open_access
Refine
Year of publication
Document Type
- Announcement (969)
- Part of Periodical (31)
- Workingpaper / Report (2)
Language
- German (1002) (remove)
Keywords
- Amtliche Mitteilungen (872)
- Prüfungsrecht (516)
- Prüfungsordnung (452)
- Bachelor (306)
- Änderung (252)
- Master (240)
- Satzung (201)
- FHD (113)
- Design (62)
- M (55)
Department/institution
- Hochschulverwaltung (1002) (remove)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 665) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 728), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 825), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 911) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 942).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 28.09.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 633) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 666), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 726), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Mas-terstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 22.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 774), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 824), die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 910) sowie die Sechste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Civic Design – Architektur mit Schwerpunkt Städtebau an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkün-dungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 941).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 664) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 725), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 909) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 940).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 22.12.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 585) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 05.04.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 653), die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 07.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 688) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für den Bachelor-Studiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 912).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 12.07.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 663) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 20.01.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 723), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 23.02.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 823), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 25.10.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 908) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Düsseldorf vom 08.04.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 939).
Nachstehend wird der Wortlaut der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” an der Fachhochschule Düsseldorf vom 09.12.2013 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 366) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „Applied Art and Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 13.03.2017 (Amtliche Mitteilung Nr. 542), die Satzung zur Änderung des Studiengangtitels Applied Art and Design (AAD) in New Craft Object Design (OD) in den Prüfungsordnungen des Fachbereichs Design an der Hochschule Düsseldorf vom 29.10.2019 (Amtliche Mitteilung Nr. 677) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerisch-gestalterischen Eignung für die Bachelor-Studiengänge „Kommunikationsdesign”, „New Craft Object Design” sowie „Retail Design” der Hochschule Düsseldorf vom 20.03.2024 (Amtliche Mitteilung Nr. 933).
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für Masterstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule Düsseldorf vom 18.02.2016 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4, 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende studiengangspezifische Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Prüfungsordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Düsseldorf (RahmenPO SK) vom 17.12.2020 in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 8 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 17.06.2021 (Verkündungsblatt der Hoch-schule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 786) unter ihrer neuen Überschrift neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Experimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 02.03.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 829) sowie die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Simulations- und Ex-perimentaltechnik“ an der Hochschule Düsseldorf vom 14.02.2024 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 915).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digital- verordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Sommersemester 2024 erlassen.
Sollen Forschungsleistungen gemessen und bewertet werden, stellen Publikationen eines der wichtigsten Kriterien dar. Die Bibliometrie liefert eine Vielzahl von (absoluten, relativen, normalisierten) Indikatoren, die Wissenschaftsmanager*innen für Leistungsträgeranalysen oder Forschungsevaluationen heranziehen können. Um valide Aussagen über wissenschaftliche Leistungen vornehmen zu können, müssen bibliometrische Kennzahlen mit anderen Leistungskriterien in Bezug gesetzt werden und es sind viele Faktoren sowie Umstände zu berücksichtigen. Auf diese wird in der vorliegenden Handreichung eingegangen. Sie sollen Wissenschaftsmanager*innen das Rüstzeug an die Hand geben, um bibliometrische Untersuchungen und deren Ergebnisse in dem jeweiligen Untersuchungsfall zielführend einordnen zu können.
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 19.07.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 789) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 07.09.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 902).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 29.07.2016 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 468) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 21.08.2017 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 565), die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 26.02.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 750) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung (Studiengangspezifische Bestimmungen) für den Bachelorstudiengang Taxation Dual an der Hochschule Düsseldorf vom 07.09.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 901).
Aufgrund des § 31 Abs. 2 der Verordnung betreffend die digitale Lehre sowie betreffend die Durchführung online gestützter Wahlen der Hochschulen und der Studierendenschaften (Hochschul-Digitalverordnung – HDVO) vom 22.09.2023 (GV. NRW. S. 1116) hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Übergangsbestimmungen für das Wintersemester 2023/24 erlassen.
