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Einführung eines Optionsmodells – Zur Möglichkeit der Körperschaftsbesteuerung für Personengesellschaften

  • Aufgrund des Transparenzprinzips können Unternehmensgewinne von Personengesellschaften – unabhängig von der Gewinnverwendung – auf Ebene der Gesellschafter einer Einkommensbesteuerung von bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Gewerbesteuer-Anrechnungsüberhang unterliegen. Diese Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich nicht wettbewerbsfähig. Außerdem kann das Konzept des Sonderbetriebsvermögens zu Verwerfungen im grenzüberschreitenden Kontext führen. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG), das am 1.1.2022 in Kraft tritt, wurde unter anderem ein sog. Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt. Dieses sieht für Personengesellschaften die Möglichkeit vor, sich für Zwecke der Ertragsteuern wie eine Körperschaft behandeln zu lassen. Der Beitrag stellt die weitreichende Gesetzesänderung, deren steuerliche Auswirkungen sowie ausgewählte praxisrelevante Überlegungen dar.

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Metadaten
Author:Sebastian Leitsch
ISSN:0340-7918
Parent Title (German):Betriebs-Berater
Document Type:Article
Language:German
Year of publication:2021
Publishing Institution:Technische Hochschule Würzburg-Schweinfurt
Release Date:2024/05/14
Tag:KöMoG; Optionsmodell; Personengesellschaften
Volume:2021
Issue:33-34
First Page:1943
Last Page:1948
Institutes and faculty:Fakultäten / Fakultät Wirtschaftswissenschaften
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