690 Hausbau, Bauhandwerk
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Die Gärtnerei Demmel in dem knapp 3.000 Einwohner großen Ort Seeshaupt am Starnberger See blickt auf eine über 100-jährige Geschichte zurück. 1902 gegründet, wird das Unternehmen in Familienbesitz von drei Generationen betrieben. 2002 wurde die Gärtnerei an einen langjährigen Mitarbeiter verpachtet, doch 2020 endete die Pacht, um das Gelände weiterentwickeln zu können. Studierende des 3. Semesters Architektur entwickeln Vorschläge für eine Revitalisierung des Geländes. Die Aufgabe ist der Entwurf eines neuen Gebäudes im Eingangsbereich. Es markiert den Zugang zum Gelände und steht beispielhaft für die Verbindung von Tradition und Moderne. Das Konzept basiert auf den suffizienten Prinzipien von „Einfach Bauen“: der Reduktion auf das Wesentliche und dem Verzicht auf alles Überflüssige.
In der Diskussion um bezahlbares Bauen werden aktuell die Standards im Wohnungsbau hinterfragt, darunter auch die Schallschutzanforderungen. Die Wahrnehmung von Schallschutz ist subjektiv und wird von verschiedenen Faktoren wie Alter und individuellen Empfindlichkeiten beeinflusst. Nachbarschaftslärm kann zu Schlafstörungen und Belästigungen führen, während Verkehrslärm nachweislich Gesundheitsprobleme verursacht. Das Konzept „Einfach Bauen“ zielt darauf ab, das Bauen zu vereinfachen und nachhaltiger zu gestalten. Drei Forschungshäuser, die diesem Konzept folgen, wurden auf Schallschutz überprüft. Dabei erfüllten Wohnungstrennwände und -decken die Anforderungen. Die Untersuchung der Bewohnerzufriedenheit durch Befragungen in diesen Häusern zeigt, dass die Wahrnehmung von Lärm stark variiert. Die Zufriedenheit wird durch die Kommunikation mit den Nachbarn beeinflusst. Das Fallbeispiel verdeutlicht, dass Schallschutzanforderungen oft nicht den individuellen Lärmempfinden gerecht werden, da nicht-akustische Faktoren eine starke Rolle spielen. Die Erwartung eines reduzierten Schallschutzes bei „Einfach Bauen“ kann zu Fehlvorstellungen führen, wie der Auszug von Bewohnern aus Schallschutzgründen zeigt. Die derzeitigen Mindestanforderungen an den Schallschutz erweisen sich für sehr empfindsame Menschen als unzureichend. Es ist wichtig, dass die Bewohner über den zu erwartenden Schallschutz informiert werden, um ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.
Der Artikel behandelt die Nachweisführung zum Feuerwiderstand von Mauerwerks-Bauteilen. Es werden die möglichen bauaufsichtlichen Anforderungen an Standsicherheit und/oder Raumabschluss im Brandfall, die mögliche Nachweisführung über Bauarten als technische Baubestimmungen oder Bauarten mit Anwendbarkeitsnachweis, die Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu den Leistungsangaben in den Nachweisen und die Grundlagen der brandschutztechnischen Bemessung von Mauerwerksbauteilen diskutiert.
Der Artikel beschreibt die Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1, speziell aus dem Blick der Technischen Isolierung. Hierbei ist insbesondere zwischen "linearen Rohrdämmstoffen" und Dämmstoffen als "sonstige Bauprodukte" zu unterscheiden.
Der Beitrag behandelt den Umgang mit sogenannten "nichttragenden Brandwänden" im deutschen Bauordnungsrecht. Mit der Umstellung von der früheren Bauregelliste (BRL) auf die (Muster) Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wurde diesen die Grundlage für die Erteilung allgemeiner bauaufsichtlicher Prüfzeugnisse und die erforderliche Zuordnung der bauaufsichtlichen Anforderungen zu Leistungsangaben in Anwendbarkeitsnachweisen entzogen. Es wird die Möglichkeit der "Verzichtserklärung" der obersten Bauaufsichtsbehörden vorgestellt.
Der Artikel stellt die tatsächlichen Änderungen der Zuordnungstabellen für das Brandverhalten von Baustoffen bei Klassifizierung nach EN 13501-1 seit MVV TB 2023/1 vor. Insbesondere wird auf die neue Begrenzung des Wertes TSP 600s bei Klassifizierung auf Grundlage von EN 13823 Ausgabe 2020 oder jünger bei den bauaufsichtlichen Anforderungen "nichtbrennbar" oder "schwerentflammbar und geringer Rauchentwicklung" eingegangen.
Das Kapitel behandelt in komprimierter Form das Thema baulicher Brandschutz in Form von Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauprodukten sowie an den Feuerwiderstand von Bauteilen. Der Schwerpunkt liegt auf den verschiedenen möglichen Angaben der Leistung des Brandverhaltens von Baustoffen durch Klassen nach nationalen oder europäischen Klassifzierungsnormen. Es werden Bauprodukte "allgemein" (d.h. außer Bodenbelägen, Kabeln und Bedachungen) sowie speziell Bodenbeläge, Kabel und Bedachungen behandelt. Dabei wird stets darauf eingegangen, wie die verschiedenen Klassen den verschiedenen Begriffen der bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind (auf Basis von MVV TB 2021/1). Der Feuerwiderstand der Bauteile wird prinzipiell erläutert. Da er jedoch eine Eigenschaft eines Bauteils ist (z.B. einer Wand oder einer Decke), wird ausführlicher nur auf den Spezialfall von feuerwiderstandsfähigen Türen und Toren eingegangen, die zugleich "handelbare" Bauprodukte sind. Ein weiteres Kapitel behandelt sehr kurz die möglichen Nachweise für die Leistungen von Bauprodukten und Bauarten.
Der Beitrag erläutert das Grundprinzip der CE-Kennzeichnung von Bauprodukten nach der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) und zeigt die Folgen auf für Planer*innen von Gebäuden und für Personen, die Bauprodukte zum Einbau in von Bauwerke einkaufen und einbauen (Verwender*innen). Am Beispiel von elektrischen Leitungen ("Kabeln") wird dargelegt, welche bauaufsichtlichen Anforderungen an das Brandverhalten von Kabeln bestehen können, woraus diese resultieren könnnen, wie das Brandverhalten von Kabeln klassifiziert wird und wie die verschiedenen Klassen zur Angabe des Brandverhaltens von Kabeln den bauaufsichtlichen Anforderungen zugeordnet sind.