TY - NEWS A1 - Werning, Hanno A2 - Krause-Czeranka, Thomas T1 - Der Grundgedanke des europäischen Bauproduktenrechts – Folgen für Planer und Verwender T2 - Bauprodukte Aktuell N2 - Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht. KW - Bauproduktenrecht KW - Bauprodukteverordnung Y1 - 2018 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-rosenheim/frontdoor/index/index/docId/1236 VL - 2018 IS - 07/2018 SP - 6 EP - 11 PB - FeuerTRUTZ Network GmbH CY - Köln ER -