FB5: Gestaltung und Kultur
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Als Designer ist man zu Beginn eines Projektes Vieles gleichzeitig: Als Kulturwissenschaftler, Soziologe, Ingenieur, Biologe, Materialforscher oder Philosoph schlüpft man in verschiedene Rollen, lässt sich von ihren Einflüssen inspirieren und fügt dann einzelne Fragmente zu einer Gesamtheit zusammen. Dieser Blick von Außen auf multidimensionale Themengebiete kann helfen, Antworten oder Visionen zu formulieren, die über den eigentlichen Sachkontext hinausgehen.
Ähnlich verhält es sich mit der Borkenkäfer-Thematik, die aufgrund ihrer Brisanz und Komplexität längst nicht nur ein Thema der Forstwirtschaft geblieben ist.
Anhand des Borkenkäfers möchte ich untersuchen: Wie ist unser Verhältnis zur Natur und zu Umwelt? Und was können wir vom Borkenkäfer über das Zusammenleben mit anderen Spezies lernen?
Ich möchte dabei eine kritische Distanz zur vorherrschenden negativen medialen Darstellung des Borkenkäfers einnehmen und durch Exkurse in die Humanökologie unseren Blickwinkel auf die Natur erweitern.
Diese Arbeit dient daher eher als Vorbereitung, als eine Art Analyse des Status Quo, um im Anschluss daran zu fragen: Wie könnte es weitergehen?
Erkundet werden Innovationen und ihre Akzeptanz, sowie die mögliche Inspiration, die sie in Individuen erwecken können.
Das Forschungsgebiet ist der Verkehr in Städten.
Dessen Verbesserung oder Optimierung in Richtung erhöhter Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und einer besseren Lebensqualität, sowie die damit einhergehenden positiven Klimafaktoren sind der Fokus des, in dieser Arbeit diskutierten Konzepts. Zunächst wird die aktuelle Lage des Verkehrs in Städten anhand von einem Mapping bestimmt.
Darauf folgt die Erläuterung von des Interventionskonzepts und einem kurzen Ausblick auf die Vision, die mit dem Interventionskonzept durchgeführt werden kann. Anschließend wird die Wichtigkeit von Innovationsakzeptanz erklärt und wie die allgemeine Innovationsakzeptanz gefördert werden kann. Der Verkehr wird in diesem Konzept als ein wichtiges Medium verwendet, welches im Alltag eine dauerhaft präsente Position besitzt und dadurch auch einen konstanten Berührungspunkt mit Innovationen bilden kann. Zuletzt werden die beiden Visionen des Konzepts von einem Verkehrsmodell, mit Fokus auf der Last Mile, als inspirierende Innovation vorgestellt. Sowohl ein neues Fahrzeug, als auch eine neue Art der Wegteilung und -führung werden dargestellt.
Zum Schluss werden die möglichen Kommunikationsprinzipien diskutiert, mit denen eine Vision zur Nutzendengruppe geführt werden kann und wie sich die Interventionsstrategie in einem Akzeptanzszenario ausbilden würde.
In der vorliegenden Masterarbeit wird die Optimierung des Herstellungsprozesses textiler
Leiterbahnen eines bestehenden DIY - Toolkits f¨ur den Einsatz in Smart Textiles untersucht.
Das bestehende Toolkit ist als Teil des vom Bundesministerium f¨ur Bildung und
Forschung gef¨orderten Forschungsprojektes “Make Your Own Wearables” des Deutschen
Forschungszentrums f¨ur K¨unstliche Intelligenz entwickelt worden. Die Untersuchung erfolgt
durch den Einsatz der neuartigen und als nachhaltig angepriesenen Technologie des
Berliner Unternehmens “OrelTech” zur Metallisierung von Oberfl¨achen und Drucken von
Elektronik mit selbstentwickelten leitf¨ahigen Edelmetalltinten und einer Kaltplasmatechnologie.
Im theoretischen Teil wird ein ¨Uberblick ¨uber Smart Textiles, textilintegrierte Leiterbahnen
und ihre Integrationsebenen und Kontaktierungsverfahren gegeben. Als eine der
gr¨oßten Herausforderungen bei Smart Textiles wird die Waschbarkeit n¨aher betrachtet
und insbesondere der Einfluss unterschiedlicher Waschparameter analysiert. Des Weiteren
wird auf den Bereich der gedruckten Elektronik und die Technologie von OrelTech
eingegangen. Innerhalb der Arbeit wird in der Praxis untersucht, ob die textilen und gedruckten
Leiterbahnen die Herausforderung des Waschens ¨uberstehen, um ihre Leistung
und Funktionserhalt praktisch evaluieren zu k¨onnen. Die durchgef¨uhrten Waschversuche
werden in Anlehnung an die DIN EN ISO 6330 umgesetzt. Anhand von verschiedenen
Kriterien l¨asst sich abschließend die Leistung der beiden Leiterbahnarten bewerten.
Introversion (also in sich gekehrt sein, den Fokus nach Innen gerichtet, oft auch ruhig, nach- denklich) ist das Gegenteil von Extraversion (also den Fokus nach außen hin, oft laut, kommunikativ) und bildet eine wichtige Charaktereigenschaft. Man geht davon aus, dass ca. 40% der Bevölkerung introvertiert sind. Introvertierte Menschen verbringen gerne Zeit allein, da sie oft sehr nachdenklich sind und viel Zeit mit eigenen Gedankengängen und Ideen verbringen. Sie haben oft nicht das gleiche Verlangen wie Extravertierte nach anderen Menschen/Gruppen. Introvertiert sein heißt nicht schüch- tern und auch nicht, nicht gerne unter Menschen zu sein, sondern einfach eine geringere Dosis/ Hemmschwälle auf äußere Reize. Introvertierte Menschen machen einen großen Teil der Bevölkerung aus, trotzdem ist in der westlichen Gesellschaft das extravertierte Ideal weit verbreitet. Menschen sollen laut und kommunikativ sein, immer gerne unter Anderen. In Medien werden Personen präsentiert, die gerne im Mit- telpunkt stehen, konstant auf Parties und Veranstaltungen sind und „mit jedem:r gut können“. Viele Menschen können sich damit aber nur schwer identifizieren. Oft müssen sich Introvertierte diesem Ideal jedoch anpassen um gesellschaftlich akzeptiert zu werden.
Die Kollektion „The Emancipation of Introversion“ soll der Charaktereigenschaft Introversion zunächst Aufmerksamkeit geben, um introvertierten Menschen zu zeigen, dass sie genau so „nor- mal“ wie extravertierte Menschen sind. Gleichzeitig will die Kollektion Introversion als ebenso gut und wichtig wie die Extraversion etablieren, die in unsere Gesellschaft idealisiert wird und nach der ein großer Teil unseres Lebens ausgerichtet wird. Es geht darum, eine Akzeptanz und Wertungsfreiheit schaffen.
Während das Alttextilaufkommen in Deutschland stetig ansteigt, nimmt dessen Qualität immer weiter ab. Allein vom Jahr 2015 zum Jahr 2018 hat sich die Menge der gesammelten Alttextilien von 1.18 Mio t auf 1.27 Mio t (8 %) erhöht. Durch die abnehmende Qualität wird es jedoch zunehmend schwieriger und unwirtschaftli-cher, die Alttextilien wiederzuverwenden. Dazu kommt eine niedrige stoffliche Re-cyclingquote von 12 % im Jahr 2018. Es wird erwartet, dass die Menge an nicht wiederverwendbaren Alttextilien weiter ansteigt und so wirtschaftliche Probleme bei den Sammel- und Sortierunternehmen verursacht. [FFH20] Um diesen Unter-nehmen eine neue konstante Einnahmequelle zu bieten und zeitgleich textile Ab-fälle zu verwerten, sollte ein vermehrtes Augenmerk auf das stoffliche Recycling gelegt werden. Dafür müssen die textilen Eingangsströme genauer hinsichtlich ih-rer Zusammensetzung betrachtet werden.
Reuse the heat into our life
(2023)
Thermocell is an innovative shared rechargeable product service for night markets. It uses the heat from kitchenware in night markets to generate electricity for the rechargeable batteries, providing a green and convenient charging solution for customers‘ mobile phones. Its modular product design makes distribution and recycling of the product simple and efficient. They can be easily attached to metal kitchenware for temperature difference power generation using a simple magnetic suction method, and can be wired to a TEG module for higher power generation efficiency. In addition, they can be easily assembled and trans ported.
Ein Großteil der Tellsiedlungen im zentral-nordwestlichen Nildelta wurde bereits durch Sebbach-Grabungen, der Abbau von Tellschichten für die Düngung der Ackerflächen oder für die Herstellung von Salpeter oder gebrannten Ziegeln, zerstört oder verkleinert. Zudem wurden viele dieser Siedlungen von modernen Siedlungen und Friedhöfen überbaut oder für die landwirtschaftliche Nutzung eingeebnet. Daher wurde in dieser Masterarbeit überprüft, inwieweit die fernerkundliche Methodik der postklassifikativen Veränderungsanalyse auf Basis von überwachten Klassifikationen mithilfe des zu den maschinellen Lern-Algorithmen gehörenden Random-Forest-Klassifikator genutzt werden kann, um die modernen landschaftlichen Veränderungen im zentral-nordwestlichen Nildelta in Bezug auf die Tellsiedlungen festzustellen. Ziel dieser Untersuchung ist es, einerseits vergangene Veränderungen zu dokumentieren und andererseits Bedrohungen für die Tellsiedlungen frühzeitig zu erkennen. Für die Veränderungsanalyse wurden Landsat-5-Satellitenbilder aus den Jahren 1990 und 2006, RapidEye-Satellitenbilder aus den Jahren 2012 und 2019, Sentinel-2-Satellitenbilder aus den Jahren 2019 und 2022 sowie PlanetScope-Satellitenbilder aus den Jahren 2021 und 2023 verwendet. Die Klassifikationen und Veränderungsanalysen wurden mit den Open-Source-Programme QGIS und R durchgeführt. Anhand dieser Untersuchung konnte festgestellt werden, dass die überwachten Klassifikationen mithilfe des Random-Forest-Klassifikators an sich gute Ergebnisse liefern, jedoch nicht die nötige Genauigkeit für eine postklassifikative Veränderungsanalyse besitzen. Aufgrund dieser unzureichenden Genauigkeit wurden die Problematiken und Verbesserungsvorschläge der angewandten Methodik diskutiert.
Diese Arbeit widmet sich einer auf Virtual Reality (VR) basierenden Ausbildung im Kontext der Digitalen Transformation in der Textilindustrie. Genauer wird hierbei die Durchführung des betrieblichen Teils der Ausbildung zum*zur Produktionsmechaniker*in-Textil innerhalb einer virtuellen Realität betrachtet. Hierzu werden im Rahmen dieser Forschung drei Fragen gestellt und mit Hilfe von leitfadengestützten Experteninterviews beantwortet. Gefragt wird zum einen nach der technischen Machbarkeit und zum anderen nach dem didaktischen Mehrwert der avisierten VR-Ausbildung. Aus dieser Fragestellung werden Aspekte zum Für und Wider dieser VR-Ausbildung betrachtet sowie aktuelle Möglichkeiten und Begrenzungen der VR-Technologie aufgezeigt. Diese zwei Fragen werden in den Kontext der folgenden Frage eingebettet. Es stellt sich die Frage, ob eine VR-Ausbildung eine Alternative zur Präsenz im Betrieb, vor dem Hintergrund von Anwesenheitsbeschränkungen während einer Pandemie, ermöglichen kann. Wichtiges Ergebnis dieser Arbeit ist die allgemeine Einschätzung, dass VR derzeit mehr als Ergänzung gesehen werden sollte und weniger als ein vollumfänglicher Ersatz einer Ausbildung. Zudem wurden einige didaktische Mehrwerte festgestellt. Zur technischen Machbarkeit wurden überwiegend Nachteile diskutiert, da die technischen Begrenzungen aktuell noch nicht in Gänze überwunden werden können. Diese Forschungsergebnisse geben einen breiten Überblick über die zu berücksichtigenden Aspekte im Vorhaben eine VR- Ausbildung zu konzipieren. Außerdem dienen sie als Ausblick und Einschätzung für die in dieser Arbeit im Fokus stehende Zielgruppe der Klein und Mittleren Unternehmen der Textilindustrie.
Künstlerische Provenienzforschung ist ein bisher kaum erschlossenes Forschungsfeld, dessen Mehrwert für die museale und kuratorische Praxis mit der vorliegenden Arbeit aufgeschlüsselt wird. Anhand der Betrachtung einer Reihe von Beispielen und daraus abgeleiteten Kategorien wird mit der Arbeit ein Vorschlag für eine erweiterte Definition künstlerischer Provenienzforschung erarbeitet. Die recherchebasierte, zeitgenössische künstlerische Praxis, die durch Methoden und Strategien, wie der Dokumentation oder Rekonstruktion, Informationen über Provenienz kontextualisierend verarbeitet, bietet mehrschichtige Ansätze, um die museale und kuratorische Praxis im Umgang mit Provenienz zu reflektieren und gegebenenfalls zu optimieren.
Mein Thema ist Strömung und Neuinterpretation in Goldene Zwanziger Jahre. Die 1920er Jahre sind ein Jahrzehnt des Friedens von 1919 nach dem Ersten Weltkrieg bis 1929 des Beginns der Großen Depression als schwarzer Dienstag und werden in Deutschland als die Goldene Zwanziger, in Frankreich als die Les Années Folles(레제니폴) und in den USA als die The Roarling 20's und so weiter beschrieben. Die Menschen, die durch den Ersten Weltkrieg verwüstet wurden, fühlten nach dem Ersten Weltkrieg viele negative Auswirkungen von Leere, Depression, usw. Um aus dieser Zeitatmosphäre herauszukommen, begann eine hektische Bewegungen auf der Suche nach Vitalität, Freiheit und Selbstvertrauen, usw weltweit durch Politik, Kunst, Gesellschaft, Kultur, usw. Wie der Titel schon weiß, habe ich meine Bachelorarbeit in Bezug auf Deutschland geschrieben und insbesondere die Strömung der Kunst in den verschiedenen Strömungen der 1920er Jahre zur Kenntnis genommen. Der Grund dafür ist, dass die Kunst in den 1920er Jahren durch die künstlerischen Tendenzen Modernismus und Konzeptkunst zum ersten Mal diversifiziert wurde und damit in der Mode Anwendung fand. In der Gegenwart ist das Zusammenspiel von Kunst und Mode aktiv, deren Anfänge in den 1920er Jahren liegen.
Die Lücken schließen sich. Alles, was brach lag, wird zugebaut. Wir laufen an Stadtbrachen vorbei und betrachten sie mit ein wenig Frustration und Bedauern als temporäre Orte, die einmal etwas waren oder noch etwas werden. Doch was passiert, wenn wir die Perspektive wechseln und sie als Orte voller Möglichkeiten wahrnehmen? Der Audiowalk BRACHLAND bringt uns auf eine Fantasiereise durch freie Flächen in Weißensee und stellt uns verschiedene Protagonist:innen aus dem Kiez vor, die erzählen, wie sie diese Orte in ihre Spielräume verwandelt haben. Sie nehmen uns mit zu einer Paradiesinsel und einem verwilderten Abenteuerplatz, laden uns auf einen Drink in ihrer Lieblingskneipe ein, zeigen uns einen Kriegsbunker und begleiten uns auf einer Kunstsafari durch ein Industrieareal. An diesen Orten erleben wir die Freiheit – wenn auch nur für kurze Zeit – uns alles Mögliche vorzustellen, was wir wollen.
Developement of a sustainable bridal fashion colllection with the title “Till death do us part”
(2022)
A new individual collection was created from the worn wedding dresses of past brides. Inspired by the wishes and character traits of the individual models/brides, but also by the details of the previous dresses, custom-made wedding dreams were created. The cultural background of the brides were also main aspects in the collection. It was important that the more negative the history of the old wedding dress was, the more was changed. Sometimes dresses even became completely unrecognisable. All other ingredients of the dresses were purchased sustainably, individual pieces of fabric are exclusively remnants of Berlin bridal studios. Likewise, sustainable digital printing was done on GOTS certified cotton satin with soy-based printing ink. And since the collection is meant to last until death do the garments part with its owner, the individual designs are designed to be worn after the wedding.
Die Bekleidungsindustrie agiert heutzutage gängigerweise in global vernetzten Lieferketten. Von der Rohstoffgewinnung bis zum fertigen Kleidungsstück durchlaufen die Produkte über mindestens drei Tier-Stufen oft unzählige Produktionsschritte und -stätten, meist auf mehreren Kontinenten. Ein Informationsfluss durch die gesamte Lieferkette bietet viele Vorteile, aber für Bekleidungsunternehmen ist zunächst nur die Kommunikation zu ihren direkten Vertragspartnern notwendig, um am Markt agieren zu können. Die Vernetzung und Kommunikation einzelner Unternehmen in der Lieferkette gestaltet sich mit der hohen Komplexität dieser zunehmend schwerer; und somit ist es auch gut möglich, dass Bekleidungsunternehmen Informationen zu
den Produktionsbedingungen in den weiter entfernten Tier-Stufen fehlen. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die unternehmerische Sorgfaltspflicht in den Lieferketten der Bekleidungsindustrie stetig, sowohl seitens der Konsument:innen als auch durch Forderungen und Handlungsempfehlungen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Interregierungsorganisationen (IGOs) und neuen Gesetzen, z.B. dem Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz des Bundesministeriums für Justiz (2021) oder dem EU-Lieferkettengesetz (2022). Soziale und umweltbezogene Ansprüche an Nachhaltigkeit, nicht mehr nur im Cut-Make-Trim-Bereich, sondern auf allen Tier-Stufen der Wertschöpfungskette gewinnen zunehmend an Relevanz in der öffentlichen Wahrnehmung und bieten daher auch Marktvorteile für die Unternehmen, die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Das Bewusstsein von Konsument:innen für nachhaltige und soziale Unternehmenspraktiken sowie die Herkunft und Produktionsbedingungenmder Bekleidung, die sie kaufen, wächst, nicht zuletzt durch Berichterstattung über ausbeuterische Arbeitsbedingungen und Umweltbelastungen in den Produktionsländern oder Kampagnen von NGOs, so wie die „Who Made My Clothes?“-Kampagne der Organisation Fashion Revolution. Transparenz spielt daher in der Bekleidungsindustrie aktuell eine sehr große Rolle. Durch das Erhöhen von Transparenz können Unternehmen Umwelt- und Menschenrechtsrisiken, die folglich auch immer Reputationsrisiken bedeuten, minimieren, können schneller auf Anforderungen wie sich verändernde Gesetzeslagen, Veränderungen am Markt oder auch Lieferverzögerungen reagieren und die Qualität ihrer Produkte konstant überwachen und sicherstellen. Somit wächst auch der Markt der digitalen Anwendungen für das Lieferkettenmanagement. Die vorliegende Arbeit untersucht operative Hilfsprogramme von branchenfremden Software-as-a-Service-Anbietern (SaaS-Anbietern) zur Verfolgung und Offenlegung der Lieferketten in der Bekleidungsindustrie.
Konservierung und Restaurierung eines kaiserzeitlichen Bimetallkessels aus dem Gräberfeld Apensen
(2023)
In der Annahme, dass hartelastische Thermoplaste zu nachgiebig seien, um die Eigenlast dünnwandiger Metallgefäße zu tragen, sind solche Objekte gemeinhin mit vernetzenden und folglich irreversiblen Epoxidharzen ergänzt worden. In dem Bestreben die Belastbarkeit gegossener Folien aus Acrylharz zu erhöhen, ist Glasfasergewebe in diese eingearbeitet worden. Um das Tragvermögen eines solchen Faserverbundwerkstoffs im Vergleich zu gewöhnlichen Polymerfolien bewerten zu können, ist ein Biegeversuch durchgeführt worden. Es stellte sich heraus, dass z. B. die instabile Substanz eines Bronzekessels mit eisernem Mün-dungsring gesichert werden kann, indem man diesen mit faserverstärkten Folien ergänzt. Diese Methode soll als Alternative zur Verwendung von Epoxidharzen vorgeschlagen werden.
Das Projekt „Das Heilen betrachten“ ist ein Abschlussprojekt an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. Darin setze ich mich fotografisch mit den Bewohner*innen des Hofes Fleckenbühl auseinander. Wie funktioniert ein Ansatz der Suchttherapie, bei dem sich Menschen ihres gesamten Besitzes entledigen und ihnen nichts bleibt, als das eigene Selbst und die Auseinandersetzung mit ihrer Sucht? Wie öffnen sich Menschen, wenn sie jemanden vor sich haben, der das Gleiche wie sie durchgemacht hat? Was bewirkt die komplette Abschottung der Außenwelt in den ersten Monaten des Aufenthaltes und der ausschließliche Austausch mit anderen Suchtkranken? Diesen Fragen gehe ich mit meinen Bildern nach und zeichne ein intimes Porträt einer Lebensgemeinschaft, die täglich Mitglieder verliert, aber auch neue gewinnt und sich so im stetigen Wandel befindet. Alle Bewohner*innen des Hofes leben dort drogenfrei in einer Lebensgemeinschaft unter Trägerschaft eines Vereins. Der harte Ansatz der Gemeinschaft, die Bewohner*innen einem kalten Entzug zu unterziehen und das Fehlen von medizinischem Personal auf dem Hof direkt stellen Unterschiede zu
klassischen Angeboten der Suchthilfe dar. Auch, dass neu aufgenommene Bewohner*innen direkt ab dem zweiten Tag auf dem Hof eine faktische 6-TageArbeitswoche haben, gehört zum strikten Konzept des Trägers. Ich verbrachte insgesamt etwas mehr als einen Monat auf dem Hof selbst und lernte die Bewohner*innen und ihre Gewohnheiten kennen. In meinen
Fotografien verhandele ich nicht nur die Gefühlswelten der sich selbst rehabilitierenden Personen, sondern auch meine eigene Sichtweise als suchterkrankter Mensch. Durch diese Position erhalte ich eine Sonderstellung; ich bin nicht mehr nur der Fotograf, der von außen auf die Gemeinschaft blickt, sondern ein Teil von ihr.
Die Bachelorkollektion „a vision of the future“ der Marke „laerm“ ist eine futuristische Street-, Sports- und Clubwear Kollektion, die inspiriert ist von einer technologisch fortschrittlichen Zukunft gegen Ende des 21. Jahrhunderts. Sie vereint visuelle Elemente der Science-Fiction mit wissenschaftlichen Prognosen der Zukunftsforschung und gibt Einblicke, inwiefern neue technologische Entwicklungen einen Beitrag zu einer nachhaltigen Zukunft der Mode leisten könnten. Die Kollektion zeichnet sich aus durch ein einzigartiges Design, das die Grenzen von Realität und Virtualität verschwimmen lässt. Wichtig hierfür sind die Verwendung von visuellen Elementen der Science-Fiction, die sich in einem besonderen Farb- und Materialkonzept sowie einer detailreichen Oberflächengestaltung äußern. Durch einen digitalen Designprozess, das Verwenden von neuen Technologien und der Umsetzung der Outfits mit Clo3D verkörpert „laerm“ als Marke Fortschritt und Innovation.
Willkommen zur Dokumentation meines Bachelorprojekts „LipoTrack“ - das Konzept einer App, die Frauen mit Lipödem bei ihrem täglichen Umgang mit der Erkrankung unterstützt. Lipödem ist eine chronische Erkrankung, die oft mit Schmerzen, Schwellungen und Einschränkungen im Alltag einhergeht. Betroffene stehen vor Herausforderungen bei der Bewältigung ihres Alltags und der konsequenten Umsetzung ihrer Therapiemaßnahmen. Diese Dokumentation nimmt Sie mit auf die Reise der Ideenfindung, Konzeptionierung und Gestaltung. Im Verlauf der Dokumentation werden Sie die verschiedenen Entscheidungen und Wege kennenlernen, die zur Entstehung von „LipoTrack“ geführt haben. Von der ersten Idee bis zur Umsetzung des Prototyps. Die Entstehung dieses Projekts wurde von persönlichen Erfahrungen und starken Emotionen geprägt. Sowohl ich selbst als auch meine Familie, Freunde und nahestehenden Personen haben mit den Herausforderungen des Lipödems zu kämpfen. Der Umgang von Krankenkassen und Ärzten, die oft wenig Verständnis für die Belastungen und Einschränkungen des Lipödems zeigten, löste großen Frust und Unverständnis aus. Es ist beunruhigend zu sehen, wie viele Betroffene mit ihren Beschwerden allein gelassen werden und ihnen die bestmögliche Versorgung und Unterstützung verwehrt bleiben. Dieses Gefühl der Ohnmacht und Ignoranz trieb mich dazu an, etwas zu gestalten, das Betroffene unterstützt und ihnen dabei hilft, ihren Alltag mit dem Lipödem zu bewältigen. Zumindest wollte ich das Bewusstsein für diese Erkrankung stärken und die Bedürfnisse der Betroffenen sichtbar machen. Als Gestalterin sehe ich in meiner Arbeit die Möglichkeit, eine positive Veränderung in der Welt zu bewirken. Die Gestaltung von „LipoTrack" wurde zu meinem persönlichen Anliegen, um anderen Betroffenen, theoretisch, eine Hilfestellung zu bieten.
Die zwei Gesichter
(2022)
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den zwei gegensätzlichen Konzepten von Fast Fashion und Slow Fashion. Dafür wird der Zusammenhang von Fast Fashion mit der Generation Z und den Einflüssen und Veränderungen durch die Digitalisierung und den allgemeinen Schattenseiten der Textilindustrie, aufgezeigt. Zu diesem Zweck wird Fast Fashion in seinen Trends, Konsumentenverhalten und Vermarktungsstrategien in Social Media definiert und wieso dieses Konzept eine so große Zielgruppe findet.
Um enthaltene Studien in der Arbeit zu unterstreichen, wurde eine quantitative Befragung über das Kaufverhalten des Konsumenten und Gedanken über Nachhaltigkeit und Recycling, durchgeführt. Ebenfalls setzt sich die Arbeit mit den grundlegenden negativen Aspekten der Modebranche auseinander. Diese umfassen die Auswirkungen auf die Umwelt sowie den Menschen. Des Weiteren werden das Thema Greenwashing und das Kopieren von anderen Designs zur eigenen Vermarktung behandelt und ob es Fast Fashion gelingen kann, seine Werte bezüglich der Nachhaltigkeit, positiv zu verändern. Zur Erklärung von Slow Fashion wurde unter anderem ein Interview mit einem Modelabel geführt, um aufzuzeigen, welche Aspekte in einer Marke und Kollektion wichtig sind, um nachhaltig zu sein. Um diese Faktoren zu implizieren wird eine Slow Fashion Kollektion entworfen, in welcher sich vorwiegend damit beschäftigt wird, die negativen Punkte von Fast Fashion zu widerlegen, um eine rundum nachhaltige Modelinie zu entwerfen.
Am Ende wird anhand der gewonnenen Erkenntnisse ein Fazit gezogen, dass durch die Konsummentalität und psychische Einflussfaktoren der Generation Z, Fast Fashion seine Zielgruppe genau trifft. Aufgrund des mentalen Wandels der Bevölkerung besteht bei den Konsumenten und dem Handel eine Werteverschiebung zur Nachhaltigkeit, doch in Anbetracht der Gewinnmaximierung der großen Konzerne, ist dies eher platziertes Marketing und mehr Schein als Sein.
Die WERKSTAdT ist eine Initiative, die Wissen über die Themen der gebauten Umwelt vermittelt und fördert. Sie erstellt Lehrmaterialien für Kinder, Jugendliche und Lehrkräfte, um eigenständiges Lernen und Lehren in diesen Bereichen zu unterstützen. Die WERKSTAdT bietet eine vielfältige Plattform für Menschen unterschiedlichen Alters, um sich mit Themen wie Architektur, Stadtplanung und Bautechnik auseinanderzusetzen. Zentrales Element sind die WERKBOXEN, gefüllt mit Lehrmaterial, um interaktive Unterrichtseinheiten zu gestalten. Die Initiative präsentiert sich sowohl online auf ihrer Website als auch physisch als Eventspace für Workshops, Vorträge und Veranstaltungen. Ziel der WERKSTAdT ist es, die breite Öffentlichkeit auf vielfältige Weise für die gebaute Umwelt zu sensibilisieren und zur aktiven Auseinandersetzung zu ermutigen.
Ziel der Thesis war es, zu erkunden, inwieweit Entscheidungsprozesse bei generativen Algorithmen unter Zuhilfenahme von maschinellem Lernen automatisiert werden können und wie die Interaktion mit solchen Systemen intuitiv und greifbar gestaltet werden kann. Als praktische Auseinandersetzung entstand eine interaktive Installation: »Inter« ist der Versuch, mithilfe von maschinellem Lernen viele dieser Eindrücke zusammenzubringen. Dabei sucht eine Maschine nach Mustern in den Eingaben von Betrachtenden und formt so stetig ihr eigenes Verständnis von Wahrheit.
Dieser Leitfaden basiert auf den Ergebnissen der Masterarbeit "Die digitalisierte Passformoptimierung im Produktentwicklungsprozess – ein Leitfaden zur Implementierung", die ich im Wintersemester 2021/22 an der HTW Berlin im Studiengang Bekleidungstechnik/Konfektion schrieb. Er ist an alle Unternehmen und Personen adressiert, die sich einen Überblick über die wichtigsten Informationen zur Nutzung von 3D-Simulation für die Passformoptimierung verschaffen wollen.