899 - Erste Satzung zur Änderung der Leistungsbezügeordnung der Hochschule Düsseldorf vom 24.08.2023
(2023)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17.12.2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Vorwort
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Ihnen mit dem Zahlenspiegel 2021 das aktuelle statistische Zahlenwerk der Hochschule Düsseldorf präsentieren zu können. Wie auch in den Vorjahren bietet es Ihnen die Möglichkeit, detaillierte Einblicke in die Studierenden- und Absolvent*innendaten zu erhalten und gewährt Ihnen eine umfassende Betrachtung der Beschäftigungsverhältnisse und Kennzahlen unserer Hochschule. Zur Abbildung der Zahlen der Studentinnen, Absolventinnen und weiblichen Beschäftigten wurde im Rahmen der Umsetzung des „gender diversity action plan“ erneut ein eigenständiger Gender Report erstellt.
Auch das vergangene Jahr 2021 war für die Hochschule Düsseldorf stark durch die weiterhin andauernde Corona-Pandemie und ihre Herausforderungen geprägt. Die fortschreitende Digitalisierung bestehender sowie die Etablierung neuer virtueller und hybrider Lehrangebote, Veranstaltungen und Prüfungen für unsere Studierenden, aber auch die Bereitschaft zu weitreichenden Veränderungen im Arbeitsalltag unserer zahlreichen Mitarbeiter*innen in verschiedenen Ressorts, die ihren Tätigkeiten verstärkt im Home Office nachgingen, haben es uns ermöglicht, die Hochschule Düsseldorf sicher und erfolgreich durch die Höhepunkte der Krise zu manövrieren. Belohnt wurden unsere Anstrengungen mit der Wiederaufnahme der Präsenzlehre zum Sommersemester 2022 und damit der Rückkehr der Studierenden an unseren schönen Campus.
Dennoch sind die Auswirkungen der Pandemie spürbar: Die Hochschule Düsseldorf verzeichnet erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Studierendenzahlen: Im Wintersemester 2021/2022 waren insgesamt 11.050 Student*innen an der HSD immatrikuliert, was einen Rückgang von 293 Studierenden im Vergleich zum Vorjahr bedeutet. Ebenfalls leicht gesunken ist die Zahl der Neueinschreibungen im ersten Fachsemester.
Liebe Leserinnen und Leser,
wir freuen uns, Ihnen auch für das Jahr 2021 unseren eigenständigen Gender Report als wichtige Ergänzung zum Zahlenspiegel der Hochschule Düsseldorf vorstellen zu können. Wie bereits zuvor legt dieser einen besonderen Fokus auf die Entwicklung und die aktuellen Zahlen der weiblichen Studierenden, Absolventinnen und Beschäftigten der HSD.
Auch wenn die Corona-Pandemie, nicht zuletzt aufgrund ihrer Auswirkungen auf unsere Hochschule, im vergangenen Jahr 2021 weiterhin ein bzw. das vorherrschende Thema war, sind die Aufmerksamkeit und das Interesse für „Gender (und) Diversity“ nicht minder groß. Ganz im Gegenteil: Durch die konsequente Umsetzung unseres „gender diversity action plan“ können wir immer mehr Menschen innerhalb und außerhalb unserer Hochschule für eine paritätische Teilhabe sensibilisieren und in Hinblick auf die Herstellung, Förderung und Wahrung von (Geschlechter-)Gerechtigkeit und verstärkter (Gender)Diversity große Fortschritte erzielen.
Diese Erfolge spiegeln sich auch in den aktuellen Zahlen und Daten unserer Hochschule wider: Erstmals ist über die Hälfte aller an der HSD eingeschriebenen Studierenden weiblich. Mit 5.605 Studentinnen im Wintersemester 2021/2022 liegt ihr Anteil bei 50,7%. Ebenso behalten bei den Studierenden im ersten Fachsemester mit einem Anteil von 54,8% die Studentinnen die Oberhand. Auch wenn die Hochschule Düsseldorf erstmals seit 15 Jahren leicht rückläufige Zahlen hinsichtlich der Gesamtzahl aller Studierenden sowie Neueinschreibungen verzeichnet, ist der stetig steigende Anteil weiblicher Studierender eine äußerst willkommene Entwicklung.
