Beförderung gefährlicher Güter in Tanks

  • Tanks sind für normale Beförderungsbedingungen gebaut und zugelassen! Tankkörper müssen nach Normen (siehe 6.8.2.6 RID/ADR) oder nach einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk entworfen und gebaut werden Schweißverbindungen müssen nach Regeln der Technik ausgeführt werden. Unterdruck im Tank ist zu berücksichtigen (Berechnung, Vakuumventil). Beständigkeit – Gefahrgut darf mit Tankwerkstoff nicht gefährlich reagieren oder die Werkstoffe merklich schwächen!

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Autor*innen:Andreas Würsig
Koautor*innen:Jan Werner
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
Organisationseinheit der BAM:3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.2 Gefahrguttanks und Unfallmechanik
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Beförderung; Güter; Tanks; Zulassungen
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Infrastruktur
Veranstaltung:Besuch chinesischer Delegation
Veranstaltungsort:BAM, Berlin, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:13.11.2019
Enddatum der Veranstaltung:13.11.2019
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:27.11.2019
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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