FB II - Duales Studium Wirtschaft/Technik
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Bei polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen stellt das schnelle und zielgerichtete Auffinden versteckter digitaler Beweismittel eine kritische Herausforderung dar. Diese Arbeit befasst sich mit der Entwicklung eines kostengünstigen, portablen Hardware-Prototyps auf Basis des ESP32-Mikrocontroller (ESP32) zur passiven Wireless Local Area Network (WLAN)-Signalanalyse. Das System befähigt Einsatzkräfte vor Ort, aktive, WLAN-fähige Endgeräte in der unmittelbaren Umgebung nicht-invasiv aufzuspüren.
Das System verwendet eine zweigeteilte Architektur. Eine #![no_std] Rust-Firmware auf dem Mikrocontroller erfasst WLAN-Pakete im Monitor-Modus. Eine plattformübergreifende Benutzeroberfläche auf Basis von Flutter verarbeitet die Signalstärke (Received Signal Strength Indicator(RSSI)) für mobile Endgeräte. Zur Vermeidung von Paketverlusten werden die extrahierten Metadaten (Quell-Media Access Control (MAC), Ziel-MAC und RSSI) über Bluetooth Low Energy (BLE) an das Smartphone gestreamt.
Eine magnetische MagSafe-Halterung fixiert den Mikrocontroller samt Stromversorgung an der Smartphone-Rückseite und ermöglicht eine einhändige Bedienung. Die Evaluation im Feldtest untersucht Reichweite, Erkennungsgeschwindigkeit, Akkulaufzeit und Anwenderfreundlichkeit. Zudem werden die Auswirkungen der MAC-Adressen-Randomisierung auf die passive Geräteidentifikation analysiert.
Diversität gewinnt in Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Daher müssen börsennotierte Aktiengesellschaften ihre sog. Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB auch bereits seit dem Geschäftsjahr 2017 um zusätzliche Diversitätsangaben erweitern. Konkret geht es dabei über die schon zuvor vorgeschriebenen Angaben zur Frauenquote hinaus um eine Beschreibung des Diversitätskonzepts, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des vertretungsberechtigten Organs und des Aufsichtsrats verfolgt wird, sowie der Ziele dieses Diversitätskonzepts, der Art und Weise seiner Umsetzung und der im Geschäftsjahr erreichten Ergebnisse. Gleichwohl zeigen sich in der Praxis der Diversity-Berichterstattung z.T. deutliche Defizite und Diskrepanzen, die die Aussagefähigkeit und Vergleichbarkeit der Berichte einschränken. Dies hat offensichtlich auch der Gesetzgeber erkannt, der derzeit im Rahmen des geplanten CSRD-Umsetzungsgesetzes punktuelle Änderungen der handelsrechtlichen Regelungen beabsichtigt.
Vor diesem aktuellen Hintergrund besteht die Zielsetzung des Beitrags zunächst darin, die Grundlagen der Diversity-Berichterstattung darzustellen und zu erläutern. Dabei wird zum einen auf die gesetzlichen Regelungen und deren inhaltliche Auslegung in der Fachliteratur und zum anderen basierend auf einer gemeinsamen empirischen Studie der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Kirchhoff Consult GmbH auf den Status quo in der Berichtspraxis eingegangen. Anschließend wird als vertiefendes Praxisbeispiel die Vorgehensweise der Commerzbank AG in ihrem Konzern-Geschäftsbericht 2024 dargestellt und einer kritischen Analyse unterzogen. In diesem Kontext werden auch die geltenden handelsrechtlichen Regelungen und die vorgesehenen Änderungen durch das CSRD-Umsetzungsgesetz beurteilt. Hierauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für den deutschen Gesetzgeber und die zur Diversity-Berichterstattung verpflichteten Unternehmen ausgesprochen, die darauf abzielen, die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichterstattung zu verbessern.
Im Ergebnis zeigt sich, dass die Commerzbank AG die handelsrechtlichen Anforderungen an die Diversity-Berichterstattung vollumfänglich erfüllt und sogar freiwillig darüber hinausgeht. Damit kann die Vorgehensweise der Commerzbank AG anderen Unternehmen als Vorbild und Referenzmaßstab für die eigene Berichterstattung dienen. Unglücklich ist aus Sicht der Berichtsadressaten hingegen der gegenwärtige Umstand, dass die Informationen über Diversity-Aspekte an zwei verschiedenen Stellen im Lagebericht verortet sind, wodurch die vollständige Erfassung der Inhalte erschwert wird.
