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Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Forschungsreport 2012
(2013)
Komm mit - Sei dabei! Sciencity Düsseldorf; Raumangebot erweitert; Das Hochschul-ABC; FAQ, Beratungseinrichtungen an der FH D; "Auslandssemester? Jederzeit wieder!"; Das Studierendenbüro Ingenieurwissenschaft stellt sich vor; Neubau Campus Derendorf; Prism & Co.; Programm und Angebote des ZWeK; Englisch verbessern oder Chinesisch lernen?; Die USB-Sticks der Hochschulbibliothek
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GF.NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S.90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV:NRW. S. 90) hat die Fachhochschule Düsseldorf die
folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit der Rahmenprüfungsordnung (RPO) des Fachbereichs Design der Fachhochschule Düsseldorf.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Datum: 05.03.2013; ;
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
350 - Zweite Satzung zur Änderung der Grundordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 22.05.2013
(2013)
Doppelter Abiturjahrgang 2013 in NRW; der Studierendenansturm steht kurz bevor; ein Plädoyer zum treibenlassen; Grundpraktikum für Frauen; up and away - study abroad; Neubau schreitet voran; Baustellen-Webcam; Upgrade; Campus IT führt Office 365 für Bildungseinrichtungen ein; familienfreundlich in den Sommer!
Der Zusammenhang zwischen Ausgliederung von Unternehmensprozessen in andere Länder (Offshoring) und Produktivität hat noch nicht die Aufmerksamkeit in der wissenschaftlichen Debatte gefunden, die er verdient. Dieser Beitrag stellt eine einfache Methode vor, wie sich der Wachstumsbeitrag zur Arbeitsproduktivität von mit Outsourcing verbundenen Strategien ökonometrisch im Zeitablauf schätzen lässt. Der vorgeschlagene Ansatz wird dann dazu verwendet, die Wirkung von Offshoring auf die Qualifikationsentwicklung und die Lohnquote zu bestimmen. Zur Beantwortung der beiden empirischen Fragen verwendet die Studie ausgewählte japanische Branchen während der Phase geringen Wachstums in jüngerer Zeit. Die gefundenen Ergebnisse zeigen, dass Offshoring die Arbeitsproduktivität in der Halbleiterindustrie verbessert hat. Sie sollten jedoch mit der üblichen Vorsicht interpretiert werden. Darüber hinaus ist Offshoring eine wesentlicher Grund für den Wandel von Branchen mit unterschiedlicher Qualifikationszusammensetzung (verbesserte Durchschnittsqualifikation) und eine wichtige Determinante der gesunkenen Lohnquote.
Gemäß der Verordnung über die Gewährung und Bemessung von Leistungsbezügen sowie über die Gewährung von Forschung- und Lehrzulagen für Hochschulbedienstete (Hochschul-Leistungsbezügeverordnung - HLeistBVO) vom 17. Dezember 2004 in der jeweils geltenden Fassung hat die Fachhochschule Düsseldorf folgende Ordnung erlassen:
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474) hat die Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen. Diese Ordnung gilt nur in Verbindung mit den studiengangsspezifischen Bestimmungen des Studiengangs:
Aufgrund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) in der Fassung des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 1. Januar 2007 (Hochschulfreiheitsgesetz - HFG) (GV. NRW S. 474) und des § 5 Abs. 1 der Grundordnung für die Fachhochschule Düsseldorf vom 12. Juli 2007 (veröffentlicht im Ver-kündungsblatt der Hochschule am 12. Juli 2007) hat das Präsidium die folgende Geschäftsordnung (GeschO) am 02. Dezember 2013 beschlossen:
In dieser Arbeit wird ein allgemeingültiges Verfahren zur Tragfähigkeitsberechnung von hochübersetzenden Epizykloidengetrieben entwickelt. Epizykloidengetriebe sind spezielle Umlaufrädergetriebe mit epizykloidaler Triebstockverzahnung. Die Grundlage des Verfahrens bilden die Berechnungs- und Anwendungsnormen der DIN 3990. Neben der Herleitung des Rechengangs wird beispielhaft der Tragfähigkeitsnachweis für die Anwendung in einem urbanen Elektrofahrzeug ausgeführt. Das dabei betrachtete Epizykloidengetriebe hat eine Übersetzung von -34 bei einer maximalen Eingangsdrehzahl von 20.000 min-1 und einer zu übertragenden Leistung von 27 kW. Der Rechengang teilt sich auf in den Nachweis der Flankentragfähigkeit, der Zahnfußtragfähigkeit und der Fresstragfähigkeit. Das Vorgehen je Nachweis ist dabei vergleichbar: Es werden zunächst individuelle Faktoren berechnet, die anschließend in den rechnerischen Festigkeitsnachweis einfließen. Bei der Entwicklung des Rechenverfahrens wird auf eine Allgemeingültigkeit der Gleichungen geachtet. Damit wird die erstellte Auslegungsgrundlage auch für ein breites Einsatzspektrum außerhalb der Elektromobilität