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Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluss vom 27. September 2022, Az. 1 BvR 2661/21 zum Thüringer Waldgesetz auch mit den Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer befasst. Der Aufsatz analysiert den Inhalt der Entscheidung und leitet daraus Schlussfolgerungen für die Gesetzgebungskompetenzen der Bundesländer für Anteilserwerbe an Unternehmen mit Eigentum (und Besitz) an land- und forstwirtschaftlichen Flächen ab.
Für eine seriöse Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zur Regulierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts und zu einer Rechtsfolgenabschätzung sind agrarökonomische und statistische Erkenntnisse notwendig. Der Beitrag trägt vorhandes Wissen zusammen und macht gleichzeitig Lücken aus. Weiterhin werden die Handlungsoptionen des Gesetzgebers erörtert. Letztlich wird auch das Augenmerk auf den Verwaltungsvollzug gelenkt.
Der Artikel fragt nach der Bedeutung von sozialer Ungleich-
heit für die Dynamik globaler Produktion. Trotz einer breiten feministischen Debatte zur Rolle von Geschlechterverhältnissen in globalen Wertschöpfungsketten seit den 1970er-Jahren wurde diese Dimension systematisch aus dem Mainstream der weiteren Theorieentwicklung ausgeblendet. Der vorliegende Beitrag schärft den Blick für soziale Ungleichheit in transnationalen Produktionsnetzen, indem zum einen die Verflechtung von bezahlter und unbezahlter sowie formeller und informeller Arbeit beleuchtet wird, die immer auch geschlechtlich strukturiert ist. Zum anderen wird die Bedeutung privater Haushalte für die Aneignung von Mehrwert durch (transnationale) Unternehmen thematisiert, die den Zusammenhang von produktiver und reproduktiver Sphäre sichtbar macht. Akkumulation in globalen Wertschöpfungsketten basiert auf der gezielten Ausnutzung von Ungleichheit und Diskriminierung, die auf der Verflechtung unterschiedlicher Ungleichheitsdimensionen wie Geschlecht, Ethnizität/Race, Klassen- bzw. Kastenzugehörigkeit, Alter oder Region beruhen. Eine intersektionale Perspektive auf Ungleichheit ist deshalb unabdingbar, um die komplexen Macht- und Herrschaftsverhältnisse zu verstehen und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln zu können.
In the recent years, research on the conditions, under which members of the host countries such as Germany perceive refugees as threatening and respond with negative attitudes, has increased. However, little attention has been given to the implications that subjective perceptions of threat among the host community may have for their own psychological health. Using integrated threat theory, the current study examined the relationships between perceived threats, person-centered antecedents in intercultural settings, and psychological distress among Germans, who reflected on incoming refugees. Using a survey company, a sample (N = 1000) was recruited, which matched the German census regarding central demographics. Participants completed a cross-sectional online survey with validated self-report measures. Assessments covered four perceived threat types (intergroup anxiety, symbolic and realistic threat, negative stereotypes), person-related antecedents (social identity as German, quantity and quality of prior intercultural contact), and psychological distress. Applying structural equation modeling, we found that high social identification as German was related to greater perceptions of symbolic/realistic threat, stronger negative stereotypes and to more intergroup anxiety. Vice versa, high quality of prior intercultural contact experiences was associated with a decrease of all threat types. The quantity of prior intercultural contact showed almost no relations to perceived threats. In terms of indirect effects, greater quality of contact predicted less distress, and greater identity as German predicted more distress, both via symbolic/realistic threat and intergroup anxiety. Taken together, perceiving refugees as a threatening outgroup may signify a self-harming risk, while high quality of intercultural relations may indirectly enhance health
Background
In light of their experiences on the refuge and upon their arrival in the receiving society, refugees may have differentiated needs regarding health care. However, negative attitudes of the members of the receiving society and a lack of information pose as barriers for refugees when trying to access health care services. In that sense, it is largely unknown, which antecedents positively affect Germans’ perception of information barriers that refugees face. Based on an extended version of the Empathy-Attitude-Action model, this study examined selected predictors of problem awareness in the form of perceived information barriers that refugees face, emphasizing the role of positive intercultural contact experiences.
Methods
A sample of members of the receiving society, here: Germans (N = 910) completed a cross-sectional online survey with validated self-report measures. From the perspective of Germans, assessments covered positive intercultural contact, attitudes on refugees’ rights, the recognition of refugees’ socio-emotional support needs as a form of cognitive empathy, and the perception of refugees’ information barriers when accessing health care. We conducted structural equation modeling to examine hypothesized latent associations and specified three different models with unidirectional paths between the study variables, each allowing another direct path from intercultural contact to the variables. We determined the best model using the chi-square-difference test and tested for indirect effects along the paths through bias-corrected bootstrapping.
Results
Our results show consistency with the Empathy-Attitude-Action model. We found Germans’ cognitive empathy toward refugees to be associated with more positive attitudes and a greater awareness of refugees’ information barriers. We further found more positive intercultural contact to be associated with greater cognitive empathy toward refugees and with more positive attitudes. While these contact experiences showed a slightly direct negative effect on Germans’ perception of refugees’ information barriers to accessing health care, the indirect effects via cognitive empathy and positive attitudes were positive.
Conclusion
Previous positive intercultural contact may be directly and indirectly linked to greater awareness for refugees, helping Germans as the receiving community (1) to become more empathetic toward refugees, (2) to improve their attitudes toward refugees’ rights and to (3) raise consciousness for information barriers that refugees face when trying to access health care services.
The dominant literature on the development of the EU's new economic governance regime suggests that it constitutes another step towards integration in the European fiscal policy framework. However, I argue that this limited view neglects the politics of labour that underlies European monetary integration. In the euro area competitiveness adjustment is promoted, which means in practice fostering and facilitating the confrontation of workers by employers in order to keep unit labour costs down. The new economic governance reforms consistently reinforced this policy-making logic. Its central innovation was the systematization and 'hardening' of the macroeconomic surveillance framework beyond fiscal policy, which created new competences at the EU level to intervene in national labour market policies, including wages. This is what is actually new about the new economic governance; marking a recent key moment in European monetary integration and reinforcing the politics of labour underlying it.
Auf Basis des Great Eight-Kompetenzrahmens stellt dieser Beitrag der Zeitschrift Gruppe. Interaktion. Organisation. (GIO) eine Studie zu den Kompetenzanforderungen an Projektleiter*innen in hochdigitalisierten Arbeitsumgebungen der agilen Softwareentwicklung vor und definiert den zugehörigen Führungserfolg. Es wurden elfEinzelinterviews mit Expert*innen eines internationalen IT-Dienstleisters durchgeführt, die verschiedene Rollen im Kontext der Softwareentwicklung ausfüllten. Die Interviews wurden mittels qualitativer Inhaltsanalyse anhand eines Kategoriensystems computergestützt ausgewertet. Es konnte ein Anforderungsprofil identifiziert werden, das 20 Kompetenzfacetten im Sinne leistungsrelevanter Verhaltensweisen umfasst. Eine bis drei Kompetenzfacetten ließen sich jeweils einer von 12 übergeordneten Kompetenzdimensionen zuordnen, wobei jede Domäne der Great Eight durch mindestens eine Kompetenzdimension repräsentiert war. Die Domänen Leading and Deciding (Motivationsfähigkeit; Mitarbeiterförderung), Interacting and Presenting (Kommunikationsfähigkeit; Konfliktfähigkeit) sowie Analyzing and Interpreting (Kenntnisse IT-Branche; Überblickswissen Softwareentwicklung; agile Arbeitsmethoden) umfassten jeweils zwei bzw. drei Kompetenzdimensionen.
Die restlichen fünf Domänen wurden jeweils durch eine Kompetenzdimension abgebildet (Supporting und Cooperating: Teamfähigkeit; Creating and Conceptualizing: Offenheit; Organizing and Executing: Zeit- und Ressourcenmanagement; Adapting and Coping: Proaktiver Umgang mit Fehlern; Enterprising and Performing: Begeisterungsfähigkeit für Softwareentwicklung). Die Domänen Analyzing and Interpreting sowie Enterprising and Performing bilden Kompetenzanforderungen ab, die spe-
zifisch für den Arbeitskontext der agilen Softwareentwicklung sind. Führungserfolg liegt vor, wenn lauffähige Softwareressourcen effizient nach Kundenwünschen entwickelt wird und die Teammitglieder gleichzeitig eine hohe Arbeitszufriedenheit berichten. Zusammenfassend lassen sich Kompetenzanforderungen an Projektleiter*innen in digitalisiert und agil agierenden Softwareentwicklerteams anhand der Great Eight konzeptualisieren, wobei das Anforderungsportfolio vier tätigkeitsfeldspezifische und acht kontextunabhängige Kompetenzdimensionen vereint, die sich jeweils anhand relevanter Verhaltensweisen für den Führungsalltag definieren lassen.
Die Bilanzierung digitaler Innovationen weist einen hohen Komplexitätsgrad auf. Auch wenn die IFRS keine spezifischen Rechnungslegungsstandards für Cloud-Verträge und KI-Systeme kennen, ist auf der Grundlage der bestehenden IFRS eine sachgerechte bilanzielle Abbildung möglich. Dabei ist allerdings eine Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall unabdingbar. Software im Rahmen von Cloud Computing fällt in den Anwendungsbereich von IAS 38. Bei der Bilanzierung von SaaS-Verträgen ist zunächst zu prüfen, ob die dortigen Definitions- und Ansatzkriterien erfüllt sind. Bei selbst erstellter Software setzt eine Aktivierung zusätzlich das Vorliegen der speziellen Ansatzkriterien in IAS 38.57 voraus. Liegen die maßgeblichen Kriterien kumulativ vor, besteht eine Aktivierungspflicht. Die Aktivierung von Implementierungskosten hängt nach IAS 38 grundsätzlich von der Aktivierungsfähigkeit der Software ab. Sofern ein immaterieller Vermögenswert aktiviert wird, sind auch die direkt zurechenbaren Kosten zum Erreichen der beabsichtigten Nutzung und damit auch Implementierungskosten zu aktivieren. Implementierungskosten können daneben auch aktivierungsfähig sein, sofern diese einen eigenständigen immateriellen Vermögenswert darstellen, der die Definitions- und die Ansatzkriterien in IAS 38 erfüllt. KI-Systeme sind bilanziell ähnlich wie Anwendungssoftware zu behandeln. Bei Nachweis der Definitions- sowie der allgemeinen Ansatzkriterien gem. IAS 38 gilt eine Aktivierungspflicht als separater immaterieller Vermögenswert. Wird KI selbst erstellt, müssen zusätzlich die speziellen Ansatzkriterien laut IAS 38.57 vorliegen. Zudem ist die gebotene F&E-Phasentrennung nachzuweisen. Im Aktivierungsfall sind Softwarelösungen i.R.v. SaaS-Verträgen bzw. als eigenständige immaterielle Vermögenswerte aktivierte Implementierungskosten grundsätzlich unter dem Bilanzposten „Immaterielle Vermögenswerte“ auszuweisen. Zur Verbesserung des Einblicks in die Vermögenslage bietet sich für aktivierte Implementierungskosten der Unterposten „Computersoftware“ an. Für SaaS dürfte hingegen der Unterposten „Lizenzen“ sachgerecht sein. Bei KI-Systemen ist generell ebenfalls ein Ausweis als „Immaterielle Vermögenswerte“ geboten. Bei einer Untergliederung sind die Unterposten „Computersoftware“ bzw. „Künstliche Intelligenz“ zu empfehlen. Im Rahmen der Erstbewertung ist entgeltlich erworbene Software i.R.v. SaaS-Verträgen mit ihren Anschaffungskosten zu erfassen. Als eigenständige immaterielle Vermögenswerte aktivierte Implementierungskosten sind hingegen im Regelfall mit ihren Herstellungskosten zu bewerten. Bei der Folgebewertung ist i.d.R. auf das Anschaffungskostenmodell zurückzugreifen, sodass eine planmäßige Abschreibung über die Nutzungsdauer vorzunehmen ist. Eine Wertminderung dürfte bei Software i.R.v. SaaS-Verträgen aufgrund der meist nur kurzzeitigen Nutzung lediglich in Ausnahmefällen vorliegen. Gleichwohl ist in regelmäßigen Abständen ein Wertminderungstest nach IAS 36 erforderlich. Die Bewertung von KI-Systemen erfolgt i.d.R. ebenfalls zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Die planmäßige Abschreibung darf linear, degressiv oder leistungsabhängig vorgenommen werden. Da für KI-Systeme üblicherweise weder aktive Märkte noch Vergleichswerte existieren, kommt im Rahmen der Folgebewertung indirekten Schätzverfahren besondere Bedeutung zu.
In Zeiten der Corona-Pandemie operieren viele Unternehmen in einem ökonomisch außergewöhnlich unsicheren Umfeld. Unter diesen Umständen ist die handelsrechtliche Beurteilung der Fähigkeit zur Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB besonders anspruchsvoll und zugleich mit Blick auf eventuelle Fehleinschätzungen risikobehaftet. Hinzu kommt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie in Abhängigkeit von der jeweiligen Unternehmenssituation bestandsgefährdend sein können. Vor diesem Hintergrund geht der vorliegende Beitrag der Fragestellung nach, welche Anforderungen an die handelsrechtliche Beurteilung der Unternehmensfortführung in Zeiten der Corona-Pandemie zu stellen sind und unter welchen Voraussetzungen eine Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung erforderlich ist. In diesem Kontext wird auch auf das Vorgehen der handelsrechtlichen Abschlussprüfer zur Beurteilung der Fortführungsprognose der bilanzierenden Unternehmen eingegangen, da sich hieraus indirekt weitere Anforderungen an die Unternehmen ableiten lassen. Die übergeordnete Zielsetzung des Beitrags besteht darin, Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis zu formulieren. Dabei stehen die handelsrechtliche Fortführungsprognose und die diesbezügliche Beurteilung durch den Abschlussprüfer im Vordergrund.
