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Klimareport Brandenburg 2019
(2019)
Der vorliegende Klimareport Brandenburg fasst das derzeitige Wissen über das Klima in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft in kurzer und prägnanter Form zusammen. Er soll Ihnen als Leser die Möglichkeit geben, sich einen fundierten Überblick über die vergangene und zukünftige zu erwartende Klima entwicklung in Ihrem Bundesland zu verschaffen.
Neun der fünfzehn wärmsten Jahre seit Beginn der systematischen Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 traten in Brandenburg im 21. Jahrhundert auf. Das Jahr 2018 war mit einem Jahresmittel von 10,8 °C das bisher wärmste Jahr und lag damit mehr als zwei Grad über dem langjährigen Jahresmittel der Referenzperiode 1961–1990. 2018 war auch das trockenste Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen. Im Verbund mit andauernden Hitzeperioden führte die vielerorts außergewöhnliche Trockenheit zu zahlreichen großflächigen Wald- und Feldbränden sowie erheblichen Ernteausfällen. Diese Werte stellen dabei nur die bisherigen Maxima der fortlaufenden Entwicklung dar. Der 5. Sachstandsbericht des Weltklimarates (IPCC) lässt für die noch folgenden Jahre dieses Jahrhunderts eine weitere deutliche Klimaerwärmung erwarten.
Der Klimawandel stellt für jeden von uns eine bedeutende Herausforderung dar, zum Beispiel durch vermehrt auftretende Tage mit starker Wärmebelastung oder durch eine eventuell steigende Häufigkeit von extremen Witterungsereignissen wie längere Dürreperioden oder auf der anderen Seite lokal auftretende Starkniederschlagsereignisse.
Der internationale Rahmen für den Umgang mit dem Klimawandel wurde auf der UN-Klimakonferenz COP21 im Jahr 2015 in Paris vereinbart. Eine Voraussetzung für die Umsetzung der dort definierten Ziele ist ein detailliertes Verständnis des aktuellen Standes der Klimaentwicklung. Ein Sonderbericht des Weltklimarates zeigte im Jahr 2018 auf, dass es immer noch möglich ist, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Dafür sind umfangreiche Klimaschutzmaßnahmen notwendig.
Der Klimareport Brandenburg stellt eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Erarbeitung von Entwicklungsstrategien an den Klimawandel dar.
Artikel 11 der Brandenburger Verfassung garantiert unter anderem das Recht "auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen, soweit sie die eigene Person betreffen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen."
Wie dieses Recht wahrgenommen werden kann und was es hierbei zu beachten gilt, erklärt das Faltblatt "Akteneinsicht und Informationszugang" der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.
Wie an vielen anderen Fließgewässern, ist auch das Flusstal der Oder bereits ein altes menschliches Siedlungsgebiet (WOLTER & FREYHOF 2005). Eine erste intensive Besiedlung des Oderbruchs erfolgte bereits 2000 – 800 B.C., die zweite während der Rö-
mischen Kaiserzeit 50 B.C. – 325 A.D. und die dritte mit der Einwanderung slawischer Stämme im 6. Jh. A.D. (JAKUPI 2007). Weiträumige, bereits im 10. Jh. beginnende Anstiege des Wasserspiegels führten im 13. – 15. Jh. zur Aufgabe mehrerer slawischer Burgkomplexe und Siedlungen im Oderbruch, wel-
ches anschließend durch das Bild der von Hoch-
wasser-Schutzwällen eingefassten Fischerdörfer
geprägt wurde (JAKUPI 2007).
Die Oder selbst erfuhr insbesondere im Oberlauf seit dem frühen Mittelalter zahlreiche Veränderun-
gen, u. a. durch Wehre zum Betrieb von Mühlenwer-
ken und zur Nutzung der Wasserkraft (SELIGO 1925, UHLEMANN & ECKOLDT 1998, WOLTER & FREYHOF 2005). Über deren Umfang gibt eine Notiz bei BEK-
MANN & BEKMANN (1751, S. 1014) Auskunft, wo-
nach König Johann von Böhmen bereits 1337 ver-
fügte:„... daß die Oder von Brieg bis gen Krossen durchaus sechszehen ellen und eine spanne breit bis zum grunde offen sein und bleiben sollte: damit die
Schiffe und Fische frei unverhindert auf- und abge-
hen möchten.“ (das entspricht 9,3 m, dem sog. Kö-
nigsmaß). Solche, offenbar wenig wirksamen Ap-
pelle zur Räumung der Oder wurden bis in das 17. Jahrhundert regelmäßig wiederholt und könnten ein Grund dafür sein, dass die Oderschifffahrt über viele Jahrhunderte eher lokale Bedeutung hatte, mit Zentren in Frankfurt/Oder und Breslau (rocław). Nach nde der chlesischen Kriege kam die Oder mit dem Friedensvertrag von Dresden vom 25.12.1745 unter Preußische Regentschaft, und ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann ihre zunehmende Regulierung zur Förderung der
Schifffahrt (HERRMANN 1930, UHLEMANN & ECKOLDT 1998). Zeitgleich erfuhren die Auen eine zunehmende landwirtschaftliche Veränderung bzw. Nutzung, darunter von 1747 – 1753 die Urbar-
machung des Oderbruchs unter Friedrich dem Großen, welche als ermutlich grte gezielte landschaftsverändernde Maßnahme auf dem Ge-
biet Brandenburg-Preuens zu zhlen ist (RR-
MANN 1997).
