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Deutsches Urheberrecht


Das deutsche Urheberrecht erlaubt insbesondere folgende Nutzungen (s. §§44 – 61 Urheberrechtsgesetz):
  • Nutzung zum Zwecke des Zitats (s. §51 Urheberechtsgesetz)
  • Nutzung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch (s. §53 Urheberrechtsgesetz), u.a. bei Vervielfältigungen (z.B. Kopien und Ausdrucken) wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind.
  • Nutzung für Unterricht, Wissenschaft und Institutionen von bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes (s. §60 Urheberrechtsgesetz)

Alle weiteren Nutzungsarten z.B. Bearbeitungen, kommerzielle Nutzungen, öffentliche Wiedergabe, Vervielfältigungen und Verbreitungen sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Es gilt das deutsche Urheberrecht

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