Recht, Politik, Lobbyarbeit
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Die Aufgaben einer kommunalen Öffentlichen Bibliothek und die dafür notwendige Vermittlung der erforderlichen Finanzierung an den Träger ist die vordringliche Aufgabe einer Bibliotheksleitung. Notwendig ist eine Vielzahl von Aktivitäten: von der persönlichen Kontaktpflege zur regelmäßigen schriftlichen Information, von Berichten in Gremien bis hin zur Lobbyarbeit über einen Förderverein. Monika Ziller, Leiterin der Stadtbibliothek Heilbronn und Mitglied des Vorstands des dbv, berichtet aus der Praxis und zeigt auch auf, wie der Deutsche Bibliotheksverband seine Mitglieder in diesem Tätigkeitsfeld unterstützt.
Als erfahrener Programmpartner des BMBF leitet der dbv seit 2013 Fördermittel aus dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung" an Bibliotheken und andere weiter. Allein im Rahmen von „Total Digital! Lesen und erzählen mit digitalen Medien" (2018 - 2022) konnten bisher über 200 Projekte der Lese- und Schreibförderung bundesweit zu 100% finanziert werden. Ziel des dbv ist es, lokale Projekte zu fördern, die Kinder und Jugendliche aus Risikolagen dazu anregen, Geschichten kennenzulernen und sich mit digitalen Medien kreativ auszudrücken. Sie sollen Teilhabe-Angebote erhalten und Spaß am Lesen bekommen, Bibliotheken als Aufenthalts- und Veranstaltungsorte kennenlernen und ihre digitalen und sozialen Kompetenzen stärken. Seit dem Frühjahr 2020 mussten pandemiebedingt Präsenzprojekte auf Online-Formate umgestellt werden bzw. neue Online-Projekte konzipiert werden. Einige von diesen werden modellhaft vorgestellt. Z.B. holten Rapper Jugendliche online in ihr Studio und texteten gemeinsam zu einem ausgewählten Thema. Autor*innen luden sich zu einer Online-Lesung bei den Jugendlichen zu Hause ein – als Auftakt für die weitere Beschäftigung mit einem Theaterstück. Der Text wurde gelesen, Rollen verteilt – eine Fotostory auf Instagram entstand. Bei einem Stadtspaziergang mit der Familie wurden Quizaufgaben gelöst; das Lösungswort war das Passwort für den Zugang zum Online-Workshop mit dem Thema Stadtentwicklung. Inspiration sowie Antworten auf die meistgestellten Fragen rund um eine Förderung sind zu finden auf der Webseite: www.lesen-und-digitale-medien.de
Die Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur (KII) der Leibniz-Gemeinschaft hat Anfang 2011 ein Gesamtkonzept für die Informationsversorgung der Forschung vorgelegt, das zu acht Handlungsfeldern jeweils eine Analyse, eine Reihe von Empfehlungen und eine Institution als Koordinator benennt. Ergänzend dazu soll ein Rat für Informationsinfrastruktur eingesetzt werden, der eine Steuerungsfunktion wahrnehmen und beratend für Bund und Länder tätig sein soll. Die KII rechnet mit beträchtlichen einmaligen und laufenden Kosten für die Umsetzung der Empfehlungen und mit einer Reihe von Maßnahmen in den Handlungsfeldern sowie schließlich für die notwendige Koordination. Die Finanzierungsfrage bleibt in dem Konzept ungeklärt. In dem Vortrag werden die Empfehlungen zu den Handlungsfeldern im Einzelnen sowie die Strukturen des Konzepts aus Sicht der Hochschulbibliotheken bewertet und in einer Reihe von Punkten deutlich kritisiert. So wird die einseitige Ausrichtung am Bedarf der Forschung und speziell an dem der Einrichtungen in der Leibniz-Gemeinschaft sowie der Max-Planck- und der Fraunhofer-Gesellschaft den Anforderungen aus den Hochschulen und ihrer Bibliotheken nicht gerecht. Diese sind der Humboldtschen Einheit von Forschung und Lehre auch in der Informationsversorgung verpflichtet, indem sie den Bedarf der Wissenschaftler als Forschende und Lehrende sowie der Studierenden gleichermaßen abzudecken haben. Schließlich gewährleisten ihre Bibliotheken nicht nur die lokale und regionale, sondern in erheblichem Umfang auch die überregionale Informationsversorgung – zum Teil in stärkerem Maße als einige Infrastruktureinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. Nur miteinander statt gegeneinander können die Hochschulbibliotheken und die großen, von Bund und Ländern finanzierten Informationsinfrastruktureinrichtungen die Informationsbedürfnisse der Wissenschaft und Gesellschaft zukunftsorientiert erfüllen.