Trotz dieser vielfältigen Veränderungen am und im
Fluss haben sich an und in der Oder bis heute sehr schützenswerte Lebensgemeinschaften und Öko-
systeme erhalten. Grundlage dafür ist sicher die ge-
ringe güterverkehrliche Bedeutung der Oder und der inkonsistene Unterhaltungszustand, welcher eine relativ hohe Breiten- und Tiefenvariabilität so-
wie naturräumliche Vielfalt ermöglichte, aber auch, dass sie der letzte große mitteleuropäische Strom ist, der auf 500 km Länge ohne Wanderhindernisse frei ins Meer fließt. Freie Durchwanderbarkeit ist eine Grundvoraussetzung für die natürliche durch-
fluss- und wasserstandsabhängige Populationsdy-
namik von Fischen und die funktionale Vernetzung wichtiger Teillebensräume.
Die Oder gehört daher zu den fisch-und auenökolo-
gisch, aber auch fischereilich bedeutsamsten Strö-
men Deutschlands und Polens, ja ganz Mitteleuro-
pas (SCHIEMENZ 1925; ALBRECHT 1964; DOHLE et al. 1999).
Sie weist aber nicht nur durch ihre natürliche Längsdurchgängigkeit im Unter- und Mittellauf äu-
ßerst erhaltenswerte fischfaunistische Besonder-
heiten auf, sondern auch durch ihre Lage am west-
lichen Rand der Übergangszone zur pontokaspi-
schen Fischregion (PRZYBYLSKI et al. 2020). Von 51 historisch nachgewiesenen einheimischen Fischar-
ten sind heute noch 42 Arten im deutschen Oder-
Einzugsgebiet präsent. Der Ostseestör wird aktuell wieder angesiedelt. Hinzu kommen sechs z. T. etab-
lierte nicht einheimische Fischarten.
Um frühere und künftige Veränderungen der Fisch-
gemeinschaft bewerten zu können, ist es erforder-
lich, einen möglichst umfassenden Überblick der historischen und aktuellen Fischbesiedlung zu ha-
ben. Eine erste zusammenfassende Darstellung der Fischbesiedelung des gesamten Oder-Einzugsge-
bietes lieferten WOLTER & FREYHOF (2005). Die vorliegende Schrift soll historische und aktuelle Fischdaten zur Oder vor dem Hintergrund ge-
planter undbereits begonnener Ausbauvorhaben zusammenfassen, um den ökologischen Wert der Stromlandschaft zu dokumentieren und damit
auch Grundlagen für die Bewertung der Umwelt-
auswirkungen des Oder-Ausbaus zu legen. Mit
Deutschlands einzigem Auennationalpark, einer
vielfältigen Naturraumausstattung und diversen Arten- und Lebensgemeinschaften bei gleichzeitig sehr geringer industrieller und güterverkehrlicher Bedeutung, bieten mittlere und untere Oder einzig-
artige Möglichkeiten zur ökologischen, fischereili-
chen und naturtouristischen Inwertsetzung eines großen Stroms - nicht nur in Deutschland sondern,
auch in Polen. Der vorliegende Band widmet sich daher v. a. der Fischdiversität, die Gefahr läuft,
durch den weiteren Ausbau sowie fortgesetzte Ab-
wassereinleitungen erheblich beeinträchtigt zu werden. Die hier zusammengestellten Daten und Auswertungen werden den Grad der Beeinträchti-
gung später sichtbar machen können.Das Ziel ist allerdings vielmehr noch, Aufmerksamkeit für diese Diversität und den drohenden Verlust zu wecken sowie eine umfassende, länderübergreifende (Neu)Bewertung der Umweltauswirkungen bisheri-
ger Planungen und einen ressortübergreifenden, verantwortungsbewussten Umgang mit dem Fluss als natürliche Ressource und Lebensraum anzure-
gen.
Gerade nach dem katastrophalen Fisch- und Muschelsterben vom August 2022 wird diese Schrift besonders aktuell, liefert sie doch Referenzdaten für die Erholung der Fischbestände.
Ihren Schwerpunkt setzt diese Schrift dabei auf die Grenz-Oder und das deutsche Oder-Einzugsgebiet
(Abbildung 1).
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat nach Artikel 59 Datenschutz-Grundverordnung und nach § 37 Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz jeweils einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit zu erstellen und dem Landtag sowie der Landesregierung zu übermitteln. Diese Berichte decken den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 ab.