FB1 Sozial- und Bildungswissenschaften
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Das Projekt Social Justice
(2011)
Social Justice bedeutet das Ziel und den Prozess hin zu einer gerechten Gemeinschaft, in der alle Menschen materiell abgesichert leben können, sich wechselseitig helfen, sich als jeweils besondere Individuen anerkennen und Konflikte im Zusammenleben gewaltfrei und konstruktiv lösen. Im Zeichen von Social Justice geht es um die Interkulturelle Öffnung: soziale Dienste für Menschen zu öffnen, die Angehörige ethnischer Minderheiten sind. Erweitert wird dieser Ansatz durch die Intention des Projekts Social Justice als Realisierung von Diversity.
Anerkennende Sprache
(2012)
Sprache ist immer Ausdruck unseres Denkens, Fühlens, Empfindens. „Sprache“ fassen wir nicht nur als Sprechen auf, sondern auch als Gestik, Mimik, Lachen, also insgesamt als Äußerung von etwas Gedachtem, Gefühltem et cetera. Sprache ist wie Tun und Handeln nie nur (bewusste oder unbewusste) wirkungslose Äußerung, sondern hat immer auch eine Wirkung, kann immer auch für andere Menschen verletzend, diskriminierend oder wertschätzend und anerkennend sein.
Das Lehrbuch rückt eine gender/queer- und diversitygerechte Soziale Arbeit in den Blick. Im Fokus steht die Verbindung von Theorie und Praxis und die Vermittlung von Kenntnissen über und Kompetenzen zu Gender/Queer und Diversity. Intersektionale Verbindungen ermöglichen eine multiperspektivische Herangehensweise. Rechtliche Grundlagen untermauern, warum diese Themenbereiche in der Sozialen Arbeit relevant sind.
Das Buch lädt ein, sich sachlich und kritisch mit diesbezüglichen Theorien und Methoden der Sozialen Arbeit auseinanderzusetzen und diese in der Praxis zu erproben. Über die Soziale Arbeit hinausgehend, bietet es Grundlagen auch für außeruniversitäre Bildungs- und Fortbildungsbereiche.
Im Kontext von „Social Justice und Radical Diversity“, ein diskriminierungskritisches Bildungs- und Handlungskonzept, das auf die Infragestellung und Abschaffung von Macht- und Herrschaftsverhältnissen und die darin eingebundenen Diskriminierungsverhältnisse abzielt (vgl. Czollek/Perko et al. 2019), entwickelten wir 2001 das Konzept des Verbündet-Seins. Gleichzeitig plädieren wir für Bündnisse unter jenen sozialen Gruppen und Einzelpersonen, die von Struktureller Diskriminierung getroffen sind, und jenen, die zwar keine diskriminierenden Praxen erfahren, sich aber dennoch gegen jede Form von Diskriminierung einsetzen wollen. In unserem Beitrag stellen wir die Besonderheiten von Verbündet-Sein vor und besprechen Möglichkeiten und Verunmöglichungen von intersektionalen Bündnissen. Unsere Überlegungen basieren auf einem affirmativen Verständnis einer pluralen Demokratie, in der wir das Aufbegehren gegen jede Form von sozialer Ungleichheit und Struktureller Diskriminierung als „Ineinanderverwobenheit von individuellen, institutionellen (inklusive rechtlichen, Anm. d.A.) und kulturellen Praxen von Diskriminierung“ zugunsten von Radical Diversity und damit der Verwirklichung von Social Justice fokussieren.
Die Publikation zeigt Möglichkeiten und Grenzen des Gelingens von Gender/Quer- und Diversity-Kompetenzvermittlung und -einschätzung in der Hochschullehre am Beispiel der Studiengänge Sozialen Arbeit und Bildung und Erziehung in der Kindheit bzw. Early Education. Sie bietet eine theoretisch-konzeptionelle Erfassung des Bedeutungsgehalts von Gender/Queer- und Diversity-Kompetenzen und – im deutschsprachigen Raum erstmalig – eine empirischen Studie und damit Perspektiven von Expert_innen. Die Publikation lädt ein, sich kritisch mit dem Kompetenzdiskurs und der Gestaltung kompetenzorientierter Beurteilungssettings auseinanderzusetzen. »Kompetenzorientierung« der Lehre für professionelles Handeln in der Praxis und »kompetenzorientiertes Prüfen« werden nicht selten als Schlagworte verwendet oder über ein funktionalistisches Verständnis einer objektiven und exakten Messbarkeit diskutiert. Anhand einer theoretisch-konzeptionellen Erfassung des Bedeutungsgehalts von Gender/Queer- und Diversity-Kompetenzen und – im deutschsprachigen Raum erstmalig – einer empirischen Studie, die Perspektiven von Expert_innen zeigt, gehen die Autorinnen einen anderen Weg. Sie binden die Thematik Kompetenzen in Fragen von Macht- und Herrschaftsverhältnissen ein und zeigen in Bezug auf die Studiengänge Soziale Arbeit und Bildung und Erziehung in der Kindheit bzw. Early Education Möglichkeiten und Grenzen des Gelingens von Kompetenzvermittlung und -einschätzung. Der Band richtet sich an Lehrende, Trainer_innen der Jugend- und Erwachsenenbildung, aber auch an Studierende und lädt ein, sich kritisch mit dem Kompetenzdiskurs und der Gestaltung kompetenzorientierter Beurteilungssettings im Kontext von Gender/Queer- und Diversity-Kompetenzen auseinanderzusetzen.
