FB5 Informationswissenschaften
Filtern
Erscheinungsjahr
Dokumenttyp
- Wissenschaftlicher Artikel (144)
- Teil eines Buches (Kapitel) (116)
- Bachelorarbeit (100)
- Konferenzveröffentlichung (68)
- Diplomarbeit (63)
- Masterarbeit (55)
- Periodikum (39)
- Buch (Monographie) (37)
- Bericht/Forschungsbericht (22)
- Sonstiges (5)
Sprache
- Deutsch (556)
- Englisch (92)
- Mehrsprachig (10)
Schlagworte
- Archiv (87)
- Bewertung (67)
- Bibliothek (51)
- Digitalisierung (49)
- Information Retrieval (42)
- BA Bibliotheksmanagement (41)
- Ausbildung (40)
- Forschungsdaten (40)
- Information und Dokumentation (37)
- Forschung (34)
Institut
- FB5 Informationswissenschaften (658)
- Publikationen des FB Informationswissenschaften (394)
- Inst. für angewandte Forschung Urbane Zukunft (IaF) (13)
- FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften (4)
- FB3 Bauingenieurwesen (3)
- FB4 Design (3)
- Vernetzungs- und Kompetenzstelle Open Access Brandenburg (VuK) (3)
- Studiengang Information und Dokumentation (2)
- Zentrale Einrichtung Forschungs- und Transferservice (ZEFT) (2)
- Architektur/Städtebau (1)
Die Forderung nach Offenheit und Verfügbarkeit aller (Meta-) Daten führt auch zur zunehmenden Benutzung von Open-Source-Software auf allen Ebenen. Open-Source gilt als innovativ, schnell, sicher und flexibel. Bibliotheken hinken allerdings in diesem Bereich dem Innovationstrend hinterher. In einem Vergleich der Bedingungen unter denen freie Software in den USA und Deutschland einsetzbar ist, wird das mögliche Potential für Bibliotheken beschrieben. Es geht darum zu zeigen, dass die Eigenarten freier Softwareentwicklung den Werten und Zielen moderner Bibliotheken entsprechen und diese ergänzen können.
Der Beitrag untersucht Herausforderungen und Lösungsansätze in der kooperativen Entwicklung von intermodalen Mobilitätsangeboten (ÖPNV plus Sharing) in kleinen und mittleren Großstädten am Beispiel Potsdams. Er zeigt Werkzeuge und Wege, unterschiedliche Akteur*innenperspektiven im Planungsprozess konstruktiv zusammenzuführen und Konzepte für Mobilitätsangebote gesellschaftlich, geschäftlich und technologisch robust zu gestalten. Er betrachtet das BMBF-geförderte Projekt MaaS L.A.B.S., welches als Living Lab einen nutzer*innenzentrierten Ansatz verfolgt. Strukturell geht der Beitrag von drei Feldern der MaaS-Ökosystementwicklung aus, zeigt zugehörige Methoden, analysiert deren spezifische Qualitäten und skizziert Übertragbarkeiten. Die drei Felder sind: (1) eine Akteur*innenanalyse einhergehend mit dem Serious Gaming-Format „Your Private MaaS“, (2) der Living Lab-Ansatz als zentraler Handlungsrahmen und (3) die iterative IT-Systembild- und Plattformentwicklung. Der Text versteht sich als methodische Gesamtschau auf ein komplexes inter- und transdisziplinäres Forschungs- und Entwicklungsprojekt. Er überschreitet die Disziplingrenzen zwischen Informationswissenschaften, Mobilitätsforschung, Transformationsdesign und Technologieentwicklung.
Arbeitsabläufe und Workflows
(2023)
Diese Handreichung spricht gezielt neue und etablierte wissenschaftsgeleitete Zeitschriften an und möchte detailliert über redaktionelle Arbeitsabläufe und deren Effekte auf verschiedene Qualitätsebenen informieren. Erklärtes Ziel ist es, die Prozessqualität durch Vorschläge zu den Abläufen zu verbessern und eine Reflektion über Qualitätsstandards anzuregen.
