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Dieses Buch rekapituliert Studien der Forschungsgruppe "Empirical Research and User Experience (ERUX)" am Institut für Informationssysteme (iisys) der Hochschule Hof über den Zeitraum 2019 bis 2022. Das zentrale Thema umfasst die Mensch- Maschine-Schnittstelle bei Fahrerassistenzsystemen auf dem Weg zum autonomen Fahren, untersucht am Beispiel des automatischen Einparkassistenten im Automobil. Zum Einsatz kam dabei ein breites Methodenspektrum, um eine umfassende Analyse und valide Ergebnisse zu gewährleisten.
Ausgangslage der Studien ist die Erkenntnis der Industrie, dass die Nachfrage nach Parkassistenten hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist und viele Besitzer solcher Systeme diese nicht nutzen. Dies deutet auf eine unbefriedigende Akzeptanz neuer Technologien seitens der Autofahrer hin. Ziel der dargestellten Studien war es daher, die Gründe für diese Zurückhaltung zu ermitteln und Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz bei den Endkunden abzuleiten.
Die erste Studie fokussiert sich auf Treiber und Vorbehalte deutscher Autofahrer gegenüber Fahrerassistenzsystemen. Im Ergebnis dieser quantitativen Studie zeigt sich, dass die Modernität dieser Systeme zwar wahrgenommen wird, die von ihnen ausgehenden funktionalen Verbesserungen jedoch unzureichend. Um diese Diskrepanz zu überwinden, empfiehlt sich eine stärkere Betonung funktionaler Vorteile in der Kommunikation seitens der Hersteller. Zudem zeigt sich, dass direkte Erfahrungen die Kaufbereitschaft der Kunden signifikant steigern können. Essentiell ist daher eine gezielte Heranführung der Kunden an die neuen Technologien.
Mittels Conjoint Measurement wird in einer zweiten Studie herausgearbeitet, dass Fahrerassistenzsysteme bereits einen erheblichen Nutzenbeitrag beim Autokauf darstellen, allerdings ist das Vertrauen in vollkommen autonome Fahrzeuge noch begrenzt. Bei der Entwicklung autonomer Fahrzeuge präferieren Autofahrer etablierte Automobilhersteller.
Die dritte Studie analysiert mittels Eye-Tracking Bedienmuster von Parkassistenz-systemen und leitet daraus Verbesserungspotenziale in Bezug auf intuitives Design und Nutzererfahrung ab.
Zum Vierten werden in einem Konzepttest alternative Szenarien für die Gestaltung von Parkassistenten evaluiert. Hierbei zeigt sich die Wichtigkeit einfacher und vertrauter Bedienungsmöglichkeiten.
Methodenübergreifend ist die entscheidende Rolle realer Erfahrungen für die kundenseitige Akzeptanz neuer Technologien zu konstatieren. Hersteller sollten daher verstärkt auf das Erlebnis ihrer Kunden setzen und diesen gezielte Nutzungsmöglich-keiten offerieren. Zudem ist die Integration von Kundenfeedback in die Entwicklungsbemühungen essentiell, um intuitive, nutzerfreundliche User Interfaces zu produzieren und auf diese Weise den Diffusionsprozess der neuen Technologien zu fördern.
Die wachsende Bedeutung der internen Untersuchungen ist in den verschiedenen Gesetzentwürfen zu einem Unternehmenssanktionsrecht, die seit 2013 vorgelegt und im Rahmen der Masterarbeit analysiert wurden, festzustellen. Die Regelungen zu internen Untersuchungen in den Gesetzentwürfen nehmen über die Zeit hinweg zu. Der Ausblick auf die kommenden Jahre lässt einen weiteren Anstieg der internen Untersuchungen erwarten, denn sowohl das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als auch das kommende Hinweisgeberschutzgesetz sehen einen Beschwerde- bzw. internen Meldekanal vor, über den Hinweise auf Compliance-Verstöße gemeldet werden können. Mancher Hinweis wird einen Auslöser für interne Untersuchungen darstellen und deshalb ist es notwendig, dass der Gesetzgeber über ein neues Unternehmenssanktionsrecht einen präzisen Rechtsrahmen für interne Untersuchungen vorgibt. So sieht es zumindest der Koalitionsvertrag der aktuellen Ampelkoalition vor.
In der empirischen Untersuchung wurde im Rahmen von Interviews mit Vertretern der drei Staatsgewalten über die möglichen Eckpunkte eines neuen Gesetzentwurfes gesprochen. Neben den repressiven Sanktionen sollte in einem neuen Gesetzesvorhaben der Anreiz für präventive Compliance-Maßnahmen geschaffen werden. Vor- und nachtatliche Compliance-Maßnahmen, die Durchführung von internen Untersuchungen und die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden sollten sich für die Unternehmen sanktionsbefreiend bzw. -mildernd auswirken.