In empirically informed research on action explanation, philosophers and developmental psychologists have recently proposed a teleological account of the way in which we make sense of people’s intentional behavior. It holds that we typically don’t explain an agent’s action by appealing to her mental states but by referring to the objective, publically accessible facts of the world that count in favor of performing the action so as to achieve a certain goal. Advocates of the teleological account claim that this strategy is our main way of understanding people’s actions. I argue that common motivations mentioned to support the teleological account are insufficient to sustain its generalization from children to adults. Moreover, social psychological studies, combined with theoretical considerations, suggest that we do not explain actions mainly by invoking publically accessible, reason-giving facts alone but by ascribing mental states to the agent.
Be unique, be open, be art
(2010)
Die traditionelle Heimerziehung in der DDR war die ungünstigste Betreuungsform für Säuglinge und Kleinkinder. In einigen dargestellten Einzelbeispielen, war sie auch eine grausame Betreuungsform. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse verweisen darauf, daß bereits Ende der 50er Jahre in der DDR die hohen Risiken der Heimunterbringung für die Entwicklung der Säuglinge und Kleinkinder bekannt gewesen waren. Zu einer grundlegenden Reform in der Fremdbetreuung ist es aber bis zur politischen Wende nie gekommen. Selbst Reformideen der 50er Jahre fanden in den 60er, 70er und 80er Jahren kaum Berücksichtigung. Trotz der Kenntnisse über die Risiken hat man an der traditionellen Heimbetreuung festgehalten. Ein vollständiger Abbau der Heime zeichnete sich nicht ab. Die vorgestellten Statistiken zeigen, daß die Anzahl der gemeldeten Heimkinder in den 80erJahren wieder steigend war. Die Bemühungen zur Verbesserong der Betreuung der Säuglinge und Kleinkinder (z.B. persönliche Spielsachen oder Kleidung) Ende der 80er Jahre scheinen eher die Ausnahme als die Regel gewesen zu sein. Modelle, wie der Wechsel der Heimkinder in eine Tageskrippe, dürften aus bindungstheoretischer Sicht eher nachteilig für die Kinder gewesen sein. Dies bedeutete einen zusätzlichen Milieuwechsel, der von ihnen zu verkraften war. Eine Befriedung der emotionalen Bedürfnisse der Kinder dürfte nicht erfolgt sein, da sowohl in den Heimen als auch in den Tageskrippen gleiche Erziehungspraktiken herrschten. Der alleinige Akzent auf der pädagogischen Erziehung in der Heimbetreuung konnte die gesundheitlichen, körperlichen und psychischen Entwicklungsdeflzite nicht ausgleichen. Es läßt sich sagen, daß es glücklicherweise positive Einzelbeispiele in der Heimbetreuung gegeben hat und die Heimkinder allgemein medizinisch und pflegerisch ausreichend oder gut betreut wurden. Im Hinblick auf die psychische Entwicklung der Heimkinder hat die Heimbetreuung in der DDR mit ihren Mitteln versagt.
Vor allem die Nutzung des Internets spielt im heutigen Zeitalter eine zunehmend wichtigere Rolle. Sämtliche Lebensbereiche werden von Informations- und Kommunikationstechnologien durchzogen. Das Genannte betrifft Menschen mit geistiger Behinderung als Teil unserer Gesellschaft genauso wie jeden nichtbehinderten Menschen. Für sie muss ein alltäglicher Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien ebenso bestehen, wie die Möglichkeit, den Umgang damit zu erlernen. Im Sinne des Normalisierungsprinzips sollte diese Forderung selbstverständlich erscheinen. Die Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnen auch für Menschen mit geistiger Behinderung neue Möglichkeiten, bringen aber gleichzeitig auch neue Anforderungen mit sich. Die Sonderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung haben in der jüngeren Vergangenheit auf den technologischen Wandel in unserer Gesellschaft reagiert. Der Computer wird im Unterricht als Lehr- und Lernmedium eingesetzt. Darüber hinaus ist der Computer Lerngegenstand im inne einer Informationstechnischen Grundbildung (ITG). Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Personenkreis erwachsener Menschen mit geistiger Behinderung. Computer und Internet finden in der Erwachsenpädagogik und -bildung bisher kaum Beachtung. Dafür sprechen mehrere Indizien. In der Fachliteratur ist die Thematik bis auf vereinzelte Erfahrungsberichte nicht präsent. An den Berliner Volkshochschulen findet sich im "Programmangebot für Menschen mit geistiger Behinderung" kein Computer-Kurs. Auch in einschlägigen Institutionen sind Computer- und Internetangebote rar und schwer ausfindig zu machen. In Wohnheimen und Wohngemeinschaften gehört der Computer oft noch nicht zum Alltag. Mitunter ist er selbst als Arbeitsmittel für Betreuer dieser Einrichtungen gar nicht existent.
Gisela wurde stark von Gertrude Willson beeinflusst, die zur Entwicklung der Sozialarbeit im umfassenden Amerikanischen Sinne beigetragen hatte, sowie von zwei weiteren Emigranten,
dem österreichischen Vertreter der Psychoanalytischenpädagogik, Fritz Redl und dem „Vater“
der Gruppendynamik Kurt Lewin. Ihre eigenen Ausführungen zum „social group work“ sind geprägt von ihren Gruppenerfahrungen in der deutschen Jugend- und Arbeiterbewegung sowie vom Reformpädagogischen Erbe.
Befähigung fürs Leben
(2001)