Mit dem am 1. März 2018 in Kraft getretenen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) möchte der Gesetzgeber das Urheberrechtsgesetz für die durch Digitalisierung und Vernetzung hervorgerufenen Veränderungen der Wissensgesellschaft ‚fit machen‘; hiervon betroffen sind auch die bisherigen Schrankenregelungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich mehrheitlich auf eine analoge Nutzung beziehen. In Ergänzung der bis dato verstreut vorliegenden (§§ 44a ff UrhG) und auslegungsbedürftigen Bestimmungen sollen anhand der neu hinzugekommenen §§ 60a bis 60h UrhG Nutzungsbefugnisse und -möglichkeiten möglichst konkret geregelt und Rechtssicherheit für die NutzerInnen geschaffen werden.
Urheberrechtliche Schrankenregelungen definieren Nutzungsmöglichkeiten, unabhängig von der Einwilligung des Rechteinhabers und begrenzen somit dessen ausschließliches Recht an dem geschützten Werk. § 60f UrhG versucht erstmals eine Schrankenregelung explizit für Archive zu schaffen. Zugleich entfallen §§ 52a und 52b UrhG a.F., auf denen die bisherigen Privilegierungen der Archive in erster Linie gründeten. Jedoch sorgt diese neue Regelung nur bedingt für Klarheit, da sie sich stark an den Material- und Nutzungsspezifika von Bibliotheken orientiert: Anders als Bibliotheken verwahren Archive im Regelfall aber keine Verlagsprodukte, sondern unikales Material, das vor der Aufnahme in die Archivbestände nicht notwendigerweise vom Urheber oder dessen Erben veröffentlicht worden sein muss. Es ergeben sich in der archivischen Praxis folglich andere, meist komplexere Nutzungsszenarien, als die in § 60f UrhG benannten.
Ausgehend von Überlegungen, wie eine aus archivischer Sicht wünschenswerte Nutzung von Digitalisaten von urheberrechtlich geschütztem, analogen Archivgut im digitalen Lesesaal aussehen könnte, sollen die Möglichkeiten und Grenzen einer solchen Nutzung ausgelotet werden. Hierfür wird zunächst analysiert, wo und in welcher Form urheberrechtlich geschützte Werke in Archivgut zu erwarten sind. Es ist davon auszugehen, dass urheberrechtsbewehrtes Material vor allem in nichtamtlichen Beständen sowie archivischen Sammlungen zu finden ist, dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch ‚normale‘ Sachakten Materialien enthalten, die Schöpfungshöhe erreichen. Neben Schriftgut (z.B. Briefe, Manuskripte, Gutachten, Noten) werden folgende Objektarten untersucht: Fotos, Gemälde/Graphik, Karten und Pläne, AV-Medien sowie Zeitungen. Hinzukommen noch Sonderfälle in Form von verwaisten sowie anonymen bzw. pseudonymen Werken sowie die Frage der unbekannten Nutzungsarten. In einem zweiten Schritt wird auf die im archivischen Kontext relevanten urheberrechtlichen Bestimmungen eingegangen. Das sind v.a. folgende Rechte des Urhebers: Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG), Vervielfältigungsrecht (§ 16 UrhG), Verbreitungsrecht (§ 17 UrhG) sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG). Anschließend werden die für die Archive relevanten Schranken des Urheberrechts in die Überlegungen mit einbezogen. Hierzu wird zunächst auf die bisherige Schrankenregelung (§ § 52a, 52 b und 53a UrhG a.F.) eingegangen. Es folgt die Darstellung der Änderungen durch das am 1. März 2018 in Kraft getretene UrhWissG. Hier wird insbesondere auf die Problematik abgehoben, die sich aus der quasi-Gleichsetzung von Archiven und Bibliotheken ergibt.
Die Aufbewahrung von Forschungsdaten für Sekundär- und Re-Analysen ist Bestandteil guter wissenschaftlicher Praxis. Forschungseinrichtungen, an denen Daten erhoben und ausgewertet werden, sollen diese mindestens zehn Jahre aufbewahren. Damit Daten bereits auf institutioneller Ebene systematisch aufbereitet und erschlossen werden können, ist ein geeigneter Workflow für das Forschungsdatenmanagement erforderlich. Im Rahmen der Masterarbeit wurde ein exemplarischer Workflow für das Management quantitativer sozialwissenschaftlicher Forschungsdaten am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) von der Entstehung der Daten bis zur Archivierung entwickelt. Die Erstellung des Workflows basiert auf den Ergebnissen einer Anforderungsanalyse. Es wurden die am Forschungsdatenmanagement beteiligten Akteure identifiziert und deren Kompetenzen und Tätigkeiten beschrieben. Die Berücksichtigung fachspezifischer Besonderheiten ist dabei von großer Bedeutung. Damit die Anforderungsanalyse auch Erkenntnisse und Erfahrungen aus dem praktischen Umfeld beinhaltet, wurden zusätzlich drei Experteninterviews am WZB durchgeführt. Die Interviews wurden einer qualitativen Inhaltsanalyse unterzogen und mithilfe eines induktiv gebildeten Kategoriensystems ausgewertet. Der Workflow wurde in Form eines Geschäftsprozessdiagramms in der Modellierungssprache BPMN 2.0 mit dem web-basierten Editor von Signavio visualisiert.
Im Zuge der Digitalisierung werden zunehmend Objektdaten im Web publiziert. Jedoch ist unklar, ob diese von Forscher:innen genutzt werden und sie qualitativ ausreichend sind. Eine vielversprechende Lösung stellen die FAIR Data Principles dar. Seit ihrer Publikation im Jahr 2016 haben sie sich schnell innerhalb der Forschung verbreitet und sind Teil nationaler und internationaler Forschungsförderprogramme. FAIR ist ein Akronym für Findable, Acessible, Interoperable and Reusable. Ihr Ziel ist es, die Wiederverwendbarkeit von Forschungsdaten zu verbessern, indem die Daten unter anderem mit klaren und eindeutigen Nutzungsbedingungen ausgezeichnet werden. Eine Besonderheit der 15 Prinzipien ist die Fokussierung auf die Lesbarkeit der Daten, sowohl von Menschen als auch von Maschinen. In diesem Sinne ist die Anwendbarkeit von FAIR auf Museen Thema der Untersuchung.
Die Masterarbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche Anforderungen an deutsche Forschungsmuseen bezüglich der Nutzung der Objektdaten als Forschungsdaten im Sinne der FAIR-Prinzipien gestellt und inwiefern diese Anforderungen bereits erfüllt werden.
Für die Selektion des Datenkorpus wird eine Online-Recherche, für den Kriterienkatalog eine Literaturrecherche und für die Beurteilung der FAIRness des Datenkorpus eine qualitative Bewertung durchgeführt.
Keines der untersuchten Objektdaten der sechs betrachteten Forschungsmuseen der Leibniz-Gemeinschaft ist vollständig FAIR-konform, aber mit 13 von 15 erfüllten Prinzipien ist das Deutsche Museum in München das FAIRkonformste Museum. Von allen Museen werden die Prinzipien F2, A1.1, A1.2 und I1 vollständig erfüllt, was an der Arbeitsweise in der Objektdokumentation und der Web-Publikation liegt. Das Prinzip A2 wird von keinem Museum erfüllt, wodurch Defizite in der Museumsarbeit deutlich werden. Die anderen Prinzipien werden, bis auf R1.3, unterschiedlich erfüllt.
Insgesamt bieten sich die FAIR-Prinzipien als Startpunkt für wiederverwendbarere Forschungsdaten im musealen Bereich an. Jedoch zeigen die untersuchten Museen zum Teil erhebliche Defizite auf, wie fehlende oder unklare Nutzungsbedingungen und Datenprovenienzen. Deutlich wird auch, dass die FAIRPrinzipien
nicht alle Anforderungen an Objektdaten abdecken. Dazu gehören die Langzeitarchivierung oder die Vertrauenswürdigkeit der Daten.
