Recht, Politik, Lobbyarbeit
Refine
Year of publication
Document Type
Is part of the Bibliography
- no (230)
Keywords
- Urheberrecht (28)
- Bibliothek (11)
- Datenschutz (6)
- Deutschland (6)
- Bibliotheksgesetz (5)
- Bibliotheken (4)
- Bibliotheksrecht (4)
- Copyright (4)
- Digitalisierung (4)
- Lobbyarbeit (4)
Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Es ist nun möglich, Werke des 20. Jahrhunderts (Monographien) bis Erscheinungsjahr 1965, die dem Urheberrecht unterliegen, zu digitalisieren und im Web zur Verfügung zu stellen. Bislang unsichtbare Bestände werden so für Forschung und Wissenschaft, aber auch die breite Öffentlichkeit im WWW sicht- und greifbar getreu dem Motto: „Nur was im Netz ist, existiert.“ Voraussetzung dafür ist aufgrund der gesetzlichen Regelung (Neufassung des Urheberwahrnehmungsgesetzes § 13), dass auf dem Markt kein aktives verlegerisches Angebot mehr verfügbar ist und die Bibliothek einen entsprechenden Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft schließt. Das Interesse am Abschluss eines solchen Vertrages wird zuvor durch den Eintrag in ein beim Deutschen Marken- und Patentamt geführtes Register öffentlich angezeigt und nach 6 Wochen Einspruchsfrist kann dann lizenziert werden. Aufgrund ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser Möglichkeit. Besonders im Blick ist dabei, das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verfahren massentauglich zu machen und langandauernd für Transparenz zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat sie daher ein weitgehend automatisiertes Verfahren aufgelegt, das auch anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und die Abläufe vereinfachen hilft. Der Vortrag steckt die bestehenden Rahmenbedingungen ab und präsentiert die (Nach)nutzungsmöglichkeiten des Verfahrens der DNB. Was ist zu beachten und zu tun, wenn eine Bibliothek die große Chance, nun durch die Digitalisierung auch die Schätze des 20. Jahrhunderts für die breitere Öffentlichkeit zu heben, ergreifen will und welche Kosten entstehen?(Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Seit einigen Jahren kooperieren die FID-Bibliotheken systematisch miteinander, um die in vielen Jahren gewachsene FID-Landschaft zu einem FID-Netzwerk mit intern und extern genutzten Services weiterzuentwickeln. Dafür wurde ein Lenkungsgremium geschaffen, in dem alle FID-Bibliotheken vertreten sind. Was tut also das FID-Netzwerk für die wissenschaftlichen Bibliotheken – insbesondere auch für jene, die selbst keinen FID betreiben? Und inwiefern profitieren die Nutzer:innen davon? Im Vortrag wird der Aktionsplan 2022 - 24 vorgestellt, in dem die Mitglieder des Lenkungsgremiums konkrete Maßnahmen vereinbart haben, die zu mehr Austausch, offener Kommunikation und vor allem auch Ansprechbarkeit für Bedürfnisse von außerhalb des FID-Netzwerks führen sollen. Es geht dabei um Themen wie die Beförderung von Synergie-Effekten im Bereich der technischen Infrastruktur, um eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit oder um den Ausbau von bestehenden Kommunikationsplattformen, beispielsweise zur Kooperation bei der Antragsstellung. Zudem werden neue, diskursive Formate etabliert, wie die regelmäßigen Coffee Lectures, zu denen AG FID und FID-Lenkungsgremium einladen. Alle Maßnahmen verfolgen im Kern das Ziel, bestehende Services zu optimieren und neuartige Dienste im Zusammenspiel unterschiedlicher FID zu entwickeln.
Es stellen sich aktuell Fragen wie: Was wollen wir in den kommenden Jahren konkret erreichen? Wo sind Desiderate? Welche Erwartungen haben unsere Nutzer:innen? Wie können wir im Rahmen des Prozesses der Netzwerkbildung adäquat auf diese Bedürfnisse antworten? Welche Chancen ergeben sich darüber hinaus? Für das Gelingen des Prozesses ist es essentiell, die Perspektiven unterschiedlichster Akteur:innen im wissenschaftlichen Bibliotheksbereich miteinzubeziehen. In diesem Sinne wollen wir mit dem Beitrag zur Diskussion über die aktuellen Pläne und zukünftigen Entwicklungen des Netzwerks einladen.
