mit Rechtsfragen des Bibliothekswesens insbesondere aus dem Urheberrecht und anderen Bereichen des Bibliotheks- und Informationsrechts.
Die Session ist für alle an rechtlichen Themen Interessierten offen.
Die Digitalisierung historischer Zeitungen ist ein großer Schritt auf dem Weg, das kulturelle Erbe ungehindert zugänglich zu machen. Die Fortschritte in der automatischen Texterkennung einschließlich Fraktur mittels OCR erweitern die Möglichkeiten, historische Zeitungsbestände zu präsentieren, zu durchsuchen oder mit Methoden der DH zu analysieren. Ziel des DFG-geförderten Projekts „Eine Zeitung in drei Jahrhunderten: Digitalisierung und Präsentation des Darmstädter Tagblatts (1740-1986)“ ist die Digitalisierung und Präsentation des Darmstädter Tagblatts in seinem kompletten Erscheinungsverlauf nach aktuellen technischen Möglichkeiten und Maßgabe der FAIR Prinzipien. Die Digitalisierung umfasst nach dem Stufenmodell des DFG-Masterplans die Imagedigitalisierung mit Strukturdatenerfassung, die OCR-Volltextgenerierung, die Artikelseparierung ausgewählter Sequenzen, die automatische Personen- und Ortsnamenidentifikation und die Annotation per Part-of-Speech-Tagging in ausgewählten Teilen. Eine besondere Herausforderung stellt die Rechteklärung dar. Dem Tagblatt-Projekt kommt Pilotcharakter zu, da sich bislang kein anderes vergleichbares Zeitungsdigitalisierungsprojekt so weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts und damit einen urheberrechtlich komplexen Zeitraum vorgewagt hat. Es gilt, für eine Unmenge an Artikeln, Karikaturen, Fortsetzungsromanen, Fotos etc. die Rechte für die Digitalisierung und anschließende Veröffentlichung einzuholen. Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf Aspekten der Rechteklärung. Anhand praktischer Beispiele werden urheberrechtlich relevante Sachverhalte und Lösungswege zur Rechteklärung (auch technischer Art wie z.B. automatisierte Ermittlung von Urhebern) vorgestellt. Die Lösungsansätze sollen dabei helfen, Wege zu zeigen, wie Zeitungsdigitalisierung unter Beachtung des Urheberrechts überhaupt möglich ist, welche Maßnahmen unverzichtbar sind, welche Risiken in Kauf genommen werden können und mit welchen Aufwänden zu rechnen ist.
§ 60d UrhG erlaubt seit 2018 die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Forschung mittels Text und Data Mining (TDM). Forschungsprojekte in textbasierten Disziplinen beschränken sich trotzdem häufig auf gemeinfreie oder Open Access publizierte Werke, um eine Veröffentlichung und Weiterverwendung der Korpora zu ermöglichen. Das schließt insbesondere weite Teile zeitgenössischer Literatur als Forschungsmaterial aus. Seit dem 7.6.21 gelten durch Umsetzung der Digital Single Market-Richtlinie (DSM-RL) teils neue Bestimmungen. Es besteht allerdings weiterhin Rechtsunsicherheit in Bezug auf den weiteren Umgang der Korpora nach Projektende, die auch Bibliotheken betrifft: Nach alter Rechtslage war keine eigene Aufbewahrung der Korpora durch die Forschenden möglich, sie konnten aber an Kulturerbeeinrichtungen übermittelt werden. Jetzt dürfen die Korpora durch die Forschenden aufbewahrt werden, „ solange sie für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung oder zur Überprüfung wissenschaftlicher Erkenntnisse erforderlich sind “ (§ 60d Abs. 5). Ob weiterhin eine Fremdarchivierung möglich ist, ist rechtlich unklar. Die Gesetzesbegründung scheint jedenfalls davon auszugehen, dass die Korpora von Kulturerbeeinrichtungen aufbewahrt werden dürfen, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis zur Weitergabe an diese Einrichtungen zu enthalten. Die Archivierung ist nicht nur aus Gründen der Guten Wissenschaftlichen Praxis geboten, sondern wäre auch sinnvoll, um Korpora nachnutzbar zu machen. Die Weiterverwendbarkeit wird regelmäßig zur Förderbedingung für Forschungsprojekte gemacht. Sie ist aber auch aus ökonomischen Gründen sinnvoll, da die Datenaufbereitung besonders kostenintensiv ist. Um einerseits einen möglichst großen Nutzen zu generieren und andererseits auch inhaltlich von bereits betriebener Forschung zu profitieren, ist eine – zumindest anteilige – Nachnutzbarkeit erstrebenswert. Im Vortrag werden mögliche Lösungsansätze für Bibliotheken vorgestellt.
