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„Hier wie da wird geliebt“: Liebe als universales Phänomen in Verhandlungen zum Familienrecht

  • Obwohl Liebe eines der zentralen Begründungsmotive dauerhafter Paarbeziehungen darstellt, wird der Begriff im deutschen Familienrecht mit Bezug auf die Ehe oder die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht genannt. Davon ausgehend, dass in politischen Verhandlungen über Gesetzesänderungen eine Übersetzung gesellschaftlicher Realität in juristische Normen stattfindet, geht der Beitrag der folgenden Frage nach: Wie und wann sprechen Bundestagsabgeordnete von Liebe, wenn im Rahmen familienrechtlicher Reformen über Beziehungen zwischen hetero- und homosexuellen Paaren verhandelt wird? Das Material zeigt eine Spaltung zwischen einer Zuschreibung der Berechtigung von Liebe, die entweder mit sakralen Motiven in Verbindung gebracht wird, oder, wenn sie als unberechtigt gilt, als sexualisiertes Begehren abgewertet wird. Es ist außerdem darstellbar, dass eine universale Zuschreibung von Liebe bei hetero- und homosexuellen Paaren stattfindet, was allerdings wesentlich mit der Bereitschaft zur lebenslangen Unterhaltsverpflichtung zusammenhängt.

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Metadaten
Author:Sabina Schutter
URL:https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-46603-8
Parent Title (German):GENDER. Zeitschrift für Geschlecht, Kultur und Gesellschaft
Document Type:Article (peer reviewed)
Language:German
Publication Year:2016
Tag:Ehe; Familienrecht; Geschlechterverhältnis; Heterosexualität; Homosexualität; Liebe; Normativität; Partnerschaft; Rechtsreform; eingetragene Lebenspartnerschaft
Volume:8
Issue:1
First Page:58
Last Page:74
Peer reviewed:Ja
faculties / departments:Fakultät für Angewandte Gesundheits- und Sozialwissenschaften
Dewey Decimal Classification:3 Sozialwissenschaften / 30 Sozialwissenschaften, Soziologie