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Anforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien nach Sondervorschrift 376

  • Die BAM legt als zuständige Behörde die zusätzlichen Prüfanforderungen an die verwendeten Verpackungen/ Großverpackungen nach P 911 und LP 906 fest (Teil A dieser BAM-GGR). Außerdem kann die BAM gemäß Sondervorschrift 376 davon abweichende alternative Verpackungs- und/oder Beförderungsbedingungen zulassen (Einzelfallfestlegung,Teil B dieser BAM-GGR).

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  • Gefahrgutregel GGR024_BAM.pdf
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Autor*innen:Chalid el Dsoki
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2023
Organisationseinheit der BAM:3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.0 Abteilungsleitung und andere
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Angewandte Physik
Freie Schlagwörter:Gefahrgutregel Transport kritische Batterien
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Energie
Energie / Elektrische Energiespeicher und -umwandlung
Veranstaltung:19. Gefahrgut Technik Tage
Veranstaltungsort:Berlin, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:16.11.2023
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:07.12.2023
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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