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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GF.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S.90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV:NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Datum: 05.03.2013; ;
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
350 - Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 22.05.2013
(2013)
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz - HFG) (GV. NRW S. 474) und des § 5 Abs. 1 der Grundordnung für die Fachhochschule Düsseldorf vom 12. Juli 2007 (veröffentlicht im Ver-kündungsblatt der Hochschule am 12. Juli 2007) hat das Präsidium die folgende Geschäftsordnung (GeschO) am 02. Dezember 2013 beschlossen:
In dieser Arbeit wird ein allgemeingültiges Verfahren zur Tragfähigkeitsberechnung von hochübersetzenden Epizykloidengetrieben entwickelt. Epizykloidengetriebe sind spezielle Umlaufrädergetriebe mit epizykloidaler Triebstockverzahnung. Die Grundlage des Verfahrens bilden die Berechnungs- und Anwendungsnormen der DIN 3990. Neben der Herleitung des Rechengangs wird beispielhaft der Tragfähigkeitsnachweis für die Anwendung in einem urbanen Elektrofahrzeug ausgeführt. Das dabei betrachtete Epizykloidengetriebe hat eine Übersetzung von -34 bei einer maximalen Eingangsdrehzahl von 20.000 min-1 und einer zu übertragenden Leistung von 27 kW. Der Rechengang teilt sich auf in den Nachweis der Flankentragfähigkeit, der Zahnfußtragfähigkeit und der Fresstragfähigkeit. Das Vorgehen je Nachweis ist dabei vergleichbar: Es werden zunächst individuelle Faktoren berechnet, die anschließend in den rechnerischen Festigkeitsnachweis einfließen. Bei der Entwicklung des Rechenverfahrens wird auf eine Allgemeingültigkeit der Gleichungen geachtet. Damit wird die erstellte Auslegungsgrundlage auch für ein breites Einsatzspektrum außerhalb der Elektromobilität nutzbar. Für zukünftige Untersuchungen zu Aspekten der Dimensionierung und Anwendung der Epizykloidengetriebe werden Hinweise und Ansätze basierend auf den erlangten Erkenntnissen bereitgestellt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 57 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (Fn 1) (Artikel 1 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474)) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der Satzung der StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf vom 11.12.1984 zuletzt geändert am 13.05.2009 gibt sich die StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Beitragsordnung:
Diese Bachelor-Thesis befasst sich mit der Konzeption und Realisierung einer Client-Server-Anwendung zum mobilen entfernten Zugriff auf Dienste einer Ambient Assisted Living Plattform. Die Anwendungslogik befindet sich dabei auf einem Server, welcher Dienste mithilfe einer Implementierung von OSGi Remote Services zur Verfügung stellt. Als Client-Anwendung fungiert eine Android-App, welche auf diese Dienste zugreift und vom Server mittels auf dem MQTT-Protokoll basierenden Push Notifications über Alarme informiert wird. Diese Ausarbeitung gibt zunächst einen Einblick in die Android- und OSGi-Programmierung und beschreibt die Anforderungen an das zu entwerfende System. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Technik betrachtet und ein Realisierungskonzept erstellt. Anschließend wird die Realisierung der gewünschten Anwendung dokumentiert und das Ergebnis evaluiert.
Dieses Projekt befasst sich mit der Entwicklung einer Android-Software zur Steuerung von Geräten und Sensoren im Umfeld einer Ambient Assisted Living - Plattform. Ein durchgehend im Hintergrund betriebenes OSGi-Framework ermöglicht dabei die bidirektionale Kommunikation zwischen dem Smartphone / Tablet und den AAL-Geräten. Die Projektarbeit gibt einen Einblick in die Android-Programmierung, beschreibt die Anpassung eines OSGi-Frameworks an neue Software-Design-Richtlinien und dokumentiert detailliert die Konzeption und Realisierung einer Anwendung, welche die gewünschten Anforderungen erfüllt.
Diese Projektarbeit befasst sich mit der ERP Open Source Software iDempiere. Sie richtet sich vorwiegend an Studenten aus dem Bereich Informationstechnik und soll als eine Art Guide dienen. Der Leser wird Schritt für Schritt in die Benutzung von iDempiere herangeführt und bekommt anschließend einen ersten Einblick in die Entwicklung des auf OSGi basierenden iDempiere. Dabei werden Themen wie das Einrichten der Eclipse-Entwicklungsumgebung mit Buckminster und Mercurial sowie das Einrichten der PostgreSQL Datenbank aufgegriffen.
Aufgrund des § 59 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474); zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Hochschule Niederrhein die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
333 - Erste Satzung zur Änderung der Postordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 30.01.2013
(2013)
Test environments in sound quality research often significantly differ from human’s everyday world. Hence the claim for ecological validity of such experiments is reasonable, but too vague in its bare formulation. The estimation of ecological validity requires theoretical knowledge about the meaning and the totality of factors influencing everyday listening and their interaction. Therefore the influence of “reality factors” on the sound evaluation of household appliances was investigated within the framework of nine experiments. These tests were performed in four different settings with varied reality degrees. The psychological realism and the perceived face validity of the tests were examined by means of interviews. The results reveal, on the one hand, that stimuli are perceived as more pleasant in everyday-like environments. The analysis of the relative judgments shows, on the other hand, that the influence of the experimental realism is moderated by a number of factors. These are the saliency and meaning of the sounds, differences between the assessed devices, and personality traits. The correlation and regression analysis confirms that the perceived sound character is widely independent from experimental realism. However, there is great empirical evidence, that valid assessments of sound quality require the reconstruction of everyday attention and action processes.