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Die ETB-Richtlinie „Bauteile, die gegen Absturz sichern“ aus dem Jahr 1985 ist eine der ältesten Vorschriften, die in den aktuellen Technischen Baubestimmungen (Teil A, Lfd. Nr. A 1.2.1.3) enthalten sind. Sie definiert ebenso wie der Eurocode 1 die Einwirkungen auf absturzsichernde Bauteile, enthält im Gegensatz zum EC1 jedoch auch Nachweismethoden und Anforderungen an Stoßlasten. Dieser Bericht umreißt den Anwendungsbereich, für den die ETB-Richtlinie heute noch relevant ist, und stellt die theoretischen Hintergründe für den Nachweis von Befestigungselementen für den weichen Stoß dar, die bisher nur schlecht dokumentiert sind. Zudem werden erweiterte Lastansätze und Nachweismethoden für die Fensterbefestigung in hochwärmedämmendem Mauerwerk vorgestellt, die im Rahmen eines durch das DIBt geförderten Forschungsprojekts erarbeitet wurden.
Der Beitrag stellt grob die Regelungen der Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Ausgabe Oktober 2020 für feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzbauweise (die nach bauordnungsrechtlichen Vorgaben feuerbeständig oder hochfeuerhemmend sein müssen) dar. Er geht ausführlich auf die daraus resultierenden geänderten Zuordnungstabellen aus MVV TB 2020/2 Anhang 4 ein und beschreibt die Folgen für die Nachweisführung feuerwiderstandsfähiger Bauteile für Bauwerke unter diesen Regeln.
Der Artikel skizziert mit Blick auf ausführende Holzbau-Unternehmen die historische Entwicklung der Regelwerke zum Bauen mit Holz ab der Gebäudeklasse 4 und stellt grob die Inhalte der Muster Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) Fassung Oktober 2020 dar. Es werden (hypothetische) Fragen zum Thema in einer Frage-Antwort-Rubrik behandelt.
Der Beitrag zeigt im Prinzip und an konkreten Beispielen auf, dass Anforderungen an Bauprodukte selten pauschal und einheitlich für Bauwerke bestehen, sondern in der großen Mehrheit aller Fälle für jede konkrete Verwendungssituation in einem spezifischen Bauwerk im Rahmen des Planungsprozesses entstehen. Häufig kann die gleiche Bauwerksanforderung mit verschiedenen Lösungswegen erreicht werden, die jeweils unterschiedliche Anforderungen an die verwendeten Bauprodukte bedeuten.
Der Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Abweichungen, die im Bauordnungsrecht behandelt werden. Die Abweichungen von den materiellen Anforderungen des Bauordnungsrechtes werden nur kurz behandelt. Abweichungen bei den Nachweisen für Bauprodukte und Bauarten werden ausführlich diskutiert hinsichtlich möglicher Ursachen und den Auswirkungen für die Nachweisführung. Auch auf das Thema "Abweichungen" bei Bauprodukten mit CE-Kennzeichnung nach BauPVO wird eingegangen. Die Abweichungen bei Technischen Baubestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung werden mit Bezug auf die VV TB erläutert.
MBO-Änderungen geplant
(2020)
Holz statt Braunkohle
(2020)
Der Artikel diskutiert den praktischen Nutzen der Marktüberwachung von Bauprodukten im Geltungsbereich harmonisierter Normen unter der Bauproduktenrichtlinie. Neben formalen Aspekten kann die Marktüberwachung hier im wesentlichen sicherstellen, dass die tatsächlich vorhandenen Leistungen den erklärten Leistungen entsprechen. Dies entlastet den Verwender der Bauprodukte nicht von der Prüfung, ob die erklärten Leistungen die Anforderungen in der konkreten Verwendung erfüllen. Es wird kurz auf vorhandene Statistiken zur Marktüberwachung von Bauprodukten eingegangen.
„Konsequente und durchgehende Festlegung von verwendungsspezifischen Anforderungen" für Bauprodukte?
(2019)
Verschiedene Verbände fordern in einer Stellungnahme eine „konsequente und durchgehende Festlegung von verwendungsspezifischen Anforderungen" für Bauprodukte. Der Artikel diskutiert, ob und wie dies vor dem Hintergrund des nationalen Bauordnungsrechtes in Kombination mit der europäischen Bauproduktenverordnung möglich und sinnvoll ist.
