FB5 Informationswissenschaften
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Data is King
(2024)
Der Beitrag stellt die Frage der Bedeutung der bibliothekarischen Sammlung in einem grundsätzlichen Sinne neu. Die These ist, dass trotz der zunehmenden Verfügbarkeit von Literatur im Open Acces die bibliothekarische Sammlung ihre Bedeutung nicht verloren hat, aber unter digitalen Vorzeichen neu zu denken ist und Bibliotheken sich entschieden dem Sammeln von digitalen Publikationen und Daten zuwenden müssen, um die Forschungsinfrastruktur der Zukunft aktiv mitgestalten zu können. Erst die Datafication vorhandener Literatur einerseits und gezielte Sammlung von Daten andererseits schafft die Voraussetzung für neue Heuristiken, für Text and Datamining (TDM) oder für das Training von KI. Qualitätsgeprüfte und kuratierte Daten sind Grundlage für die Wissenschaft von morgen. Bibliotheken können mit dem gezielten Aufbau von digitalen Sammlungen die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. In organisatorischer Hinsicht ist nach innen ein Umbau vorhandener Geschäftsgänge, nach außen eine neue Form der Zusammenarbeit bei der Aufbereitung von Daten und dem Aufbau von Datenverbünden erforderlich.
Archivrechtliche Einschätzung der Nutzungsbedingungen von Nachlässen mit erbbiologischen Inhalten
(2024)
Ein Aufgabenfeld der öffentlichen Archive ist, das verwahrte Archivgut den Nutzern zugänglich zu machen, sofern keine rechtlichen Einschränkungen vorliegen. In der sich wandelnden und digitalisierten Gesellschaft ist ein Anspruch von Archivarinnen und Archivaren „die verwahrten Informationen, das Archivgut, möglichst frei zugänglich zu machen.“ Diese gewünschte freie Zugänglichkeit stößt insbesondere dann an ihre Grenzen, wenn persönliche Daten im Archivgut enthalten sind und das Persönlichkeitsrecht von Betroffenen oder Dritten berührt wird. Für Archivgut mit erbbiologischen Inhalten erscheint ein umfassender Schutz persönlicher Daten ganz besonders erforderlich zu sein. Ob dafür die archivischen Schutzfristen, die seit Jahrzehnten auf Grundlage der Archivgesetze vergeben werden, ausrechend sind, wird im Laufe der Untersuchung geklärt werden. In wie weit die Nutzung von Archivalien mit erbbiologischen Inhalten in Nachlässen geregelt werden sollte, ist insgesamt ein komplexes Thema, mit dem sich die vorliegende Masterarbeit aus archivrechtlicher Perspektive beschäftigt. Dabei sollen konkret die Fragen geklärt werden, wie die Nutzung für den als Beispiel ausgewählten Nachlass Trube-Becker im Universitätsarchiv Düsseldorf (UAD) geregelt sein sollte und ob sich diese Nutzungsbedingungen auf ähnliche andere Bestände (nicht zwingend Nachlässe) in öffentlichen Archiven übertragen lassen.
Der Kulturbereich ist in gleicher Weise wie alle anderen gesellschaftlichen Bereiche vom digitalen Wandel betroffen und muss sich neu organisieren, um auf die rasanten Entwicklungen digitaler Technologien und deren Vernetzung reagieren zu können. Das Besondere im Hinblick auf den Kulturbereich besteht darin, dass das Zielpublikum sehr heterogen ist, wohingegen digitale Angebote aufgrund ihrer Spezifik die Bedürfnisse nur weniger Nutzer erfüllen. Wollen Kulturerbeeinrichtungen nicht den Bezug zu dem allgemeinen Publikum verlieren, den sie dem kulturpolitischen Anspruch nach sicherzustellen haben, müssen die den digitalen Angeboten zugrunde liegenden Daten und Infrastrukturen so ausgestaltet sein, dass sie jederzeit sowohl die eine als auch die andere Publikumsschicht adressieren, mit anderen Worten: Sie müssen heterogene Bedürfnisse erfüllen können. Wenn es den Kulturerbeeinrichtungen nicht gelingt, die ihrem gesellschaftlichen Auftrag widersprechenden Exklusionseffekte im digitalen Raum zu vermeiden, dann wird das Potenzial für die Ermöglichung kultureller Teilhabe in großen Teilen unerschlossen bleiben, auch wenn sie im ständigen Wettlauf um immer neuere und attraktivere digitale Angebote vielleicht bestehen können (cutting edge). Voraussetzung für die nachhaltige digitale Öffnung des Kulturbereichs ist, dass dieser, ohne sich neu erfinden zu müssen, anfängt, digital zu denken, und die Prinzipien von Open Access, Open Data und Open Science in den Kulturbetrieb integriert.
