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Zuwanderung, demografische Veränderungen und familialer Wandel betreffen alle gesellschaftlichen Bereiche und Akteure. Kindertageseinrichtungen als erste und wichtigste Bildungs- und Sozialisationsinstanzen nach den Eltern sind davon nicht ausgenommen. Im Gegenteil: Kinderarmut, Zeitknappheit von Familien, Migration und soziale Ungleichheiten kommen hier zuallererst an und stellen die Einrichtungen vor neue Herausforderungen. Hinzu kommen gesellschaftliche Bewegungen, wie der neu erstarkte Rechtspopulismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Abwertung bis zu Rechtsextremismus. Ein Phänomen, das in ostdeutschen Bundesländern präsenter ist. Die vorliegende Untersuchung hat deshalb 94
Leitungen von Kindertageseinrichtungen in Sachsen und Thüringen nach ihren Umgangsweisen mit gesellschaftlicher Vielfalt gefragt. Hierzu wurde spezifisch der Umgang mit benachteiligten Gruppen und mit Diversität untersucht. 10 qualitative ExpertInneninterviews mit Einrichtungsleitungen wurden ergänzend dazu durchgeführt, um spezifischen und sensiblen Fragestellungen auf den Grund zu gehen.
Die wichtigsten Mittel gegen menschenfeindliche Tendenzen sind Demokratieförderung, Demokratiebildung und Partizipation. Die Untersuchung hat deshalb einen Schwerpunkt auf die Untersuchung der Umsetzung und Hindernisse sowie der Bedarfe mit Blick auf Partizipation gelegt.
Das deutsche Kinder- und Jugendhilferecht normiert in seinem § 1 Deutsches Sozialgesetz, Achtes Buch (SGB VIII) ein Recht auf Erziehung, das mit spezifischen Erziehungszielen verbunden ist. Der vorliegende Artikel zeichnet die historische Entwicklung und Veränderung dieser Erziehungsziele nach und zeigt anhand einer Diskursanalyse neuerer Verhandlungen um das Kinder- und Jugendhilferecht, wie Erziehung und ihre Ziele mit Blick auf das generationale Ordnen verhandelt werden.
Versorger und Verlierer
(2011)
Der vorliegende Beitrag befasst sich anhand eines Bundesverfassungsgerichtsurteils zu »heimlichen Vaterschaftstests« mit Fragen nach der Materialität von Kindheit. Die rechtliche Verwertbarkeit eines Vaterschaftstests für die Vaterschaftsanfechtung, beziehungsweise die das mögliche Anrecht auf Kenntnis der Abstammung des eigenen Kindes verbindet naturalisierende Vorstellungen von Eltern-Kind-Beziehungen mit rechtlichen Regelungen. So entsteht eine Wechselwirkung: das legitime Kind materialisiert sich einerseits in der Idee der Fortsetzung des Selbst als das »genetisch eigene Kind« und andererseits in der Idee des rechtmäßigen Kindes, das durch die genetische Abstammung begründet wird. Genetische Informationen tragen damit nicht nur zur Naturalisierung der Vorstellung von »eigenen« Kindern bei, sie dienen auch als naturalisierende Begründung der rechtmäßigen Vater-Kind-Beziehung. Wie nimmt die genetische Wahrheit diesen Status in der Legitimation einer Beziehung ein und welchen Beitrag kann diese Verfasstheit für die Beantwortung der Frage nach der Materialität von Kindheit leisten? Welche Form erlangt Kindheit in der Konzeption eines Generationenverhältnisses, das auf biologische Abstammung fundiert wird und in welcher Beziehung steht diese Konzeption zu ihrer rechtlichen Normierung?
Der Beitrag stellt das laufende Forschungsprojekt „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen“ des Deutschen Jugendinstituts vor. Inhalt ist eine quantitative retrospektive Befragung zum Vorkommen, Ausmaß und zum Umgang mit sexueller Gewalt in Schulen, Internaten sowie stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Anhand von Fokusgruppen soll die Perspektive der Fachkräfte und Beratungsstellen einbezogen werden.
Wie wird Vaterschaft ermittelt? Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu so genannten heimlichen Vaterschaftstests hat einen Anspruch auf die genetische Abstammungsklärung verankert. Ziel dieser Klärung ist es für Väter, festzustellen, ob ihr rechtliches Kind auch ihr biologisches Kind ist. Dem Urteil folgte ein Gesetz zur Klärung der Abstammung. Das neue Gesetz schafft den „stets sicheren“ Vater. Wie ist es vor diesem Hintergrund um die Sicherheit des Kindes bestellt? In welchem Verhältnis stehen Vaterrechte und Kinderrechte? Diesen Fragen geht Sabina Schutter anhand eines diskursanalytischen Verfahrens nach.
Familie und Gesellschaft befinden sich im Wandel. Die klassische Familie mit Vater, Mutter und Kindern, die ein Leben lang besteht, gibt es immer seltener. Andere Formen wie Ein-Eltern-Familie, Patchworkfamilie oder unverheiratete Paare mit Kindern lösen das klassische Modell immer mehr ab. Die Politik ist jedoch längst nicht auf diese flexibleren Familienformen eingestellt.
Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen einen Weg finden, um die Situation von Familien zu verbessern. So brauchen wir eine ausreichende Zahl von Kitaplätzen für Kinder unter drei Jahren, und auch eine gute Ganztagsbetreuung in Schulen kann wesentlich dazu beitragen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Doch auch ältere Kinder brauchen Zeit mit ihren Eltern, um sich zu glücklichen und ausgeglichenen Menschen entwickeln zu können. Und schließlich müssen sich vermehrt erwachsene Kinder um ihre immer älter werdenden Eltern kümmern - auch für diese Familienaufgaben muss Zeit geschaffen werden.
Die Expertenkommission Familie der Bertelsmann Stiftung wurde gegründet, um Fragen rund um das Thema Familie aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten und Verbesserungen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft anzuregen. Dieses Buch fasst einige der Diskussionen mit Experten zusammen und soll anregen, über neue Wege in der Familienpolitik nachzudenken.