Zur Prüfung verpflichtet - Die BAM-Gefahrgutregel 016 (BAM-GGR 016)
- Im Gegensatz zu den zulassungspflichtigen Versandstücken für die gemäß der gefahrgutrechtlichen Regelwerksanforderungen eine behördlich ausgestellte Zulassung erforderlich ist, ist für die prüfpflichtigen Versandstücke lediglich eine behördliche Anerkennung und Überwachung des Managementsystems für die Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, den Gebrauch, die Wartung und Inspektion erforderlich. In der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß den Festlegungen in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig für die Anerkennung und Überwachung von Managementsystemen.
Autor*innen: | Steffen Komann, Frank Wille |
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Dokumenttyp: | Zeitschriftenartikel |
Veröffentlichungsform: | Verlagsliteratur |
Sprache: | Deutsch |
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch): | Gefahrgut |
Jahr der Erstveröffentlichung: | 2018 |
Organisationseinheit der BAM: | 3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher |
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.3 Sicherheit von Transportbehältern | |
Verlag: | Springer Fachmedien München GmbH |
Verlagsort: | München |
Jahrgang/Band: | 2018 |
Ausgabe/Heft: | 1-2 |
Erste Seite: | 10 |
Letzte Seite: | 12 |
DDC-Klassifikation: | Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Angewandte Physik |
Freie Schlagwörter: | Gefahrgut; Normen; Radioaktive Stoffe; Regeln |
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM: | Energie |
Energie / Kerntechnische Entsorgung | |
ISSN: | 0944-6117 |
Verfügbarkeit des Dokuments: | Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access") |
Datum der Freischaltung: | 15.02.2018 |
Referierte Publikation: | Nein |