Dem Gesetzgeber ist daher zu empfehlen, möglichst noch im Zuge des CSRD-Umsetzungsgesetzes entweder eine zusammengefasste Diversity-Berichterstattung im Lagebericht einzuführen oder zumindest eine Verpflichtung zur Aufnahme von Querverweisen in die beiden Berichtsteile zu verankern. Zugleich sollte der Gesetzgeber die Anzahl der berichtspflichtigen Aspekte im Rahmen der Beschreibung des Diversitätskonzepts weiter erhöhen.
Bis zum Inkrafttreten des (derart modifizierten) CSRD-Umsetzungsgesetzes sollten die zur Diversity-Berichterstattung verpflichteten Unternehmen im Lagebericht freiwillig Querverweise in die beiden Berichtsteile integrieren, damit die Adressaten die Gesamtheit der diversitätsbezogenen Angaben direkt überblicken und erfassen können. Zugleich sollten die betroffenen Unternehmen die weitere Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren aufmerksam verfolgen, um über die endgültig beschlossenen Änderungen frühzeitig informiert zu sein und diese rechtzeitig umsetzen zu können.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 10.07.2025 den Referentenentwurf (kurz: RefE) eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (sog. CSRD-Richtlinie) veröffentlicht. Der entsprechende Regierungsentwurf (RegE) folgte am 03.09.2025. Da die Frist zur Umsetzung der CSRD bereits am 06.07.2024 abgelaufen ist, will die Bundesregierung mit den jetzigen Entwürfen gewährleisten, dass Deutschland seine unionsrechtliche Verpflichtung zur Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung schnellstmöglich erfüllt.
Vor diesem aktuellen Hintergrund besteht die Zielsetzung des Beitrags zunächst darin, zentrale geplante Neuregelungen im Bereich des HGB inhaltlich zu erläutern und einer kritischen Analyse zu unterziehen. Hierauf aufbauend sollen Handlungsempfehlungen für den deutschen Gesetzgeber und die betroffenen Unternehmen ausgesprochen werde.
Im Ergebnis zeigt sich, dass der RegE vom 03.09.2025 die CSRD sachgerecht umsetzt, auch wenn der Gesetzentwurf angesichts der verschiedenen derzeit noch laufenden Reformprojekte auf EU-Ebene zeitlich verfrüht erscheint. Daher ist dem Gesetzgeber dringend zu empfehlen, das weitere Gesetzgebungsverfahren so lange ruhen zu lassen, bis die geplanten weitergehenden Erleichterungen endgültig beschlossen worden sind. Außerdem sollte bei der Aufstellung des Lageberichts auf das europäische Berichtsformal ESEF verzichtet und diese Anforderung auf die Offenlegung der Finanzberichterstattung beschränkt werden.
Den betroffenen Unternehmen ist zu empfehlen, die weitere regulatorische Entwicklung in ihrem eigenen Interesse aufmerksam zu verfolgen und die verbleibende Zeit für die eigene intensive Vorbereitung auf neuen Berichtspflichten zu nutzen.
Im Jahr 2024 wurden 61 Bachelorthesen von Informatik-Studierenden des Jahrgangs IT2021, Fachbereich Duales Studium der HWR Berlin, erarbeitet und verteidigt, von denen sieben herausragende Arbeiten im vorliegenden Buch präsentiert werden. Die dargestellten Themen erstrecken sich von verschiedensten Betrachtungen im Bereich der künstlichen Intelligenz, wie der Erklärbarkeit neuronaler Netze, oder der Adaption großer Sprachmodelle, über die Orchestrierung von IT-Infrastruktur und graphenbasierte Modellierungen. Mithilfe des vorliegenden Buches möchten wir es Studierenden nachfolgender Jahrgänge, ebenso wie anderen Interessierten, ermöglichen, einen Einblick in die herausragenden eingereichten Bachelorthesen zu erhalten und aus diesen Positivbeispielen zu lernen. Wir möchten das Augenmerk der Lesenden dabei besonders auf die Notwendigkeit von guter Strukturierung der Arbeit, sowie einer durchweg nachvollziehbaren Argumentationskette und fundierte Literaturarbeit lenken. Ebenso möchten wir auf die Relevanz des Eigenanteils verweisen, der im Rahmen der Bachelorarbeiten in der Überführung theoretischen Wissens in eine praktische Umsetzung und/oder Adaption besteht. Die Gestaltung des Eigenanteils ist dabei stark vom individuell gewählten Themengebiet und Lösungsansatz abhängig, weshalb wir umso erfreuter darüber sind, auch in diesem Jahr eine sehr diverse Themenauswahl aus einer Vielfalt von Einsatzbereichen präsentieren zu können.