Vielfalt gegen Vorurteile
(2022)
Diese Arbeit untersucht das Bildungsformat „Spurensuche – Jüdisches Leben und nationalsozialistische Verfolgung rund um den Hackeschen Markt“ (Klassenstufe 4 bis 6). Die Spurensuche führt die Kinder zu unterschiedlichen Stationen rund um den Hackeschen Markt. Sie lernen während des Bildungsformats viele Orte kennen, die im Zusammenhang mit der Geschichte von Otto Weidt und seinem Helfer:innenkreis stehen, aber auch beispielhaft sind für das jüdische Leben in Berlin. Diese Orte bieten die Gelegenheit, das historische und aktuelle jüdische Leben und Aspekte der Religion kennen zu lernen. Die Zielsetzung der Arbeit ist es, diese Stationen zu analysieren, das Potential der Orte durch weitere Perspektiven auf das jüdische Leben Berlins auszuschöpfen und Impulse für eine Überarbeitung des Materials der Spurensuche zu entwickeln. Diese neuen Aspekte ermöglichen andere Verknüpfungen beim Erstkontakt mit Jüdinnen:Juden und leisten einen Beitrag zu Antisemitismusprävention im Rahmen der Gedenkstättenpädagogik.
Dazu wurden folgende Forschungsfragen formuliert: Welchen Beitrag können Gedenkstätten und Museen zum Thema Nationalsozialismus und zur Antisemitismusprävention leisten? Welche Möglichkeiten und Grenzen haben Bildungsformate in Gedenkstätten und Museen im Bereich der Antisemitismusprävention? Da es sich um die Untersuchung von Bildungsmaterial für Grundschüler:innen handelt und die Frage wie der Erstkontakt mit Jüdinnen:Juden anders als durch das Thema Nationalsozialismus gestaltet werden kann, schließt sich die Frage an: Welche Relevanz haben historische Aspekte jüdischen Lebens vor der Zeit des Nationalsozialismus und die Darstellung aktuellen jüdischen Lebens für die Wahrnehmung von Jüdinnen:Juden bei der Zielgruppe der Grundschüler:innen? Um sich der Beantwortung dieser Frage anzunähern, wird in der Arbeit beispielhaft ein Bildungsformat des Museums Blindenwerkstatt Otto Weidt untersucht.
The following paper deals with the topic of borderline personality disorder and its emotional world in connection with art. The terms of Personality, Personality Disorder and Borderline Personality Disorder are defined, and the different criteria and emotional states of BPD are analysed and presented with the help of personal experience and perspective. Furthermore, this thesis deals with the question of how emotions can be visualised in art. Therefore, art therapy is introduced to examine to which extent art and therapy are interrelated and mutually supportive. A concrete example of emotional expression in art is given with the artist Jesse Draxler who expresses misophonia in his works. A second example is furthermore specified by the personal processing of emotions in art in addition to abstract, expressionistic works of art created by the author. The thesis then focuses on the personal experience of BPD and explains in detail what BPD can feel like to a person affected by it. Concrete examples are given to broaden the understanding. The aim of this thesis is to visualise the emotional states of BPD by means of a clothing collection to find out if the process of visualisation and expression can benefit a mentally ill person. The design process is based on the previously elaborated criteria and characteristics of BPD and visualisations are supported by abstract expressionist paintings made by the author. A complete collection concept including colour scheme and materials used, outfit designs in the form of sketches and technical drawings as well as any other design element will be developed within this paper.
Der E-Commerce gewinnt zunehmend Rele-vanz in der Bekleidungswirtschaft. Durch die Digitalisierung ergeben sich weitere Dynamiken und im Zusammenhang dazu tritt das Consumer to Manufacturer (C2M) Modell auf. Häufig in Bezug zu chinesischen Unternehmen wie bspw. dem Online-Handel Shein. Trotz dessen fehlt ein grundsätzlicher Bezug zu dem C2M Modell in der deutschen Fachliteratur. Diese Arbeit beinhaltet die Darlegung der Dimensionen des E-Commerce, mitunter Bespielen aus der Bekleidungswirtschaft. Weiterhin eine wiedergabe der relevantesten Dynamiken im E-Commerce und in der Bekleidungsiwirtschaft. Abschließend ist das C2M Modell mit Beispielen aus der Bekleidungwirtschaft dargelegt.
"Die Europäische Kommission hat Textilien als eine vorrangige ressourcenintensive Produktkategorie für die Umsetzung in eine Kreislaufwirtschaft identifiziert. Aus diesem Grund werden in dieser Bachelorarbeit Datenanforderungen für einen textilen Produktpass erarbeitet. Dabei werden folgende Subfragestellungen berücksichtigt:
(1) Wie werden die Daten mit dem Produkt verbunden?
(2) Wie können die Daten strukturiert werden?"
Es verlassen heute so viele Menschen die Kirche wie nie zuvor. Ein Ort, der mal ihr zu Hause war, gibt ihnen keinen Halt mehr. Danach fallen Betroffene oft in einen luftleeren Raum. Ein ganzes Weltbild gerät aus den Fugen. Die Vorstellung über das Leben muss neu konstruiert werden. Wie gehen Menschen mit der Leere um?
„InklUtopia - Inklusives Design als Anspruch und Leitlinie zur Erstellung einer Modekollektion“
(2022)
In dieser Arbeit soll herausgefunden werden, wie Mode gestaltet werden muss, damit Menschen mit einer Sehbehinderung diese selbstständig und ohne visuelle Barrieren erfahren und tragen können. Im Vordergrund dieser Arbeit steht hierbei die Teilhabe und die Selbstbestimmtheit der Zielgruppe in ihrem Alltag und wie Kunst in Form von Mode für sie zugänglich gemacht werden kann.
Individuell parallele Bildeffekte von Fotografien und Gemälden zur Entstehungszeit der Fotografie
(2023)
Zur Zeit der Entstehung der Fotografie gab es zwei unterschiedliche künstlerische Strömun-gen. Eine Vielzahl von Malern/-innen entwickelten sich zu Fotografen/Fotografinnen weiter und distanzierten sich von der Malerei. Die Fotografie diente aber auch zur künstlerischen Erweiterung, wodurch malerische Techniken in das neue Medium integriert wurden.
Die kunstfotografische Stilrichtung wird auch Piktorialismus genannt. Anhand von drei Künst-lern/Künstlerinnen wird untersucht, inwiefern typische Bildeffekte von Gemälden in darauf-folgenden oder gleichzeitig entstandenen Fotografien wiedergefunden werden können und wie diese erzielt wurden. Anhand von Ausstellungen wird untersucht, ob diese parallelen Effekte in der Malerei und Fotografie des 19. Jahrhunderts kuratorisch berücksichtigt wur-den. Während in der Kunstfotografie deutlich mehr malerische Bildeffekte eingesetzt wur-den als erwartet, wird das Thema in Ausstellungen nicht ausreichend behandelt.
Die folgende Arbeit beschäftigt sich mit zahlreichen Strukturen, Farben und Formen von botanischen Mikropräparaten, die unter dem Mikroskop sichtbar werden, um zu analysieren, ob diese durch verschiedene textile Manipulationen auf Stoff zu übertragen und als Inspiration einer Modekollektion ausreichend sind. Um den Bereich der Botanik einzugrenzen, wurde besondere Aufmerksamkeit auf die Blütenpflanzen gelegt.
Führungskräfteentwicklung mit Spiel und System: Spiele erreichen vieles, wovon die Arbeitswelt nur träumen kann: Sie motivieren, bilden, erzählen Geschichten, schaffen Sinn, fördern Kreativität und produzieren Ergebnisse, die auch außerhalb des Spiels nützlich sind oder beeindrucken können. Dafür haben Spiel- und Systemdesigner*innen ausgefeilte Techniken entwickelt, die Probleme lösen, mit denen auch Führungskräfte von kleinen und großen Unternehmen seit jeher kämpfen. LudiX erforscht, wie eine spielerische Weiterbildungsreise für Führungskräfte gestaltet werden kann, was spielerische Unternehmenssysteme sind und welche Formen der spielerischen Interaktion sich für Wirtschaftskontexte anbieten.
Dieser Sammelband dokumentiert das von dem IfaF Berlin geförderte Forschungsprojekt LudiX („Ludic Innovation Experience for Business Punks“) und bietet darüber hinaus eine Vielzahl zusätzlicher einsichtsreicher Einzelbeiträge von Expert*innen rund um die Schlagwörter „Lead, Play, Punk“. Das Buch richtet sich primär an Führungskräfte, die sich für ihre eigene Entwicklung und die Veränderung ihrer Organisationen inspirieren lassen wollen und Forschende, die sich für interdisziplinäre Forschung zwischen Betriebswirtschaftslehre, Design und Serious Games interessieren.
In dieser Bachelorarbeit wird die Frage „Was die Kleidung bzw. die Bedeckung der Haut mit der menschlichen Psyche macht” thematisiert. Dabei wird besonders auf das Kopftuch eingegangen, meint aber auch die Bedeckung der Haut nach islamischem Kontext. Die Autorin selbst ist gläubige Muslimin, die sich mit dem Tragen eines Kopftuches dazu entschieden hat, ihre religiöse Glaubenspraxis nach außen zu zeigen. Mit dem öffentlichen Ausleben des Glaubens werden Symbole auf die kopftuchtragende Frau projiziert, die sich je nach Gesellschaft und Raum ändern. Die Arbeit versucht anhand von verschiedenen Primär- und Sekundärquellen die Gedankenwelt einer kopftuchtragenden Frau zu konstruieren.
Ziel ist es, ein Verständnis dafür zu schaffen, wie „die Frau mit dem Kopftuch” sich als Individuum fühlt und wie sie ihren Platz in der Gesellschaft und in der Fashionwelt zwischen Religion und Mode findet.