Gleichstellung weiter denken
(2010)
Die aktuelle Finanzkrise hat zu einer dramatischen Verschlechterung der ohnehin schwierigen Haushaltslage der meisten Kommunen in Deutschland geführt. Im Ruhrgebiet, einer seit Jahrzehnten im Strukturwandel befindlichen ehemaligen Industriezone, wirkt sich die Krise noch einmal besonders krass aus. Da die Kultur - trotz aller Bemühungen der Enquete-Kommission Kultur des Deutschen Bundestages - nach wie vor als freiwillige Aufgabe definiert wird, leiden insbesondere die Kultureinrichtungen unter den Sparzwängen. Der Vortrag analysiert die Auswirkungen dieser Rahmenbedingungen auf die Arbeit der Bibliotheken am Beispiel Duisburgs.
Am 30. Mai 2022 trat die Verordnung (EU) 2022/868 – der sog. Daten-Governance-Rechtsakt [DGA] – in Kraft. Mit dem 24. September 2023 wird der DGA unmittelbar für öffentliche aber auch private Einrichtungen und Personen innerhalb der Europäischen Union gelten. Der DGA ergänzt die Richtlinie (EU) 2019/1024 und deren nationale Umsetzung. Diese bisherigen Regelungen bleiben nämlich auf Daten unangewendet, die z. B. dem Datenschutzrecht oder geistigem Eigentum und damit Rechten und Interessen Dritter unterfallen. Der Anwendungsbereich des DGA ist deshalb nicht zu unterschätzen.
Der DGA sucht dabei einen Ausgleich zwischen dem grundsätzlichen öffentlichen Interesse, das auf einen freien Zugang zu Daten gerichtet ist, und den o. g. berechtigten Interessen Dritter. Diesen Interessen sucht der DGA durch pauschalisierte Zugangsregime – wie z. B. Anonymisierungen, besonders geschützte Fernzugriffe oder den physisch beschränkten Zugang an einzelnen Endgeräten – Rechnung zu tragen.
Der Beitrag soll Neuerungen offenlegen, die sich für Bibliotheken aus dem DGA ergeben. Hierfür gibt es drei Anknüpfungspunkte: Weiterverwendung geschützter Daten im Besitz öffentlicher Stellen: Forschende und Forschungseinrichtungen werden den DGA zu berücksichtigen haben, wenn sie über die Nachnutzung der Forschungsdaten und/oder die Speicherung in Repositorien entscheiden. Deshalb werden insb. forschungsnahe Bibliotheken in ihrer Beratungspraxis betroffen sein, obwohl Teile des DGA primär nicht auf sie anzuwenden sind.
Datenaltruismus: Ferner erscheint es denkbar, dass sich Bibliotheken künftig als datenaltruistische Organisation engagieren. Eine solche Entscheidung kann für den zukünftigen Umgang mit Forschungsdaten weichenstellend wirken. Allerdings besteht hierfür u. U. Handlungsbedarf für Bibliotheken, der aus den Regelungen des DGA folgt.
Datenvermittlungsdienste: Sollten sich Bibliotheken entscheiden, als Datenvermittlungsdienst zu agieren, wären wiederum erweiterte Anforderungen zu beachten.
Der Umgang mit den aus öffentlich finanzierter Forschung resultierenden Forschungsdaten ist in den letzten Jahren in den Blickpunkt von Forschungspolitik und Forschungsförderung gerückt. In der Praxis ist die rechtliche Absicherung des Forschungsdatenmanagements jedoch noch nicht gewährleistet. Es fehlt u.a. an konkreten Orientierungshilfen für Forschende und Informationsdienstleistungseinrichtungen. Außerdem sind die rechtlichen Grundlagen teilweise noch nicht ausreichend geklärt. Der Vortrag bietet einen Einblick in die betroffenen Rechtsgebiete und stellt Lösungen vor.
Welche Bedeutung hat die Meinungsfreiheit für unsere Demokratie und unsere Branche? Wie gelingt es, das ‚unsichtbare Drittel‘ in Diskussionsprozesse zu involvieren, wie können wir eine Meinungsbildung und Austausch konstruktiv unterstützen, welche Aktionsformate - nicht nur in unseren Räumen - können wir einsetzen? Unter dem Motto "Meinungsfreiheit ist mehr als eine Meinung" - initiiert vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam mit Partnern - wurde dieses Jahr vom 3. bis zum 10. Mai 2020 zur Woche der Meinungsfreiheit aufgerufen: Vom Tag der Pressefreiheit (3.5.) bis zum Tag der Bücherverbrennung (10.5.) wurde erstmalig mit einer Vielzahl an Aktionen und Veranstaltungen ein Fokus auf das Thema Meinungsfreiheit gerichtet. Als Branche für ´Menschen und Medien´ wurde eine Kampagne initiiert, unter deren Dach sich möglichst viele gesellschaftliche Bereiche und Organisationen versammeln, mit bestimmten Formaten sollen Partner ihre je eigenen Zielgruppen ansprechen: Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Medien, Gewerkschaften und viele mehr. Nach einem Impulsvortrag von Laura Kristina Krause, More in Common (angefragt) Die andere deutsche Teilung: Zustand und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft https://www.dieandereteilung.de diskutieren wir mit Ihnen und u.a. mit Hanne Wurzel, Fachbereichsleiterin Extremismus der bpb (angefragt)Michael Lemling, Buchhandlung Lehmkuhl, IG Meinungsfreiheit des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (angefragt)Philipp Husemann, Initiative Offene Gesellschaft über das ‚unsichtbare Drittel‘ (Krause), wie wir dieses aktivieren können und welche Lessons Learned aus Initiativen wie ‚miteinander-reden.de‘, dem ‚Tag der Offenen Gesellschaft‘ und der ‚Woche der Meinungsfreiheit‘ gezogen werden können.
Mitgliederversammlung VDB
(2023)
Einblick in die Evaluierung des Förderprogramms "Fachinformationsdienste für die Wissenschaft"
(2018)
Das Förderprogramm "Fachinformationsdienste für die Wissenschaft" wird nach einer Laufzeit von fünf Jahren evaluiert. Zur Konzeption und Begleitung der Evaluierung wurde eine Kommission des AWBI (Ausschuss für Wissenschaftliche Bibliotheken und Informationssysteme) eingesetzt, welche die Grundlage für eine förderpolitische Entscheidung über die zukünftige Fortführung und Art der Förderung erarbeitet. Das von der Kommission vorgelegte Evaluationskonzept soll einen differenzierten Blick aus verschiedenen Perspektiven auf die bislang geförderten Fachinformationsdienste ermöglichen. Da zum Zeitpunkt des Vortrags noch keine endgültigen Ergebnisse vorliegen werden, wird sich der Vortrag auf die Vorstellung des Evaluationskonzepts sowie die Methodik und Vorgehensweise der Evaluierung fokussieren und, wenn möglich, einen Ausschnitt aus einem Befragungsdesign wiedergeben. Zudem werden erste Zwischenergebnisse präsentiert.
The principle of cooperation between libraries seems to be replaced by the principle of competition. On this subject the Conjoint Management Committee of the German Library Association (Deutscher Bibliotheksverband, dbv) and the Association of German Librarians (Verein Deutscher Bibliothekare, VDB) accomplished a workshop in Dortmund in 2013. This essay refers to the presentations of this workshop. Not only new providers that offer electronic access to global information undermine the unique position of libraries as main suppliers of literature. Also the universities compete for resources among themselves. Moreover, in Germany the organization of information and knowledge changes rapidly, library associations modify their tasks and extramural research is gaining in importance. Furthermore, libraries and library systems attempt to distinguish themselves from one another by special offers and new developments. But even if the ways of cooperation between libraries change fundamentally and the principle of competition becomes more important, libraries will only be able to remain competitive if they conceive ways to improve and to foster their cooperation. Libraries will gather strength only if they are willing and able to abandon local developments and special procedures in order to collaborate in larger contexts. Individual developments will prove to be inefficient.
Am 1.1.2014 sind § 12 (Bund) und § 13 (Bund) TVöD sowie der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes vom 5.9.2013 (TV EntgO Bund) rückwirkend in Kraft getreten. Damit ist nunmehr auch für den Bundesdienst eine große „Lücke“ der Tarifreform 2005/2006 geschlossen.
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung sind zum Teil umfassend modernisiert; für viele Beschäftigte, so auch für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, eröffnet sich die Möglichkeit einer Höherbewertung des Arbeitsplatzes/einer höheren Eingruppierung.
Die Vortragenden haben die Grundzüge der Entgeltordnung des Bundes vorgestellt.
Die neue EU-Förderperiode 2014-2020 hat begonnen. Es wurden neue Programme konzipiert, die die europaweite Vernetzung u.a. in den Bereichen Bildung, Forschung und Kultur unterstützen sollen. In dem Vortrag wird ein Überblick über den politischen Hintergrund, die förderfähigen Maßnahmen, Bewilligungskriterien und praktische Tipps für bibliotheksrelevante EU-Förderprogramme gegeben. Zielgruppe sind Bibliothekare aus öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken.
"Wo finde ich Informationen über relevante Fördertöpfe? Wie gehe ich bei der Recherche vor? Welcher Förderer passt am besten zu meinem Projekt oder meiner Bibliothek? Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?" Diese und weitere Fragen wurden in einem Workshop auf dem Bibliothekartag 2015 in Nürnberg in interaktiver Form durch Inputs der Referentinnen, Julia Borries (EU- und Drittmittelberatung, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) und Elena Stöhr (Bibliotheksportal, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) gemeinsam erarbeitet. Zudem gab es Raum für spezifische Fragen der Teilnehmer/innen in Zusammenhang mit ihrem Förderbedarf. Zielgruppe des Workshops waren Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit wenig Erfahrung im Bereich Drittmittelprojekte und -akquise. (Session: Fördermittel recherchieren und beantragen: Informationsquellen, Werkzeuge, Vorgehensweisen; Raum: Oslo; 27. Mai 2015: 16:00 Uhr - 17:30 Uhr)
Die Bundesregierung hat 2002 ihre Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Der Nachhaltigkeitsgedanke verbindet wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit ökologischer Verantwortung und sozialer Gerechtigkeit - Ziele, die einander bedingen und Ausdruck einer gemeinsamen Verantwortung auf nahezu allen Ebenen des gesellschaftlichen Lebens sind. Auch Bibliotheken haben sich als lebendige Orte für Bildung und Bürgerbeteiligung, für Integration und Generationendialog die Frage zu stellen, in welcher Weise sie zur konkreten Umsetzung dieser oft als sehr abstrakt empfundenen Ziele beitragen können. Nicht zuletzt die Auszeichnung von zwei sehr unterschiedlichen Bibliotheken - einer ländlichen Einrichtung und einer Großstadtbibliothek - bei dem Bundeswettbewerb "Generationendialog in der Praxis - Bürger initiieren Nachhaltigkeit" im Frühjahr 2009 als "Leuchtturmprojekte" hat gezeigt, dass Bibliotheken in vielfältiger Weise nachhaltiges Engagement entwickeln und sich besonders durch eine konstruktive Zusammenarbeit mit anderen Institutionen an der Mitgestaltung und Verbesserung der sozialen, ökologischen und ökonomischen Bedingungen beteiligen können. Am Beispiel von verschiedenen Projekten wird aus der Praxis für die Praxis gezeigt, wie sich Bibliotheken etwa für Umweltbildung, Prävention, kulturelle Vielfalt, und Gestaltungskompetenz sowie im Schnittbereich von Kultur- und Sozialarbeit gemeinsam mit Partnern interdisziplinär engagieren und in neuen Netzwerken für eine zukunftsfähige Entwicklung solidarisch handeln und Solidarität erfahren.
Worte verwandeln - Bilder beflügeln. Aktionsplan "Bildung für nachhaltige Entwicklung" in der Praxis
(2018)
Um die Ziele der Agenda 2030 zu verwirklichen, müssen weltweit von verschiedenen Seiten Transformationen angestoßen und zur Umsetzung gebracht werden. Freier Zugang zu Informationen, Austausch und Partnerschaften im Kontext einer Bildung für nachhaltige Entwicklung spielen bei diesem Prozess eine Schlüsselrolle. Eine Bildung, die Menschen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln befähigt, begleitet das gesamte Leben von der frühen Kindheit bis zum Alter und kann nur in einem guten Miteinander verschiedener Akteure und Institutionen gelingen. Der 2017 für Deutschland gemeinsam dafür erarbeitete nationale Aktionsplan "Bildung für nachhaltige Entwicklung" greift diesen interdisziplinären Ansatz auf. Auch Anregungen aus Bibliotheken sind darin berücksichtigt worden. Fokussiert auf den Bereich Sprachförderung mit seinen verschiedenen Facetten gibt dieser Vortrag zunächst einen kurzen Überblick über die Agenda 2030 mit den bibliothekarischen Beteiligungsmöglichkeiten, die die IFLA dazu erarbeitet hat und setzt seinen Schwerpunkt bei konkreten Umsetzungsmöglichkeiten für die Praxis einer nachhaltig ausgerichteten Sprachförderung in und mit Bibliotheken in Deutschland. Konkrete Bezüge zu den bibliotheksrelevanten Inhalten des nationalen Aktionsplans und Erfahrungen aus dem dazu veranstalteten Agendakongress 2017 in Berlin fließen mit ein. Am Beispiel Sprachförderung geht es darum, öffentliche Bibliotheken für die Mitgestaltung von nachhaltigen Bildungsprozessen in Partnerschaften vor Ort zu sensibilisieren und deutlich zu machen, dass Bibliotheken bereits über gute Ressourcen verfügen, die hier sinnvoll eingebracht werden können.
