Akteneinsicht und Informationszugang
- Artikel 11 der Brandenburger Verfassung garantiert unter anderem das Recht "auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen, soweit sie die eigene Person betreffen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen."
Wie dieses Recht wahrgenommen werden kann und was es hierbei zu beachten gilt, erklärt das Faltblatt "Akteneinsicht und Informationszugang" der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.
MetadatenVerfasserangaben: | LDA Brandenburg |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:186-opus4-175234 |
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Verlagsort: | Kleinmachnow |
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Dokumentart: | Flyer |
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Sprache: | Deutsch |
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Erscheinungsjahr: | 2023 |
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Embargo-Datum: | 16.08.2023 |
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Veröffentlichende Institution: | Stadt - und Landesbibliothek Potsdam |
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Urhebende Körperschaft: | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht |
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Datum der Freischaltung: | 18.08.2023 |
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Freies Schlagwort / Tag: | Akteneinsicht; Informationszugang; LDA |
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Seitenzahl: | 2 |
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Landkreise / Gemeinden: | Land Brandenburg |
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Kollektionen : | Institutionen |
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Lizenz (Deutsch): | Es gilt das deutsche Urheberrecht. |
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Zugriff auf den Volltext: | Uneingeschränkter Zugriff auf das Dokument |
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