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„Entwicklungen und Auswirkungen bei der Haftung von Geschäftsleitern im Eigenverwaltungsverfahren“
(2021)
Die Polizeiforschung widmet sich seit einigen Jahren dem Phänomen arabischsprechender Großfamilien. Den Clans werden hierzulande zahlreiche spektakuläre Straftaten zugerechnet, einige ihrer Mitglieder fielen bereits im Kindes- und Jugendalter durch häufige Straftaten auf. In den Lageberichten der Polizeibehörden nimmt die Clankriminalität mittlerweile einen nennenswerten Anteil der OK-Ermittlungen ein, in der Fachliteratur ist von einer neuen Dimension der OK die Rede.
Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Text dem Phänomen der "kriminellen Clans": Er zielt zunächst darauf ab, die im akademischen, polizeifachlichen und öffentlichen Rahmen geführte Diskussion um „Clankriminalität“ in Deutschland zusammenzufassen. Dazu bewertet er die in offenen Quellen zugänglichen Informationen zum Thema und ordnet sie in einen Bezugsrahmen ein, der sich an der internationalen wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit organisierter Kriminalität orientiert.
Klaus von Lampe arbeitet in seinem Text drei verschiedene Positionen heraus, wie der Zusammenhang zwischen "Clans" und "Kriminalität" zu verstehen sein könnte.
The aim of this paper is to understand the current state of financial development in Mexico. First, the paper introduces the Financial Development Index (FDI) which provides an overview of the situation throughout the world, and then the paper analyzes several proxies for each aspect of financial development, namely access, depth, efficiency, and stability.
Markenführer initiieren Kunst- und Markenkooperationen (KMK) mit der Hoffnung, Verbraucher positiv in ihrer Produkt- und Markenbewertung beeinflussen zu können. Hagtvedt und Patrick fanden in 2008 empirische Evidenz für den positiven Einfluss von Kunst, den sie fortan als Art-Infusion-Effekt betitelten. Seitdem wurde der Effekt auf seine Robustheit getestet, aber noch nicht ausreichend erforscht. Doch es ist kritisch zu hinterfragen, ob jedes Unternehmen von der Anreicherung mit Kunst profitieren kann. Der Blick auf verwandte Forschungsgebiete lässt vermuten, dass auch negative Rückwir- kungseffekte entstehen können. Beispielsweise bei CSR(Corporate Social Responsibi- lity)-Maßnahmen stellen sich unerwünschte Effekte ein, wenn der Konsument das Enga- gement anzweifelt und demzufolge als „Greenwashing“ abstempelt. Der Vergleich von CSR- und KMK-Maßnahmen zeigt Parallelen, demzufolge könnte das Phänomen „Gre- enwashing“ auch im Kunstbereich auftreten und als „Artwashing“ gelten.
Mit dem Ziel diese Forschungslücke zu schließen, wird zunächst der aktuelle Forschungs- stand im Bereich KMK aufgearbeitet und im Anschluss ein theoretisches Modell aufge- stellt. Da „Artwashing“ bisher in der Forschung nicht untersucht wurde, wird zunächst eine explorative Vorstudie durchgeführt, um darauf aufbauend das experimentelle Design der Hauptstudie zu konstruieren. Beide aus der Theorie aufgestellten Hypothesen können bestätigt werden. Demnach liefert die Studie einen empirischen Beweis dafür, dass der „Artwashing“-Grad einen negativen Einfluss auf die Markeneinstellung der Konsumen- ten hat. Zudem wirkt sich die Markeneinstellung direkt und positiv auf die Kaufabsicht der Konsumenten aus. Zuletzt wurden die vier Einflussfaktoren „Fit“, „Hintergrund“, „Konditionen“ und „Ausarbeitung“ identifiziert, die die Wahrnehmung von „Art- washing“ beeinflussen. Aus den Ergebnissen können Implikationen für die Theorie und Praxis abgeleitet werden.
Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, inwieweit Online-Kommunikation aus sozialer, ökologischer und auch ökonomischer Sicht zukunftsfähiger und nachhaltiger ist als die derzeit praktizierte Kommunikation von nachhaltigen Unternehmen. Es bleibt somit zu erörtern, ob nachhaltige Unternehmen anhand nachhaltiger Online-Kommunikationsinstrumente nachhaltig kommunizieren können. Es soll jedoch nicht nur die Nachhaltigkeit von Online-Kommunikationsinstrumenten untersucht werden. Zusätzlich soll erörtert werden, inwieweit diese genutzt werden können, sodass nachhaltige Unternehmen im Einklang mit ihrem Markenwert nachhaltig kommunizieren können.