nutzbar. Für zukünftige Untersuchungen zu Aspekten der Dimensionierung und Anwendung der Epizykloidengetriebe werden Hinweise und Ansätze basierend auf den erlangten Erkenntnissen bereitgestellt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 64 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474) hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 57 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz – HG) vom 31. Oktober 2006 (Fn 1) (Artikel 1 des Hochschulfreiheitsgesetzes vom 31. Oktober 2006 (GV. NRW. S. 474)) in Verbindung mit § 35 Abs. 2 der Satzung der StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf vom 11.12.1984 zuletzt geändert am 13.05.2009 gibt sich die StudentInnenschaft der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Beitragsordnung:
Diese Bachelor-Thesis befasst sich mit der Konzeption und Realisierung einer Client-Server-Anwendung zum mobilen entfernten Zugriff auf Dienste einer Ambient Assisted Living Plattform. Die Anwendungslogik befindet sich dabei auf einem Server, welcher Dienste mithilfe einer Implementierung von OSGi Remote Services zur Verfügung stellt. Als Client-Anwendung fungiert eine Android-App, welche auf diese Dienste zugreift und vom Server mittels auf dem MQTT-Protokoll basierenden Push Notifications über Alarme informiert wird. Diese Ausarbeitung gibt zunächst einen Einblick in die Android- und OSGi-Programmierung und beschreibt die Anforderungen an das zu entwerfende System. Nachfolgend wird der aktuelle Stand der Technik betrachtet und ein Realisierungskonzept erstellt. Anschließend wird die Realisierung der gewünschten Anwendung dokumentiert und das Ergebnis evaluiert.
Dieses Projekt befasst sich mit der Entwicklung einer Android-Software zur Steuerung von Geräten und Sensoren im Umfeld einer Ambient Assisted Living - Plattform. Ein durchgehend im Hintergrund betriebenes OSGi-Framework ermöglicht dabei die bidirektionale Kommunikation zwischen dem Smartphone / Tablet und den AAL-Geräten. Die Projektarbeit gibt einen Einblick in die Android-Programmierung, beschreibt die Anpassung eines OSGi-Frameworks an neue Software-Design-Richtlinien und dokumentiert detailliert die Konzeption und Realisierung einer Anwendung, welche die gewünschten Anforderungen erfüllt.
Four Metamorphosis States in a Distributed Virtual (TV) Studio: Human, Cyborg, Avatar, and Bot
(2013)
The major challenge in virtual studio technology is the interaction between the actor and virtual objects. Within a distributed live production, two locally separated markerless tracking systems where used simultaneously alongside a virtual studio. The production was based on a fully tracked actor, cyborg (half actor, half graphics), avatar, and a bot. All participants could interact and throw a virtual disc. This setup is compared and mapped to Milgram’s continuum and technical challenges are described.
Diese Projektarbeit befasst sich mit der ERP Open Source Software iDempiere. Sie richtet sich vorwiegend an Studenten aus dem Bereich Informationstechnik und soll als eine Art Guide dienen. Der Leser wird Schritt für Schritt in die Benutzung von iDempiere herangeführt und bekommt anschließend einen ersten Einblick in die Entwicklung des auf OSGi basierenden iDempiere. Dabei werden Themen wie das Einrichten der Eclipse-Entwicklungsumgebung mit Buckminster und Mercurial sowie das Einrichten der PostgreSQL Datenbank aufgegriffen.
Aufgrund des § 59 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW S. 474), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90), hat der Fachbereichsrat des Fachbereiches Sozial- und Kulturwissenschaften der Fachhochschule Düsseldorf die folgende Ordnung als Satzung erlassen.
Aufgrund des § 2 Absatz 4 und des § 64 Absatz 1 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz HG) vom 31. Oktober 2006 (GV.NRW. S. 474); zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. Januar 2012 (GV.NRW. S. 90) haben die Fachhochschule Düsseldorf und die Hochschule Niederrhein die folgende Prüfungsordnung als Satzung erlassen.
333 - Erste Satzung zur Änderung der Postordnung der Fachhochschule Düsseldorf vom 30.01.2013
(2013)
Dieser Jahresbericht der Campus IT der Fachhochschule Düsseldorf ist ein Beleg für das weitere quantitative und qualitative Wachstum dieser Einrichtung. Eine moderne IT ist essentiell für die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen. Die Campus IT hat im Jahr 2012 gezeigt, dass sie diesen Auftrag verstanden hat und mit Drittmitteleinnahmen dafür gesorgt hat, das Bild der modernen IT Realität werden zu lassen. Diesem Ziel verschreiben wir uns weiterhin, so dass die Hochschule auch in Zukunft auf eine moderne Campus IT setzen kann.