Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften
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Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (GO HSD) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Fachbereichsordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirt-schaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2017 festgesetzt:
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit den Prüfungsordnungen (studiengangspezifische Bestimmungen) der einzelnen, unter § 1 aufgeführten Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen(HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur
in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.