Im Jahr 2014 wurde aus verschiedenen Perspektiven Rückblick gehalten auf 25 Jahre Kinderrechtskonvention. 1989 hatten die Vereinten Nationen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes erstmals ein Abkommen unterzeichnet, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte für Kinder festschreibt und verbindliche Mindeststandards zum Wohle der 0- bis 18jährigen definiert. Auch für Öffentliche Bibliotheken ist und bleibt die Konvention eine besondere Herausforderung, berührt sie doch in mehreren Punkten wesentliche Fragen der Mitbestimmung, der Bildungs- und Informationsbedürfnisse wie insgesamt des seelischen und körperlichen Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen. Daniela Skokovic aus Pozega/Serbien und Susanne Brandt aus Flensburg, die sich seit 2010, angeregt durch das Sister Libraries Project der IFLA, regelmäßig zu gemeinsamen Fragen und Anliegen der Kinderbibliotheksarbeit austauschen, haben 2014 die internationale Relevanz der Kinderrechte zum Anlass genommen, einen Dialog zur Bedeutung und praktischen Umsetzung ausgewählter Kinderrechte zu führen. Orientiert an acht Leitgedanken für Kinderbibliotheken weltweit, die wesentliche Aspekte aus der Kinderrechtskonvention aufnehmen, suchen sie gemeinsam nach Möglichkeiten und Hindernissen bei der Konkretion im bibliothekarischen Alltag. Mit dem Vortrag, der im Wechsel in deutscher und englischer Sprache gehalten wird, nehmen die beiden Referentinnen auf der Basis unterschiedlicher Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zur Bedeutung der Kinderrechte für die Praxis in Kinderbibliotheken Stellung, beschreiben Beispiele der Umsetzung und möchten dazu mit den Zuhörenden ins Gespräch kommen, um sowohl im Sinne des Kongressschwerpunkts „Nürnberg – Stadt der Menschenrechte“ als auch im Blick auf eine immer wieder neu zu prüfenden Positionsbestimmung der Kinder- und Jugendbibliotheksarbeit einen kritischen, nach Möglichkeit internationalen Diskurs anzuregen, der über den Kongress hinaus Fortsetzung finden kann.
Als niederschwellig zugängliche Einrichtungen, in denen Wissen, Information und Infrastruktur geteilt und langfristig sowie konsumfrei für alle zur Verfügung gestellt wird, leisten Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zu allen 17 Nachhaltigkeitszielen. Darüber hinaus setzen sich immer mehr Bibliotheken proaktiv für das Thema ein – sei es durch die Bereitstellung von Informationsmaterial, die thematische Erweiterung ihres Medienbestandes, oder durch Diskussionsrunden und Workshops zum Thema Nachhaltigkeit. Als wichtige Bildungs- und Kultureinrichtungen müssen Bibliotheken bei der Umsetzung der Agenda 2030 der UN deshalb dringend strategisch eingebunden werden. Sie müssen von Politik und Verwaltung gehört und genutzt werden, damit eine engere Verzahnung mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen gelingen kann. Aber wie wird die Agenda 2030 auf nationaler und lokaler Ebene eigentlich umgesetzt? Welche Möglichkeiten bietet das für Bibliotheken? Und wie können sie sich bei Politik und Verwaltung Gehör verschaffen?
Überregional bedeutsame Informationsinfrastrukturanliegen sind in den letzten Jahren vielfach projektförmig finanziert worden. Einrichtungen von überregionaler Bedeutung, deren Trägerschaft nachhaltig abgesichert sein sollte, wie etwa die ZB MED, sind aus der gemeinsamen Bund-Länder-Förderung herausgefallen. Das Podium diskutiert die Frage, wie in einem grundsätzlich dezentral und föderal angelegtem System jenseits der Projektförderung die Verantwortung organisiert werden kann für überregionale, über die eigene Trägerinstitution hinausgehende Aufgaben sowie für langfristige Aufgaben und Dienste im Bereich der Informationsinfrastruktur.