Der Artikel berichtet über die geplanten Änderungen der Musterbauordnung vom Sommer 2019. Diese sehen vor, dass künftig auch in Gebäudeklasse 5 im Bauordnungs-Standard mit tragenden Bauteilen aus brennbaren Baustoffen gebaut werden darf. (Auch an anderem Ort publiziert und online verfügbar)