Auf das Urheberrechtswissensgesellschaftsgesetz folgt im Juni 2021 die nächste Anpassung des Urheberrechts. Diese Änderungen führen eine Vielzahl neuer Regelungen, Rechtsinstrumente und sogar ein neues Gesetz ein. Doch was ist wirklich relevant für die Bibliothekswelt? Auf welche urheberrechtlichen Erlaubnisse können sich Bibliotheken ab dem Juni 2021 verlassen?
Der Vortrag gibt einen ersten Überblick über die neuen bibliotheksrelevanten Gesetzesänderungen
Ab September 2018 hat Lesben- und Frauengeschichte eine neue Adresse im Netz: das Digitale Deutsche Frauenarchiv (DDF). Gefördert wird das Internetportal vom BMFSFJ, Träger ist der i.d.a.-Dachverband, der aktuell 40 feministische Bibliotheken und Archive vereint. Voraussetzung für die Onlinestellung von Materialien im DDF und anderswo ist eine aufwendige Rechteklärung. Diese ist insbesondere für kleinere Institutionen wie die i.d.a.-Einrichtungen eine Herausforderung. Sie arbeiten meist mit wenigen Mitarbeiter*innen und bewahren zum großen Teil Materialien wie Plakate, Flugblätter und Graue Literatur, deren Rechteklärung eine besondere Hürde darstellt. Zudem stehen anonym und kollektiv verfasste Schriften einer auf individuelle Urheber*innenschaft abzielenden Rechtslage gegenüber. Die Geschäftsstelle des DDF hat gemeinsam mit der Anwaltskanzlei iRights.Law zwei Werkzeuge entwickelt, die sich diesen Herausforderungen stellen und insbesondere kleineren Einrichtungen Hilfe bei der Rechteklärung ihrer Materialien bieten:Ein Vertragsgenerator (ida-dachverband.de/ddf/vertragsgenerator) erläutert juristische Fachbegriffe und hilft dabei, die je nach Einrichtung und Situation erforderliche Vertragsvorlage, etwa für Schenkungen und Nutzungsvereinbarungen, zu finden.Ein Praxisleitfaden in Form einer gedruckten und online auffindbaren Broschüre (ab 19.9. zu finden unter www.ida-dachverband.de/ddf/recht) beschäftigt sich unter urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten mit der Online-Stellung von Materialien sozialer Bewegungen. Die Autor*innen reflektieren darin die konkreten Fragen und Probleme, die bei der Vorbereitung des DDF-Onlinegangs aufgetreten sind. Beide Tools sind kostenfrei zugänglich und von anderen Einrichtungen nachnutzbar. Sie werden im Vortrag präsentiert und erläutert. Auch rechtliche Fragen zur Online-Stellung von Materialien aus den Archiven sozialer Bewegungen sind willkommen.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
Urheber- und medienrechtliche Gesetze laufen der Technik hinterher. Dadurch entstehen bei allen Betroffenen große Ungewissheiten darüber, was erlaubt ist und was nicht, welche Vorkehrungen zu treffen sind und welche Vergütungen wie abzurechnen sind. Um ihrer Aufgabe, der Öffentlichkeit und Wissenschaft Literatur und andere für Bildung, Studium und Forschung notwendige Wissenressourcen zur Verfügung zu stellen, dürfen Bibliotheken sich von den rechtlichen Grauzonen nicht zu sehr verunsichern lassen. Der Prozess des technischen und organisatorischen Wandels wird nicht enden. Bibliotheken begrüßen ihn und werden auch weiterhin mit ihm umgehen. Weil oft nicht klar ist, ob neue Leistungen, Praktiken und Systeme von den einschlägigen Gesetzen erfasst sind, müssen wir uns darauf einstellen, dass es weiterhin Entscheidungen der Gerichte aller instanzen sowie des EuGH und sogar des Bundesverfassungerichts regnen wird. Ausleihe von E-Books, Digitalisierung, Vergütung oder Facebook-Fanseiten: Neue Gesetze, Gesamtverträge und höchstinstanzliche Urteile werden die Unsicherheiten nicht auf einen Schlag aus dem Weg räumen. Bibliotheken sind gut im Verwalten, aber bisher noch nicht gut genug im Wandeln. Lernen wir also, den Wandel zu verwalten ! Mit mehrere Vorträgen zu brennenden Aspekten des rechtlichen Umbruchs laden wir Sie zu Diskussionen über die Reparatur des bibliothekarischen Rechts-Diskurses ein.
