TY - GEN T1 - 638 - Richtlinie zur Organisation und Durchführung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes (AGU) an der Hochschule Düsseldorf vom 23.11.2018 N2 - Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 2 Abs. 2 GG) verankert und gilt ohne Einschränkung in jeder Situation. Träger dieses Grundrechts ist jedermann, so dass selbstverständlich auch die Beschäftigten und Studierenden der Hochschule Düsseldorf dieses Recht für sich in Anspruch nehmen können. T3 - Amtliche Mitteilungen : Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf - 638 KW - AGU KW - Gesundheitsschutz KW - Umweltschutz KW - Arbeitsschutz KW - Richtlinie KW - Amtliche Mitteilungen Y1 - 2018 UR - https://opus4.kobv.de/opus4-hs-duesseldorf/frontdoor/index/index/docId/1565 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:due62-opus-15650 CY - Düsseldorf ER -