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Das Elterngeld wurde als familienpolitische Innovation eingeführt, die Müttern wie Vätern höchstmögliche Spielräume bei der Entscheidung für ein Kind bieten sollte. Der Beitrag geht der Frage nach, ob diese Spielräume auch empirisch von Relevanz sind. Die Daten belegen, dass das Elterngeld zwar für Väter die Möglichkeit der Existenzsicherung bietet. Dies gilt jedoch nur, wenn sie erwerbstätig sind. Der überwiegende Anteil der Mütter bleibt mit dem Elterngeld unterhalb der Armutsgrenze. Es lässt sich zudem kein massiver Geburtenanstieg durch das Elterngeld feststellen, womit die zentralen familienpolitischen Anliegen nicht erfüllt werden. Jüngste Reformen des Elterngeldes führen zu Verschlechterungen für arme und erwerbslose junge Eltern. Der Ausblick zeigt, dass Auswege aus dem Dilemma möglich sind, wenn entscheidende Schritte zur Reform des Elterngeldes eingeleitet werden.
Das deutsche Kinder- und Jugendhilferecht normiert in seinem § 1 Deutsches Sozialgesetz, Achtes Buch (SGB VIII) ein Recht auf Erziehung, das mit spezifischen Erziehungszielen verbunden ist. Der vorliegende Artikel zeichnet die historische Entwicklung und Veränderung dieser Erziehungsziele nach und zeigt anhand einer Diskursanalyse neuerer Verhandlungen um das Kinder- und Jugendhilferecht, wie Erziehung und ihre Ziele mit Blick auf das generationale Ordnen verhandelt werden.
In diesem Beitrag wird untersucht, wie sich das bedarfsgewichtete Pro-Kopf-Einkommen in Haushalten Alleinerziehender mit Kindern im Vergleich zu entsprechenden Haushalten mit verheirateten Eltern im Zuge der arbeits-, familien- und sozialpolitischen Reformen seit 1997 vor und nach staatlicher Umverteilung verändert hat. Zweitens wird mit Effekt-Dekompositionen analysiert, inwieweit Veränderungen der Einkommenssituation von alleinerziehenden und verheirateten Müttern auf Veränderungen ihrer Merkmale und deren Auswirkungen zurückgeführt werden können. Die Analysen basieren auf 19 Wellen des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 1997 bis 2015. Während das bedarfsgewichtete Netto-Pro-Kopf-Einkommen von alleinerziehenden Müttern auch dank staatlicher Transfer weitgehend unverändert geblieben ist, hat sich die Einkommenssituation von verheirateten Müttern vor allem aufgrund ihres steigenden Bildungsniveaus und ihrer gestiegener Erwerbstätigkeit verbessert. Die zunehmende Einkommensungleichheit zwischen beiden Familienformen kann demnach auf die zunehmend besseren Bildungsressourcen und die gesteigerte Arbeitsmarktaktivität verheirateter Mütter zurückgeführt werden, wohingegen Alleinerziehende vermehrt auf Sozialleistungen angewiesen waren.
Der Beitrag stellt das laufende Forschungsprojekt „Sexuelle Gewalt gegen Mädchen und Jungen in Institutionen“ des Deutschen Jugendinstituts vor. Inhalt ist eine quantitative retrospektive Befragung zum Vorkommen, Ausmaß und zum Umgang mit sexueller Gewalt in Schulen, Internaten sowie stationären Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung. Anhand von Fokusgruppen soll die Perspektive der Fachkräfte und Beratungsstellen einbezogen werden.
„Hier wie da wird geliebt“: Liebe als universales Phänomen in Verhandlungen zum Familienrecht
(2016)
Obwohl Liebe eines der zentralen Begründungsmotive dauerhafter Paarbeziehungen darstellt, wird der Begriff im deutschen Familienrecht mit Bezug auf die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht genannt. Davon ausgehend, dass in politischen Verhandlungen über Gesetzesänderungen eine Übersetzung gesellschaftlicher Realität in juristische Normen stattfindet, geht der Beitrag der folgenden Frage nach: Wie und wann sprechen Bundestagsabgeordnete von Liebe, wenn im Rahmen familienrechtlicher Reformen über Beziehungen zwischen hetero- und homosexuellen Paaren verhandelt wird? Das Material zeigt eine Spaltung zwischen einer Zuschreibung der Berechtigung von Liebe, die entweder mit sakralen Motiven in Verbindung gebracht wird, oder, wenn sie als unberechtigt gilt, als sexualisiertes Begehren abgewertet wird. Es ist außerdem darstellbar, dass eine universale Zuschreibung von Liebe bei hetero- und homosexuellen Paaren stattfindet, was allerdings wesentlich mit der Bereitschaft zur lebenslangen Unterhaltsverpflichtung zusammenhängt.