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Der sich entwickelnde Kapitalmarkt und die Kulturunterschiede werden bei der Unternehmensbewertung in China nicht berücksichtigt, was zu fehlerhaften Unternehmenswertbestimmungen führt. Vielmehr wird das Substanzwertverfahren als Kompromiss angewendet, da kein kulturadjustiertes Unternehmensbewertungstool vorliegt, welches einen ökonomischen Wert ermittelt. Kultur und landesspezifische Kapitalmarktstrukturen müssen als nicht kaufpreisentscheidend eingestuft werden. Die bisherige kulturelle Adjustierung erfolgte in der Post-Merger-Phase mittels der Cultural Due Diligence. Die M&A-Transaktion ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgeschlossen, und es wird nur noch versucht, die Probleme der Integration anhand von Kulturaspekten zu erklären und eine kulturbeachtende Integrationsstrategie zu entwickeln. Relevant für den Cross-Border – M&A-Prozess ist außerdem, dass die M&A-Aktivitäten in China nicht anhand der Zielunternehmung differenziert werden. Diese Verallgemeinerung hat zur Folge, dass bereits westlich ausgerichtete Unternehmungen ins Hintertreffen geraten, da Unternehmen mit starker Kulturabhängigkeit mit den gleichen Verfahren bewertet werden. Weder in Theorie noch Praxis wird eine Kulturadjustierung der Unternehmensbewertungstools beschrieben oder praktiziert. Mittels einer empirischen Untersuchung und der Kombination aus Vorstudie, Observation, Literaturrecherche und Fallstudien konnte diese wissenschaftliche Lücke geschlossen werden. Im ersten Schritt erfolgte eine Vor-Clusterung anhand des chinesischen Rechtssystems nach Unternehmensform, Börsennotierung und Transaktionsvolumen, um die Komplexität des Problems zu beschränken und empirisch überprüfbar zu gestalten. Im zweiten Schritt konnte empirisch bewiesen werden, dass kulturelle Kaufpreistreiber und -drücker existieren, die in sechs Gruppen klassifiziert werden können. Zum einen handelt es sich hierbei in Variation um die fünf Kulturdimensionen nach Hofstede und zum anderen um das chinaspezifische „Guanxi“. Die Einführung des M&A-Kulturfaktors ermöglicht eine kulturadjustierte Unternehmensbewertung. Der dritte Schritt zeigte, dass Kulturunterschiede bei M&A-Transaktionen zwischen den jeweiligen Clustern vorliegen. Daher ist die Beachtung der Unternehmensform, Börsennotierung und Transaktionsvolumen entscheidend für den Erfolg eines M&A-Geschäfts. In einem vierten Schritt konnte eine Abhängigkeit der Kapitalmarktstruktur auf den Unternehmensbewertungsprozess nachgewiesen werden, wobei die Berücksichtigung über den Kapitalkostensatz erfolgt. Der letzte Schritt integrierte die Kulturrelevanz und die Kapitalmarktabhängigkeit in ein kulturadjustiertes Unternehmensbewertungskonzept.