Recht, Politik, Lobbyarbeit
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Im Juni 2010 veröffentlichte die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) ihren Ab-schlußbericht zu den in ihrem Auftrag erstellten Studien über Schranken und Ausnahmen im Ur-heberrecht erschienen. Speziell hinsichtlich des Kopienversands von Bibliotheken zeigt ein Rechtsvergleich mit anderen Ländern, daß der deutsche § 53a UrhG nicht gerade eine optimale Lösung darstellt. Die WIPO-Studien von Kenneth Crews und Raquel Xalabarder enthalten noch weitere für Bibliotheken höchst nachteilige Erkenntnisse. Ebenfalls 2010 ist aber mit dem Wit-tem-Projekt für ein Europäisches Urheberrecht ein völlig neuer Ansatz für die Herausforderungen einer digitalisierten Informationsgesellschaft vorgestellt worden. Und im April 2011 wurde der Entwurf für einen neuen WIPO-Vertrag über Schranken und Ausnahmen für Bibliotheken und Archive veröffentlicht, worin der Kopienversand im Rahmen des bibliothekarischen internationa-len Leihverkehrs erstmalig Erwähnung in einem WIPO-Dokument findet.
Libraries in Switzerland are traditionally managed by the 26 Cantons, but they have organised themselves and more or less at random. As a consequence, collaboration and networks have not been developed to the optimum, neither between the lingual regions n or between the different library types. Trying to incite a wishful discourse in these questions and in view of the fact, that the Swiss Conference of Education Ministers has formed a working group to discuss a library policy, the talk gives an overview over the system of libraries in Switzerland, suggests ideas and presents a vision of a Library of Switzerland.
Angesichts der digitalen Informationsrevolution, die neue Moeglichkeiten schafft, aber auch, wie die neuen Produkte der Firma Apple zeigen, in neue Abhaengigkeiten und zu proprietären Loesungen führen kann, ist die Forderung nach oeffentlicher Zugänglichkeit von Inhalten aktueller denn je. Oeffentliche Bibliotheken garantieren die Wahrnehmung des Rechts auf Informationsfreiheit. Oeffentliche Bibliotheken muessen diesen Zugang eroeffnen und vor allem mit Schulen kooperieren. "Die oeffentliche Bibliothek muss zum Bestandteil des Schulalltages werden. Bibliotheken vermitteln Medienkompetenz auch im Internet und das wird in Zukunft für die Entwicklung unserer Kinder entscheidend sein. Die oeffentliche Hand ist gefordert, Kooperationen zwischen Schulen und oeffentlichen Bibliotheken zu ermoeglichen und sich für den Erhalt des oeffentlichen Bibliothekswesens stark zu machen."
Der Vortrag, der als Keynote-Speech während der Eröffnungsveranstaltung des Kongresses in Leipzig 2010 gehalten wurde, stellt die Bill and Melinda-Gates Stiftung vor, ihre Programme und Einbeziehung des Netzes der Bibliotheken weltweit. Er stellt auch dar, warum die Stiftung gerade über die Bibliotheken die Menschen erreichen möchte, um den freien Zugang zur Information und somit die Chancengleichheit in der globalen Wissensgesellschaft zu fördern.
Ausgehend von der aktuellen Urheberrechtsdiskussion und der Rolle der Verwertungsgesellschaften in der Informationsgesellschaft wird die historische Entwicklung der Bibliothekstantieme in Deutschland vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum 2. Korb der Urheberechtsreform skizziert. Schwerpunktmäßig im Bereich der öffentlichen Bibliotheken werden Finanzierung, Verteilung der Mittel und Ausschüttungspraxis der VG WORT und der Zentralstelle Bibliothekstantieme ZBT für Inhaber von Urheberrechten und Inhaber von Leistungsschutzrechten dargestellt. Der Übergang ins digitale Zeitalter wird nicht nur bei der Erhebung und Auswertung der Ausleihdaten aufgezeigt, sondern auch an ausgewählten Grenzbeispielen wie der Freiwilligen Selbstbeschränkung der Bibliotheken bei der Präsenznutzung von Computer-Standardsoftware und der Online-Ausleihe digitaler Medien durch Digital-Rights-Management-Lizenzierungsmodelle. Zusammenfassend wird die Bibliothekstantieme in Deutschland – im nachfolgenden auch PLR für Public Lending Right bezeichnet - im Spannungsbogen der rechtlichen und technologischen Entwicklung der jüngsten Gegenwart betrachtet.