Initiator*innen und Durchführende von Citizen-Science-Projekten sehen sich häufig mit rechtlichen Fragen konfrontiert. Diese betreffen vor allem die Themenbereiche Geistiges Eigentum, insbesondere das Urheberrecht, Datenschutzrecht und Persönlichkeitsrecht, sowie Versicherungsfragen. In der Diskussion auf bürgerwissenschaftlichen Tagungen und Workshops wird immer wieder deutlich, dass zu diesen Themen noch großer Informations-, Klärungs- und Beratungsbedarf innerhalb der Citizen-Science-Community besteht.1 Mit diesen offenen rechtlichen Fragen aus dem Praxisalltag von Citizen-Science-Projekten setzt sich das am Museum für Naturkunde Berlin (MfN) angesiedelte und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt „Rechtliche Rahmenbedingungen von Bürgerforschung“ auseinander, in dessen Rahmen eine umfassende Handreichung entsteht, die sich an Projektinitiator*innen richtet und niedrigschwellig zu den inhaltlichen, praktischen und rechtlichen Fragestellungen in Citizen-Science-Projekten informiert. Grundlage dieser Handreichung sind drei rechtliche Kurzgutachten zu den Themenbereichen (1) Geistiges Eigentum und Urheberrecht, (2) Datenschutz- und Persönlichkeitsrecht sowie (3) Versicherungsrecht. Vorliegend handelt es sich um den Volltext der im Auftrag des MfN erstellten rechtlichen Betrachtung zu den Fragestellungen aus dem Bereich geistiges Eigentum und insbesondere Urheberrecht.
In diesem Artikel werden Möglichkeiten und Herausforderungen des personalisierten Lernens mit und durch IT-Systeme aufgezeigt. Zielstellung ist es, Lehrende bei diesbezüglichen Entscheidungen zu unterstützen. Dafür wird zum einen eine wissenschaftlich empirische Perspektive eingenommen und herausgearbeitet, welche Ansätze zur Umsetzung personalisierten Lernens evidenzbasiert sind. Zum anderen werden niedrigschwellige Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt sowie anhand eines Fallbeispiels Erfahrungen und Herausforderungen mit personalisiertem Lernen in der Lehre diskutiert.
In allen Bereichen unseres Lebens werden wir täglich mit einer Flut von Informationen konfrontiert. Wenn wir auch von den Vorteilen einer schnellen Informationsgenerierung und -übertragung profitieren, zeichnen sich auch immer mehr Anzeichen einer Informationsüberlastung ab. Obwohl das Phänomen der Informationsflut bereits wissenschaftlich untersucht wurde, gibt es bislang nur wenige Untersuchungen darüber, wie dieses in der Gesellschaft wahrgenommen wird. Mithilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse wurde daher die Berichterstattung von zwei Tageszeitungen ausgewertet, um folgende Forschungsfrage zu beantworten: „Inwiefern wird die Informationsflut in deutschen Tageszeitungen thematisiert und welche Rückschlüsse lassen sich daraus auf die gesellschaftliche Wahrnehmung dieses Phänomens ziehen?“ Zunächst wurde in der Untersuchung festgestellt, dass der Begriff der Informationsflut zwar in der Gesellschaft bekannt ist, jedoch zumeist nur am Rande erwähnt oder umschrieben wird. Viele der wissenschaftlich belegten Auswirkungen der Informationsflut wurden auch in den analysierten Artikeln beschrieben, jedoch nur selten konkret auf die Informationsflut zurückgeführt. Auffallend war auch, dass in den Artikeln häufig ein Zusammenhang zwischen Informationsüberflutung und modernen Technologien hergestellt wurde. Die vorliegende Arbeit bietet einen ersten Einblick in die Wahrnehmung der Informationsflut. Um verallgemeinerbare Aussagen treffen zu können, ist es jedoch dringend erwünscht, das Thema weiter zu untersuchen.
