Fachbereich - Design
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Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 und des § 29 Abs. 1 i. V. m. § 16 Abs. 1 S. 2 sowie § 28 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 31.10.2006 (GV. NRW. S. 474), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547), hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen:
Da ich mich schon seit ca. 10 Jahren selbst mit der HipHop Kultur beschäftige/auseinandersetze und auch selber aktiv bin, fand ich es interessant und zugleich faszinierend mich spezifisch in meiner Diplomarbeit auf die Frauen dieser Subkultur zu konzentrieren. Begeistert von Graffiti und der HipHop Kultur, wirkte ich an vielen verschiedenen Szene-Internen Projekten wie z.B dem Buch „Hip Hop Files“ von Martha Cooper als Gestalterin für MZEE Records mit. Damals lernte ich während dieses Projekts Nika Kramer, Mitbegründerin von We B*Girlz und Hauptorganisatorin des Festivals kennen. Im März 2008 kontaktierte mich Nika, bezüglich der Gestaltung für das We B Girlz Festival, dem weltgrößte Frauen Hip Hop Festival, das im August 2008 stattfand. Ich enwickelte Design/ Layout für alle Flyer, Poster, das Compilation Cover und das gesamte Magazin für das Festival. Infolgedessen werde ich ein Printmedium // Buch über das We B*Girlz Festival 08, anlässlich des We B*Girlz Festivals 2009 im Rahmen meiner Diplomarbeit konzipieren und entwerfen. Dies soll das gesamte Projekt reflektieren, dokumentieren und kommunizieren.
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2017 festgesetzt: