The search result changed since you submitted your search request. Documents might be displayed in a different sort order.
  • search hit 4 of 41
Back to Result List

Digitale Produkte als hybride Rechtsobjekte

  • Mit der Einführung digitaler Produkte in § 327 Absätze 1 und 2 BGB zum 1. Januar 2022 ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ein neuer Gegenstand, ein spezielles digitales Gut in die deutsche Rechtsordnung getreten. Die §§ 327 ff. BGB betreffen sämtliche Leistungsbeziehungen, deren Leistungsgegenstand oder Leistungs-modalitäten in digitalen Gütern oder Dienstleistungen bestehen, das heißt fast alles, was die digitale Welt an Gütern und Dienstleistungen bereithält. Die Zuweisung neuer, in der Regel durch zuvor nicht verfügbare Technologien gewonnene Güter, stellt die Privatrechtsordnung immer wieder vor die Frage, ob eine Zuordnung durch Gesetz oder richterliche Rechtsfortbildung vorgenommen werden oder unterbleiben soll. Vor diesem Hintergrund, widmet sich die vorliegende Arbeit des Themas der Gesamteinordnung digitaler Produkte in die Systematik der Rechtsobjekte der deutschenMit der Einführung digitaler Produkte in § 327 Absätze 1 und 2 BGB zum 1. Januar 2022 ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ein neuer Gegenstand, ein spezielles digitales Gut in die deutsche Rechtsordnung getreten. Die §§ 327 ff. BGB betreffen sämtliche Leistungsbeziehungen, deren Leistungsgegenstand oder Leistungs-modalitäten in digitalen Gütern oder Dienstleistungen bestehen, das heißt fast alles, was die digitale Welt an Gütern und Dienstleistungen bereithält. Die Zuweisung neuer, in der Regel durch zuvor nicht verfügbare Technologien gewonnene Güter, stellt die Privatrechtsordnung immer wieder vor die Frage, ob eine Zuordnung durch Gesetz oder richterliche Rechtsfortbildung vorgenommen werden oder unterbleiben soll. Vor diesem Hintergrund, widmet sich die vorliegende Arbeit des Themas der Gesamteinordnung digitaler Produkte in die Systematik der Rechtsobjekte der deutschen Zivilrechtsordnung. Bis heute fehlt es allerdings an einer einheitlichen und verbindlichen Definition von Rechtsobjekten. Bereits kurz nach der Kodifikation des BGB haben sich verschiedene Theorien betreffend die Definition des Begriffs „Rechtsobjekt“ herausgebildet. Der Schlüssel für die rechtliche Einordnung in das System der Rechtsobjekte ist die Differenzierung digitaler Produkte in verschiedene Informationsebenen. Die schwerpunktmäßig behandelte strukturelle Informationsebene digitaler Produkte lässt sich nach dem hier vertretenen Ergebnis nicht als Rechtsobjekt qualifizieren. Digitale Produkte erfüllen die Anforderungen des Sachbegriffs gemäß § 90 BGB nicht, vielmehr besteht an diesen, eine aus dem Strafrecht stammende, Datenverfügungsberechtigung. In Abhängigkeit von der jeweils betrachteten Informationsebene digitaler Produkte lassen sich verschiedene Arten von Rechtsobjekten bestimmen. Die Erkenntnisse dieser Arbeit ermöglichen die Feststellung, dass digitale Produkte keine einheitlichen, sondern vielmehr hybride Rechtsobjekte sind.show moreshow less

Download full text files

Export metadata

Metadaten
Author:Armin Salehian
URN:urn:nbn:de:bvb:1051-opus4-1441
DOI:https://doi.org/10.57944/1051-144
ISBN:978-3-935565-38-7
Series (Serial Number):Hofer Akademische Schriften zum Recht in Nachhaltigkeit, Compliance und IT (1)
Publisher:Hochschule Hof
Place of publication:Hof
Advisor:Beatrix Weber
Document Type:Master's Thesis
Language:German
Date of Publication (online):2023/12/15
Publishing Institution:Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Granting Institution:Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof
Date of final exam:2022/09/14
Release Date:2023/12/15
Tag:Internetrecht; Sachenrecht; digitale Dienstleistungen; digitale Inhalte; digitale Produkte
Page Number:101
Institutes:Studienfakultät für Weiterbildung
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY - Namensnennung 4.0 International
Verstanden ✔
Diese Webseite verwendet technisch erforderliche Session-Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie diesem zu. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.