Private Macht im Arbeitsrecht
- Es liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt – sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verhältnis „Kapital-Arbeit“, sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begründung „kollektiver“ Handlungskompetenzen intuitiv verdächtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit“ hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht“ zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverhältnis gründet auf einem Dienstvertrag in „persönlicher Abhängigkeit“.1 Im Folgenden wird zunächst erläutert, welche tatsächlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses dieses zu einem Machtverhältnis machen (können) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. undEs liegt nahe zu vermuten, dass die Frage nach der Rolle und der Begrenzung privater Macht im Privatrecht im Arbeitsrecht eine Rolle spielt – sei es aufgrund spontaner Assoziationen zum Verhältnis „Kapital-Arbeit“, sei es weil dem methodologischen Individualismus die Begründung „kollektiver“ Handlungskompetenzen intuitiv verdächtig vorkommt, oder weil die konkreten Erfahrungen, die einzelne als Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer gemacht haben, schnell Assoziationen von „Machtlosigkeit“ hervorrufen. Zudem wird der Anwendungsbereich des Arbeitsrechts durch einen Begriff bestimmt, der bereits auf den ersten Blick viel mit „Macht“ zu tun zu haben scheint: Das Arbeitsverhältnis gründet auf einem Dienstvertrag in „persönlicher Abhängigkeit“.1 Im Folgenden wird zunächst erläutert, welche tatsächlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses dieses zu einem Machtverhältnis machen (können) (I.), bevor die Instrumente und Rechtsbegriffe analysiert werden, mit denen im Arbeitsrecht hierauf reagiert wird (II. und III.).…
Author: | Eva Kocher |
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URN: | urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3225 |
Parent Title (German): | Florian Möslein |
Document Type: | Contribution to a Periodical |
Language: | German |
Date of Publication (online): | 2018/05/17 |
Date of first Publication: | 2018/06/08 |
Publishing Institution: | Europa-Universität Viadrina Frankfurt |
Release Date: | 2018/06/08 |
Tag: | Arbeitsrecht; Arbeitsverhältnis; Kocher; Privatrecht |
Institutes: | Juristische Fakultät |
Licence (German): | Creative Commons - CC BY-NC-SA 3.0- Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen |