Recht, Politik, Lobbyarbeit
This interactive poster will feature different perspectives on the Sustainable Development Goals (SDGs) and its role in libraries in supporting their communities from sustainable practices to user engagement approaches. It will include an SDG wheel that conference attendees can spin to -in a fun way- select an SDG and then converse with Garcia-Febo about how their libraries´ programs and services can help develop their community in that area. A chart including all the SDGs and library program / service examples from the US and other countries about each one of the SDGs will help focus these conversations to analyze how their library can help develop their communities. A concise handout with examples will be available for librarians to take with them. Additionally, today ´ s technologies will allow participants to take photos of the chart and the SDG wheel to further discuss with their colleagues once they return to their libraries. These resources provide a local / national / international platform to discuss examples of how libraries not only in the USA and Germany, but around the world, are specifically creating and cultivating new relationships to help communities learn, understand and support sustainable professional development. The poster is an effort to provide library professionals with tools and resources that support sustainable development goals. are specifically creating and cultivating new relationships to help communities learn, understand and support sustainable professional development. The poster is an effort to provide library professionals with tools and resources that support sustainable development goals. are specifically creating and cultivating new relationships to help communities learn, understand and support sustainable professional development. The poster is an effort to provide library professionals with tools and resources that support sustainable development goals.
Welche Bedeutung hat die Meinungsfreiheit für unsere Demokratie und unsere Branche? Wie gelingt es, das ‚unsichtbare Drittel‘ in Diskussionsprozesse zu involvieren, wie können wir eine Meinungsbildung und Austausch konstruktiv unterstützen, welche Aktionsformate - nicht nur in unseren Räumen - können wir einsetzen? Unter dem Motto "Meinungsfreiheit ist mehr als eine Meinung" - initiiert vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gemeinsam mit Partnern - wurde dieses Jahr vom 3. bis zum 10. Mai 2020 zur Woche der Meinungsfreiheit aufgerufen: Vom Tag der Pressefreiheit (3.5.) bis zum Tag der Bücherverbrennung (10.5.) wurde erstmalig mit einer Vielzahl an Aktionen und Veranstaltungen ein Fokus auf das Thema Meinungsfreiheit gerichtet. Als Branche für ´Menschen und Medien´ wurde eine Kampagne initiiert, unter deren Dach sich möglichst viele gesellschaftliche Bereiche und Organisationen versammeln, mit bestimmten Formaten sollen Partner ihre je eigenen Zielgruppen ansprechen: Bibliotheken, Schulen, Universitäten, Medien, Gewerkschaften und viele mehr. Nach einem Impulsvortrag von Laura Kristina Krause, More in Common (angefragt) Die andere deutsche Teilung: Zustand und Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft https://www.dieandereteilung.de diskutieren wir mit Ihnen und u.a. mit Hanne Wurzel, Fachbereichsleiterin Extremismus der bpb (angefragt)Michael Lemling, Buchhandlung Lehmkuhl, IG Meinungsfreiheit des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (angefragt)Philipp Husemann, Initiative Offene Gesellschaft über das ‚unsichtbare Drittel‘ (Krause), wie wir dieses aktivieren können und welche Lessons Learned aus Initiativen wie ‚miteinander-reden.de‘, dem ‚Tag der Offenen Gesellschaft‘ und der ‚Woche der Meinungsfreiheit‘ gezogen werden können.
Unsere Demokratie steht vor vielen Herausforderungen: Zunehmende antidemokratische und antifreiheitliche Einstellungen, Falschinformation und Verbreitung von Hass im Netz, und zunehmende Wahrnehmung, dass man öffentlich seine Meinung nicht vertreten kann. Die Meinungs- und Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes bildet die Grundlage, auf die sich bibliothekarische Praxis oft beruft. Die Kultur-Ministerkonferenz schreibt in ihrer ersten Gemeinsamen Erklärung, dass Kultureinrichtungen das Recht haben, "gesellschaftspolitische Fragen zu reflektieren und Positionen zu beziehen".[1] Aber sind Bibliotheken wirklich Orte der zivilen Streitkultur und damit Orten gelebter Demokratie? Welche Bandbreite an politischen Strömungen müssen, oder dürfen, Bibliotheken in ihrem Bestand abdecken? Müssen sie bei Diskussionsveranstaltungen alle politischen Parteien und Strömungen einladen? Müssen sich Bibliotheken und andere kulturelle Bildungseinrichtungen neutral verhalten oder müssen sie nicht sogar Positionen beziehen? Und wie können sie den Raum für eine Debattenkultur bieten, in der sich jeder respektiert und willkommen fühlt? Aber sind Bibliotheken der richtige Ort dafür und wie setzen sie dies praktisch um? [1] https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2019/2019-03-13_Gemeinsame_Erklaerung_Kunstfreiheit.pdf.
Die Sichtbarkeit deutscher Universitäten in internationalen Hochschulrankings ist für den Wissenschaftsstandort Deutschland von hoher strategischer Bedeutung. Hoch gerankte Einrichtungen sind attraktiv für nationale und internationale Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Kooperationspartner. Zum 1. Februar 2019 wurde das Serviceprojekt "Internationale Hochschulrankings" in der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) etabliert. Übergeordnetes Ziel des Projekts ist es, die internationale Sichtbarkeit der deutschen Universitäten zu stärken und somit zu einer verbesserten internationalen Positionierung des gesamten deutschen Hochschulsystems beizutragen. Zur Umsetzung dieses Zieles durch gezielte Beratungs- und Kommunikationsmaßnahmen können Bibliotheken als zentrale Ansprechpartner im Publikationsprozess einen wichtigen Beitrag leisten. Eine Verbesserung der Sichtbarkeit von Universitäten in Rankingverfahren kann darüber hinaus aber auch über verschiedene taktische und operative Maßnahmen erreicht werden. Zu diesen zählen die Erarbeitung von Publikationsrichtlinien und institutionelle Disambiguierungen, um die Zuordnungsrate von Forschungseinrichtungen in bibliometrischen Datenbanken zu verbessern. Eine besonders nachhaltige Form der Verbesserung von Sichtbarkeit in Rankings kann über ein Freistellen von Publikationen im Open Access und eine damit verbundene Steigerung des Impacts erreicht werden. Frau Dr. Gorenstein (HRK-Rankingprojekt) wird in einem ersten Vortragsteil die Bedeutung von Rankings für Universitäten herausstellen. Daran anschließend stellt Herr Wohlgemuth (SLUB Dresden) auf Basis bibliometrischer Analysen zwei Maßnahmen zur Diskussion, über die Bibliotheken und Rankingbeauftragte der Universitäten gemeinsam zu einer Verbesserung der Sichtbarkeit beitragen können.
Der Deutsche Bibliotheksverband kann über Mittel der Staatministerin für Kultur und Medien im Jahr 2020 die Infrastruktur von Bibliotheken im ländlichen Raum (Kommunen bis 20.000 Einwohnern) fördern. Ziel ist, auch im ländlichen Raum die Bibliothek als dritten Ort zu stärken.Förderfähig sind beispielsweise die Einrichtung von multifunktionalen Bereichen in der Bücherei (Einzelarbeitsplätze, Gruppenarbeitsplätze, Lese- und Aufenthaltszonen, Gaming und interaktivee Bereiche, Veranstaltungsräume), die Bereitstellung von Technik (WLAN, Tablets etc.) und die Schaffung von Angeboten wie Makerspaces, Robotik, eLearning, Bibliothek der Dinge etc.In dem Hands on Lab wird die Fördermöglichkeit vorgestellt. Interessierte Bibliotheken oder Fachstellenvertreter*innen sind herzlich eingeladen, sich zu den Antragsmodalitäten zu informieren und / oder konkrete Projektideen mitzubringen, die dann vor Ort gemeinsam weiterentwickelt werden.
