638 - Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes (AGU) an der Hochschule Düsseldorf vom 23.11.2018

  • Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können.

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Metadaten
open access (DINI-Set):open_access
open access :Bronze - frei zugänglich aber ohne Lizenzhinweis, d.h. keine Weitergabe
Fachbereich/Einrichtung:Hochschule Düsseldorf / Hochschulverwaltung
Document Type:Announcement
Year of Completion:2018
Series (Serial Number):Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf (638)
Language of Publication:German
Place of publication:Düsseldorf
Creating Corporation:Hochschule Düsseldorf
Page Number:13
URN:urn:nbn:de:hbz:due62-opus-15650
Tag:AGU; Amtliche Mitteilungen; Gesundheitsschutz; Umweltschutz
GND Keyword:Arbeitsschutz; Richtlinie
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 35 Öffentliche Verwaltung, Militärwissenschaft / 352 Allgemeines zur öffentlichen Verwaltung
Licence (German):Es gilt das deutsche Urheberrecht
Release Date:2018/11/23
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