Land Brandenburg
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht hat nach Artikel 59 Datenschutz-Grundverordnung und nach § 37 Brandenburgisches Polizei-, Justizvollzugs- und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz jeweils einen Jahresbericht über ihre Tätigkeit zu erstellen und dem Landtag sowie der Landesregierung zu übermitteln. Diese Berichte decken den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 ab.
Die jährlich neu erscheinenden Grundstücksmarktberichte im Land Brandenburg gewähren Einblicke in das Geschehen auf den Grundstücksmärkten des zurückliegenden Jahres in dem jeweiligen Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt und im Land Brandenburg insgesamt. Sie enthalten Umsatzzahlen und -entwicklungen, detaillierte Analysen der einzelnen Teilmärkte und Aussagen zum Preisniveau von Wohnbauland, Gewerbebauland, land- und forstwirtschaftlichen Flächen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Die Veröffentlichung von "sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten", wie z. B. Marktanpassungsfaktoren, Umrechnungskoeffizienten, Indexreihen geben Aufschluss über Wertzusammenhänge und erhöhen die Transparenz des Grundstücksmarktes in den jeweiligen Gebietskörperschaften. Grundlage für diese jährlich neu erscheinenden Berichte sind die Auswertungen der bei den Gutachterausschüssen registrierten Immobilienkaufverträge. Der Bericht wendet sich an die Bewertungssachverständigen und gleichermaßen an die Wirtschaft, die öffentliche Verwaltung sowie Wissenschaft und Forschung, die auf Informationen über den Grundstücksmarkt angewiesen sind. Sie wenden sich aber auch an private Teilnehmer des Grundstücksmarktes, die sich vor An- oder Verkauf einer Immobilie aus erster Hand informieren wollen.
Artikel 11 der Brandenburger Verfassung garantiert unter anderem das Recht "auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen, soweit sie die eigene Person betreffen und Rechte Dritter nicht entgegenstehen."
Wie dieses Recht wahrgenommen werden kann und was es hierbei zu beachten gilt, erklärt das Faltblatt "Akteneinsicht und Informationszugang" der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht.