• Treffer 24 von 125
Zurück zur Trefferliste

Der Brand des Zinkklumpens im Restmülleimer

  • In dieser Veröffentlichung werden der Strafbefehl und das in der Revision erfolgte Urteil zu einem Unfall im Chemieunterricht diskutiert. Der Strafbefehl: Sie werden "beschuldigt, fahrlässig eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, indem Sie, nachdem Sie in Ihrer Eigenschaft als Chemielehrer des X-Gymnasiums in Y am Morgen des vorgenannten Tages im Chemieunterricht Schülern ein Experiment vorgeführt hatten, bei dem Sie Zinkpulver mit Natronlauge reagieren ließen, gegen 9:20 Uhr die für das Experiment benutzten Gläser sowie den entstandenen Zinkklumpen im Chemievorbereitungsraum mit Säure neutralisierten sowie mit Wasser abspülten, den Zinkklumpen sodann jedoch einfach in einem Kunststoffmülleimer entsorgten, welcher sich dort entzündete, was zu einem Brand im Chemievorbereitungsraum führte, bei dem diverse MöbelstückeIn dieser Veröffentlichung werden der Strafbefehl und das in der Revision erfolgte Urteil zu einem Unfall im Chemieunterricht diskutiert. Der Strafbefehl: Sie werden "beschuldigt, fahrlässig eine Räumlichkeit, die zeitweise dem Aufenthalt von Menschen dient, zu einer Zeit, in der Menschen sich dort aufzuhalten pflegen, in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, indem Sie, nachdem Sie in Ihrer Eigenschaft als Chemielehrer des X-Gymnasiums in Y am Morgen des vorgenannten Tages im Chemieunterricht Schülern ein Experiment vorgeführt hatten, bei dem Sie Zinkpulver mit Natronlauge reagieren ließen, gegen 9:20 Uhr die für das Experiment benutzten Gläser sowie den entstandenen Zinkklumpen im Chemievorbereitungsraum mit Säure neutralisierten sowie mit Wasser abspülten, den Zinkklumpen sodann jedoch einfach in einem Kunststoffmülleimer entsorgten, welcher sich dort entzündete, was zu einem Brand im Chemievorbereitungsraum führte, bei dem diverse Möbelstücke samt Laborutensilien durch das Feuer zerstört wurden, es zu lokalen Gebäudeschäden durch abgeplatzten Wand- und Deckenputz kam und die Räumlichkeiten großflächig durch Rauchgasniederschläge belastet wurden, was Sie als Chemielehrer aufgrund Ihrer besonderen Fachkenntnisse hätten vorhersehen können und müssen; die Kosten der notwendigen Sanierungsmaßnahmen betragen € 66.647,26". Sodann heißt es, dass "auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Sie eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen festgesetzt wird. Die Höhe eines Tagessatzes beträgt € 100,–, die Geldstrafe insgesamt mithin € 5.000,–". Das Urteil: Der Lehrer erhob gegen den Strafbefehl Einspruch und das Amtsgericht sprach ihn nach mündlicher Verhandlung mit Urteil vom 8. Juli 2015 frei. In der vorliegenden Veröffentlichung werden der Strafbefehl und das Urteil im Hinblick auf Pflichtwidrigkeit, Kausalität und Fahrlässigkeit diskutiert. Darüberhinaus wird besprochen, ob die zugrunde gelegte Arbeitsschutzvorschrift angemessen angewendet und vom Gericht korrekt interpretiert wurde.zeige mehrzeige weniger

Volltext Dateien herunterladen

  • Wilrich_Zinkklumpen-Entsorgung.pdf
    deu

Metadaten exportieren

Weitere Dienste

Teilen auf Twitter Suche bei Google Scholar Anzahl der Zugriffe auf dieses Dokument
Metadaten
Autor*innen:T. Wilrich, Cordula WilrichORCiD
Dokumenttyp:Zeitschriftenartikel
Veröffentlichungsform:Verlagsliteratur
Sprache:Deutsch
Titel des übergeordneten Werkes (Deutsch):Betriebliche Prävention
Jahr der Erstveröffentlichung:2017
Verlag:Erich Schmidt Verlag (ESV)
Verlagsort:Berlin
Ausgabe/Heft:4
Erste Seite:176
Letzte Seite:178
DDC-Klassifikation:Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten
Technik, Medizin, angewandte Wissenschaften / Ingenieurwissenschaften / Ingenieurbau
Freie Schlagwörter:Arbeitsschutz; Entsorgung gefährlicher Stoffe
DOI:10.37307/j.2365-7634.2017.04.10
ISSN:2365-7626
Verfügbarkeit des Dokuments:Datei im Netzwerk der BAM verfügbar ("Closed Access")
Datum der Freischaltung:04.04.2017
Referierte Publikation:Nein
Einverstanden
Diese Webseite verwendet technisch erforderliche Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie diesem zu. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.