2018 wurde der Bibliotheksplan 2021, das Entwicklungskonzept für die Bibliotheken in Südtirol nach dreijähriger Erarbeitungszeit verabschiedet. Nach mehr als 15 Jahren, in denen sich das Qualitätssicherungsverfahren etabliert und bewährt hat, war es Zeit für ein neues, grundlegendes Dokument Richtung Zukunft. Der Plan wurde von den Bibliotheken und den zentralen Stellen in Südtirol gemeinsam erarbeitet und sowohl mit Vertretern der Gemeinden als auch mit Vertretern der Landesregierung abgestimmt. Mit der Verabschiedung des Bibliotheksplans 2021, fiel auch der Startschuss zur Umsetzung. In dreizehn Leitsätzen, darunter "Bibliotheken sind Informations-, Bildungs- und Lernort.", "Bibliotheken sind digital" oder "Gute Bibliotheken haben gute Mitarbeiter" wurden 28 Handlungsfelder und fast 100 konkrete Maßnahmen definiert. Im dazugehörigen Umsetzungsplan wurden die Maßnahmen sowie die Kriterien für die Erfüllung der Maßnahmen, die konkreten Zuständigkeiten und der Zeitplan (umgesetzt bis, greift ab…) zusammengefasst. So sollen schönen Worten auch Taten folgen. Nun nach dem ersten Jahr der Umsetzungsphase gilt es zu evaluieren, welche Maßnahmen fristgerecht umgesetzt werden konnten und welche nicht. Dafür hat der Bibliotheksplan 2021 eine Arbeitsgruppe vorgesehen, die bis zum 30.06. eines jeden Jahres einen Umsetzungsbericht erstellt und diesen der Konferenz zur Genehmigung vorlegt. Der Bericht enthält auch einen Soll-Ist-Vergleich der Umsetzungsmaßnahmen damit die Auditkonferenz eventuelle Korrekturmaßnahmen vorschlagen kann. Gerne berichten wir den Kolleginnen und Kollegen vom ersten Umsetzungsjahr. Was hat gut geklappt, was nicht? Wie sieht der Bericht im Detail aus? etc. Wir hoffen auf eine anregende Diskussion.
Die Kommission für Eingruppierungsberatung im Berufsverband Information Bibliothek (BIB) lädt herzlich ein zum 9. BIB-Tarifforum:Der diesjährige Schwerpunkt sind die neu formulierten Arbeitsvorgänge in (Öffentlichen) Bibliotheken, deren Ergebnisse vorgestellt und deren Publikation auch gefeiert wird.Zudem wird über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Länder sowie die bisherigen Erfahrungen mit den Entgeltordnungen für den Bund und die Kommunen berichtet. Es besteht wie immer die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Im Juni 2019 ist die neue Urheberrechtsrichtlinie der EU (DSM-RL) in Kraft getreten. Es ist die wichtigste legislative Initiative in diesem Bereich seit der sogenannten InfoSoc-Richtlinie aus dem Jahr 2001. Die DSM-RL ist nun bis 7. Juni 2021 in deutsches Recht umzusetzen. Dieses Verfahren läuft derzeit. Eine Vielzahl der Regelungen der DSM-RL betreffen den Arbeitsbereich der Gedächtnisinstitutionen im Allgemeinen und der Bibliotheken im Besonderen. Dieser Vortrag behandelt das sogenannte Text und Data Mining (TDM). Der Vortrag wird zunächst die insoweit einschlägigen Regelungen in Art. 3 und Art. 4 einschließlich ihrer weitreichenden Unterschiede erläutern und dabei soweit möglich auf die Entwicklung des Umsetzungsverfahrens Stand Frühjahr 2020 eingehen.Schwerpunkt der Vortrags wird darauf aufbauend sein, eine gemeinsame Diskussion über das Anliegen von Art. 3 DSM-RL anzustoßen. Diese Norm privilegiert nämlich nicht nur in nochmal deutlich weiterreichendem Maße zu TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung (= systematische, überprüfbare Erarbeitung neuen Wissens), als es schon die 2018 mit dem UrhWissG in Deutschland als § 60d URhG eingeführte Regelung tut. Vielmehr privilegiert das neue Recht die in Art. 2 Nr. 3 aufgeführten Arten von "Einrichtungen des Kulturerbes" autonom und unabhängig von Wissenschaftlern und Forschungsorganisationen zu TDM. Gedächtnisinstitutionen wie Bibliotheken werden hiermit nicht nur umfassend zu Hilfs- und Servicedienstleistungen für TDM zugunsten Dritter ermächtigt. Sie sind darüber hinaus mehr als nur implizit dazu aufgefordert, darüber nachzudenken, wo sie selbst TDM zum Zwecke wissenschaftlicher Forschung einsetzen wollen an Beständen, zu den sie rechtmäßigen Zugang haben. Die Pflicht hierzu ergibt sich schon daraus, dass viele andere potentiell privilegierungswürdige Akteursgruppen von sonstigen staatlichen Einrichtungen bis zu Journalisten auf den engeren Art. 4 DSM-RL verwiesen sind. Was aber nun tun mit diesem neuen Privileg?
Bibliotheken verstehen sich zunehmend als zivilgesellschaftliche Marktplätze zum Austausch von Wissen, Erfahrung und Leidenschaft, werden zunehmend zu Plattformen und entwickeln aktiv Formate, die Demokratiebildung und gesellschaftlichen Diskurs fördern. Hierfür müssen die in ihrem bisherigen Selbstverständnis und ihrer Rechtsform oft behördlich verfassten Institutionen allerdings lernen, mit neuen Akteur*innen Kooperationsmodi zu finden, die es so bisher nicht gegeben hat. Daraus ergeben sich neue Fragen und Herausforderungen, u.a.:Wie generieren Menschen aus der Stadt in der Bibliothek überhaupt relevante Themen? Wie ermutigen wir die Besucher*innen, die Bibliothek zu "ihrem Ort" zu machen, der ihre Lebenswelt wiederspiegelt? Welche praktischen Herausforderungen ergeben sich aus der gemeinsamen Programmgestaltung mit externen Communities und welche Lösungsansätze gibt es dafür? Wie lässt sich in der Community-Arbeit Kontinuität herstellen? Braucht es Leitlinien und Grenzen (in Hinblick auf politische Parteien, Religionen?)? Wie vermitteln wir den Unterhaltsträger*innen diese neuen Bedarfe?Das Hands On Lab wird sich diesen Fragen in vier schnellen, interaktiven Arbeitsphasen widmen und 3-5 Thesen zu grundsätzlichen Denkansätzen, Annäherungen und Methoden der teilhabeorientierten Bibliotheksarbeit in Öffentlichen Bibliotheken formulieren: 1. Input aus der teilhabeorientierten Bibliotheksarbeit aus Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main – zugespitzt auf Schlüsselfragestellungen. 2. Workshopphase: Die Teams aus Berlin , Düsseldorf und Frankfurt betreuen als Facilitator*innen einen Workshop für bis zu 50 Kolleg*innen, in dem an den Schlüsselfragestellungen gearbeitet werden kann. Hierzu werden auch Communities eingeladen. 3. Diskussionsphase: In einer offenen Diskussion in der großen Gruppe wird über die Thesen diskutiert.4. Abschluss: es wird eine Auswahl der wichtigsten Thesen präsentiert und das weitere Vorgehen erörtert.Mindestdauer 180min mit Pause!