Seit vier Jahren wird von der Humboldt-Universität zu Berlin und der Fachhochschule Potsdam gemeinsam der Weiterbildende Masterstudiengang "Digitales Datenmanagement" (DDM) angeboten. Das Poster zeigt eine systematische Auswertung der Erstsemesterbefragungen des DDM-Masters über vier Jahre bezüglich der Hintergründe und Erwartungshaltungen der Studierenden hinsichtlich Kompetenzprofilen und Qualifikationszielen. Es verortet die Ergebnisse vor dem Hintergrund der Situierung des Studiengangs mit dem Fokus Data Stewardship zwischen Digital Humanities, Informationswissenschaft und Data Science.
2022 startete die Firma OpenAI mit ihrem Produkt ChatGPT eine neue Ära bezüglich des Themas Künstliche Intelligenz (KI). Fast niemand hat heutzutage nicht schon von ChatGPT gehört oder das Werkzeug sogar schon selbst ausprobiert. Aber ChatGPT ist nur eines der KI-basierten Werkzeuge, die gerade den Markt erobern. So kursieren inzwischen online viele KI-generierte Bilder, die kaum noch von realen Bildern zu unterscheiden sind. Diese Entwicklung stellt die Gesellschaft vor verschiedene Probleme. So können KI-basierte Werkzeuge Menschen bei vielen Aufgaben unterstützen, ihre Verwendung wirft aber auch unterschiedliche rechtliche Fragen auf und ist auch in anderen Bereichen problematisch, z.B. bezüglich Fake News. Insbesondere Hochschulen, aber auch andere Bildungs- und Informationseinrichtungen, stehen durch diese Entwicklungen vor neuen Aufgabenfeldern, Herausforderungen sowie Veränderungen. Im Folgenden werden einige dieser Aspekte im Kontext eines Berichts von einem thematisch fokussierten Panel der ISI 2023, mit besonderem Fokus auf die informationswissenschaftliche Einordung, aufgenommen. Der Panelbericht ist als Teil einer studentischen Exkursion der Fachhochschule Potsdam zur ISI 2023 unter Leitung von Ulrike Wuttke (Studiengangsleiterin BA-Bibliothekswissenschaft und Internationalisierungsbeauftragte des Fachbereichs Informationswissenschaften) zusammen mit zwei Teilnehmerinnen der Exkursion entstanden.
Bei der Institutionalisierung des Forschungsdatenmanagements (FDM) stehen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) vor einer Vielzahl von Herausforderungen und müssen die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des FDM für die Forschenden ihrer Institution schaffen. HAW besitzen einen starken Fokus auf der praxisbezogenen Lehre, wobei Forschung auch einen zunehmend höheren Stellenwert erfährt. Dementsprechend muss neben dem Ausbau der wissenschaftsunterstützenden Infrastruktur auch ein Bewusstsein für die Bedeutung von FDM in der Hochschulleitung geschaffen werden, um zu einem nachhaltigen FDM zu kommen. An der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) wurde zur strukturierten Planung der Institutionalisierung eine Strategie entlang des RISE-DE Referenzmodells erstellt und verabschiedet. Im Beitrag werden der Strategieprozess und die Rahmenbedingungen dargelegt. Dazu gehören auch die in der Landesinitiative Forschungsdatenmanagement Brandenburg (FDM-BB) bestehenden und in der Entwicklung befindlichen Angebote und Services. Diese betreffen die Bereiche Beratung, Schulung und technische Dienste und werden im Projekt durch Data Stewards abgedeckt. Für diese unterschiedlichen Formen des Data Stewardships wird eine Einordnung vorgenommen und aufgezeigt, wie Data Stewardship an der Eberswalder Hochschule zum Erstellen der Forschungsdatenstrategie mit Hilfe des RISE-DE Referenzmodells zum Einsatz kam. Hier werden insbesondere die personelle Verortung und der Aufbau einer Forschungsdaten-Governance durch den Data Steward entlang des Strategieprozesses beschrieben. Zum Abschluss zeigt der Artikel auf, wie eine kleine Hochschule durch die Zusammenarbeit im Verbund und von den Angeboten in den Bereichen Beratung, Schulung und technische Dienste profitieren und so in der Forschungsdatenstrategie höhere Ziele setzen kann.