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Der Grundgedanke des europäischen Bauproduktenrechts – Folgen für Planer und Verwender

  • Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.

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Metadaten
Author:Hanno Werning
Parent Title (German):Bauprodukte Aktuell
Publisher:FeuerTRUTZ Network GmbH
Place of publication:Köln
Editor:Thomas Krause-Czeranka
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Publication Year:2018
Tag:Bauproduktenrecht; Bauprodukteverordnung
Volume:2018
Issue:07/2018
First Page:6
Last Page:11
faculties / departments:Fakultät für Holztechnik und Bau
Dewey Decimal Classification:6 Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / 69 Hausbau, Bauhandwerk / 690 Hausbau, Bauhandwerk