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Die Archivierung von Patientenakten im Konflikt mit der ärztlichen Schweigepflicht

  • In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste KapitelIn der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit die Archivierung von Patientenunterlagen aus Einrichtungen in privater Trägerschaft rechtlich zulässig ist bzw. welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit durch die archivische Übernahme nicht die ärztliche Schweigepflicht verletzt wird. Zu diesem Zweck soll zunächst der Schutzumfang der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht anhand der entsprechenden Rechtsgrundlagen skizziert werden. Die daran anschließende Auseinandersetzung mit den archivgesetzlichen Regelungen zu Unterlagen, die einer Rechtsvorschrift über Geheimhaltung unterliegen, dient vor allem der Klärung des Ausmaßes, in dem die Schweigepflicht von den Archivgesetzen durchbrochen wird. Darauf folgt die schrittweise Untersuchung der rechtlichen Zulässigkeit der Archivierung von Krankenakten aus privatrechtlichen Institutionen. Zum einen wird hier insbesondere auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten eingegangen werden. Zum anderen soll in Rückgriff auf das erste Kapitel anhand eines Fallbeispiels diskutiert werden, bis zu welchem Grad die ärztliche Schweigepflicht tatsächlich der archivischen Übernahme von Patientenakten entgegensteht. Darauf aufbauend wird abschließend diskutiert werden, welche Maßnahmen bei der Übernahme derartiger Unterlagen als Depositum einer Verletzung der Schweigepflicht vorbeugen könnten.zeige mehrzeige weniger

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Metadaten
Verfasserangaben:Andreas Martin Vohwinkel
URN:urn:nbn:de:kobv:525-24284
Verlagsort:Potsdam
Gutachter*in:Michael ScholzGND, Uwe Schaper
Dokumentart:Bachelorarbeit
Sprache:Deutsch
Datum der Veröffentlichung (online):08.10.2019
Jahr der Erstveröffentlichung:2019
Veröffentlichende Institution:Fachhochschule Potsdam
Titel verleihende Institution:Fachhochschule Potsdam
Datum der Freischaltung:14.10.2019
Freies Schlagwort / Tag:BA Archiv; Depositum
GND-Schlagwort:Krankenunterlagen; Archivrecht; Ärztliche Schweigepflicht; Datenschutzgesetz
Seitenzahl:51
Fachbereiche und Zentrale Einrichtungen:FB5 Informationswissenschaften
DDC-Klassifikation:000 Informatik, Informationswissenschaft, allgemeine Werke / 020 Bibliotheks- und Informationswissenschaften
Lizenz (Deutsch):License LogoCreative Commons - CC BY-SA - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International
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