Recht, Politik, Lobbyarbeit
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"Wo finde ich Informationen über relevante Fördertöpfe? Wie gehe ich bei der Recherche vor? Welcher Förderer passt am besten zu meinem Projekt oder meiner Bibliothek? Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?" Diese und weitere Fragen wurden in einem Workshop auf dem Bibliothekartag 2015 in Nürnberg in interaktiver Form durch Inputs der Referentinnen, Julia Borries (EU- und Drittmittelberatung, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) und Elena Stöhr (Bibliotheksportal, Kompetenznetzwerk für Bibliotheken) gemeinsam erarbeitet. Zudem gab es Raum für spezifische Fragen der Teilnehmer/innen in Zusammenhang mit ihrem Förderbedarf. Zielgruppe des Workshops waren Bibliothekarinnen und Bibliothekare mit wenig Erfahrung im Bereich Drittmittelprojekte und -akquise. (Session: Fördermittel recherchieren und beantragen: Informationsquellen, Werkzeuge, Vorgehensweisen; Raum: Oslo; 27. Mai 2015: 16:00 Uhr - 17:30 Uhr)
Müssen wir alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit
(2015)
Dürfen wir wirklich alles wissen? - Konflikte zwischen umfassendem Informationsanspruch und Privatheit
…und dürfen wir alles Wissen zugänglich machen ?
* Welcher Wissensausschnitt ist bibliotheksrelevant ?
* Grenzen: Welche Informationen dürfen nicht gesammelt bzw. herausgegeben werden?
* Grenzen: Was wollen (und dürfen) Bibliotheken über ihre Nutzer wissen ?
Im Jahr 2014 wurde aus verschiedenen Perspektiven Rückblick gehalten auf 25 Jahre Kinderrechtskonvention. 1989 hatten die Vereinten Nationen mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes erstmals ein Abkommen unterzeichnet, das die internationale Anerkennung der Menschenrechte für Kinder festschreibt und verbindliche Mindeststandards zum Wohle der 0- bis 18jährigen definiert. Auch für Öffentliche Bibliotheken ist und bleibt die Konvention eine besondere Herausforderung, berührt sie doch in mehreren Punkten wesentliche Fragen der Mitbestimmung, der Bildungs- und Informationsbedürfnisse wie insgesamt des seelischen und körperlichen Wohlergehens von Kindern und Jugendlichen. Daniela Skokovic aus Pozega/Serbien und Susanne Brandt aus Flensburg, die sich seit 2010, angeregt durch das Sister Libraries Project der IFLA, regelmäßig zu gemeinsamen Fragen und Anliegen der Kinderbibliotheksarbeit austauschen, haben 2014 die internationale Relevanz der Kinderrechte zum Anlass genommen, einen Dialog zur Bedeutung und praktischen Umsetzung ausgewählter Kinderrechte zu führen. Orientiert an acht Leitgedanken für Kinderbibliotheken weltweit, die wesentliche Aspekte aus der Kinderrechtskonvention aufnehmen, suchen sie gemeinsam nach Möglichkeiten und Hindernissen bei der Konkretion im bibliothekarischen Alltag. Mit dem Vortrag, der im Wechsel in deutscher und englischer Sprache gehalten wird, nehmen die beiden Referentinnen auf der Basis unterschiedlicher Erfahrungen aus verschiedenen Ländern zur Bedeutung der Kinderrechte für die Praxis in Kinderbibliotheken Stellung, beschreiben Beispiele der Umsetzung und möchten dazu mit den Zuhörenden ins Gespräch kommen, um sowohl im Sinne des Kongressschwerpunkts „Nürnberg – Stadt der Menschenrechte“ als auch im Blick auf eine immer wieder neu zu prüfenden Positionsbestimmung der Kinder- und Jugendbibliotheksarbeit einen kritischen, nach Möglichkeit internationalen Diskurs anzuregen, der über den Kongress hinaus Fortsetzung finden kann.
Am 1.1.2014 sind § 12 (Bund) und § 13 (Bund) TVöD sowie der Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes vom 5.9.2013 (TV EntgO Bund) rückwirkend in Kraft getreten. Damit ist nunmehr auch für den Bundesdienst eine große „Lücke“ der Tarifreform 2005/2006 geschlossen.
Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung sind zum Teil umfassend modernisiert; für viele Beschäftigte, so auch für Beschäftigte in Archiven, Bibliotheken, Museen und anderen
wissenschaftlichen Einrichtungen, eröffnet sich die Möglichkeit einer Höherbewertung des Arbeitsplatzes/einer höheren Eingruppierung.
Die Vortragenden haben die Grundzüge der Entgeltordnung des Bundes vorgestellt.
Historische Schriften mit menschenverachtendem oder volksverhetzendem Inhalt stellen Bibliotheken nicht nur vor schwierige ethische, sondern auch vor juristische Probleme. Im Vortrag werden praktische Hinweise zum juristisch korrekten Umgang mit dem schwierigen Erbe aus dem sog. "Dritten Reich" gegeben. (Session: "Ethik in der bibliothekarischen Praxis - Invited Session des VDB"; Raum: Kiew; 28. Mai 2015: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr)
Im Koalitionsvertrag der Berliner Koalition wurde die Schaffung einer allgemeinen "Bildungs- und Wissenschaftsschranke" angekündigt. Ziel dieser neuen Urheberrechtsschranke soll es sein, "den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung zu tragen". Seitdem sind die Erwartungen der jeweiligen Beteiligten hoch. Welche konkreten Verbesserungen - insbesondere für Wissenschaft und Forschung - sind zu erwarten? Welche praktische Bedeutung könnte die neue Regelung für Bibliotheken haben?Im Vortrag wird der Stand der Diskussion beleuchtet und einzelne Regelungsvorschläge (u.a. vom dbv) werden rechtlich bewertet. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Klärung des urheberrechtlichen Status: Wege und Perspektiven in der Deutschen Nationalbibliothek
(2015)
In welcher Weise ein Digitalisat den Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt werden darf, ist abhängig vom urheberrechtlichen Status des zugrunde liegenden analogen Werks. Dieses kann gemeinfrei sein, weil Urheberrechte erloschen sind, was nach deutschem Recht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers der Fall ist, oder es kann urheberrechtlich geschützt sein, weil der Urheber oder dessen Erben noch Rechte daran halten. Grundsätzlich gilt: je älter ein Werk, desto wahrscheinlicher seine Gemeinfreiheit. Aufgrund des historisch eher jungen Bestandes der Deutschen Nationalbibliothek, deren Sammlung mit dem Erscheinungsjahr 1913 einsetzt, fallen weit über 90 % der Publikationen in den urheberrechtlich geschützten Bereich. Die Deutsche Nationalbibliothek hat 2013 im Rahmen ihrer Digitalisierungsaktivitäten einen Workflow zur Klärung des Rechtestatus von Werken aufgebaut. Dabei mussten verschiedene Aspekte berücksichtigt werden: neben den rechtlichen Voraussetzungen auch die Wirtschaftlichkeit und die Skalierbarkeit des Workflows auf größere Stückzahlen sowie die Handhabbarkeit der Dokumentation und der Verzeichnung von urheberrechtlich relevanten Informationen im Bibliothekskatalog. Der Workflow kam inzwischen bei mehreren Digitalisierungsprojekten zum Einsatz, unter anderem wurden 22.275 digitalisierte Monografien der Exilsammlungen der Deutschen Nationalbibliothek bearbeitet. Der Vortrag stellt den Workflow zur Rechteklärung anhand des Exil-Projektes vor und gibt einen Ausblick auf die Erweiterungen beispielsweise für andere Medienarten. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Im Mittelpunkt der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen und ihrer globalen Zielsetzungen steht die Überwindung von Armut und der daraus resultierenden Entwicklungsdefizite. Ein wesentliches Mittel hierzu ist der freie Zugang zu Informationen und Bildung, dem in den bisherigen internationalen Verhandlungen zur Agenda allerdings noch keine entscheidende Rolle für die Entwicklungsförderung attestiert wurde. Ein verbesserter Zugang zu Informationen für alle Mitglieder der Gesellschaft ist für nachhaltige Entwicklung und eine höhere Lebensqualität aber unabdingbar und stärkt zudem den demokratischen Charakter von Gesellschaften. Bibliotheken sind dabei wichtige Akteure: sie tragen dazu bei, allen Bürgerinnen und Bürgern den freien Zugang zu Informationen zu ermöglichen und vermitteln zudem die zur effektiven Nutzung dieser Informationen erforderlichen Kompetenzen. Dementsprechend fordert auch der Weltbibliotheksverband IFLA in seiner „Lyoner Erklärung“ die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen auf, „für alle den Zugang, die Erfassbarkeit, die Nutzung und den Austausch von Informationen zu gewährleisten, die zur Förderung nachhaltiger Entwicklung und demokratischer Gesellschaften notwendig sind." Wie können Bibliotheken ihre Regierungen bei der Umsetzung dieses Ziels unterstützen, ihre Rolle als reelle und virtuelle Orte freien Informationszugangs effektiv ausüben und darüber hinaus erreichen, dass dieser wichtige gesellschaftliche Beitrag auch wahrgenommen und anerkannt wird? Diese Fragen sollen in der geplanten Podiumsdiskussion von Expert/innen unter Einbeziehung des Publikums erörtert werden. Als Diskutanten sollen Vertreter/innen der Deutschen UNESCO-Kommission, der Wissenschaftlichen und Öffentlichen Bibliotheken sowie aus der Bundespolitik eingeladen werden. Die Moderation übernimmt Barbara Lison, Direktorin der Stadtbibliothek Bremen, Mitglied des IFLA-Vorstands und Vorsitzende des IFLA-Nationalkomitees Deutschland. (Session: Podiumsdiskussion: Die Zukunft des freien Zugangs zu Informationen: die Rolle der Bibliotheken in der Post-2015-Entwicklungsagenda der Vereinten Nationen; Raum: Brüssel 2; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Der Deutsche Bibliotheksverband e. V. (dbv) ist der Interessenvertreter aller Bibliotheken, formuliert bibliothekspolitische Forderungen, reagiert schnell auf aktuelle Entwicklungen und gibt den Bibliotheken Hilfestellungen. Der dbv hat seit 2012 seine Interessenvertretung weiter professionalisiert und intensiviert. Der Verband pflegt enge Kontakte zu den Parlamenten und den Ministerien auf Bundes- und Länderebene, zu den kommunalen Spitzenverbänden und Gebietskörperschaften und nimmt Einfluss auf Gesetzgebung und parlamentarische Willensbildung. Der Vortrag stellt grundlegende Instrumente der politischen Kommunikation vor und hebt anhand von Beispielen deren Erfolgsfaktoren hervor: Erfolg hat, wer sein Anliegen zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und in der passenden Sprache vorbringt. (Session: Lobbying und Politik; Raum: Seoul; 29. Mai 2015: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr)