Fehleranalyse einer verteilten, eventgetriebenen, cloudbasierten Webapplikation mit Lösungskonzept
(2024)
This report presents the research project titled AI promises, fallacies, and pitfalls: Inhibitors and stepping-stones for progress in Artificial Intelligence. It was conducted during a sabbatical term in the winter of 2022 (and beyond), and was torpedoed by many other activities and responsibilities typical to academic life. Several publications accompanied by other research activities originated as a result, though, drops in a sea of efforts to deconstruct the AI hype, burst its scifi bubble, and provide knowledgeable account to make informed decisions about AI.
This is not a research paper. It is not a literature review either, nor an opinion piece. Related and own work, abundant literature references, and theoretical analyses can be found in each of the publications that resulted from the research project. I intentionally chose to avoid repetitions or produce a new research paper here. The reader is referred to the sections below that briefly comment the most relevant results, or to read the actual publications.
Finally, and very important to disclose straight from the start: no single word from this report nor from any other of my publications to date has been written with the “help” of AI, for reasons amply discussed in the papers introduced in Sections 4.4 and 4.5 below, among others. If there were something AI could undoubtedly help me with when writing, it would be with preventing my voice and ideas from being heard or read, deskilling me by confounding what is what I can or could think, tell, or write with what others have already said or written (a special feature of current generative AI), giving me the illusion of understanding what the technology has (not) experienced, and going with the massive AI-illiterate flow as a consequence. A resolute NO from me. The reader can continue reading to know about other whys.
Im diesen Buch aus der Reihe „Die besten Bachelorthesen“ finden sich 6 herausragende Bachelorthesen von 6 Informatik-Studierenden des Jahrgangs 2020, Fachbereich Duales Studium der HWR Berlin, die im Jahr 2023 verteidigt wurden. Die dargestellten Themen erstrecken sich von Algorithmen künstlicher Intelligenz, über Schnittstellenentwicklung und Ontologien bis hin zur Erstellung eines Authentifizierungskonzepts und finden Anwendung in unterschiedlichsten Sachgebieten wie der Medizin, Linguistik, Materialanalyse oder der öffentlichen Verwaltung. Mit dem Buch möchten die Herausgeber*innen den hervorragenden Arbeiten der Absolvent*innen eine Bühne bieten und deren Leistungen einem breit gefächerten Publikum aus Unternehmensvertreter*innen, Studierenden, Studieninteressierten, wissenschaftlichen Tätigen und vielen mehr zur Verfügung zu stellen.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen.
Shaping a Sustainable Future
(2022)
This book gives insights into important factors that are shaping effective learning for sustainability and describes innovative teaching formats that will enable students to contribute to a more sustainable world in their future role as decision makers. Basic concepts in the context of sustainability-related teaching and learning are defined and the relation between learning objectives, methods, skills and outcomes is conceptualised. The book’s detailed description of 23 teaching formats, including their learning objectives, course contents and structure, as well as applied methods aims at supporting lecturers and trainers in the design of their own teaching formats. With conbtributions by Pilar Acosta, Bimal Arora, Hasret Balcioglu, Diana Bank Weinberg, Maria Angeles Bustamante Gallego, Silke Bustamante, Julen Castillo-Apraiz, Helen Chiappini, Arrate Lasa Elguezua, Iñaki Etaio Alonso, Diego Rada Fernandez de Jauregui, Irene Garnelo-Gomez, Jonatan Miranda Gomez, Zsuzsanna Győri, Tony Henshaw, Igor Hernandez Ochoa, Mark Hoyle, Maria V. Ilieva, Divya Jyoti, Achilleas Karayiannis, Prashan S. M. Karunaratne, Philipp Kenel, William Kitch, Tetiana Kravchenko, Idoia Larretxi Lamelas, Edurne Simón Magro, Olaia Martinez Gonzalez, Martina Martinovic, Virginia Navarro Santamaria, Maria, Nemilentseva, Rana Parweeen, Andrea Pelzeter, Daria Podmetina, Manuel Quirós, Ellen Saltevo, Marina Schmitz, Elena Senatorova, Kai Shaman, Aušrinė Šilenskytė, Julia Solovjova, Unai Tamayo Orbegozo, Marko, Torkkeli, Itziar Txurruka Ortega, Gustavo Vargas-Silva, Anna Young-Ferris and Chuan Yu.
This work shows the results of the effectiveness testing of several higher education teaching formats/courses that are dealing with sustainability and/or responsibility and presents a variety of factors influencing teaching effectiveness. It was developed within the framework of the ERASMUS+ project “EFFectiveness Of Responsibility Teaching“ (EFFORT) (see: https://effort.lehre.hwr-berlin.de/home).