Juristische Fakultät
Refine
Document Type
- Contribution to a Periodical (32)
- Part of a Book (8)
- Doctoral Thesis (5)
- Working Paper (2)
- Book (1)
- Report (1)
Has Fulltext
- yes (49)
Keywords
- Arbeitsrecht (33)
- Diskriminierungsschutz (4)
- Kocher (4)
- Human Rights (3)
- Tarifautonomie (3)
- Antidiskriminierungsrecht (2)
- Hausangestellte (2)
- Streik (2)
- Tariffähigkeit (2)
- AI-driven Autonomous Systems (1)
Institute
- Juristische Fakultät (49)
This dissertation critically examines the legal and ethical dimensions of lethal autonomous weapons systems (LAWS) within the frameworks of international humanitarian law (IHL) and international human rights law (IHRL). By tracing the historical evolution of weapons technology - from mechanized guns to AI-driven autonomous systems - it highlights the growing autonomy in warfare and the resultant accountability gaps. Further, the thesis analyzes state and institutional positions at the Group of Governmental Experts on emerging technologies in the area of lethal autonomous weapons systems (LAWS) mandated under the Certain Conventional Weapons (CCW), revealing a fragmented global discourse shaped by geopolitical interests and definitional ambiguities.
Key legal challenges include LAWS’ compliance with IHL principles of distinction, proportionality, and military necessity – split into targeting law and weapons law requirements, as well as their alignment with IHRL protections of the right to life and dignity. Ethical concerns center on the dehumanization of killing, algorithmic bias, and the erosion of meaningful human control (MHC), while political concerns, such as weapons proliferation and asymmetric warfare, are discussed.
The research concludes that existing legal mechanisms, such as Article 36 reviews under Additional Protocol I, are insufficient to address LAWS’ risks and advocates for a binding international treaty. Recommendations include moving the conversation to a different international platform (from the current GGE CCW) to escape its consensus requirement, redefining autonomy spectrums, institutionalizing MHC as a non-derogable standard, and expanding accountability to weapon developers under individual criminal responsibility doctrines.
Compliance-Management-Systeme (CMS) gewinnen aus rechtlicher und betrieblicher Sicht immer mehr an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund stellt sich für Organisationen häufig die Frage, wie CMS in der Praxis ausgestaltet werden sollten, damit sie effektiv und gleichzeitig wirtschaftlich betrieben werden können. Orientieren können sich Organisationen inzwischen an drei Standards mit Bezug zur Regeleinhaltung, die von der International Organization for Standardisation (ISO) herausgegeben und vom Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN) in das deutsche Normenwerk überführt wurden: der DIN ISO 37301 für Compliance-Management-Systeme, der DIN ISO 37001 für Managementsysteme zur Korruptionsbekämpfung und der DIN ISO 37002 für Hinweismanagementsysteme. Die Dissertation zeigt, wie die Anforderungen und Empfehlungen der drei o. g. Standards mit einer weiteren isobasierten DIN-Norm, der DIN EN ISO 14001 für Umweltmanagementsysteme, in einem Compliance-Management-Modell (sog. SICM-Modell) integriert werden können. Zudem werden die rechtlichen und betrieblichen Vorteile untersucht, die sich bei Anwendung des Modells bzw. der zugrundeliegenden Standards ergeben können. Schwerpunkte bilden dabei eine Untersuchung der Integrationsfähigkeit sowie eine Analyse des Potenzials der DIN ISO 37301 als Erkenntnisquelle für die Justiz in Form eines antizipierten Sachverständigengutachtens.
Das Gutachten, erstellt im Auftrag des Deutschen Instituts für Menschenrechte, untersucht die Herausforderungen und rechtlichen Implikationen einer möglichen Ratifikation der UN-Wanderarbeitnehmerkonvention durch Deutschland. Aufbauend auf einer Studie von 2007 analysiert das Gutachten die Entwicklungen im deutschen Migrations- und Sozialrecht im Lichte der Konventionsvorgaben. Im Zentrum steht der Zugang von Wanderarbeitnehmer:innen – auch mit irregulärem Status – zu sozialer Sicherheit, insbesondere zu Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenversicherung, Arbeits- und Ausbildungsförderung sowie existenzsichernden Leistungen. Die Untersuchung zeigt, dass Ausschlüsse nach dem Aufenthaltsstatus in vielen Bereichen des Sozialrechts fortbestehen und zum Teil schwer mit den Diskriminierungsverboten der Konvention vereinbar sind. Besonders betroffen sind Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung, deren rechtlich verbesserter Status bislang nicht mit einem gleichwertigen sozialrechtlichen Anspruch einhergeht. Um die arbeitsmarktpolitische Öffnung nachzuvollziehen, besteht insbesondere im Sozialrecht Reformbedarf. Zugleich liegen keine rechtlichen Hinderungsgründe vor, die einer Ratifikation entgegenstünden.
Zudem wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in den Blick genommen: Die Konvention bietet menschenrechtliche Maßstäbe für staatliche und unternehmerische Beschwerdemechanismen – insbesondere zur Zugänglichkeit für Wanderarbeitnehmer*innen – und kann so zum verbesserten Schutz vulnerabler Gruppen in globalen Lieferketten beitragen.
Das Recht verlangt, dass wir uns mit der Wirklichkeit befassen. Rechtsanwendung und Rechtsetzung sind nicht ohne Bezug zu einem Sachverhalt (und damit zur Wirklichkeit) denkbar. Das macht eine Klärung des Verhältnisses zwischen Wahrheit und Wirklichkeit für das Recht notwendig. Eine zweifelsfreie und endgültige Klärung scheint aber unmöglich.