Die Verlagslandschaft hat sich in den letzten Jahren radikal gewandelt. Inzwischen liegt der Fokus der großen, globalen Verlagshäuser nicht mehr auf klassischen Publikationsdienstleistungen - vielmehr erwirtschaften sie den Großteil ihrer Gewinne im Geschäftsbereich Data Analytics (siehe DFG 2021 https://doi.org/10.5281/zenodo.5900759). Einige dieser Global Player bieten inzwischen ganze sogenannte Workbenches an, die alle Phasen des wissenschaftlichen Forschungsprozesses umfassen. Angesichts dieser Entwicklungen sollen im Hands-On Lab “Datentracking im wissenschaftlichen Workflow” die aktuell drängendsten Herausforderung für wissenschaftliche aber auch öffentliche Bibliotheken im Bereich des Schutzes der digitalen Souveränität bzw. des individuellen und kollektiven Datenschutzes der Nutzenden, aber auch der eigenen Mitarbeiter*innen, sowie Lösungsansätze herausgearbeitet werden. Im MIttelpunkt stehen Frage wie, was Bibliotheken bzw. Bibliothekar*innen tun können, um z. B. Hoheit über die eigenen Daten und die Daten der Nutzenden zu bewahren, welche Art von Tracking tolerierbar ist, welche Formen der Aufklärung notwendig sind und wo sich Alternativen anbieten. Hierfür ist nach einer kurzen theoretischen Einleitung in die Thematik durch Expert*innen wie Dr. Renke Siems, Dr. iur. Raffaela Kunz, Konrad Förstner eine Show & Tell Session zum Thema Datentracking geplant sowie eine partizipative Erarbeitung thematischer Schwerpunkte an Thementischen. An den Thementischen sollen internationale Lösungsvorschläge, wie z. B. der SPARC Roadmap Community Owned Infrastructure, kurz vorgestellt und mit aktuellen Vorschlägen von nationalen Akteuren wie der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, dem Rat für Informationsinfrastrukturen, dem Wissenschaftsrat oder der DFG abgeglichen werden. Nach dem Hands-On Lab können die Teilnehmenden bei Interesse weiterhin aktiv an der Ergebnissicherung und weiteren Schritten mitarbeiten.
Kathrin Schwärzel (UB Essen/Duisburg) W ann, W o und W ie: Die Internetnutzung am Arbeitsplatz Das Internet ist an vielen Arbeitsplätzen in der Bibliothek zu einem, wenn nicht dem zentralen Arbeitsinstrument geworden. Dennoch herrscht oftmals auf Seiten der Beschäftigten wie auch der Vorgesetzten Rechtsunsicherheit sowohl beim dienstlichen als auch beim privaten Gebrauch. Allgemeine Richtlinien für die Internutzung am Arbeitsplatz sind ebenso wie speziellere Vorgaben, zum Beispiel zur Nutzung sozialer Medien, entweder bisher nicht vorhanden oder in der Praxis wenig bekannt. Der Vortrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Internetnutzung am Arbeitsplatz. Claudia Holland (UB Leipzig) 10 Jahre Beamtenrechtsreform - eine Bilanz Im August 2006 trat die Föderalismusreform I in Kraft. Seitdem hat sich im Beamtenrecht viel geändert, was sich unmittelbar im Alltag der BeamtInnen auswirkt: nicht nur in der Höhe des Gehaltes, sondern mittlerweile unter anderem auch im Bereich des Laufbahnrechts und der Beihilfe . Der Vortrag zeigt die Entwicklungen auf und zieht nach 10 Jahren eine Bilanz. Moderation: Thomas Witzgall (ThULB Jena)
Die öffentliche Arbeitssitzung der Kommission für Rechtsfragen mit folgenden Vorträgen: 1. Dienstrechtsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen (Kathrin SchwärzelJost Lechte) Zehn Jahre nach der Föderalismusreform hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Neuordnung im allgemeinen Beamtenrecht sowie im Recht der Versorgung und Besoldung vorgenommen. Der Vortrag stellt die wesentlichen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Beschäftigten vor. Auf politisch wie juristisch umstrittene Änderungen, insbesondere zu Fragen des beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens, wird besonders eingegangen. 2. Gleichbehandlung und Gleichstellung - Rechtliche Rahmenbedingungen (Verena Simon) Maßnahmen zur Förderung benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen (Gleichbehandlung) und Maßnahmen der Angleichung der Lebenssituation (Gleichstellung) haben einen immer größeren Einfluss auf die Arbeits- und Lebenssituation der Beschäftigten. Der Vortrag wagt einen vergleichenden Blick auch auf landesgesetzliche Regelungen und stellt aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung vor.