Wir können mehr! Wie Bibliotheken Teilhabe und das Lernen in Gemeinschaften aktiv fördern können
(2020)
Was braucht es, damit öffentliche Bibliotheken (auch) in Zeiten der Digitalisierung als Zentrum der Gemeinschaft (Social Hub) funktionieren? Im Rahmen des Hands-On Labs möchten wir gemeinsam mit den Teilnehmenden darüber sprechen, wie Bibliotheken zeitgemäße Lehr- und Lernmöglichkeiten in ihr Angebotsspektrum integrieren und die Teilhabe an Kultur, Bildung, Informationen und Wissen fördern können.Der digitale Wandel bringt einige Herausforderungen mit sich, denen sich Bibliotheken stellen müssen. Kinder, Jugendliche und Erwachsene kommunizieren immer mehr online und lernen mit Hilfe von digitalen Medien; sie schauen Videos auf YouTube und nutzen Instagram als Lernkarten. Die Veränderungen in der Kultur des Lernens anzuerkennen und entsprechende Angebote zu machen bietet für Bibliotheken große Chancen.Um ihrer Mission als Demokratiefördererinnen, Bildungspartnerinnen, Partnerinnen für Freies Wissen und für Citizen Science gerecht zu werden, geht es darum, über den Tellerrand hinauszuschauen.Über mehr Offenheit und eine Weiterentwicklung der Angebote kann es Bibliotheken gelingen, im 21. Jahrhundert zentrale Orte innerhalb der Community zu werden, für die sie arbeiten. Im Lab möchten wir, u.a. ein besonderes Augenmerk auf die Potenziale von Bibliotheken als Lernorte für das Selbstlernen, auf offene Lehr- und Lernmateriaien und Open Access legen. Gemeinsam diskutieren wir im Lab Möglichkeiten zur Entfaltung der Potenziale und geben Anregung und Hilfestellung zur Umsetzung.
Zur Erfüllung seiner Aufgabe, überregional den Spezialbedarf an Rechtsinformationen jenseits der lokalen Grundversorgung zu bedienen, kann der Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung in hohem Maße von der Vermittlungsleistung der Hochschulbibliotheken vor Ort profitieren. Vor diesem Hintergrund gibt die geplante Fachsession dem Fachinformationsdienst für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung die Möglichkeit, mit einer großen Anzahl von Kolleginnen und Kollegen aus den juristischen Mandantenbibliotheken in Dialog zu treten, um sein eigenes Serviceportfolio zu evaluieren und Impulse zu dessen Weiterentwicklung zu erhalten. Umgekehrt hat aber auch das Personal juristischer Instituts- und Spezialbibliotheken bereits mehrfach Interesse an einer kontinuierlichen konzentrierten Information über die jüngsten Angebote und Entwicklungen des Fachinformationsdiensts für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung signalisiert.
Künstliche Intelligenz (KI) wird zur Schlüsseltechnologie des digitalen Wandels. In einem Praxisbeispiel und einer rechtlichen Betrachtung wird das Thema beleuchtet. KI als Autor, Henning Schönenberger, Springer Nature, Heidelberg 2019 veröffentlichte Springer Nature das erste maschinen-generierte Buch der Welt. Der Vortrag gibt Einblicke in die Entstehung des Buches, erläutert die Möglichkeiten, die sich für wissenschaftliche Publikationen ergeben und zeigt Neuerungen auf, die das Lesen und Schreiben verändern können.KI im (Urheber-)Recht, David Linke, TU DresdenBeispielgebend für die Herausforderungen von KI im (Urheber-)Recht sind Erzeugnisse wie "the next Rembrandt" oder "Edmond de Belamy". Es handelt sich um zwei "Kunstwerke", die durch künstliche neuronale Netzwerke geschaffen wurden. Letzteres wurde 2018 für 432.500 US-Dollar versteigert und weist als Schöpfer die Signatur "min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]" auf, womit der implementierte Algorithmus des Netzwerkes gemeint ist. Ähnliche Beispiele finden sich im Bereich des Roboterjournalismus oder künstlicher Musik. In sämtlichen Fällen steht nicht mehr der Mensch als Schöpfer im Mittelpunkt. Als Anknüpfungspunkte soll für die rechtliche Betrachtung dabei einerseits die "KI" als Produkt dienen, mit der Frage, ob KI selbst urheberrechtlich schutzfähig ist? Andererseits wird die Frage virulent, ob die vorstehenden "KI"-generierten Erzeugnisse Schutz nach dem Urheberrecht genießen und wer Urheber dieser Erzeugnisse ist?
Forum Bibliotheksrecht
(2020)