Zusammenfassend konnte erklärt werden, dass sich Frauen mit Kopftuch oft in einer Balance zwischen dem Diesseits und Jenseits befinden. Sie versuchen im alltäglichen Leben, genauso wie jede andere Frau, ihre privaten und öffentlichen Arbeiten nachzugehen, der Unterschied liegt jedoch darin, dass sie oft auf ihr Kopftuch reduziert werden. Dennoch Frauen mit Kopftuch sind stark, die ihre Identität ohne jegliche Deutungshoheit zurückfordern und sich nicht auf ihr Tuch reduzieren lassen. Das Kopftuch wird mit hoher Selbstachtung getragen. Dabei zeigen diese Frauen was im Kopf steckt und nicht was auf dem Kopf ist.
In der Arbeit werden konkrete Kriterien zu Digitaler Suffizienz in den Handlungsfeldern Techniksuffizienz, Datensuffizienz, Nutzungssuffizienz und ökonomische Suffizienz erarbeitet, die auf digitale Angebote von Museen und anderen Kulturinstitutionen angewandt werden können.
Anschließend werden die Kriterien auf die Analysebeispiele "Naturblick" (App zur Artenbestimmung des Museums für Naturkunde Berlin) und "museum-digital.de" (kollaborative Plattform für digitale Museumssammlungen) angewandt und Stärken und Schwächen im Hinblick auf eine nachhaltige Umsetzung der Anwendungen besprochen.
"Die Arbeit befasst sich mit dem wachsenden Markt für Übergröße und die fehlende Auseinandersetzung mit dem Thema in der Herrenbekleidung. Dabei beleuchtet die Arbeit die Herkunft des männlichen Schönheitsideal und wie dieses durch die Mode eine soziale Kontrolle auf das Individuum ausübt. Hierbei werden Strömungen der Body Positivity und Body Neutrality im Kontext der Herrenbekleidung thematisiert. Final werden Handlungsempfehlungen für die Gestaltung von Mode für Männern mit Übergewicht aufgezeigt und innerhalb von 3 Kollektionen mit verschiedenen Thematiken und Zielgruppen angewandt."
conservare
(2023)
Die Bachelorarbeit beschäftigt sich mit der Lebensmittelverschwendung oder englisch Food- Waste als eines der großen globalen Probleme unserer Zeit. Wo Lebensmittel am meisten verschwendet werden, ist weltweit unterschiedlich. In Deutschland werden entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette vom Primärproduzenten bis zu den Verbrauchern Lebensmittel verschwendet, doch es sind vor allem die privaten Haushalte, die mit 59%, die traurige Spitze darstellen. In dem Designanalyse Teil der Bachelorarbeit wurde geprüft, wie ein sinnvolles Produktdesign für private Haushalte diese erschreckend hohe Zahl reduzieren kann. Hierfür wurden drei Aspekte in den Vordergrund gestellt. Die Lagerung als Basis und Einstieg, die Packung, lebensmittelechte Behälter als Gebrauchsgegenstand und die Weiterverarbeitung, genauer die Fermentation, als ressourcenschonende Niedrigenergie-Konservierung. Die Frage bestand in welchem Bereich dieser Aspekte oder auch durch deren Verbindung, ein aufklärendes und Prozess vereinfachendes Produkt, mit der daraus angestrebten Verhaltensänderung von Seiten des Verbrauchers, die größtmögliche Wirkung entfalten kann und dementsprechende durch innovative Produktansätze einen positiven Impact auf das gesamtgesellschaftliche Problem hat.
Die umfassende Design Analyse der Arbeit führte zu dem Schluss, dass eine Produktentwicklung innerhalb der Lagerung die vielversprechendsten Erfolgsaussichten hätte, solange die erhobenen Parameter beachtet werden.
Der Konservierschrank oder die Neuerfindung der Kiste. Das Produkt, der Schrank, der Innenausbau, all dies beruht auf einer simplen Idee. Die Kiste bekommt eine neue Bedeutung, indem ihr eine Funktion zugewiesen und dem Verbraucher zu verstehen gegeben wird, wie sie zu nutzen hat. Schubladen und Regale werden durch das Öffentlichmachen von Produktwissen umgenutzt und so kann durch einfache Tricks und Kniffe ein ganzes System der Lagerung entstehen, welches nachweislich Lebensmittel länger frisch hält und konserviert. Ob Obst und Gemüse lieber hängt oder liegt, vor Licht geschützt ist oder mit Ethylen-Absorbern ausgestattet wird, all diese Aspekte wurden im Vorfeld analysiert und passgenaue Empfehlungen für den Aufbau der einzelnen Module herausgegeben. Der Schrank als ganze Einheit verfügt über ein Lüftungssystem, das nicht
nur dafür sorgt, dass die Lebensmittel trocken lagern, sondern auch den Aufbau einer Verdunstungskühlung ermöglicht und unterstützt. Trotz des einfachen Aufbaus des Schrankes und der einzelnen Module ist das System dahinter so durchdacht, dass ein Konservierschrank als komplett neues Produkt auf dem Markt erscheint."
In meiner Masterarbeit werde ich anhand vom aktuellen Zeitgeschehen und literarischen Texten einen Überblick über soziologische und politische Aspekte des Feminismus und der Gleichberechtigung der Frau geben. In meiner Literaturrecherche verwende ich aktuelle
Literatur zu dem Thema, aber auch literarische Texte aus den vergangenen Jahrzehnten,
um hiermit einen Vergleich zu ziehen, in wie weit die Gleichberechtigung der Geschlechter
fortgeschritten ist und was sich bisher verändert hat.
Im ersten Kapitel der Masterarbeit berichte ich über aktuelle Ereignisse zum Thema
Gleichberechtigung. Auch behandele ich meine persönlichen Erfahrungen als Frau in dieser Gesellschaft und beschreibe hier meine Forschungsfrage. Im zweiten Kapitel der Arbeit beleuchte ich die Unterschiede des Patriarchats und des
Matriarchats, sowie die Geschichte des Feminismus. Um auf dieser theoretischen Grundlage Chancen und auch Risiken für die heutige Gesellschaft abzuleiten. Die Entstehungsgeschichte
wird als Ausgangspunkt zur Untersuchung patriarchaler und frauenfeindlicher Strukturen
verwendet. Das dritte Kapitel der Masterarbeit befasst sich mit dem Mythos von Lilith. Hier werde ich historische und mythologische Aspekte aufzeigen. Im vierten Kapitel werden patriarchale und feministische Strukturen in Bezug auf Mode erörtert.
Diese Erkenntnisse des theoretischen Hauptteils werden in meiner Kollektion aufgegriffen. Daraus entsteht eine feministische Kollektion, die durch die Verwandlung von Eva zu Lilith nochmals verstärkt die Konflikte patriarchaler Strukturen darstellt.
Inspiration der Frauenkrankheit Lipödem- Der Wettkampf mit dem eigenen Körper. Was genau bedeutet die Frauenkrankheit Lipödem? Wer ist davon betroffen und wie ist ihr Auftreten? Mit dieser Masterarbeit durchleuchte ich das Thema rund um diese Autoimmunerkrankung von der Diagnose bis zum Behandlungsende.
Wie fühlen sich die Frauen, die von dieser Fettverteilungsstörung betroffen sind und warum wird die Floskel „Gesundheit kann man sich nicht kaufen“ mit dem Thema außer Kraft gesetzt? Wie kann es sein, dass betroffene Frauen oftmals einen jahrelangen Leidensweg hinter sich haben, ehe die Krankheit diagnostiziert oder behandelt wird? Dabei möchte ich über die Hindernisse informieren und aufmerksam machen und schlussendlich die Entscheidung für die Liposuktionen erläutern. Über zwei Jahre war ich dafür im engen Kontakt mit Lipödem-Patientinnen, die sich für den operativen Eingriff entschieden haben. Wurde dabei nicht selten überrannt von Gefühlen. Wut, Verzweiflung, Unverständnis aber auch der immer wiederkehrenden Hoffnung auf Änderung in unserem Gesundheitssystem. Ich habe Frauen getroffen, die einen hohen Kredit aufnehmen mussten um operiert werden zu können. Frauen, die nach jahrelangen Schmerzen und Diäten erstmals die Diagnose bekamen. Ich habe gelernt, dass Leiden nicht immer laut und aggressiv sein muss und ich möchte mit meiner Masterarbeit und Kollektion auf die Relevanz des Themas aufmerksam machen.
Es ist die Geschichte vieler Frauen und meine eigene, ein Teil von mir und essenzieller Bestandteil meiner Kollektion."
In dieser Bachelorarbeit wird das Familienfotoalbum des Tuberkulosearztes Dr. Kurt Nicol (1884 – 1945) in seiner inneren und äußeren Gestaltung analysiert und in seinen zeithistorischen Kontext gebettet. Darüber hinaus wird die Form der Inventarisation und Lagerung am Deutschen Historischen Museum betrachtet. Ergebnisse dieser Arbeit zeigen auf, dass es sich bei dem Fotoalbum um ein besonderes Exemplar seiner Zeit und mit museologischem Wert handelt und Kurt Nicol die kreative Gestaltung des Albums in Auftrag gegeben hat. Herausforderungen der Inventarisation wurden deutlich bei der Komplexität des Albums in Bezug auf Diversität der verwendeten
Materialien und fehlender Identifizierung der fotografischen Techniken.
Untersuchung von Menstruationsunterwäsche hinsichtlich der Funktionsfähigkeit nach dem Waschen
(2023)
Die Mehrheit der Menstruierenden in Deutschland nutzen herkömmliche Einwegprodukte wie Tampons und Binden und verbrauchen durchschnittlich 180 Kilogramm an Menstruationsprodukten während ihres Lebens. Der resultierende Abfall stellt eine Umweltbelastung dar. Im Zuge der Nachhaltigkeit ist der europäische Markt für wiederverwendbare Menstruationsartikel angestiegen und bietet eine Möglichkeit der Abfallreduzierung. Menstruationsunterwäsche ist eine dieser Alternativen und erfreut sich an zunehmender Beliebtheit. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll das Produkt Menstruationswäsche genauer betrachtet werden. Im Fokus steht die Waschbarkeit und die damit verbundene Abnutzung der Unterwäsche. Nach einer Waschreihe mit maximal dreißig Waschzyklen soll die Menstruationsunterwäsche auf
unterschiedliche Auswirkungen der Alterung untersucht werden, um die tatsächliche Produktlebensdauer einschätzen zu können. Menstruationsunterwäsche wird als nachhaltiges Produkt beworben, Forschungen und umfassende Ökobilanzen, die dies bestätigen, fehlen noch.
Der authentische Erhalt von Großobjekten aus Eisen und Stahl stellt Restaurator*innen vor ein Dilemma. Die dauerhafte Belastung durch Aufbewahrung in Freibewitterung erfordert Korrosionsschutzsysteme. Dabei wird oftmals zu den Richtlinien der Industrie gegriffen, da diese einen rechtlichen Rahmen für eine langfristige Gewährleistung schaffen. Es wird jedoch außer Acht gelassen, dass Kulturgut schwerlich nach Norm gleichartig behandelt werden kann. Historische Objekte unterscheiden sich je nach Entstehungszeit und -umständen in ihrer Materialität, Nutzung und in ihren Anforderungen an den Korrosionsschutz.
Dazu kommt, dass historische Objekte eine Ausstrahlung haben: Diese liegt in der Summe aller Nutzungs- und Alterungsspuren, im sog. „gewachsenen Zustand“. Dies können Schrammen sein, Beschriftungen, Dellen, rostige oder abgegriffene Bereiche, Reparaturen, Nachrüstungen, etc. Diese Ausstrahlung wird mit dem Abtragen der Oberfläche fast gänzlich entfernt. Es bleibt eine Silhouette des historischen Objekts. Im Rahmen der vorliegenden Masterarbeit wird eine alternative Methode des Korrosionsschutzes untersucht, die über transparente Beschichtung den authentischen Erhalt der Oberflächen, das heißt des Erscheinungsbildes der Objekte, ermöglichen könnte. Das grundlegende Prinzip bildet dabei die Inhibierung der metalloxidischen Oberflächen und v.a. Spalte durch Mittel, die im Allgemeinen Dewatering Fluids oder Wasserverdrängungsmittel genannt werden. Die Masterarbeit besteht aus drei Teilen.
In Teil I werden bereits erfolgte Anwendungen der letzten Jahrzehnte katalogisiert und bewertet.
Teil II untersucht die Funktion der in Dewatering Fluids enthaltenen Komponenten, wobei Versuchsreihen mit einer Produktauswahl empirische Belege bringen.
Teil III behandelt schließlich einen im Überlieferungszustand befindlichen, 1960er Jahre Vollportalkran des Hafenmuseums Hamburg, der in seinen industriekulturellen Kontext gebettet wird. Anschließend werden mit den Testsiegern aus Teil II Probeflächen angelegt, deren Langzeitmonitoring weitere Ergebnisse zur Anwendbarkeit von Dewatering Fluids in der Kulturguterhaltung generieren soll.
In silent cinema era, black-and-white films were generally colored by various coloring techniques. This master thesis presents the spectrophotometric and experimental-chemical analysis as a way to understand the historical applied colors of films with the film toning technique from the early cinema era.
For this project chemical experiments on film toning were performed according to historical toning recipes using modern film materials and historical nitrate film. This research focuses on the comparative analysis which investigates inconsistency among the film samples depending on the various film materials and different historical toning recipes.
For this purpose, the absorption spectra were also analyzed, which were obtained by measuring the film samples with the spectrophotometer.
Das Ziel der Bachelorarbeit ist die Entwicklung einer Matrix mit Artefaktklassifizierungen. Es wird ein Umgang bei der Digitalisierung von Filmen mit analogen und digitalen Artefakten für restauratorisch-ethische Entscheidungen vorgeschlagen. Dazu wird eine Diskursanalyse um den Begriff des Artefakts zwischen Technik und Wahrnehmung geführt. In den einzelnen Kapiteln werden innerhalb der analogen und digitalen Domäne Prinzipien der Filmsicherung, konkret der Reproduktion und Rekonstruktion, herausgearbeitet. Es wird erläutert wie Artefakte (re)produziert oder (re)konstruiert werden. Anhand mikroskopischer Untersuchungen wird der Zusammenhang zwischen Materialität, Digitalisierung und der visuellen Wahrnehmung von Artefakten dargelegt und auf die Matrix angewendet.
Schlagwörter: Film; Reproduktion; Rekonstruktion; Digitalisierung; Artefakt; Matrix
In einem bemerkenswerten Maß wurde museale Kunstvermittlung während der Corona-Krise in den digitalen Medien ausgebaut und neu konzipiert. Exemplarisch untersucht die vorliegende Arbeit Strategien und Gestaltungsmerkmale von digitalen Ausstellungen, Führungen und spielerischen Zugängen. Insbesondere wird herausgearbeitet, welche Nutzungsgruppen die vorgestellten Vermittlungsangebote ansprechen, welche Arten der Interaktion aufgebaut werden und welche Bezüge zu bestehenden Formaten erkennbar sind. Außerdem ist die Reichweite der einzelnen Angebote und der verwendeten Medien von Interesse. In einer Zeit, in der die Museen selbst geschlossen bleiben mussten, wurde mithilfe der Online-Vermittlung eine Beziehung zwischen Publikum und Museum hergestellt, zu kreativer Auseinandersetzungen mit Kunst angeregt oder visueller Kunstgenuss ermöglicht. Auch wenn sich der Entwicklungsprozess noch immer am Anfang befindet, können die Erfahrung dieser beispiellosen Ausnahmesituation als Lernprozess mitgenommen werden.
Die vorliegende Arbeit untersucht den Einfluss des österreichischen Kunstrückgabegesetzes auf die Praxis der Provenienzforschung und Kulturgutrestitution im Hinblick auf die Frage, ob die Einführung einer gesetzlichen Regelung nach österreichischem Vorbild für andere Staaten empfehlenswert ist. Ein Vergleich der nicht-gesetzlichen Reglements in Deutschland mit der Gesetzeslage in Österreich sowie den hieraus resultierenden Differenzen der Forschungspraxis dient der Darstellung von Vor- und Nachteilen eines Gesetzes. Anhand der Erforschung der ehemaligen Sammlung Wilhelm Freund und der hieraus resultierenden Rückgabe zweier Gemälde aus der Sammlung eines Bundesmuseums wird die österreichische Praxis der Provenienzforschung und Kulturgutrestitution demonstriert.
Inhalt dieser Arbeit ist eine theoretische Auseinandersetzung mit der Restaurierung elektronischer Musikinstrumente. Auf Basis historischer Recherchen zu Entstehung und Entwicklung der Instrumentengruppe, sowie eines wissenschaftlichen Hintergrundes aus den Bereichen der Musikinstrumenten- und Technikrestaurierung wird entlang eines Beispielinstruments erarbeitet, wie der Erhalt von elektronischen Musikinstrumenten aussehen könnte.
Von besonderer Bedeutung sind dabei die Aussagen von Zeitzeugen zum Instrument und seiner Geschichte sowie die ausführliche fotografische Dokumentation im Anhang.
Die technischen Anlagen in drei denkmalgeschützten Getreidespeichern eines ehem. Heeresverpflegungsamtes des Zweiten Weltkriegs in Berlin-Spandau hatten sich durch ihre Nachnutzung für die Notversorgung der Westberliner Bevölkerung während des Kalten Krieges erhalten. Die Masterarbeit beleuchtet die Bedeutung der Maschinen und Anlagen als Sachzeugnisse der nationalsozialistischen Autarkiebestrebungen, aber auch der Zwangslage Westberlins nach der Teilung Deutschlands. Da sämtliche technische Einbauten der Speicher im Zuge von Umbauarbeiten 2019 entsorgt worden sind, liegt der Fokus der Arbeit neben einer historischen Kontextualisierung der Getreidespeichermaschinen auf ihrer systematischen Erfassung in Funktion, technikgeschichtlicher Einordnung und Materialzusammensetzung. Für die Materialuntersuchungen eigens entwickelte Formblätter können als Vorlage für zukünftige denkmalpflegerische Erfassungen von großen technischen Anlagen dienen.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (AMBl. HTW Berlin Nr. 19/18), in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 6. November 2019 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Museologie beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde vom 6. Juli 2015 (AMBl. HTW Berlin Nr. 38/15) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 9. Oktober 2019 die Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung des konsekutiven Masterstudiengangs Museumsmanagement und –kommunikation vom 3. Juli 2013 (AMBl. HTW Berlin Nr. 42/13) beschlossen:
Diese Änderungsordnung gilt für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber_innen für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und –kommunikation, die ab dem Wintersemester 2020/21 immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09), zuletzt geändert am 14. Oktober 2019 (AMBl. HTW Berlin Nr. 26/19), in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 15. Januar 2020 die folgende Ordnung zur Aufhebung der Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Museumskunde vom 31. Juli 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 56/06) beschlossen :
Artikel 1
Die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Museumskunde vom 31. Juli 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 56/06) tritt mit Wirkung zum 1. Mai 2020 außer Kraft.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 9. Oktober 2019 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museums-management und –kommunikation vom 4. Mai 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/16), zuletzt geändert am 4. Mai 2018 (AMBl. HTW Berlin Nr. 14/18), beschlossen:
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 3. Juli 2019 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang System Design in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 3. Juli 2019 die Zugangs- und Zulassungsordnung konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen :
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber_innen im konsekutiven Masterstudiengang System Design fest, die ab dem Sommersemester 2020 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (AMBl. HTW Berlin Nr. 19/18), in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 3. Juli 2019 die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design beschlossen:
§ 1 Zulassungsverfahren und Eignungstest
(1) Gem. § 4 Absatz 2 der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang System Design in der jeweils gültigen Fassung ist für den Studienzugang eine studiengangbezogene Eignung nachzuweisen.
(2) Der Termin für die Bewerbung zur Teilnahme am Eignungstest wird rechtzeitig auf der Webseite des Studiengangs bekannt gegeben. Die Bewerbung muss über das Online-Eignungstestportal des Studiengangs System Design auf Servern der HTW Berlin erfolgen.
(3) Die Bewerbung zur Teilnahme am Eignungstest umfasst Folgendes:
a) Fristgerechte Registrierung für den Eignungstest über das Online-Eignungstestportal,
b) Bearbeitung des Online-Fragebogen zu Vorerfahrungen, Motivationen und Zielen,
c) Exposé zum Vorhaben im Rahmen des Masterstudiums in Text und Bild,
d) Ausführliches Portfolio,
e) Bachelorarbeit (soweit vorhanden).
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Ber-lin (HTW Berlin) am 20. August 2018 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Modedesign vom 22. Oktober 2014 (AMBl. HTW Berlin 05/15) beschlossen :
Artikel 1
Nr. 1
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Modedesign, die seit dem Sommersemester 2015 immatrikuliert sind.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Ber-lin (HTW Berlin) am 4. Juli 2018 die Zweite Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsord-nung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 1. Juni 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/16), zuletzt geändert am 23. März 2017 (AMBl. HTW Berlin Nr. 17/17), beschlossen :
Nr. 1
Geltungsbereich
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik, die ab dem Wintersemester 2016/17 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Ber-lin (HTW Berlin) am 4. Juli 2018 die Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design vom 1. Juli 2015 (AMBl. HTW Berlin Nr. 37/15) beschlos-sen :
Nr. 1
Geltungsbereich
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Game Design, die ab dem Wintersemester 2015/16 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereichs Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 4. Mai 2018 die Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den konse-kutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und –kommunikation vom 4. Mai 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/16) beschlossen
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem Wintersemester 2016/17 im konsekutiven Masterstudiengangs Museumsmanagement und -kommunikation immatrikuliert sind.
Korrektur des Amtlichen Mitteilungsblattes
der HTW Berlin Nr. 06/15
Studien- und Prüfungsordnung für den
konsekutiven Masterstudiengang Modedesign
im Fachbereich Gestaltung und Kultur
Die Anlage 4 zur Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Mode-design vom 22. Oktober 2014 im Amtlichen Mitteilungsblatt Nr. 06/15 wird wie folgt korrigiert:
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirt-schaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2017 (GVBl. S. 695), hat der Fachbe-reichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Ber-lin am 12. Februar 2018 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsord-nung für den konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 22. Oktober 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 04/15), zuletzt geändert am 6. Juli 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 27/16), beschlossen
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2017 (GVBl. S. 338), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 1. August 2017 die fol-gende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelor-studiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 4. Juni 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 36/14) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs Bekleidungs-technik/Konfektion, die seit dem Wintersemester 2014/15 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 23. März 2017 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurie-rung/Grabungs-technik vom 1. Juni 2016 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/16) beschlossen
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. März 2017 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Kon-servierung und Restaurierung beschlossen
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 6. Juli 2016 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Modedesign vom 22. Oktober 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 06/15) beschlossen
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs Modedesign, die ab dem Sommersemester 2015 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 6. Juli 2016 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 22. Oktober 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 04/15) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion, die ab dem Sommersemester 2015 immatrikuliert wurden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2016 (GVBl. S. 226), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der HTW Berlin am 1. Juni 2016 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudien-gang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in das 1. Fachsemester immatri-kuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel auf Grund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studien-stand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Übergangsregelungen in § 17 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 33/09) immatriku-liert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurie-rung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststel-lung der studiengangbezogenen Eignung (OFsbE) für den Bachelorstudiengang Konservie-rung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Hochschulordnung der HTW Berlin, die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2016 (GVBl. S. 58), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2016 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Mu-seumsmanagement und -kommunikation beschlossen
1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudien-gang Museumsmanagement und -kommunikation in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studien-stand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die Übergangsregelungen in § 15 dieser Ordnung gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation vom 1. Februar 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/12) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungs-ordnung für den Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 6. Juli 2015 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Museumskunde in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde vom 8. Juli 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/09), zuletzt geändert am 6. Juli 2011 (AMBl. HTW Berlin
Nr. 47/11), immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 1. Juli 2015 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die in § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudiengangs Game Design vom 13. April 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/11), zuletzt geändert am 18. Februar 2014 (AMBl. HTW Berlin Nr. 09/14), immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eignungstest) für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 1. Juli 2015 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign vom 2. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 14/10) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für die Feststellung der studiengangbezogenen Eignung im konsekutiven Masterstudiengang Modedesign für Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ab dem Sommersemester 2016 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin am 6. Mai 2015 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Gemeinsamen Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign vom 2. Mai 2012 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/12) beschlossen :
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden der Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign, die seit dem Wintersemester 2011/12 immatrikuliert worden sind.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 22. Oktober 2014 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Modedesign beschlossen :
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Modedesign in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Modedesign vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 14/10) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung sowie die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Masterstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 22. Oktober 2014 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Modedesign beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Modedesign in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die in § 18 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudiengangs Modedesign vom 8. Juli 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 41/09) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eignungstest) für den Bachelorstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 22. Oktober 2014 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, die nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Absatz 1 entspricht.
(3) Die in § 15 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung des Masterstudiengangs Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 07/10) immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung und Kultur der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Juni 2014 die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Gestaltung und Kultur der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studien- und Prüfungsordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Personenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die im § 17 festgelegten Übergangsregelungen gelten nur für Studierende, die nach der vorangegangenen Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 03. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/09), zuletzt geändert am 13. April 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 23/11), immatrikuliert wurden.
(4) Die Studien- und Prüfungsordnung wird ergänzt durch die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der HTW Berlin in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die Durchführung des Fachpraktikums in den Bachelor- und Masterstudiengängen der HTW Berlin (Praxisordnung – PraxO) in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschul-gesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hoch-schulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestal-tung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 18. Februar 2014 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Ga-medesign vom 13. April 2011 (AMBl. HTW Berlin Nr. 28/11) beschlossen :
Artikel I
Nr. 1
Diese Änderungsordnung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudienganges Game Design die ab dem Wintersemester 2011/2012 immatrikuliert wurden.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berli-ner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestal-tung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 16. Oktober 2013 die nachfolgende Ordnung beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstech-nik/Konfektion fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemes-ter immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 3. Juli 2013 die nachfolgende Ordnung beschlossen :
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation fest, die ab dem Wintersemester 2014/2015 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2013 (GVBl. S. 198), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 16. Oktober 2013 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 5. Juni 2013 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Modedesign fest, die ab dem Sommersemester 2014 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 10 Abs. 2 Satz 6 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (Berliner Hochschulzulassungsgesetz – BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194) und von § 17 Abs. 1 Nr. 1 Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 und § 74 Abs. 1 und 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378), hat die Gemeinsame Kommission für den gemeinsamen Masterstudiengang Landschaftsarchäologie des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und der Fachbereiche Geowissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin am 22. November 2012 folgende Ordnung erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber für den gemeinsamen Masterstudiengang Landschaftsarchäologie des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin und der Fachbereiche Geowissenschaften sowie Geschichts- und Kulturwissenschaften der Freien Universität Berlin fest, die ab dem Sommersemester 2013 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden. Es handelt sich um einen konsekutiven Masterstudiengang gemäß § 23 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a BerlHG.
Auf Grund von § 17 Abs. 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 378) hat der Fachbereichsrat des Fach-bereiches Gestaltung der HTW Berlin am 02. Mai 2012 die folgende Neufassung der Ge-meinsamen Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommuni-kationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 01.10.2012 an der HTW
Berlin im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikati-onsdesign immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, die seit dem 01.10.2011 im Bachelorstudiengang Industrial Design und im Bachelorstudiengang Kommunikationsdesign immatrikuliert sind, sofern nicht innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung dieser Studienordnung von einem bisher immatrikulierten Studierenden bzw. einer bisher immat-rikulierten Studierenden der Geltung für ihn bzw. sie widersprochen wird.
(3) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Perso-nenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(4) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juli 2011 (GVBl. S. 379) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 1. Februar 2012 die folgen-de Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem 1. Oktober 2012 an der HTW Berlin im konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation in der jeweils gültigen Fas-sung und durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudi-engang Museumsmanagement und -kommunikation in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom
10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 13. Feb-ruar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 6. Juli 2011 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studienord-nung für den Bachelorstudiengang Museumskunde vom 8. Juli 2009 (AMBl. HTW Berlin 28/09) beschlossen
§1 Geltungsbereich
Diese Änderungsordnung gilt für alle immatrikulierten Studierenden des Bachelorstudiengang Museumskunde.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom
10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 13. Feb-ruar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 6. Juli 2011 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studienord-nung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und –kommunikation vom 3. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin 37/09) beschlossen
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulge-setzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fas-sung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 194), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der HTW Berlin am 28. Juli 2011 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstu-diengang Geo- und Feldarchäologie vom 16. Dezember 2009 (AMBl. HTW 34/10) beschlossen
Präambel
Auf der Grundlage der am 18./25.07.2011 abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung zwi-schen der Universität Potsdam und der HTW Berlin wird Satz 4 ersetzt durch:
„Nach erfolgreicher Abschlussprüfung wird durch die HTW Berlin der Akademische Grad eines „Master of Science“ (M.Sc.) verliehen.“
§ 1 Geltungsbereich
Abs. 1 wird ersetzt durch:
„(1) Diese Prüfungsordnung gilt für alle Studierenden des konsekutiven Masterstu-diengangs Geo- und Feldarchäologie, die ab dem 1. April 2010 zum Sommersemester 2010 bis einschließlich zum Sommersemester 2011 an der HTW Berlin immatrikuliert wurden.“
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Ordnung für die praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung regelt die Erfüllung der Anforderungen an die praktische Vorbildung (Vorpraxis) aller Studienbewerber und Studienbewerberinnen für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign, die ab 1. Oktober 2011 an der HTW Berlin immatrikuliert werden.
(2) Der Nachweis einer auf den jeweiligen Studiengang inhaltlich ausgerichteten Vorpraxis gehört als weitere Qualifikationsvoraussetzung im Sinne des § 10 Absatz 5 BerlHG zur Hochschulzugangsvoraussetzung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eig-nung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlos-sen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für alle Studie-renden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin in den Bachelorstudi-engängen Industrial Design oder Kommunikationsdesign immatrikuliert werden.
(2) Die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung wird ergänzt durch die Studienordnungen für die Bachelorstudiengänge Industrial Design oder Kommunikati-onsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Prüfungsordnungen für die Bachelor-studiengänge Industrial Design oder Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnungen für die praktische Vorbildung für die Bachelorstudiengänge In-dustrial Design oder Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 4. Mai 2011 die folgende Gemeinsame Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ord-nung an der HTW Berlin in den Bachelorstudiengängen Industrial Design und Kommunikati-onsdesign in das 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studierenden, welche nach einem Hochschul- oder Studiengangwechsel aufgrund der Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen zeitlich so in den Studienverlauf eingeordnet werden, dass ihr Studienstand dem Perso-nenkreis gemäß Abs. 1 entspricht.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Gemeinsame Prüfungsordnung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung, durch die Gemeinsame Ordnung über die Praktische Vorbildung für die Bachelor-studiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für die Ba-chelorstudiengänge Industrial Design und Kommunikationsdesign in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schul¬gesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in
der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom
15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Wirt-schafts¬wissenschaften II der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. April 2011 die folgende Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eig-nung für den Bachelorstudiengang Game Design beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung gilt für alle Studie-renden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudien-gang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung wird ergänzt durch die Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fas-sung und durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Game Design in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hoch-schulge¬setzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fas¬sung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. De¬zember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachberei-ches Wirtschaftswissen¬schaften II der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. April 2011 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Game Design beschlossen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ord-nung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Game Design immatrikuliert werden.
(2) Ferner gelten die im § 11 festgelegten Übergangsregelungen für Studierende, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Interaction De-sign/Game Design vom 4. Februar 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 16/09) immatrikuliert wur-den.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudien-gang Game Design in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Game Design in der je-weils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2010 (GVBl. S. 560), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 13. April 2011 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 03. Juni 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 32/09) beschlossen :
Artikel 1
Nr. 1
Diese Änderungsordnung gilt für alle immatrikulierten Studierenden des Bachelorstudienganges Bekleidungstechnik/Konfektion.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) und § 10a Satz 2 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 10. November 2010 die folgende Zweite Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und –kommunikation (AMBl. HTW Berlin 37/09), zuletzt geändert am 07.04.2010 (AMBl. HTW Berlin 30/10) beschlossen
Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion im Fachbereich Gestaltung vom 06. Oktober 2010
Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign im Fachbereich Gestaltung vom 06. Oktober 2010
Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restauration im Fachbereich Gestaltung vom 06. Oktober 2010
Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Geo- und Feldarchäologie an der HTW Berlin und an der Universität Potsdam vom 06. Oktober 2010
Erste Ordnung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung für den konsekutiven Masterstudiengang Geo- und Feldarchäologie an der HTW Berlin und an der Universität Potsdamvom 06. Oktober 2010
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) und § 10a Satz 2 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 06. Oktober 2010 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion vom 02. Dezember 2009 (AMBl. HTW Berlin 09/10) beschlossen:
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S.70), und § 10 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat die Gemeinsame Kommission des Fachbereiches Gestaltung der HTW Berlin und der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam am 16. Dezember 2009 die folgende Ordnung für den Masterstudiengang Geo- und Feldarchäologie beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studien-plätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Geo- und Feldarchäologiefest, die ab dem Sommersemester 2010 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) und § 10a Satz 2 des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin in zulassungsbeschränkten Studiengängen (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 07. April 2010 die folgende Erste Ordnung zur Änderung der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und –kommunikation (AMBl. HTW Berlin 37/09) beschlossen:
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 04. November 2009 die folgende Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung beschlossen:
§ 1 Zulassung zur Eignungsprüfung
(1) Gem. § 3 Absatz 2 der Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung in der jeweils gültigen Fassung ist für den Studienzugang eine studiengangbezogene Eignung nachzuweisen.
(2) Der Termin für die Bewerbung zur Eignungsprüfung ist der 10. Dezember jeden Jahres. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(3) Zur Bewerbung zur Eignungsprüfung gehören:
1. Ein formloser Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung mit Angabe des beabsichtigten Studienschwerpunktes
2. Lebenslauf
3. Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses oder der Immatrikulationsnachweis im letzten oder vorletzten Fachsemester der ersten akademischen Ausbildung
(4) Nach Durchsicht auf Vollständigkeit und Prüfung der Qualität der eingereichten Unterlagen erfolgt durch eine dafür eingesetzte Kommission die Einladung zur Eignungsprüfung.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), und § 10 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 04. November 2009 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber im konsekutiven Masterstudiengang Konservierung und Restaurierung fest, die ab dem Sommersemester 2010 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 02. Dezember 2009 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Zulassungsverfahren und Eignungstest
(1) Gem. § 3 Absatz 2 Buchstabe c) der Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung ist für den Studienzugang eine studiengangbezogene Eignung nachzuweisen.
(2) Der Termin für die Bewerbung zum Eignungstest für das Sommersemester 2010 ist der 4. Januar 2010. Der Termin für die Bewerbung zum Eignungstest ab dem Sommersemester 2011 ist der 1. November jeden Jahres. Die Unterlagen sind postalisch einzureichen. Verspätet eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
(3) Zur Bewerbung zum Eignungstest gehören:
a) Ein formloser Antrag auf Zulassung zum Eignungstest
b) Lebenslauf
c) Zeugnis des ersten akademischen Abschlusses oder der Immatrikulationsnachweis im letzten oder vorletzten Fachsemester der ersten akademischen Ausbildung
d) Ein Masterexposé (schriftliche Konzeption), das drei Textseiten A4 nicht überschreiten sollte, mit der Darlegung der Motivation, ein Masterstudium an der HTW Berlin zu absolvieren.
e) Eine Auswahl von bisher erstellten Arbeiten auf CD.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), und § 10 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 02. Dezember 2009 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber/-innen im konsekutiven Masterstudiengang Modedesign fest, die ab dem Sommersemester 2010 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBI. HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) und § 10 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 310), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 02. Dezember 2009 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen an Studienbewerber/-innen im konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion fest, die ab dem Sommersemester 2010 an der HTW Berlin im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Neufassung der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes vom 10. August 2009 (AMBl). HTW Berlin Nr. 29/09) in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl). S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 02. Dezember 2009 die folgende Studienordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion immatrikuliert werden.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung sowie durch die Zugangs- und Zulassungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02), zuletzt geändert am 20. Oktober 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 01/09), in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 08. Juli 2009 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Modedesign beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Dese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin ab dem 01. Oktober 2009 im Bachelorstudiengang Modedesign immatrikuliert werden. Sie gilt ferner für Studierende, die aufgrund einer Anrechnung von Studienleistungen und Studienzeiten dem Personenkreis gemäß Satz 1 entsprechen.
(2) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eignungstest) für den Bachelorstudiengang Modedesign in der jeweils gültigen Fassung.
Auf Grund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichung von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBI. FHTW Berlin Nr. 27/02), zuletzt geändert am 20. Oktober 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 01/09), in Verbindung mit § 10 Absatz 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70) und § 10 des Berliner Hochschulzulassungsgesetzes (BerlHZG) in der Fassung vom 18. Juni 2005 (GVBl. S. 393), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 29. Oktober 2008 (GVBl. S. 319) und § 3 der Studienordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 3. Juni 2009 die nachfolgende Ordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
Die Vorschriften dieser Ordnung legen die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe von Studienplätzen im konsekutiven Masterstudiengang Museumsmanagement und -kommunikation fest, die ab dem Wintersemester 2009/2010 an der HTW im 1. Fachsemester immatrikuliert werden.
Aufgrund von § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 27/02), zuletzt geändert am 20. Oktober 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 01/09), in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 03. Juni 2009 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studenten und Studentinnen, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Bekleidungstechnik/Konfektion vom 07. Juni 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 36/06) ab dem Wintersemester 2007/2008 immatrikuliert wurden.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Bekleidungstechnik/Konfektion in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. FHTW Berlin Nr. 27/02) ), zuletzt geändert am 20. Oktober 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 01/09, in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl). S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 03. Juni 2009 die folgende Studienordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik ab dem Wintersemester 2009/2010 immatrikuliert werden.
(2) Ferner gelten die im § 12 festgelegten Übergangsregelungen für Studierende, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik vom 03. August 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 40/06) immatrikuliert wurden.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung, durch die Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung und durch die Ordnung für die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Konservierung und Restaurierung/Grabungstechnik in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund von § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 der Satzung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin zu Abweichungen von Bestimmungen des Berliner Hochschulgesetzes (AMBl. HTW Berlin Nr. 27/02), zuletzt geändert am 20. Oktober 2008 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 01/09), in Verbindung mit § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl). S. 82), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. März 2009 (GVBl. S. 70), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Gestaltung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) am 08. Juli 2009 die folgende Neufassung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die nach In-Kraft-Treten dieser Ordnung an der HTW Berlin im Bachelorstudienganges Museumskunde zum 01. Oktober 2009 immatrikuliert werden.
(2) Ferner gilt diese Studienordnung für alle Studenten und Studentinnen, welche nach der vorangegangenen Studienordnung des Bachelorstudienganges Museumskunde vom 31. Juli 2006 (AMBl. FHTW Berlin Nr. 56/06) ab dem Wintersemester 2006/2007 immatrikuliert wurden.
(3) Die Studienordnung wird ergänzt durch die Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung, die Ordnung über die praktische Vorbildung für den Bachelorstudiengang Museumskunde in der jeweils gültigen Fassung und die Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (Auswahlordnung für Bachelorstudiengänge – AO - Ba) in der jeweils gültigen Fassung.