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Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die handelsrechtliche Rechnungslegung und Abschlussprüfung – Darstellung, kritische Analyse und Praxisempfehlungen mit Blick auf das Prinzip der Unternehmensfortführung

  • In Zeiten der Corona-Pandemie operieren viele Unternehmen in einem ökonomisch außergewöhnlich unsicheren Umfeld. Unter diesen Umständen ist die handelsrechtliche Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB besonders anspruchsvoll und zugleich mit Blick auf eventuelle Fehleinschätzungen risikobehaftet. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenssituation bestandsgefährdend sein können. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Fragestellung nach, welche Anforderungen an die handelsrechtliche Beurteilung der Unternehmensfortführung in Zeiten der Corona-Pandemie zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung erforderlich ist. In diesem Kontext wird auch auf das Vorgehen der handelsrechtlichen Abschlussprüfer zur Beurteilung der Fortführungsprognose der bilanzierenden Unternehmen eingegangen, da sich hieraus indirekt weitere Anforderungen an die Unternehmen ableiten lassen. Die übergeordnete Zielsetzung des Beitrags besteht darin, Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis zu formulieren. Dabei stehen die handelsrechtliche Fortführungsprognose und die diesbezügliche Beurteilung durch den Abschlussprüfer im Vordergrund. Im Ergebnis zeigt sich u.a., dass grundsätzlich eine Verpflichtung zur Aufstellung einer expliziten Fortführungsprognose besteht. Dabei sollte von den Unternehmen insbesondere auf der Grundlage einer aktuellen, hinreichend detaillierten und konkretisierten sowie auf der Gesamtunternehmensplanung basierenden Liquiditätsprognose beurteilt werden, ob innerhalb des Prognosezeitraums von der Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann. Mit Blick auf den hohen Komplexitätsgrad der Thematik ist den bilanzierenden Unternehmen zu empfehlen, bereits bei der Aufstellung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose die relevanten Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und die hieraus in diesem Beitrag abgeleiteten Praxishinweise zu berücksichtigen, um spätere Einwendungen des Abschlussprüfers und hiermit verbundene zeitliche Verzögerungen im eigenen Interesse zu vermeiden. Zugleich kann auf diese Weise auch in Krisenzeiten eine rechtssichere Anwendung des handelsrechtlichen Prinzips der Unternehmensfortführung gewährleistet werden.

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Metadaten
Author:Jens Radde
URN:urn:nbn:de:kobv:b721-opus4-36165
DOI:https://doi.org/10.4393/opushwr-3616
Document Type:Article
Language:German
Date of first Publication:2022/03/29
Publishing Institution:Hochschulbibliothek HWR Berlin
Release Date:2022/03/29
Tag:Bestandsgefährdende Risiken; Corona-Pandemie; Fortführungsprognose; Going Concern-Prinzip; Prinzip der Unternehmensfortführung
Page Number:22
Institutes:FB II - Duales Studium Wirtschaft/Technik
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 34 Recht
3 Sozialwissenschaften / 33 Wirtschaft / 330 Wirtschaft
Open Access Publikationen (DINI-Set):open_access
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International