open_access
Refine
Year of publication
- 2015 (62) (remove)
Document Type
- Announcement (35)
- Article (11)
- Workingpaper / Report (6)
- Conference Proceeding (4)
- Part of Periodical (4)
- Article trade magazine (1)
- Bachelor Thesis (1)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (30)
- Prüfungsrecht (24)
- Prüfungsordnung (20)
- Bachelor (11)
- Master (9)
- FHD (7)
- Design (6)
- Forena (4)
- Sozial- und Kulturwissenschaften (4)
- Rahmenprüfungsordnung (3)
Department/institution
- Hochschulverwaltung (36)
- Fachbereich - Sozial- & Kulturwissenschaften (17)
- Fachbereich - Design (7)
- Fachbereich - Maschinenbau und Verfahrenstechnik (7)
- Fachbereich - Medien (6)
- Fachbereich - Wirtschaftswissenschaften (5)
- Fachbereich - Architektur (3)
- Fachbereich - Elektro- & Informationstechnik (2)
- Campus IT (1)
- Hochschulbibliothek (1)
Im Rahmen dieser Bachelorthesis sollen die Möglichkeiten für eine Migration des Nutzerwelten Programmcodes in die neuen Eclipse 4 Versionen ermittelt und anhand von Beispielen schrittweise erklärt werden. Hierbei werden zunächst die neuen Möglichkeiten erläutert die eine Eclipse 4 Entwicklung bietet und welche Vorteile durch die Einführung von Dependency Injections und dem Application Model entstanden sind. Anschließend werden die möglichen Wege zur Durchführung einer Migration aufgezeigt und auf ihre Vorteile und Nachteile überprüft. Im letzten Abschnitt werden schließlich die Migrationswege anhand von Beispielen schrittweise an einem Bundle der Nutzerwelten RCP durchgeführt und auf ihren Nutzen für eine Migration des gesamten Programms bewertet.
Inhalt: Vorwort; Hochschule im Überblick; Neubau; Berichte aus den Gremien und den Interessenvertretungen; Berichte aus den Ressorts; Highlights aus den Fachbereichen; Berichte aus den Zentralen Betriebseinheiten; Berichte aus den wissenschaftlichen Einrichtungen; Preise und Auszeichnungen; Neu berufenen Professorinnen und Professoren; Jahresabschluss 2014
Dieser Artikel befasst sich mit der zielgruppengerechten Ansprache von Internetnutzern ab 60 Jahren zur Gestaltung eines Webshops. Dafür wird zunächst die Zielgruppe genauer betrachtet. Diese Analyse beginnt mit der Entwicklung des Begriffs "Silver Surfer" und der wachsenden Bedeutung der Zielgruppe. Der Fokus wird bei dieser Erarbeitung auf das Potenzial der Zielgruppe gelegt, welches sich sowohl durch die Veränderung der deutschen Altersstruktur als auch der finanziellen Entwicklungen der Altersgruppe ab 60 Jahren herausstellt. Die Zielgruppe charakterisiert sich außerdem durch deren physische und psychische Gegebenheiten, die durch das kalendarische Altern als auch durch die Veränderung der Lebenssituation und deren moralischen Werte bestimmt sind. Als Kern dieses Artikels wird anschließend die Untersuchung zur Ermittlung der Herausforderungen und Besonderheiten der Zielgruppe der Silver Surfer erläutert. Als Methodik soll dabei eine Conjoint-Analyse dienen. Deren Aufbau und Gestaltung wird eingehend erläutert. Der Fokus wird anschließend auf die Ergebnisse dieser Untersuchung gelegt, welche sich durch die Betrachtung einzelner Ausprägungen der verschiedenen Gestaltungselemente als auch der übergeordneten Wichtigkeiten der Elemente charakterisiert. Anschließend wird ein Vergleich der Ergebnisse der Zielgruppen von 60 bis 70 Jahren, sowie der Zielgruppe über 70 Jahren dargestellt. Darauf folgt der Vergleich zwischen Ergebnissen der männlichen und weiblichen Silver Surfern. Abschließen wird dieser Artikel mit aussagekräftigen Handlungsempfehlungen für ein reales und praktisches Umsetzen der gewonnenen Ergebnisse. Diese zeigen, dass Silver Surfer alle Gestaltungselemente eines Webshops in ihre Bewertung einfließen lassen.
Forschungsreport 2014
(2015)
FORENA FORUM #5, 2015, 2(2)
(2015)
FORENA FORUM #4, 2014, 2(1)
(2015)
eFood in Deutschland
(2015)
Im Vergleich zu „Pionierbranchen“ wie Mode oder Medien steht der Online-Handel mit Lebensmitteln erst am Anfang. Dabei kann dieser zu einem Wettbewerbsvorteil werden – wenn der Handel es richtig angeht. Auf der anderen Seite steht das Risiko einer strategischen Falle, d.h. es wird unter Umständen aufgrund der Widerstände beim Verbraucher nur ein Nischenmarkt bedient, der eine geringe Profitabilität aufweist. Im Spannungsfeld „Marktpotenzial auf Handelsseite“ vs. „Zurückhaltung beim Verbraucher“ rücken dabei Fragen der Kommunikationspolitik im Online-Lebensmittelhandel in den Fokus. Für eine erfolgreiche Umsetzung stellt eine eindeutige Typologie eine notwendige Basis dar, um die konkreten Bedürfnisse potenzieller Konsumenten anzusprechen. Ein Engagement im eFood-Bereich ist daher als Investition in die zukünftige Entwicklung der Märkte und ihrer Zielgruppen zu betrachten. Although online trading in the food sector is still in early stages, it may become a competitive edge – if retailers go about it the right way. On the other hand, due to consumer resistance, there is the risk of serving only a niche market, which cannot be maintained in terms of profitability. Therefore, a stronger focus on communication policies is needed. Engaging in the eFood sector finally has to be seen as an important investment into future markets and their target groups. Keywords: online lebensmittelhandel, lieferfenster, informationszeitalter, face to the customer
Der Lionsclub Düsseldorf-Hösel hat sich an dem Erwerb der ellipsenförmigen Skulptur der Düsseldorfer Kunstprofessorin Katharina Grosse beteiligt. Dieses farbige Kunstwerk misst 11 x 8 Meter (H x B) und ist am 17. September 2014 in einer Feierstunde der Öffentlichkeit übergeben worden. Es ist zu finden im Ehrenhof des Museums Kunstpalast vor dem Sammlungsflügel bzw. der Bibliothek. Ziel der Untersuchung war herauszufinden, ob dieses Kunstwerk eine Wirkung auf junge Menschen ausübt: Dies sollte durch die Messung der psychischen Empfindungen mittels eines semantischen Differentials mit unipolaren Ratingskalen gegenüber dem Aufstellort vor und nach der Errichtung des Kunstwerks erfolgen. Darüber hinaus wurde versucht, die Wirkung mittels einer offenen Frage zu ermitteln. Die Ergebnisse sind aussagekräftig: Bei den sechs geschlossenen Fragen haben sich bei fünf Merkmalsdimensionen die Werte signifikant auf dem 0,1 %-Signifikanzniveau verbessert. Bei der Merkmalsdimension "passt zu Düsseldorf" wurde immerhin noch ein Signifikanzniveau von 2% erzielt. Bei der offenen Frage beurteilten die 80 jungen Menschen vor der Errichtung des Kunstwerks den zukünftigen Aufstellort sehr negativ: Insgesamt 84% negative und nur 16% positive Aussagen. Nach der Errichtung des Kunstwerks wurden andere 80 Jugendliche befragt, die sich dann zu 70 % positiv (vielfach sogar lobend) und nur noch zu 30% negativ äußerten. Auch dieser Unterschied ist, statistisch betrachtet, hochsignifikant. Die Ergebnisse des Experiments werden psychologisch interpretiert und wissenschafts- und erkenntnistheoretisch diskutiert. Abschließend wird auf die übliche Wirkungsmessung in der Unternehmenspraxis hingewiesen und der sinnvolle Einsatz von "echten" Künstlern in der Unternehmens- und Markenführung erörtert.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik (B.Eng.) an der Fachhochschule Düsseldorf vom 04.08.2010 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf Nr. 235) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung
berücksichtigt die erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik (B.Eng.) an der Fachhochschule Düsseldorf vom 05.03.2013 (Amtliche Mitteilungen, Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf Nr. 343).
Aufgrund des§ 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat der Fachbereich Sozialund Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf die folgende Praxisordnung (PraxisOSozKult) als Satzung erlassen.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und aufgrund des§ 2 Abs. 2 der Rahmenevaluationsordnung der Hochschule Düsseldorf (RahmenEvO) hat der Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften die folgende Evaluationsordnung (EvOSozKult) als Satzung erlassen.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der§§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GY.NRW S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO) vom 25.08.2015 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 57 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 547) in seiner gültigen Fassung in Verbindung mit§ 35 Abs. 2 der Satzung der Studentinnenschaft der Hochschule Düsseldorf vom 11.12.1984, zuletzt geändert am 13.05.2009, gibt sich die Studentinnenschaft der Hochschule Düsseldorf die folgende Beitragsordnung:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW S. 547), in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung
erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01.09.2014.
Aufgrund des§ 2 Absatz 4 und des§ 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW S. 547)in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01 .09.2014.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung
erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01.09.2014.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547), in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung
erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01 .09.2014.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV.NRW. S. 547) in der jeweils gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung
erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf vom 01.09.2014.
Aufgrund des§ 2 Absatz 4 und des§ 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16. September 2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Rahmenprüfungsordnung
als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge im Fachbereich Design.