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Relative Durchsetzungsfähigkeit - Notwendige oder hinreichende Bedingung der Tariffähigkeit

  • In der letzten Zeit ist vereinzelt vertreten worden, Tariffähigkeit i.S.d. § 2 I TVG sei "relativ" zu verstehen, das heißt in Bezug auf den konkreten Geltungsbereich des jeweils angestrebten bzw. abgeschlossenen Tarifvertrags. Die Theorie von der "relativen" Tariffähigkeit" beruft sich zu Unrecht auf die herrschende Meinung und ständige Rechtsprechung zu den Kriterien für die Bestimmung der Tariffähigkeit. Zutreffend ist allerdings, dass die relative Durchsetzungsfähigkeit einer Organisation im Einzelfall eines unter mehreren Indizien für die Bejahung der Tariffähigkeit sein kann. Mit den Wirkungen und Funktionen eines Tarifvertrags nach deutschem Recht ist es jedoch nicht vereinbar, relative Durchsetzungsfähigkeit als notwendige Bedingung der Tariffähigkeit zu verlangen.
Metadaten
Author:Eva Kocher
URN:urn:nbn:de:kobv:521-opus4-3688
Parent Title (German):Der Betrieb (DB)
Document Type:Contribution to a Periodical
Language:German
Date of Publication (online):2018/06/06
Publishing Institution:Europa-Universität Viadrina Frankfurt
Release Date:2018/06/08
Tag:Arbeitsrecht; Tariffähigkeit; relative Tariffähigkeit
Institutes:Juristische Fakultät
Licence (German):License LogoCreative Commons - CC BY-NC-SA 4.0 International - Namensnennung - Nicht kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen
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