Für Forschung und Lehre in Deutschland stellen die wachsende Vernetzung digitaler Informationssysteme, der veränderte Rahmen des wissenschaftlichen Publizierens und Kommunizierens sowie strukturelle Neuausrichtungen im Hochschulbereich wesentliche Faktoren der Umgestaltung dar. Vor diesem Hintergrund werden sich auch die wissenschaftlichen Bibliotheken in unterschiedlicher Weise neu positionieren und ihre Dienstleistungen neu organisieren. Überregionale digitale Informationsumgebungen werden in mittelfristiger Perspektive standort- und grenzübergreifend den Zugriff auf das breite Spektrum aktueller Forschungsliteratur, digitalisierter Forschungsquellen, E-Learning-Materialien und virtueller Forschungsverbünde ermöglichen. Für weiterführende Forschungsarbeiten und Graduiertenstudien werden sich zudem spezialisierte Forschungsbibliotheken und -archive vor Ort stärker profilieren. Vor diesem Hintergrund sollen die aktuellen Förderschwerpunkte und -konzepte der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) im Bereich der wissenschaftlichen Literaturversorgungs- und Informationssysteme kurz dargelegt werden. Den Schwerpunkt des Vortrags bildet der Bereich der Kulturellen Überlieferung und die Frage nach dem Verhältnis von Buch und Byte.
Der Vortrag untersucht die Rolle und Bedeutung der 'Digital Divide' genannten Prozesse vor dem Hintergrund der Wissensgesellschaft. Dabei wird der (physische) Anschluss an das Internet vom (intelektuellen) Zugang zu Informationsressourcen unterschieden. Informationelle Partizipation, so die These, setzt Zugang voraus, der nicht allein über eine Hard- und Softwareinfrastruktur hergestellt werden kann, sondern an die individuelle Lebenssituation angepasst sein muss. Es folgen Ansätze zu Strategien, die Bibliotheken auf mikro- meso und makrostruktureller Ebene dazu verhelfen können, Menschen Zugang und damit informationelle Partizipation zu ermöglichen.
Folien und Vortragstext
Dieser Paragraph zur verfassungsfeindlichen Befürwortung von Straftaten des deutschen StGB war in den späten 70-er Jahren Beispiel und Symbol eines in die Meinungsfreiheit eingreifenden Strafrechts. Nicht zuletzt Buchhändler und Bibliothekare sahen sich durch diese Bestimmung potentiell kriminalisiert. Ein vom Verband des linken Buchhandels herausgegebenes Buch („§ 88a in Aktion“), welches vor diesen Gefahren warnen sollte, wurde selbst zum Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Dreißig Jahre danach soll über die Genese, die Wirkung und die Abschaffung dieses kurzlebigen Paragraphen (1976-1981) berichtet werden. Und es soll die Frage gestellt werden, ob die Befürchtungen damals berechtigt waren bzw. ob sie es heute wieder sind.
Als Folge der Anschläge vom 11. September 2001 unterzeichnete Präsident George W. Bush am 26. Oktober desselben Jahres den so genannten „USA Patriot Act“ (Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001). Dieses Gesetz erlaubt u. a. unangemeldete Nachforschungen des FBI in Bibliotheken und Buchläden und damit verbunden ungehinderten Zugang zu Daten über die Nutzung von Medien (Print- und elektroni-sche Medien) - allerdings nur, wenn gegen einen Bibliotheksbenutzer wegen verdächtiger Aktivitäten ermittelt wird. Dieser Beitrag erläutert zweierlei: zum einen Reaktionen der American Library Association; sie kritisierte vor allem das Außerkraftsetzen bzw. die Einschränkungen von Freiheitsrechten für US-Bürger. Zum anderen geht es um das konkrete Verhalten von Bibliotheksleitern wie Bibliotheksnutzern, aber auch um einzelne FBI-Investigationen.
Die Debatten um die mögliche Einführung eines eigenen Bibliotheksgesetzes ziehen sich seit den 50er Jahren durch die Geschichte des Landes Hessen. Mehr als 60 Jahre nach Gründung Hessens muss nüchtern festgestellt werden, dass man derzeit weit von einer Bibliotheksgesetzgebung entfernt ist, die verbindliche Standards innerhalb des gesamten Bundeslandes festschreibt, bestehende Defizite bei Personalausstattung und Medienbestand korrigiert und regionale Disparitäten bei der bibliothekarischen Grundversorgung einebnet. Es werden die verschiedenen Anläufe auf dem Weg zu einem noch immer nicht vorhandenen Hessischen Büchereigesetz dargestellt und Gründe für ihr Scheitern erläutert.
Mit Blick auf die immer wieder erhobene Forderung nach einem Bibliotheksgesetz in Deutschland werden die aktuelle Praxis von Bibliotheksgesetzgebung in Deutschland sowie die Hindernisse für ein spezifisches Bibliotheksgesetz dargestellt. Der Beitrag mündet in einen Ausblick auf eine mögliche Strategie für den Erlass eines Bibliotheksgesetzes.
Die Technologie der Radio Frequency Identification (RFID) erhält zunehmend Einzug in deutsche Bibliotheken, ohne dass datenschutzrechtliche Fragen hinreichend erörtert werden. Dahingegen wird dem Schutz der Privatsphäre von Bibliotheksnutzern bei der Verbandsarbeit der American Library Association (ALA) große Beachtung geschenkt. So hat die ALA 2005 mit der “Resolution on Radio Frequency Identification (RFID) Technology and Privacy Principles” sowie ein Jahr später mit den „Privacy and Confidentiality Guidelines“ konkrete Richtlinien für die praktische Bibliotheksarbeit im Umgang mit den Funkchips geschaffen. Auch deutschen Bibliotheken ist bei der Einführung der RFID-Technologie zu empfehlen, Aspekte der Datensparsamkeit, Datensicherheit und Transparenz nicht zu vernachlässigen. Um den Vertrauensschutz der Leser zu wahren, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung die Einhaltung strenger datenschutzrechtlicher Grundsätze gewährleisten.
Der Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen darf nicht durch digitale Barrieren be- und verhindert werden. Möglichst alle Wissenschaftler der Hochschulen sollten ihre zur Veröffentlichung anstehenden Beiträge auf Hochschulschriftenservern zugänglich machen. Dazu sind Anreize für die Wissenschaftler zu schaffen. Ziel ist der freie und offene Zugriff auf qualitätsgeprüfte wissenschaftliche Informationen. Die eminenten Preissteigerungen der Fachzeitschriften erlauben den wissenschaftlichen Bibliotheken nicht mehr, die Publikationen ihrer Wissenschaftler verlässlich zu erwerben. Damit entsteht die Situation, dass einerseits vom Staat finanzierte Wissenschaftler ihre Verwertungsrechte an Verleger abgeben und Verleger darüber hinaus das von der Wissenschaft kostenlos zur Verfügung gestellte Refereesystem nutzen, aber andererseits die Bibliotheken diese Veröffentlichungen zu hohen Preisen erwerben müssen. Der quasi „Rückkauf“ durch die Unterhaltsträger ist finanziell nicht mehr leistbar. Die Hochschulbibliotheken können im Prozess neuer Publikationsstrukturen nur unterstützend tätig werden. Entscheidend ist die Akzeptanz durch die Wissenschaftler und die Tragfähigkeit der eingesetzten Modelle. Nur mit der Unterstützung seitens der Hochschulen und des Engagements der Wissenschaftler selbst sind Veränderungen zu erreichen. Maßnahmen der Gesetzgeber zu den rechtlichen Rahmenbedingungen sollten eine effiziente Nutzung der elektronischen Publikationsmöglichkeiten ermöglichen.
Der Beitrag stellt das europarechtliche Portal EUR-Lex vor. Neben einer kurzen Beschreibung der Historie des Datenbestands und der sich ändernden politischen Rahmenbedingungen wird eine Momentaufnahme zum Stand der andauernden Entwicklungen versucht. Drei konkrete Recherche-Beispiele, bzw. die zugehörige Ergebnis-Darstellung, sollen einige der bereits verfügbaren, über den reinen Zugang hinausgehenden Funktionen illustrieren. Ergänzend wird ein kurzer Ausblick gewagt auf die Herausforderungen, denen sich das neue System gegenüber gestellt sieht.