Eine UB schließt einen Lizenzvertrag mit einem ausländischen Anbieter von Datenbanken ab. Es wird nun behauptet, zusätzlich zu der an den deutschen Fiskus zu ent-richtenden Umsatzsteuer in Höhe von 19% müsse die UB weitere 15% des Netto-Rech-nungsbetrags als „Quellensteuer“ einbehalten und an das Bundeszentralamt für Steuern abführen. Das ist rechtlich falsch.
Digitale Datenträger vergehen schneller als Bücher. Konservierungsmaßnahmen, die den Erhalt und die Nutzung auf lange Sicht sicherstellen sollen, fallen ausnahmslos in die urheberrechtliche Schutzfrist der enthaltenen Werke und sonstiger Schutzgegenstände. Sind also die für die Langzeiterhaltung erforderlichen Maßnahmen wie Kopie, Migration, Emulation von Text- und Bildwerken sowie Software und Datenbanken erlaubt ? Der Vortrag soll mehr Licht in diese rechtliche Grauzone bringen. Eine einfache Lösung ist hier jedoch nicht zu erwarten, denn neben den unterschiedlichen Gegenständen ist zu berücksichtigen, ob Lizenzverträge, technische Schutzmaßnahmen oder etwa geltendes ausländisches Recht entgegenstehen können.
Seit vielen Jahren verspricht der Gesetzgeber den öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken Verbesserungen ihres gesetzlichen Handlungsrahmens, etwa um ihrem Auftrag im Bereich der elektronischen Medienversorgung nachzukommen. Doch die Reformen lassen fast ebenso lange auf sich warten, Musterprozesse um Einzelbestimmungen wie die elektronischen Leseplätze zementieren komplexe, gesetzgeberische Verschlimmbesserungen. Mein Beitrag stellt vor, welche gesetzlichen Vorhaben mit Bibliotheksbezug (vor allem im Urheber- und Lizenzrecht sowie bezüglich Open Access) sich die neue Bundesregierung vorgenommen hat und bewertet die Agenda der Großen Koalition für die neue Legislaturperiode. Worauf müssen sich die Bibliotheken konkret einstellen. Es wird ferner analysiert, ob die Große Koalition die bildungs- und bibliotheksfreundlichen Empfehlungen umsetzen wird, die Anfang 2013 parteiübergreifend in der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft beschlossen wurden (vgl. dazu z. Bsp. Upmeier, Bibliotheken auf der Tagesordnung - und im Abschlussbericht, in: BuB 2013, S. 485-487). Ein weiterer Schwerpunkt meines Beitrags liegt darauf, ob Bundestag und Bundesregierung die Desiderate der Bibliotheksverbände aufgreifen, wie zum Beispiel die Forderung des Deutschen Bibliotheksverbands nach Gesetzesinitiativen für die rasant zunehmende E-Ausleihe (vgl. z.Bsp Pressemitteilung des dbv vom 30.10.2013, http://www.bibliotheksverband.de/dbv/presse/presse-details/archive/2013/october/article/bundesweite-bibliothekswoche-treffpunkt-bibliothek-ein-grosser-erfolg-bibliotheksverband-fordert.html).