Zum 1.4.2014 hat der Gesetzgeber den Umgang mit Vergriffenen Werken neu geregelt: Es ist nun möglich, Werke des 20. Jahrhunderts (Monographien) bis Erscheinungsjahr 1965, die dem Urheberrecht unterliegen, zu digitalisieren und im Web zur Verfügung zu stellen. Bislang unsichtbare Bestände werden so für Forschung und Wissenschaft, aber auch die breite Öffentlichkeit im WWW sicht- und greifbar getreu dem Motto: „Nur was im Netz ist, existiert.“ Voraussetzung dafür ist aufgrund der gesetzlichen Regelung (Neufassung des Urheberwahrnehmungsgesetzes § 13), dass auf dem Markt kein aktives verlegerisches Angebot mehr verfügbar ist und die Bibliothek einen entsprechenden Lizenzierungsvertrag mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft schließt. Das Interesse am Abschluss eines solchen Vertrages wird zuvor durch den Eintrag in ein beim Deutschen Marken- und Patentamt geführtes Register öffentlich angezeigt und nach 6 Wochen Einspruchsfrist kann dann lizenziert werden. Aufgrund ihres Bestandsschwerpunkts im 20. Jahrhundert hat die Deutsche Nationalbibliothek ein starkes Interesse an der Nutzung dieser Möglichkeit. Besonders im Blick ist dabei, das vom Gesetzgeber vorgeschriebene Verfahren massentauglich zu machen und langandauernd für Transparenz zu sorgen. Vor diesem Hintergrund hat sie daher ein weitgehend automatisiertes Verfahren aufgelegt, das auch anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt wird und die Abläufe vereinfachen hilft. Der Vortrag steckt die bestehenden Rahmenbedingungen ab und präsentiert die (Nach)nutzungsmöglichkeiten des Verfahrens der DNB. Was ist zu beachten und zu tun, wenn eine Bibliothek die große Chance, nun durch die Digitalisierung auch die Schätze des 20. Jahrhunderts für die breitere Öffentlichkeit zu heben, ergreifen will und welche Kosten entstehen?(Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Für die Durchsetzungsschwäche der deutschen Bibliothekspolitik respektive ihrer Institutionenverbände und berufsständischen Organisationen von 1949 bis heute wird häufig das Fehlen einer bundesstaatlichen Zentralinstanz, also das Fehlen eines politischen Ansprechpartners auf Bundesebene oder einer mit zentralstaatlichen Kompetenzen ausgestatteten Institution verantwortlich gemacht. Der Föderalismus unseres Landes steht bei Bibliothekarinnen und Bibliothekaren anscheinend nicht hoch im Kurs, da der Blick gleichsam immer nach oben geht. In diesem Beitrag soll in historischer Perspektive darüber reflektiert werden, welche Anstrengungen, fachpolitischen Projekte und Planungen verfolgt wurden, die einer zentralstaatlichen Perspektive folgten und welchen historischen und politischen Pfadabhängigkeiten die gegenwärtige, als zersplittert empfundene Situation der Verbände des Bibliothekswesens unterliegt. Abschließend soll überlegt werden, welche Schlüsse daraus in verbandlicher Perspektive gezogen werden können. (Session: Lobbying und Politik; Raum: Seoul; 29. Mai 2015: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr)
Der Referent stellt die neuen Entwicklungen auf internationaler, europäischer, nationaler und regionaler Ebene dar und informiert über deren praktische Relevanz für die bibliothekarische Arbeit. Als Leiter der dbv Delegation zu den WIPO Verhandlungen in Genf, Vorsitzender der dbv-Rechtskommission und Berater des vbnw Vorstands wirkt der Referent aktuell an verschiedenen Rechtssetzungsvorhaben mit. (Session: Neue Entwicklungen im Urheberrecht; Raum: Seoul; 27. Mai 2015: 13:00 Uhr - 15:30 Uhr)
Die neue EU-Kommission hat ihre Arbeit am 1.11.2014 aufgenommen. Was ändert sich für die Bibliotheken in Europa, welche Initiativen können ergriffen werden, welche Chancen bestehen für die weitere Berücksichtigung von Bibliotheken bei der Gesetzregelung, bei den Förderprogrammen? Welcher Strategie verfolgt die neue Kommission hinsichtlich der europäischen Fragestellungen, die Bibliotheken beschäftigen?(Session: Lobbying und Politik; Raum: Seoul; 29. Mai 2015: 09:00 Uhr - 11:30 Uhr)