Der Beitrag stellt verschiedene Aussagen rund um die Reform des Bauproduktenrechtes in Deutschland seit MBO 2002, Ausgabe Mai 2016, ins richtige Licht. Es gibt in zahlreichen Beiträgen teilweise verwirrende oder sogar irrtümliche Aussagen zu den betreffenden Änderungen, diese werden hier jeweils mit Quellenbezug diskutiert.
Der Beitrag diskutiert Ursachen und Hintergründe des Reformstaus bei harmonisierten Normen für Bauprodukte nach der europäischen Bauproduktenverordnung. Für Zahlreiche Produktnormen sind von der europäischen Normungsorganisation CEN neuere Fassungen erschienen, diese werden jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in die Liste der für die CE-Kennzeichnung maßgeblichen Listen harmonisierter Normen im Amtsblatt der EU übernommen.
Der Beitrag zeigt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen allgemein und speziell hinsichtlich des Brandschutzes an werkmäßig hergestellte Dämmstoffe (schwerpunktmäßig Dämmstoffe aus Mineralwolle, aber nicht ausschließlich) auf. Dazu werden formalen Randbedingungen für die Nachweisführung bei diesen nach der EU-Bauprodukte-Verordnung CE-gekennzeichneten Produkten dargestellt.
Der Beitrag erläutert die Hintergründe des für einige Bauprodukte in Deutschland geforderten Nachweises, dass sie nicht glimmen und beschreibt die aktuelle rechtliche Situation. Er stellt das europäische Prüfverfahren EN 16733 kurz vor und legt die Folgen für Planer und Verwender der Bauprodukte dar. Schließlich wird ein Ausblick auf die zu erwartenden zukünftigen Entwicklungen gegeben.
Diskussionen um bauordnungsrechtliche Anforderungen bei nach Bauprodukteverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten konzentriert sich häufig auf Fragen des Brandschutzes. Der Beitrag zeigt auf, wie auch die anderen Grundanforderungen an Bauwerke ("BWR" oder "BRCW") in den deutschen Landesbauordnungen und der Verwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen konkretisiert werden. Die einzelnen BWR werden diskutiert und - wo möglich - mit einfachen Beispielen erläutert.
Der Beitrag erläutert das Konzept der Bausätze nach Bauproduktenverordnung (BauPVO), einer Sonderform der Bauprodukte. Es werden offene Fragen zum Bausatz diskutiert und das Verhältnis des nach BauPVO definierten Bausatzes zur nach den deutschen Bauordnungen definierten definierten Bauarten behandelt.
Der Beitrag stellt den Grundgedanken des europäischen Bauproduktenrechtes dar. Dieses zielt mit der Bauprodukteverordnung (EU 305/2011) auf eine europaweit einheitliche Angabe von Leistungen von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Merkmale. Das CE-Zeichen auf Bauprodukten hat dadurch eine ganz andere Bedeutung als CE-Zeichen nach anderen EU-Richtlinien. Denn es werden (abgesehen von Schwellenwerten) keine konkreten Anforderungen an die Leistungen von Bauprodukten gestellt. Deswegen müssen Bauwerks-Planer im Planungsprozess die Bauwerks-Anforderungen in Anforderungen an die Bauteile und Anforderungen an die Bauprodukte "übersetzen". Diese sollten nach den wesentlichen Merkmalen formuliert werden. Die Verwender der Produkte müssen Produkte auswählen, deren Leistungen den Anforderungen entspricht.
Der Beitrag stellt die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Unterdecken allgemein und speziell die brandschutztechnischen Anforderungen an Unterdecken für Rohdecken mit Unterdecken sowie an das Brandverhalten von Unterdecken ohne Feuerwiderstand z.B. in Versammlungsstätten dar. Zudem werden die Randbedingungen für die Nachweisführung mit nach EU-Bauproduktenverordnung CE-gekennzeichneten Bauprodukten und Bausätzen oder Bauarten nach nationalem Bauordnungsrecht dargelegt.
Auch im Trockenbau hält die europäische Harmonisierung mit neuen EN-Normen Einzug. Nach der Einführung der harmonisierten Produktnormen für Dämmstoffe und Holzwerkstoffplatten im Jahr 2004 werden die Hersteller, Planer und Anwender von Trockenbausystemen ab Oktober 2006 mit weiteren neuen Normen konfrontiert, die für den Ausbau von wesentlicher Bedeutung sind.
Alles dicht?
(2006)
Anschlussmodalitäten
(2006)
Bauen im Bestand: Dachausbau
(2006)