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Nichteheliche Lebensgemeinschaften zwischen "romantischer Himmelsmacht" und rechtsfreiem Raum?
(2014)
The empirical model explaining microsolvation of molecules in superfluid helium droplets proposes a non-superfluid helium solvation layer enclosing the dopant molecule. This model warrants an empirical explanation of any helium induced substructure resolved for electronic transitions of molecules in helium droplets. Despite a wealth of such experimental data, quantitative modeling of spectra is still in its infancy. The theoretical treatment of such many-particle systems dissolved into a quantum fluid is a challenge. Moreover, the success of theoretical activities relies also on the accuracy and self-critical communication of experimental data. This will be elucidated by a critical resume of our own experimental work done within the last ten years.
We come to the conclusion that spectroscopic data and among others in particular the spectral resolution depend strongly on experimental conditions. Moreover, despite the fact that none of the helium induced fine structure speaks against the empirical model for solvation in helium droplets, in many cases an unequivocal assignment of the spectroscopic details is not possible. This ambiguity needs to be considered and a careful and critical communication of experimental results is essential in order to promote success in quantitatively understanding microsolvation in superfluid helium nanodroplets.
IT-Management
(2014)
Am 01. Januar 2011 ist das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, AMNOG) in Kraft getreten. In diesem Rahmen wurde für den Impfstoffmarkt ein Referenzpreissystem eingeführt um die deutschen Impfstoffpreise an das als niedriger vermutete Preisniveau anderer Staaten der europäischen Union (EU) anzupassen. Im Folgenden wird die Umsetzung, die Funktionsweise und die Auswirkungen dieses neuen Systems beschrieben. Des Weiteren wird anhand des Beispiels der Grippeimpfstoffe analysiert, welchen Einfluss die Referenzpreise auf das Preisgefüge haben.
Methodik:
Das Referenzpreissystem wird anhand des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes und des Schreibens des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband, GKV-SV) vom 22. Juni 2011 an die Verbände der Arzneimittelhersteller und Arzneimittelimporteure beschrieben. Der Analyse der Impfstoffpreise liegen die Daten des i:data-Report (Stand: 01. September 2011) des ifap Service-Instituts zugrunde.
Ergebnisse:
Der europäische Referenzpreis eines Impfstoffes wird als Durchschnittspreis aus den tatsächlich gültigen Abgabepreisen des entsprechenden Impfstoffes in den 4 Ländern der europäischen Union, deren Bruttonationaleinkommen dem deutschen am nächsten kommt und in denen der Impfstoff vertrieben wird, berechnet. Die hierzu herangezogenen Preise werden dabei mit den Umsatzanteilen und Kaufkraftparitäten (KKP) für Gesundheitspflege der jeweiligen Länder gewichtet. Die vorliegende Analyse weist darauf hin, dass insbesondere die praktische Umsetzung des Referenzpreissystems weiter verbessert und konkretisiert werden sollte. Zum einen sollte die Berechnung der Referenzpreise durch den GKV-SV so ausgestaltet werden, dass eine Vergleichbarkeit der Preise gewährleistet ist. Außerdem bestehen erhebliche Probleme bei der Abrechnung der Abschläge, da in der Dokumentation der impfenden Ärzte zunächst nicht unterschieden werden konnte, ob eine Impfung als Pflicht- oder Satzungsleistung erbracht wurde. Der Vergleich der Herstellerabgabepreise der einzelnen Grippeimpfstoffe mit den entsprechenden Referenzpreisen zeigt jedoch sowohl bei den Einzelpackungen als auch bei den Zehnerpackungen nach Einführung des Referenzpreissystems eine Vergrößerung der bereits bestehenden Preisunterschiede, die sich im wettbewerblichen System entwickelt haben.
Schlussfolgerung:
Bei der Umsetzung des Referenzpreissystems besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Bei den Grippeimpfstoffen kann voraussichtlich durch das Referenzieren eine Reduktion der Ausgaben für die GKV erreicht werden, allerdings wird das wettbewerbliche Preisniveau verzerrt.
Im Beitrag wird dargelegt, warum und wie über die auf der Bauproduktenverordnung basierenden DE-Kennzeichnung von Bausprodukten und Bausätzen die nationale Klassifizierung von Brandverhalten und Feuerwiderstand zwangsweise verdrängt wird, obwohl beide Klassifizierungen in Deutschland zum Veröffentlichkeitszeitpunkt noch parallel gültig und nutzbar waren.