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Gefahrgutverpackungen - Gesetzliche Rahmenbedingungen und BAM Gefahrgutregeln

  • Gefahrgut darf nur in speziell dafür zugelassenen Umschließungen (Verpackungen, IBC, Großverpackungen etc.) transportiert werden. Die BAM ist in Deutschland die zuständige Behörde für die Erteilung von Zulassungen, für die (Baumuster-)Prüfung von Gefahrgutverpackungen sowie die Anerkennung der Qualitätssicherungsprogramme, nach denen die Gefahrgutverpackungen zu fertigen sind. Hierfür erlässt die BAM sogenannte BAM-GGRs (Gefahrgutregeln).

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  • IK Verband 15-10-2018 Schmidtrev.pdf
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Metadaten
Autor*innen:Anita SchmidtORCiD
Dokumenttyp:Vortrag
Veröffentlichungsform:Präsentation
Sprache:Deutsch
Jahr der Erstveröffentlichung:2018
Organisationseinheit der BAM:3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher
3 Gefahrgutumschließungen; Energiespeicher / 3.1 Sicherheit von Gefahrgutverpackungen und Batterien
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Gefahrguttransport; Gefahrgutverpackungen; Regelsetzung; Transportrecht; Zuständige Behörde
Themenfelder/Aktivitätsfelder der BAM:Infrastruktur
Veranstaltung:IK-Seminar Qualitätssicherung bei der Herstellung von Gefahrgutverpackungen aus Kunststoff
Veranstaltungsort:Bad Homburg, Germany
Beginndatum der Veranstaltung:15.10.2018
Enddatum der Veranstaltung:15.10.2018
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:02.01.2019
Referierte Publikation:Nein
Eingeladener Vortrag:Nein
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