Öffentliche Bibliotheken übernehmen in ländlichen Räumen wichtige Funktionen: neben der Ausleihe von Medien bieten sie zunehmend auch Lernräume, Cafés, Maker Spaces, Co-Working-Plätze und Veranstaltungsorte. Damit schaffen sie eine wichtige Grundlage, um die kulturelle Versorgung der Bevölkerung in der digitalen Gesellschaft zu sichern. Das Soforthilfeprogramm „Vor Ort für alle" des dbv unterstützt diese Transformation von Bibliotheken zu „Dritten Orten" in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohner*innen. Im Fokus stehen dabei die digitale Ausstattung der Bibliotheken sowie investive Maßnahmen zur Modernisierung von Besucherbereichen, Bibliotheksangeboten und Services. Der Vortrag beleuchtet kurz den Programmfortschritt und stellt beispielhafte Projekte vor, die digitale Teilhabe in ländlichen Räumen ermöglichen. Der Vortrag ist Teil des dreiteiligen Panels "Neue Wege für Digitale Teilhabe” des Deutschen Bibliotheksverbands e.V. (dbv). Die Moderation übernimmt Carina Böttcher, Referentin für EU- und Drittmittel des dbv. Mirko Winkelmann leitet seit April 2020 beim dbv das neue Soforthilfeprogramm „Vor Ort für alle" für zeitgemäße Bibliotheken in ländlichen Räumen. Er studierte Technikgeschichte und Public History in Berlin und Taipeh (Taiwan) und arbeitete danach als Ausstellungskurator und Projektmanager. Erfahrungen mit Förderprogrammen sammelt er zudem seit 2015 als Gründer und Vorsitzender eines Vereins für historisch-politische Bildungsprojekte.
Der Bibliothekarsberuf hat eine lange Geschichte als Frauenberuf. Vor 50 Jahren waren schätzungsweise 85% der Beschäftigten in den Bibliotheken der Bundesrepublik Deutschland Frauen. In der Fachpresse stellte diese „schweigende Mehrheit“ jedoch gerade einmal 10% aller Fachbeiträge – 90% der Aufsätze kamen von den 10-15% Männern im Bibliothekswesen. Seither hat sich Vieles verändert: die Position und das Selbstbewußtsein der Frauen, die Bibliotheken und ihre Angebote, die Hierarchiestrukturen, der Beruf selbst. Und was wurde aus der „Gender-Speech-Gap“? Der Vortrag zeigt, wie sich die Präsenz von Frauen im Bibliothekarsberuf und im bibliothekarischen Fachdiskurs (Zeitschriften, Gremien, Konferenzen) in den letzten 50 Jahren verändert hat, in welchen Bereichen und mit welchen Themen Frauen heute am aktuellen Fachdiskurs teilnehmen – und was sich alles nicht geändert hat. Die Ergebnisse beruhen auf statistischen Daten und einer quantitativen Analyse des bibliothekarischen Fachdiskurses.
Am 21. Oktober 2010 stellte der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) erstmals im Rahmen einer Pressekonferenz einen "Bericht zur Lage der Bibliotheken" vor. Der Vortrag erläutert, wie es zu diesem Bericht kam, welche Ziele der Verband damit verbindet und wie der Bericht aufgenommen wurde. Diskutiert wird, wie der Bericht auch in den nächsten Jahren als ein wirkungsvolles Instrument für die Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes und seiner Mitglieder gestaltet werden kann.
Folien und Vortragstext
Die Stadtbibliothek Bremen arbeitet eng mit zahlreichen städtischen und nicht-städtischen Partnerinnen und Partnern zusammen. Seit Ende August 2017 ergänzt ein weiteres Kooperationsprojekt die Angebote einer Stadtteilbibliothek: in Kooperation mit dem Bürgertelefon Bremen und der Senatorin für Finanzen wurde ein BürgerInformationsService eingerichtet. Mit dem Angebot eines BürgerInformationsServices gibt es direkte niedrigschwellige Hilfe und Antworten auf Fragen zu vielen Verwaltungsangeboten in einer Stadtteilbibliothek in Bremen. Hintergrund für das Angebot ist die Anforderung, die vielfältigen Fragen der Bürgerinnen und Bürger an die bremische Verwaltung, neben den bereits Online oder telefonisch vorhandenen sowie den klassischen Behördenangeboten vor Ort, beantworten und beim Umgang mit der Bürokratie unterstützen zu können. Als Pilotstandort wurde eine Stadtteilbibliothek in einem Stadtteil mit besonderem Entwicklungsbedarf und hohem Bevölkerungsanteil mit Migrationshintergrund ausgewählt, da hier besonders hohe Hürden und Ängste bei der Nutzung von Behörde bestehen. In einem Vortrag werden neben einer kurzen Vorstellung des Projekts auch die aktuellen Erfahrungen mit der Nutzung des Angebots, die Herausforderungen und die Zusammenarbeit in einem Pilotprojekt mit einer Behörde beleuchtet.