Die zukünftige Präsenz der Geisteswissenschaften innerhalb der Wissenschaftslandschaft wird in entscheidendem Maße davon abhängen, ob es ihnen gelingt, sich im Internet zu positionieren, also informationstechnologische Entwicklungen aufzugreifen und sich zunutze zu machen. Zwei Beispiele für diesbezügliche Ansätze im Bereich der Geisteswissenschaften sollen im Rahmen der Arbeit untersucht werden. Im Mittelpunkt steht die Initiative European Cultural Heritage Online (im Folgenden: ECHO), die vom Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte Berlin) in Zusammenarbeit mit der Bibliotheca Hertziana - Max-Planck-Institut für Kunstgeschichte (Rom), dem Max-Planck-Institut für Psycholinguistik (Nijmegen) sowie weiteren steswissenschaftlichen Institutionen ins Leben gerufen wurde. Das zweite Projekt ist die European Digital Library, das inzwischen den Namen Europeana - Connecting Cultural Heritage (im Folgenden: Europeana) trägt. Es bildet den Kern der Initiative i2010 - Digitale Bibliotheken, die das Ziel hat, "Europas kulturelles und wissenschaftliches Erbe (...)online zugänglich zu machen." Die leitende Fragestellung dieser Arbeit ist also: Welche Voraussetzungen für eine wissenschaftliche, forschungsbasierte Nutzung bietet ECHO im Vergleich zu Europeana, worin liegt die differentia spezifica des ECHO Projekts, die dieses als digitale Forschungsbibliothek ausweist?
Der Arbeitskreis Brandenburg.digital, welcher sich aus Vertretern der Kultursparten Archiv, Bibliothek, Denkmalpflege, Gedenkstätten, Museen sowie der Forschung zusammensetzt, begleitet die digitale Präsentation des Kulturerbes im Land Brandenburg. Der Arbeitsschwerpunkt liegt auf der Bildung einer sartenübergreifenden Informations- und Kommunikationsbasis, auf gemeinsame konzeptionelle Entwicklungen im Rahmen der Digitalisierungsstrategie und auf der Funktion als Steuerungs- und Beratungsgremium für die Koordinierungsstelle Brandenburg-digital (KBD). Damit wird durch den Arbeitskreis die konzeptionelle Ebene eines dezentralen Landeskompetenzzentrums Brandenburg-digital abgebildet. Es gilt, vorhandene Kompetenzen und Strukturen, sowie bestehende
Infrastrukturen an Einrichtungen der Region, so zu stärken, dass diese ihrer jeweiligen Rolle als Kompetenz- und Kooperationsbasis im Digitalisierungsnetzwerk des Landes Brandenburg gerecht werden können. Diese bilden die museums-, archiv- und bibliotheksfachliche Schnittstelle bzw. die technische Kooperationsebene zwischen den vielen kleinen Einrichtungen und der Koordinierungsstelle Brandenburg-digital. Ohne einen persistenten (eindeutigen, dauerhaften und stabilen) Zugriff sind digitale Informationen, gerade im Bereich der digitalen Präsentation von Kulturgut, wertlos. Daher muss das Land Brandenburg neben der erforderlichen Erweiterung der Koordinierungsstelle und der Förderung von Einzelprojekten auch die Gewährleistung einer entsprechenden technischen Infrastruktur unterstützen. Der dargestellte Aufwand für die Digitalisierung und Online-Bereitstellung von Informationen und Kulturgut darf indes auch in der Zukunft nicht dazu führen, dass die Erhaltung des kulturellen Erbes im Original vernachlässigt wird. Im Gegenteil, in die Vorbereitung der Digitalisierung von Kulturgut sind auch Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen einzubeziehen mit dem Ziel, Informationen und Kulturgut künftig digital nutzbar zu machen, aber weiterhin stets im Original zu bewahren.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, die gegenwärtige Rolle des Dokuments und deren mögliche Veränderungen in der Zukunft zu erforschen. Dies wird durch die Auswertung einschlägiger Forschungsliteratur sowie der Durchführung qualitativer Interviews mit Sachkundigen aus dem Bereich der KI-basierten Wissenstechnologien und einem Test eines der in diesem Zusammenhang vorgestellten Produkte ermöglicht. So wird auf die Fragen eingegangen, was analoge und digitale Dokumente voneinander unterscheidet, welche Funktionen das digitale Dokument heute besitzt und wie diese durch KI-Technologien stetig erweitert und verbessert werden.