Für die Unternehmen ist es wichtig, dass die rechtlichen Unsicherheiten, die sich aus dem fehlenden Rechtsrahmen ergeben, behoben werden. Als Schlagworte sollen hier die Themen Beschlagnahmeschutz, Selbstbelastungsfreiheit für die Mitarbeitenden, die datenschutzrechtliche Unsicherheiten beim Screening von Dokumenten und Kommunikationsdaten und die Mindestanforderungen für Compliance Management Systeme genannt werden. Ferner benötigen die Unternehmen verfahrensrechtliche Vorgaben, damit die Ergebnisse aus den internen Untersuchungen bei einer Kooperation mit den Ermittlungsbehörden verwendet und verwertet werden können.
Als Ergebnis der empirischen Untersuchung und aus den Erkenntnissen aus den ersten beiden einleitenden Kapiteln wurde eine Skizze für zukünftige Regelungen erarbeitet. Aufgrund der weiterhin wachsenden Bedeutung von internen Untersuchungen und der fehlenden höchstrichterlichen Rechtsprechung zu diesem Thema ist der Gesetzgeber mehr denn je gefordert, mit einem neuen Unternehmenssanktionsrecht für Klarheit und Rechtssicherheit bei den Unternehmen zu sorgen und eine Basis für die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden zu schaffen.
Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Whistleblower-Richtlinie) ist in Deutschland zum 17.12.2021 erfolglos abgelaufen. Ein vom Bundestag verabschiedeter Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) hat am 10. Februar 2023 im Bundesrat keine Mehrheit erhalten. Mit einem zeitnahen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist dennoch zu rechnen, da die Koalition das Gesetzesvorhaben nun in zwei Teile gefasst hat, welche seit dem 14. März 2023 in das parlamentarische Verfahren eingebracht wurden.
Die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes in Unternehmen birgt an einigen Stellen rechtliche Unsicherheiten, woraus Risiken resultieren können. So geht die vorliegende Arbeit der Frage nach, ob eine Balanced Score Card für Unternehmen im Umgang mit rechtlichen Unsicherheiten und aus der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes resultierenden Risiken eine geeignete Hilfestellung darstellen könnte.
Um die Forschungsfrage zu beantworten, wurde zunächst die Eignung einer Balanced Score Card als Instrument des Risikomanagements untersucht. Anschließend wurden rechtliche Unsicherheiten und Risiken, welche für Unternehmen durch die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes entstehen könnten, herausgearbeitet. Behandelt wurden dabei die Themengebiete persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich, Anreize zur Wahl der internen Meldestelle, zentrale Konzernmeldestelle, anonyme Meldungen, Schutzvoraussetzungen, Repressalienverbot und Beweislastumkehr sowie interne Untersuchungen als Folgemaßnahmen. Im Anschluss wurde eine Risiko-Balanced Score Card für den Umgang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erstellt und das Vorgehen geprüft und bewertet. Zuletzt wurden Handlungsempfehlungen für Unternehmen herausgearbeitet.
Die Risiko-Balanced Score Card kann als Instrument zur Risikoidentifikation und -analyse und als Grundlage für die Risikobewertung dienen. Für viele Unternehmen kann sie als Hilfestellung im Umgang mit den genannten Risiken gelten, da für sie eine Pflicht zur Einrichtung interner Meldekanäle besteht und daraus Schutzansprüche für Whistleblower entstehen können.
Mit der Einführung digitaler Produkte in § 327 Absätze 1 und 2 BGB zum 1. Januar 2022 ist mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen, ein neuer Gegenstand, ein spezielles digitales Gut in die deutsche Rechtsordnung getreten. Die §§ 327 ff. BGB betreffen sämtliche Leistungsbeziehungen, deren Leistungsgegenstand oder Leistungs-modalitäten in digitalen Gütern oder Dienstleistungen bestehen, das heißt fast alles, was die digitale Welt an Gütern und Dienstleistungen bereithält.
Die Zuweisung neuer, in der Regel durch zuvor nicht verfügbare Technologien gewonnene Güter, stellt die Privatrechtsordnung immer wieder vor die Frage, ob eine Zuordnung durch Gesetz oder richterliche Rechtsfortbildung vorgenommen werden oder unterbleiben soll. Vor diesem Hintergrund, widmet sich die vorliegende Arbeit des Themas der Gesamteinordnung digitaler Produkte in die Systematik der Rechtsobjekte der deutschen Zivilrechtsordnung. Bis heute fehlt es allerdings an einer einheitlichen und verbindlichen Definition von Rechtsobjekten. Bereits kurz nach der Kodifikation des BGB haben sich verschiedene Theorien betreffend die Definition des Begriffs „Rechtsobjekt“ herausgebildet. Der Schlüssel für die rechtliche Einordnung in das System der Rechtsobjekte ist die Differenzierung digitaler Produkte in verschiedene Informationsebenen. Die schwerpunktmäßig behandelte strukturelle Informationsebene digitaler Produkte lässt sich nach dem hier vertretenen Ergebnis nicht als Rechtsobjekt qualifizieren. Digitale Produkte erfüllen die Anforderungen des Sachbegriffs gemäß § 90 BGB nicht, vielmehr besteht an diesen, eine aus dem Strafrecht stammende, Datenverfügungsberechtigung. In Abhängigkeit von der jeweils betrachteten Informationsebene digitaler Produkte lassen sich verschiedene Arten von Rechtsobjekten bestimmen. Die Erkenntnisse dieser Arbeit ermöglichen die Feststellung, dass digitale Produkte keine einheitlichen, sondern vielmehr hybride Rechtsobjekte sind.
CDR - Corporate Digital Responsibility - soll analog der CSR - Corporate Social Responsibility - die Verantwortung von Unternehmen bei der Digitalisierung betonen und entsprechende Strategien und Maßnahmen umfassen, die einen nachhaltigen und verantwortlichen Umgang mit digitalen Ressourcen bewirken. Damit stehen auch die negativen Nebeneffekte des Einsatzes von KI im Fokus, wie etwa der sogenannte "KI Bias", die Diskriminierung durch automatisierte Datenauswertungen. Der Kampf gegen diese Auswüchse stellt Forschung wie auch die Unternehmenspraxis vor erhebliche Herausforderungen. Der Beitrag beschreibt die allgemeinen Ziele für CDR wie auch die daraus abgeleiteten spezifischen Herausforderungen beim Umgang mit KI-Bias im Unternehmen.
Wohl kaum eine andere Branche dürfte in den letzten Jahrzehnten ähnlichen Umwälzungen unterlegen haben wie die der Medien. Die digitale Transformation hat hier lang tradiertes auf den Kopf gestellt und völlig neue Formen von Wettbewerb auf den Märkten etabliert. Das stellt das Management vor große Herausforderungen und erhöht den Druck zur Innovation sowie gleichfalls die Relevanz, die „richtige“ Produktstrategie zu finden. Betrachtet man den Kanon der Strategieinstrumente und –theorien in der Betriebswirtschaft, fällt auf, dass sich diese Ansätze auf die der Produktgestaltung vorgelagerten Bereiche – wie die passende Marktwahl konzentrieren. Diesen Umstand wird hier das Konzept des „Geist-Seele-Körper“-Modells entgegengestellt, das sich gezielt der Findung und der späteren Managementevaluation von Produktstrategien, insbesondere im Medienumfeld widmet. Die drei Dimensionen von Körper, Geist und Seele sollen demnach zwar eine plausible Einheit bilden, betonen aber auch gleichzeitig die Optionen der unterschiedlichen Ausprägungen von möglichen Innovationen. Die Fixierung dieser Elemente bietet dabei nicht nur eine Veranschaulichung potenzieller Entwicklungslinien, sondern ermöglicht auch eine nachhaltige Steuerung im späteren Produktmanagement.
Der digitale Wandel ist für die kommunale Verwaltung in ganz Deutschland eine Herausforderung. Während Politik und Gesellschaft Ansprüche an Online-Angebote und Bürgerservices stellen, verharren viele Verwaltungseinheiten in einem Zwiespalt zwischen neuen Technologien und bestehenden starren Strukturen. Onlinezugänge allein repräsentieren keine digitale Verwaltung, ähnlich wie die E-Akte und Dokumentenmanagementsysteme kein Garant für digitalisierte Prozesse sind. Um diesen Umstand auf die Technologiefokussierung in der deutschen Kommunalverwaltung wissenschaftlich zu belegen und den aktuellen Stand der Digitalisierung in den Behörden zu erfassen, hat das Kompetenzzentrum Digitale Verwaltung der Hochschule Hof vom 23.05.2022 bis 12.07.2022 eine deutschlandweite Umfrage durchgeführt. Eine gleichlautende Umfrage wurde bereits im Wintersemester 2021/22 bayernweit im Rahmen einer Bachelorarbeit durchgeführt. Aufgrund des großen Interesses an den Ergebnissen zeigte sich der Bedarf für eine bundesweite Erhebung.
Die Basis des Fragebogens ist das an der Hochschule Hof erarbeitete Digitale Reifegradmodell m², das die sieben Dimensionen Personal, Strategie, Steuerung, Prozesse, Technologie, Führung und Daten, die für die Digitalisierung eine Rolle spielen, umfasst. In den Ergebnissen konnte die oben aufgestellte These bestätigt und relevante Forschungserkenntnisse getroffen werden.
Podcasts haben innerhalb der letzten Jahre in der Bevölkerung an Aufmerksamkeit gewonnen. Dieses auditive Medium ist nicht nur aus Zuhörersicht verwendbar, sondern bietet auch für Unternehmen verschiedene Optionen in Bezug auf die Realisation ihrer Marketingmöglichkeiten. Während Untersuchungen zum Hörverhalten, etc. bereits existieren, lassen sich stichhaltige Auswertungen für die Wirksamkeit von Werbemaßnahmen innerhalb Podcasts nur in geringem Ausmaß auffinden. Die Aufgabe der Arbeit besteht darin, die unterschiedlichen Aspekte dieses Mediums aufzuzeigen und Möglichkeiten zur Verbesserung bzw. Nutzung dieses Instruments im Marketing zu ermitteln. Mit Hilfe von elf leitfadengestützten Experteninterviews aus Praxissicht sollen Erkenntnisse gewonnen werden, welche aktuellen und zukünftigen Entwicklungen das Podcast-Marktbild durchlaufen wird. Für Unternehmen sollen dabei Empfehlungen für die langfristige, erfolgreiche Einbindung von Podcasts in ihre Marketingmaßnahmen erläutert werden, bzw. welche Probleme diese Implementierung verhindern. Die erworbenen, transkribierten Daten werden dabei angelehnt an die qualitative Inhaltsanalyse nach Mayring betrachtet und ausgewertet. Die Auswertung liefert zum jetzigen Zeitpunkt die Erkenntnis, dass Podcast-Werbemaßnahmen noch lange nicht ausgeschöpft sind und sich ständig weiterentwickeln. Besonders die in der Corona-Pandemie getroffenen (politischen) Entscheidungen haben das Leben und den Alltag zahlreicher Personen beeinflusst und Unternehmen dazu veranlasst, ihren Blick auf Podcasts zu verändern. Durch die Pandemie-Auswirkungen stieg der erreichbare Kundenstamm stark an, wobei trotz erhöhtem Wachstum in der älteren Zielgruppe die jungen Hörer immer noch dominieren. Dies zeigt, dass Podcasts gute Ansprachekanäle für 20-35 Jährige sind, die in anderen Medien oftmals gar nicht mehr erreicht werden. Die ursprünglich fest implementierten Werbeformen werden durch steigenden Marktdruck zunehmend dynamischer und nähern sich vergleichbaren Medien im Online Marketing an. Trotz steigender Automatisierung werden Nischen-Formate bestehen bleiben und weiterhin Botschafts-Anpassungen zur natürlicheren Implementierung erfordern. Allgemein, egal ob fest oder dynamisch implementiert, wird den nativen Ads dabei der höchste Wirkungsgrad zugerechnet, wenn es um die Vermittlung wichtiger Botschaften geht. Varianten, wie z.B. Audio Ads, sind ebenso möglich, nutzen jedoch keinen Host-Vorteil des Podcast, was die Podcast-Besonderheit ausmacht. Durch Targeting und geringere Budgetaufwendungen stehen auch KMUs mehr Möglichkeiten zur Verfügung, das Medium zu nutzen. Die verbesserten Reportings der IAB-Mitglieder erhöhen zudem das Vertrauen der Werbenden, da neben einer besseren Anbieter-Vergleichbarkeit auch Kampagnen-Auswertungen optimiert werden. Es sei jedoch angemerkt, dass dies noch nicht vollends ideal abläuft. Ein allgemeingültiges Vorgehen lässt sich jedoch nicht bestimmen, da viele Einflussfaktoren, wie die Unternehmensziele oder die Produktpalette, Einfluss auf die Entscheidung über die Werbeform oder die Implementierung nehmen. Branding-Maßnahmen werden zwar empfohlen, genauso gut funktionieren jedoch Performance-Maßnahmen. Corporate Podcast hingegen sind besonders für KMUs schwieriger umzusetzen, da besonders die Aufrechterhaltung der Inhalte viel Aufwand erfordern. Die Entscheidung Corporate Podcasts zu nutzen hat jedoch keine Eile, da man nicht mehr zu den Early Adoptern zählen wird.
In einer Vielzahl an Branchen kommen Objekterkennungsverfahren neben anderen
Methoden des maschinellen Lernens in unterschiedlichsten Anwendungsfällen zum
Einsatz. Ein mögliches State of the Art Object-Detection Verfahren, das für
Anwendungsfälle mit Echtzeitanforderungen genutzt werden kann, ist You Only Look
Once (YOLO). Nach seiner Veröffentlichung wurde YOLO in den Versionen v2-v4
mehrfach schrittweise verbessert. Um einen möglichst großen Vorteil aus der Nutzung
von YOLO als Objekterkennungsverfahren zu ziehen, ist es wichtig, stets die neuesten
Verfahren zu evaluieren und zu verwenden.
Die Arbeit „Object-Detection mit You Only Look Once (YOLO) - Einführung in die
Objekterkennung mit YOLO sowie die Weiterentwicklung in den Versionen v2-v4“ ist ein
Ausschnitt aus einer Bachelorarbeit, in der erforscht wird, ob und welche einzelnen
Verfahren, die in YOLOv4 für die verbesserte Objekterkennung vorgeschlagen werden,
ein bestehendes YOLO - System für einen speziellen Anwendungsfall maßgeblich
verbessern können. Im vorliegenden Ausschnitt wird in das Thema der Objekterkennung
mit maschinellen Lernverfahren eingeführt sowie YOLO im Detail erläutert. Außerdem
wird auf die in den Versionen YOLOv2-YOLOv4 vorgeschlagenen Verbesserungen des
YOLO - Objekterkennungssystems eingegangen. Insbesondere in der zum aktuellen
Zeitpunkt neuesten Version YOLOv4 werden eine Vielzahl an neuen Verfahren in YOLO
integriert, sodass im Hauptteil dieser Arbeit intensiv auf alle neuen Verfahren, die die
Autoren von YOLOv4 für das Objekterkennungssystem empfehlen, eingegangen wird.
In dieser Arbeit soll der Einfluss des Kampagnenmediums (digital oder analog) auf die unbewusste Wahrnehmung der Markenperson untersucht werden. Ziel ist es, Hand-lungsempfehlungen abzuleiten, um eine Markenperson optimal aufbauen zu können.
Dazu wurde eine Befragung von 304 Teilnehmern durchgeführt, in der die Probanden sowohl eigene Assoziationen zu den Markenpersonen von Nivea, Puma und Coca-Cola geben als auch vorgegebene Charaktereigenschaften den Marken zuordnen soll-ten. Als Basis für letzteres dient das Archetypenmodell von Gutjahr (2015), unter der Annahme, dass damit alle möglichen Persona, die das Gehirn zum Verarbeiten ver-wendet, abgefragt werden können und keine empfundenen Charaktereigenschaften unentdeckt bleiben. Außerdem wurden konkrete Adjektivbeispiele hergeleitet, die digi-tal stärker in der Markenperson hervortreten könnten. So lassen sich die Auswirkun-gen der Digitalisierung auf verschiedenste Weisen überprüfen.
Die Ergebnisse der Umfrage stimmen größtenteils mit denen der bisherigen Literatur überein. Sie decken aber auch neue Verknüpfungen auf, die bisher noch nicht disku-tiert worden sind. So konnte bestätigt werden, dass eine Markenperson über digitale Medien durchaus anders empfunden werden kann als über analoge. Jedoch hängen die Unterschiede von der Marke selbst und ihrer Zielgruppe ab. Es konnte keine Cha-raktereigenschaft abgeleitet werden, die bei jeder möglichen Marke digital stärker vermittelt wird. Außerdem ließ sich allgemein feststellen, dass in analogen Medien Charaktereigenschaften stärker wahrgenommen werden. Auch konnte erkannt wer-den, dass sich als Basis zur Entwicklung einer Markenpersonen keine feste Vorgabe an Charaktereigenschaften eignet. Stattdessen könnte eine Kategorisierung als Hilfe-stellung dienen, in der die Adjektive nach ihrer Wirkung (genauer Sympathie) sortiert sind. Schlussletztlich wird zusammengefasst, dass das Medium je nach Markenper-son auch strategisch hilfreich sein kann, um auch in Zukunft für die heranwachsenden Generationen relevant zu bleiben. Darauf aufbauend ist als mögliche Handlungsemp-fehlung ein konkreter Ansatz der Markenführung herausgearbeitet worden, der den ganzen Prozess des Markenaufbaus von Entwicklung bis zu Kontrolle beschreiben könnte.