Im Ergebnis zeigt sich u.a., dass grundsätzlich eine Verpflichtung zur Aufstellung einer expliziten Fortführungsprognose besteht. Dabei sollte von den Unternehmen insbesondere auf der Grundlage einer aktuellen, hinreichend detaillierten und konkretisierten sowie auf der Gesamtunternehmensplanung basierenden Liquiditätsprognose beurteilt werden, ob innerhalb des Prognosezeitraums von der Unternehmensfortführung ausgegangen werden kann. Mit Blick auf den hohen Komplexitätsgrad der Thematik ist den bilanzierenden Unternehmen zu empfehlen, bereits bei der Aufstellung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose die relevanten Verlautbarungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) und die hieraus in diesem Beitrag abgeleiteten Praxishinweise zu berücksichtigen, um spätere Einwendungen des Abschlussprüfers und hiermit verbundene zeitliche Verzögerungen im eigenen Interesse zu vermeiden. Zugleich kann auf diese Weise auch in Krisenzeiten eine rechtssichere Anwendung des handelsrechtlichen Prinzips der Unternehmensfortführung gewährleistet werden.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen.
The coronavirus (COVID-19) outbreak shows that pandemics and epidemics can seriously wreak havoc on supply chains (SC) around the globe. Humanitarian logistics literature has extensively studied epidemic impacts; however, there exists a research gap in understand-ing of pandemic impacts in commercial SCs. To progress in this direction, we present a systematic analysis of the impacts of epidemic outbreaks on SCs guided by a structured lit-erature review that collated a unique set of publications. The literature review findings sug-gest that influenza was the most visible epidemic outbreak reported, and that optimization of resource allocation and distribution emerged as the most popular topic. The streamlining of the literature helps us to reveal several new research tensions and novel categorizations/classifications. Most centrally, we propose a framework for operations and supply chain management at the times of COVID-19 pandemic spanning six perspectives, i.e., adap-tation, digitalization, preparedness, recovery, ripple effect, and sustainability. Utilizing the outcomes of our analysis, we tease out a series of open research questions that would not be observed otherwise. Our study also emphasizes the need and offers directions to advance the literature on the impacts of the epidemic outbreaks on SCs framing a research agenda for scholars and practitioners working on this emerging research stream.
Seit Jahren wird von und in der Sozialen Arbeit Ressourcenorientierung statt Defizitorientierung gefordert. Empowerment und die Ermöglichung von erlebter Selbstwirksamkeit (Agency) sind begründete und weithin
anerkannten Orientierungen für die Praxis. Es geht um den Abbau paternalistischer Strukturen, um parteiliches Miteinander und um Partizipation. Verglichen mit der Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe scheint die Wohnungslosenhilfe ein wenig spät dran zu sein. Aber auch in diesem traditionellen Feld der Sozialen
Arbeit hat sich in den letzten Jahren etwas getan.
Purpose
In a service society, the assessment of climate-relevant environmental impacts of services is of increased importance. In the few Product Category Rules (PCRs) for cleaning services available to date, it is noticeable that employee mobility and service-related management are excluded from the assessment. This practice is critically questioned in the following study. The aim is to show that a calculation of the carbon footprint of services that integrates employee mobility and service-related management provides a better basis for finding ways to reduce their environmental impact.
Methods
Key figures on the CO2e emissions of services are examined in exemplary case studies using the example of cleaning, maintenance and reception with regard to the possible share of emissions caused by employee mobility and service-related management activities. For the case studies located in Germany, characteristic values of the equipment, operating materials or mobility used for the service are obtained from available Environmental Product Declarations (EPDs). In the absence of EPDs, a simplified estimate is made according to the VERUM method based on the proportion of materials in the product. The case studies compare the carbon footprint of a service by omitting and including employee mobility and service-related management.
Results
The analysed case studies show an impact share between 32 and 69% for employee mobility and between 10 and 26% for service-related management activities in an integrated carbon footprint of services. The emissions caused by employee mobility and service-related management therefore have a dimension that should not be neglected.
Conclusions
From these findings, the necessity is derived to include the emissions from the mobility of operational staff and service-related management in future PCRs for services in order to improve the comparability of services. Optimisation efforts of companies must also start at these points of the service organisation.