In diesem Formular tragen die Studien- bzw. Prüfungsbüros der HWR Berlin vor der Übergabe der bestandenen Abschlussarbeiten an die Hochschulbibliothek die relevanten Informationen ein und geben es anschließend mit den Abschlussarbeiten und einer Namensliste der Absolventinnen und Absolventen in der Bibliothek ab.
Abstract
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Beziehung von Mitarbeiter und Führungskraft und der individuellen Wahrnehmung ihrer Persönlichkeit. Hierfür wurden 72 Paare – bestehend aus Mitarbeiter und direktem Vorgesetzten - im Zuge eines Forschungsprojektes befragt. Es sollte herausgefunden werden, ob die Mitarbeiter-Führungskraft-Beziehung in
positivem Zusammenhang mit der individuellen Wahrnehmung der Persönlichkeit steht.
Dies konnte durch die vorliegende Arbeit nicht komplett unterstützt werden. Während bei Mitarbeitern ein positiver Zusammenhang festgestellt wurde, konnte dies aus Sicht der Vorgesetzten aufgrund nicht signifikanter Ergebnisse nicht bestätigt werden. Zusätzlich wurde die Wahrnehmung der Beziehung aus Sicht des Mitarbeiters und Sicht der Führungskraft
auf einen positiven Zusammenhang untersucht. Auch hier waren die Ergebnisse
nicht signifikant. Da die Beziehung zwischen Mitarbeiter und Führungskraft sowie die Persönlichkeit der Individuen einen starken Einfluss auf ihre Arbeitsleistung haben können,
ist diese Untersuchung nicht nur für die Theorie, sondern auch für die nternehmenspraxis
von hoher Relevanz. Sie impliziert durch die Ergebnisse die Notwendigkeit weiterer Forschungen in diesem Themenbereich.
Abstract:
Deutschland und Japan, zwei grundsätzlich ähnliche Volkswirtschaften
mit markanten, institutionellen Unterschieden, stellen
sich im Folgenden dem analysierenden Vergleich ihres Umgangs der
eigenen staatlichen Verschuldung, wirtschaftspolitischer Strategie
und einem verfolgten wirtschaftstheoretischem Ansatz. Dabei wird
gezeigt, dass mit Blick auf die Verschuldung des öffentlichen Sektors
der postkeynesianische Ansatz eher Bestätigung findet als der der
neoklassischen Lehre.
Die Synopse stellt das geltende Recht des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) und des Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) den Referententwürfe in der Fassung der Verbändebeteiligung aus dem März/April 2023 aus den Bundesländern Brandenburg (Bbg ASG), Sachsen (SächsAgrarStrg) und Thüringen (ThürAFSG) gegenüber. Die Aufstellung orientiert sich systematisch am Verfahren der behördlichen Prüfung.
§ 81h StPO regelt seit 2005 die freiwillige DNA-Reihenuntersuchung im Strafverfahren. Über § 81c II i.V.m. § 81e I StPO besteht jedoch theoretisch die Möglichkeit die Freiwil- ligkeit der Teilnahme zu umgehen. In dieser Untersuchung wird der Frage nachgegan- gen, ob es sich bei diesem Spannungsverhältnis um eine Normenkollision handelt und welche Faktoren kollisionsbegünstigend wirken. Dafür werden neben der Betrachtung der praktischen Verfahrensweise bei Testverweigerungen, die Begriffe der Normenkolli- sion und -konkurrenz betrachtet. Hierbei wird festgestellt, dass es sich bei o.g. Span- nungsverhältnis vielmehr um eine Normenkonkurrenz handelt. Schließlich werden die gesetzgeberische Intention bei der Schaffung des § 81h StPO, die Anwendbarkeit des § 81c II StPO sowie die Änderung des § 81e StPO im Jahr 2017 betrachtet, welche alle- samt zur o.g. Konkurrenz beitragen bzw. beigetragen haben. Dabei kristallisiert sich her- aus, dass die fehlende Regelung einer zwangsweisen DNA-Reihenuntersuchung das Kernproblem darstellt. Zwei Gesetzesvorschläge des Verfassers bilden den Abschluss der Arbeit.
In der mikroökonomischen Theorie des Haushalts kommen Genderaspekte oftmals nicht vor – es wird davon ausgegangen, dass kleine wirtschaftliche Einheiten wie Haushalte und Unternehmen geschlechtsneutral fungieren. Dabei sind Haushalte und die Entscheidungen ihrer Individuen nicht unabhängig vom sozialen Geschlecht zu verstehen. Mit der Neuen Haushaltsökonomie kann die Frage gestellt werden, wie geschlechtsspezifische Arbeitsteilung in Haushalten und auf dem Arbeitsmarkt entstand, und welche Konsequenzen diese für Frauen und Männer hat. Im Rahmen der Wohlfahrtsökonomie kann untersucht werden, welche Auswirkungen geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, oder die Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt für die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt haben.
Wolfgang Strengmann-Kuhn stellt Genderaspekte innerhalb der mikroökonomischen Theorien des Haushalts und der Märkte vor und zieht Schlussfolgerungen für die Lehre im Fach Mikroökonomie.
Abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 800 EUR netto, d.h. abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer, sind in der Steuerbilanz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG planmäßig über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Dabei sehen die AfA-Tabellen der Finanzverwaltung für Computerhardware grundsätzlich eine 3-jährige Nutzungsdauer vor. Vor dem Hintergrund des rasanten technologischen Wandels im IT-Bereich hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in seinem Schreiben vom 26. Februar 2021 allerdings die Möglichkeit eröffnet, bei Hard- und Software von einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von lediglich einem Jahr auszugehen. Hierdurch kann im Jahr des Zugangs eine vollumfängliche aufwandswirksame Erfassung erreicht werden. Mit Schreiben vom 22. Februar 2022 hat das BMF seine ursprüngliche Verwaltungsanweisung durch ein inhaltlich ergänztes Schreiben ersetzt, ohne diese Kernaussage zu verändern. Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob die steuerliche Annahme einer Nutzungsdauer von nur einem Jahr auch für die Bemessung der planmäßigen Abschreibungen in der Handelsbilanz zugrunde gelegt werden darf. Vor diesem Hintergrund besteht die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags darin, zu analysieren, ob die in der Steuerbilanz bei Hard- und Software zulässige Annahme auch in der Handelsbilanz möglich ist und ggf. unter welchen Voraussetzungen im Jahr des Zugangs eine komplette Abschreibung (sog. Sofortabschreibung) vorgenommen werden darf. In diesem Kontext sollen auch Empfehlungen für die Vorgehensweise in der Rechnungslegungspraxis ausgesprochen werden, die ein rechtssicheres Vorgehen in der Handelsbilanz gewährleisten.
Im Ergebnis ist die Möglichkeit der Annahme einer einjährigen Nutzungsdauer bei Hard- und Software in der Steuerbilanz mit der Folge einer Sofortabschreibung unter wirtschaftspolitischen Gesichtspunkten uneingeschränkt zu begrüßen. Handelsrechtlich fehlt es hierfür indessen schlicht an einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, sodass Hard- und Software in der Handelsbilanz – abgesehen von geringwertigen und von kurzlebigen Vermögensgegenständen – weiterhin planmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden muss. Nur auf diese Weise ist in der Handelsbilanz ein rechtssicheres Vorgehen gewährleistet. Für die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von Hard- und Software ist handelsrechtlich grundsätzlich die wirtschaftliche Nutzungsdauer maßgeblich. Diese ist unter Berücksichtigung der Gegebenheiten im jeweiligen Einzelfall vorsichtig zu schätzen. Dabei dürfte im Bereich von Hard- und Software im Fall von Nutzungsdauerschätzungen von mehr als drei Jahren angesichts des technologischen Fortschritts generell eine erhöhte Begründungspflicht seitens der bilanzierenden Unternehmen bestehen.
Die vorliegende Bachelorarbeit entstand im Rahmen meines Bachelorstudiums
der Fachrichtung Business Administration an der Hochschule für Wirtschaft und
Recht (HWR) im Wintersemester 2018/2019 im Themengebiet der Finanzierung.
Das Thema der Weltwirtschaftskrise und die Regulierungen der Banken wurde
im Rahmen meiner Hauptvertiefung der Investition und Finanzierung oft diskutiert
und untersucht. Hierzu ergaben sich für mich passende Verknüpfungspunkte zu
meinen persönlichen Interessen und somit eine adäquate Wahl für eine Arbeit in
größerem Umfang.
Mein Dank gilt zunächst meinem Erstprüfer Herrn Reinhard Borck und meinem
Zweitprüfer Herrn Prof. Dr. Martin Uzik, welche die Begutachtung meiner
Bachelorarbeit übernommen haben. Weiterhin bedanke ich mich bei dem an der
Untersuchung beteiligten Experten der damaligen Hypo Real Estate in New York,
Christoph Donner, und bei allen Korrekturleserinnen und -lesern.
Aus Gründen des besseren Leseflusses der Arbeit wird im Folgenden auf die
explizite Benennung der weiblichen Form verzichtet. Die ausschließliche
Verwendung der männlichen Form soll dabei als geschlechterunabhängig
verstanden werden und stellt keine Absicht zur Diskriminierung des weiblichen
Geschlechts dar.