895 - Richtlinie über die Vergabe von Leistungsbezügen an der Hochschule Düsseldorf vom 13.07.2023
(2023)
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 (GV. NRW. S. 790) in der aktuell geltenden Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düsseldorf folgende Richtlinie erlassen:
Hochschulreport 2022
(2023)
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Die Zweite Neubekanntmachung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 02.05.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 882) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 20 Abs. 1 S. 1 werden die Wörter „dokumentenecht gebundener Ausfertigung und“ gestrichen.
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung i. V. m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 11. Juni 2007 (GV. NRW S. 246) zuletzt geändert mit Fassung vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW.2014, S. 547) i.V.m. § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Wirtschaftsführung der Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulwirtschaftsführungsverordnung - HWFVO) vom 30. Juni 2018 (GV. NRW S. 392) hat die Vizepräsidentin für Wirtschafts- und Personalverwaltung der Hochschule Düsseldorf folgende Dienstanweisung erlassen:
Nachstehend wird der Wortlaut der Grundordnung an der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) neu bekannt gemacht. Die Neubekanntmachung berücksichtigt die Satzung vom 14.03.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 595), die Satzung vom 18.09.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 703), die Satzung vom 18.08.2022 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 849) sowie die Satzung vom 09.05.2023 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 883).
Forschungsreport 2022
(2023)
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.12.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 641) neu bekannt gemacht. Die Zweite Neubekanntmachung berücksichtigt die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 19.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 687) sowie die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Elektro- und Informationstechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 10.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 762).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 13.09.2017 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.12.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 641) neu bekannt gemacht. Die Zweite Neubekanntmachung berücksichtigt die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 19.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 686), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 28.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 692) sowie die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik an der Hochschule Düsseldorf vom 10.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 761).
Nachstehend wird der Wortlaut der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 29.08.2016 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 14.12.2018 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 640) neu bekannt gemacht. Die Zweite Neubekanntmachung berücksichtigt die Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 13.02.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 629), die Dritte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 19.12.2019 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 680), die Vierte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 28.02.2020 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 691) sowie die Fünfte Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektro- und Informationstechnik und Elektro- und Informationstechnik (dual) an der Hochschule Düsseldorf vom 10.03.2021 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 759).
Gemäß § 37a des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium im Einvernehmen mit der jeweiligen Dekanin bzw. dem jeweiligen Dekan die folgenden Gleichstellungsquoten (Gender-Diversity-Faktor; § 3 Berufungsordnung vom 04.10.2016) für die Dauer von drei Jahren ab dem 01.01.2023 festgesetzt:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 Satz 1 und des § 29 Absatz 1 Satz 2 i.V. mit § 16 Absatz 1 Satz 2 sowie des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Satzung erlassen:
869 - Gründungsurkunde
(2022)
868 - Betriebs- und Hygienekonzept für den Präsenzbetrieb der Hochschule Düsseldorf vom 08.12.2022
(2022)
Aufgrund des § 2 Abs. 4 S. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Die in § 13 Abs. 4 der IT-Ordnung dokumentierte eingeschränkte Schadenshaftung für Beschäftigte der HSD leitet sich aus dem Beamtenrecht ab (Art. 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB, § 48 Beamtenstatusgesetz). Sie gilt auf Grund des § 3 Abs. 7 TV-L auch für alle Tarifbeschäftigten.
Aufgrund des § 82a Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-West-falen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung in Verbindung mit der Verordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2- Epidemie an den Hochschulbetrieb gestellten Herausforderungen (Corona-Epidemie-Hochschulverordnung) vom 01.12.2021 (GV. NRW. S. 81) in der aktuell gültigen Fassung hat das Präsidium der Hochschule Düs-seldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4 S. 1, 26 Abs. 3 S. 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nord-rhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014 (GV. NRW. S. 547) in der aktuell gültigen Fassung und der Grundordnung der Hochschule Düsseldorf vom 08.10.2015 (Verkündungsblatt der Hochschule Düsseldorf, Amtliche Mitteilung Nr. 414) in der aktuell gültigen Fassung hat die Hoch-schule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.