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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Eignungsfeststellungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbin-dung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen der einzelnen Studiengänge.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geän-dert durch Gesetz vom 20. Dezember 2007 (GV.NRW. S. 750), hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
T.C. Boyles Publikationen eint eine bildreiche Sprache, hintergründigen Witz sowie eine einfache Struktur. Der spezielle Charakter Zoltans hat für die ausgewählte Geschichte den Ausschlag gegeben. Und sie kann ohne Dialoge schlüssig adaptiert werden. Inhaltlich ist diese schriftliche Arbeit in drei Bereiche einzuteilen: Die Sachrecherchen, die theoretische Auseinandersetzung und das Konzept.
"... Meine Arbeit beschäftigt sich mit Menschen und dem was sie bewegt. Ich öffne das Gefüge einer zwischenmenschlichen Situation, und zwar genau in dem Moment, in dem sich die abgebildeten Personen eines Wendepunktes bewusst werden. Statt etwas Alltägliches zu zeigen, das lediglich an triviale Geschehnisse erinnert, möchte ich die Punkte des Umbruchs fokussieren. Die Aufmerksamkeit wird durch den Fakt der plötzlich unangenehm gewordenen Situation garantiert. Der Betrachter soll in die Bilder eintauchen und erkennen, dass es sich hier nicht um eine komfortable Stelle im Ablauf der von mir ausgewählten Lebensstränge handelt..."
Typisch Düsseldorf
(2009)
Dieser Porträtband ermöglicht seinen Leserinnen und Lesern Einblicke in das Leben und den Alltag moderner Düsseldorfer Stadtpersönlichkeiten. Sie erzählen Geschichten aus ihrer Kindheit, ihrem Beruf und ihrem Leben in Düsseldorf. Vor allem aber verdeutlichen sie, wofür sie in der Öffentlichkeit einstehen und bekannt sind.
...Alphabeten können in Stadtplänen nach dem Weg schauen, auch wenn sie nicht der Sprache des Landes mächtig sind, Analphabeten können dies nicht. Genauso wenig wie sie prüfen können ob die Verpackung von Produkten dem gesuchten entspricht, sie können keine Hinweisschilder lesen und wissen nicht welche Tasten sie für eine Fahrkarte drücken müssen. Somit müssen sie die Hilfe von Lesekundigen in Anspruch nehmen um keine Ordnungsverstöße und Zeit- sowie Geldverluste zu erleiden...