Die Arbeit "Anspruch und Wirklichkeit" untersucht die Korrespondenztheorie der Wahrheit als die für das Recht scheinbar natürlich geltende Wahrheitstheorie und problematisiert dabei die Heraus-forderung der Subjektabhängigkeit unserer Erkenntnis.
Die Europäische Union hat zum Schutz von WhistleblowerInnen die sog. Whistleblowing-Richtlinie erlassen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten WhistleblowerInnen, die bestimmte Verstöße gegen das Unionsrecht melden, vor Repressalien schützen müssen. Geschützt werden sollen WhistleblowerInnen dabei selbst dann, wenn sie sich mit ihrer Meldung direkt an die zuständige Behörde wenden und den Verstoß zuvor nicht gegenüber einer unternehmensinternen Stelle melden. Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) umgesetzt und dabei das direkte externe Melderecht insbesondere auf die Meldung von Informationen über Verstöße gegen bestimmte nationale Vorschriften erweitert.
In der Literatur werden die direkten externe Melderechte zum Teil kritisiert, da sie die grundrechtlich geschützten Interessen der betroffenen Unternehmen sowie der in der Meldung verdächtigten Personen erheblich zurückdrängen.
Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, ob das direkte externe Melderecht in der Richtlinie und im HinSchG die von der Meldung betroffenen Unternehmen sowie die in der Meldung verdächtigten Personen in ihren Grundrechten verletzt. Dazu wird zunächst dargestellt, welche Grundrechte durch die direkten externen Melderechte beeinträchtigt werden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auch die Frage erörtert, inwiefern die Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Unternehmen durch die Grundrechtecharta und das Grundgesetz geschützt sind.
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfungen widmet sich die Arbeit sodann der Frage, inwiefern das öffentliche Interesse für die Abwägung zwischen den grundrechtlich geschützten Interessen von Bedeutung ist.
Schließlich untersucht die Arbeit auch, anhand welcher Kriterien bestimmt werden kann, ob die Meldung bestimmter Verstöße von öffentlichem Interesse ist. Dazu werden drei Ansätze vorgestellt, die sich prägnant als faktischer, formeller und materieller Ansatz bezeichnen lassen.
Recht ist geprägt durch vergeschlechtlichte Machtverhältnisse: Marginalisiert wird, was nicht 'männlich', also 'anders' ist. Dies gilt in besonderer Weise für das Arbeitsrecht. Klassische Felder feministischer Interventionen wie Diskriminierung, Elternschaft und Sorgearbeit sind hier von unmittelbarer Bedeutung.Der vorliegende Band von Eva Kocher versammelt Beiträge aus mehr als zwanzig Jahren Forschung über »das Andere des Arbeitsrechts«. Die Texte weisen auf die Relevanz feministischer und queertheoretischer Debatten allgemein für das Recht hin und legen die Chancen, aber auch Schwierigkeiten einer interdisziplinären Rechtswissenschaft dar. Vor diesem Hintergrund werden konkrete Probleme der rechtlichen Normalisierung vergeschlechtlichter Lebens- und Arbeitsverhältnisse ebenso in den Fokus gerückt wie das gespannte Verhältnis von individuellen Arbeitsrechten und kollektiver Solidarität sowie Fragen des Antidiskriminierungsrechts.
Das Strafrecht schützt Geheimnisse von Individuen, Unternehmen und dem Staat. Es unterscheidet dabei prinzipiell nicht zwischen guten und schlechten Geheimnissen, sondern erfasst auch Informationen über Missbrauch wirtschaftlicher oder staatlicher Macht, etwa in Gestalt von Rechtsverstößen. Dass die Öffentlichkeit von solchen Fehlentwicklungen erfährt, scheint aber demokratisch geboten. Denn erst infolge ihrer Kenntnis können wir sie kritisieren, für Veränderungen eintreten und damit korrektiv wirken. Robert Brockhaus befasst sich grundlegend mit dem Phänomen Whistleblowing und erschließt so den Widerstreit strafrechtlich geschützter Geheimhaltungsinteressen und Informationsinteressen der Öffentlichkeit. Er diskutiert, wie weit die Schweigepflichten reichen sollten, wenn wir Transparenz als verfassungsrechtliches Gebot verstehen. Um legitime Geheimnisverletzungen zu entkriminalisieren, plädiert er für eine Reform des Strafrechts.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) setzt sich seit Langem für die bessere Besoldung von Grundschullehrer*innen ein. Dabei nutzt der GEW-Hauptvorstand in seiner Kampagne „Ja 13 – weil Grundschullehrerinnen es verdienen“ die individualrechtliche Figur der mittelbaren Diskriminierung, um die besondere Betroffenheit von Frauen herauszustellen. Der Beitrag untersucht die Wechselwirkungen zwischen dem Geschlechterwissen der politischen Akteur*innen und den Geschlechterbildern des Rechts.
The expertise delivered in the context of the research project “Workplace Surveillance in Germany and Poland” analyses development and status quo of the German law on data protection of employees. The author shows how the law has been hallmarked and shaped for decades by the case-law of the Federal Labour Court which he considers balanced and characterised by a considerable sensitivity for the fundamental rights at issue, while also stating that case-law should not be a substitute for a comprehensive in the area.
Vor dem Hintergrund einer empirischen Studie zum Crowdworking kritisiert der Beitrag eine z.T. explizit an traditionellen Bildern orientierte Auslegung des Arbeitnehmer*innenbegriffs, rekonstruiert den Begriff des Arbeitsverhältnisses. Zu diesem Zweck schlägt er einerseits vor, den Begriff auf die Arbeit in Organisationen zurückzuführen, und dies andererseits so zu interpretieren, dass die Koordinationsleistungen von digitalen Crowdworking-Plattformen in der Gestaltung von organisatorischen Zusammenhängen angemessen bewertet werden können.