Kostenpflichtige digitale Angebote wie z.B. juristische Datenbanken sind urheberrechtlich geschützt und müssen für die Nutzung lizensiert werden. Für die Recherche und den Abruf der Information im Behördennetz, in der Landtagsverwaltung oder aus dem Home Office ist zwingend eine rechtssichere Authentifizierung der berechtigten Nutzer erforderlich. Es werden Lösungen vorgestellt, die sich in Parlaments- und Behördenbibliotheken bewährt haben.
Schöne: Authentifizierung über HAN im Bundesverwaltungsgericht
Der Vortrag beinhaltet eine kurze Übersicht der Authentifizierungsverfahren, eine Darstellung wie dies über HAN erfolgt. Es wurden in Übersichtform die Verwendung der sog. HAN-Url dargestellt. Darüber hinaus sind die Vor- und Nachteile sowie Nebeneffekte durch den Einsatz von HAN dargestellt.
Die Blockchain-Technologie wird vielfach als revolutionäre Innovation bezeichnet und kann mit folgendem Satz treffend beschrieben werden: „Vertrauen ist gut, Blockchain ist besser.“ Als unbestechliche Konstante digitaler (Wert-)Transaktion verspricht sie nicht weniger als eine Überwindung von Korruption und Datenkriminalität und möglichst effiziente Transaktionsprozesse, in denen im Rahmen einer dezentralen Struktur Zentralinstanzen und sämtliche Intermediäre ausgeklammert werden können. Mit anderen Worten: Das mit Blockchain verbundene Potential ist enorm. Gleichzeitig ist aber ebenso zu beachten, dass die Blockchain als branchenrevolutionierende Technologie auch das Recht vor besondere Herausforderungen stellt. Vor allem die Pseudonymität der Blockchain-Teilnehmer und die Unveränderbarkeit von in der Blockchain gespeicherten Daten scheinen im Konflikt mit wesentlichen Grundgedanken des Datenschutzes zu stehen. Aber auch die Frage nach der national anzuwendenden Rechtsordnung, der gerichtlichen Zuständigkeit und der Beweiskraft von Blockchain-Transaktionen werfen spannende Fragen auf. All diese Themen werden im Vortrag aus einer straf-, datenschutz- und zivilrechtlichen Perspektive detailliert beleuchtet.
Künstliche Intelligenz (KI) wird zur Schlüsseltechnologie des digitalen Wandels. In einem Praxisbeispiel und einer rechtlichen Betrachtung wird das Thema beleuchtet. KI als Autor, Henning Schönenberger, Springer Nature, Heidelberg 2019 veröffentlichte Springer Nature das erste maschinen-generierte Buch der Welt. Der Vortrag gibt Einblicke in die Entstehung des Buches, erläutert die Möglichkeiten, die sich für wissenschaftliche Publikationen ergeben und zeigt Neuerungen auf, die das Lesen und Schreiben verändern können.KI im (Urheber-)Recht, David Linke, TU DresdenBeispielgebend für die Herausforderungen von KI im (Urheber-)Recht sind Erzeugnisse wie "the next Rembrandt" oder "Edmond de Belamy". Es handelt sich um zwei "Kunstwerke", die durch künstliche neuronale Netzwerke geschaffen wurden. Letzteres wurde 2018 für 432.500 US-Dollar versteigert und weist als Schöpfer die Signatur "min G max D Ex[log(D(x))]+Ez[log(1-D(G(z)))]" auf, womit der implementierte Algorithmus des Netzwerkes gemeint ist. Ähnliche Beispiele finden sich im Bereich des Roboterjournalismus oder künstlicher Musik. In sämtlichen Fällen steht nicht mehr der Mensch als Schöpfer im Mittelpunkt. Als Anknüpfungspunkte soll für die rechtliche Betrachtung dabei einerseits die "KI" als Produkt dienen, mit der Frage, ob KI selbst urheberrechtlich schutzfähig ist? Andererseits wird die Frage virulent, ob die vorstehenden "KI"-generierten Erzeugnisse Schutz nach dem Urheberrecht genießen und wer Urheber dieser Erzeugnisse ist?